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Newsletter OdA AM, Juni 2016


Liebe Frau <<Nachname>>


In diesem Newsletter stellt sich die Präsidentin der OdA AM, Heidi Schönenberger vor. Für die Vorbereitung auf die Höheren Fachprüfung gibt es viele Hinweise und Tipps von der QSK, diesmal vorwiegend zum Prüfungsteil P1 Fallstudie.

Welche Informationen fehlen Ihnen oder wünschen Sie in unserem Newsletter zu lesen? Senden Sie mir ein E-Mail auf rudolf.happle@oda-am.ch. Ich freue mich auf Ihre Anregung.

Freundliche Grüsse
Rudolf Happle
Geschäftsführer

Agenda

Infoveranstaltungen

Die nächsten Infoveranstaltungen der OdA AM und QSK AM in Fribourg und Bellinzona mussten leider wegen zu wenig Anmeldungen abgesagt werden.
Die OdA AM plant diese Veranstaltungen für den Herbst 2016 nochmals auszuschreiben.

Die entsprechenden Informationen werden wir wieder im Newsletter für Sie bereithalten und auch auf unserer Website kommunizieren.
 

Höhere Fachprüfung

Vom 7. – 10. November 2016 wird bereits die dritte Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker stattfinden. Die Prüfung ist seit Mai 2016 auf der Website ausgeschrieben und es hat derzeit bereits viele Anmeldungen.
Bitte beachten Sie, dass für diese Prüfung der Leitfaden für die Fallstudie zum besseren Verständnis überarbeitet wurde. Die Anforderungen, die an diese Prüfungsaufgabe gestellt werden, sollten von den Kandidatinnen und Kandidaten so einfacher nachvollzogen werden können.
Leitfaden P1 Fallstudie

News

Ausbildung muss bei einem akkreditierten Bildungsanbieter erfolgen

Studierende, welche den Beruf des Naturheilpraktikers oder Naturheilpraktikerin ergreifen wollen, müssen an einer von der OdA AM akkreditierten Schule die Module besuchen und diese erfolgreich abschliessen, um das Zertifikat OdA AM beantragen zu können. Ohne dieses Zertifikat ist die direkte Zulassung an die HFP nicht möglich.
Die akkreditierten Bildungsanbieter sind auf der Website aufgelistet. mehr >>

Studierende ohne reguläre Ausbildung können das Zertifikat OdA AM über ein Gleichwertigkeitsverfahren individuell erwerben. Davon ausgenommen sind Praktizierende, welche bereits seit fünf oder 10 Jahren als Naturheilpraktiker oder Naturheilpraktikerin arbeiten. Diese fallen unter die Übergangsbestimmungen. Informationen dazu hier >>.
Auf der Geschäftsstelle erhalten wir immer wieder Anfragen von Studierenden, welche sich auf Schulen beziehen, welche diese Regelung noch nicht kennen oder verschweigen oder schlichtweg ignorieren. Insbesondere in der französischen Schweiz scheint dies einigen Schulen nicht klar zu sein.
 

Gleichwertigkeitsverfahren

Die Dokumente zum Gleichwertigkeitsverfahren für Modulabschlüsse und Prüfungsteile sind nun auf der Website aufgeschaltet.
Genauere Informationen finden Sie hier >>
 

Resultate der zweiten Höheren Fachprüfung vom April 2016

Die zweite HFP ist im April 2016 mit 87 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Campus Sursee durchgeführt worden. Der Anteil der Kandidatinnen lag bei 71% und der Anteil der Kandidaten bei 29%. Die Teilnehmerzahl setzte sich aus den folgenden Fachrichtungen zusammen:
Ayurveda- Medizin (2)
Homöopathie (29)
TCM (29)
TEN (26).
Gemäss den aktuellen Beschlüssen der QSK AM haben 50 Kandidatinnen und Kandidaten diese HFP bestanden und erhalten das eidg. Diplom. Leider haben 37 Personen einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden und müssen diese wiederholen. Auch die QSK war erstaunt über den hohen Anteil von 42.5% Nichtbestehens. In den Fachrichtungen HOM, TCM und TEN war die Durchfallquote in einem ähnlichen Rahmen, bei der Ayurveda-Medizin lag sie bei 50%, was bei zwei Kandidaten nicht wirklich aussagekräftig ist. Gemäss den momentanen Erkenntnissen sind die Ursachen für das Nichtbestehen in unterschiedlichen Faktoren begründet. Fest steht, dass nach Aussagen des SBFI solche Durchfallquoten auch bei anderen neu eingeführten Prüfungen zu beobachten sind.

Aus dem Vorstand

In unserer Reihe «Vorstandsmitglieder stellen sich vor» bringen wir in dieser Ausgabe des Newsletters ein Portrait von Heidi Schönenberger, Präsidentin der OdA AM.

Wer bin ich?
Je älter ich werde, desto mehr setze ich mich mit dieser Frage auseinander. Zu mir gehören die Eigenschaften: pflichtbewusst, konsensorientiert, belastbar, verantwortungsbewusst, kritisch, pragmatisch. Gerechtigkeit und Ehrlichkeit sind für mich weitere fundamentale Werte, die mich prägen.

 
Was mache ich beruflich und privat?
Seit 20 Jahren arbeite ich hauptberuflich als selbständige kant. appr. Heilpraktikerin und seit März dieses Jahres als Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom in Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN. Vor 10 Jahren habe ich zudem meine 4jährige Ausbildung als Klassische Homöopathin abgeschlossen. In den nächsten Wochen werde ich auch das eidg. Diplom als KomplementärTherapeutin in der Methode Akupunktmassage-Therapie erhalten. Durch meine verschiedenen Ausbildungen und meine Werte nehme ich mich als offen wahr. Die Naturheilkunde ist ein Teil meines Lebens und verdient es, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu haben.
Während vieler Jahre war ich als Dozentin an verschiedenen Ausbildungsinstitutionen tätig, nahm und nehme Aufgaben und Funktionen in Verbänden wahr.
Meine knappe Freizeit verbringe ich am liebsten mit meiner Familie. Sich mit meinem Partner gemeinsam draussen zu bewegen, ist für mich die beste Regeneration. Beim Langlaufen, auf Velotouren, und wenn möglich auch beim Wandern und Joggen lasse ich meine Verpflichtungen hinter mir, geniesse den Augenblick und lade meine Batterien auf.

 
Wie sehe ich meine Zukunft?
In der OdA AM ist es mein Ziel, gemeinsam mit meinen Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführung zukunftsgerichtete und der Realität entsprechende Strukturen zu etablieren, die ein effizientes Arbeiten ermöglichen. Ich wirke gerne in Projekten mit, deren Sinnhaftigkeit mir am Herzen liegen. Meine Überzeugung und mein inneres Feuer sollen mich in meinen Tätigkeiten weiterhin begleiten, verbunden mit etwas mehr freier Zeit für meine Familie, meinen Freundeskreis und für mich persönlich.

Höhere Fachprüfung

Vorurteile gegenüber der HFP

Bereits werden einige Stimmen laut, die OdA AM und die QSK würden die Anforderungen laufend anheben, damit möglichst wenig Personen die Qualifikation des eidg. Diploms erreichen können. Solche Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen. Die QSK als durchführendes Organ der HFP ist selbst sehr daran interessiert, die Prüfungen und die Bewertungen möglichst objektiv und chancengleich durchzuführen. Es ist uns ein grosses Anliegen die Prüfungsbewertungen nur am definierten Berufsbild mit seinen Kompetenzen zu messen.
Die Prüfungsinstrumente sind so konzipiert, dass die Expertinnen und Experten nur einzelne Kriterien bewerten und dies nach vorgegebenen Indikatoren, so dass die Bewertungen in allen Fachrichtungen vergleichbar sind. Die QSK setzt die Erkenntnisse aus den Rückmeldungen aller Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, der Experten und der Aufsicht durch das SBFI entsprechend um. Sie verbessert so auch laufend die Leitfäden zur Erklärung der einzelnen Prüfungsteile und lässt diese Erkenntnisse in die Schulung der Experten einfliessen.

Alle Teilnehmer, die nicht bestanden haben, erhalten auf Verlangen Kopien der Prüfungsbewertungen. Zudem bietet ihnen die QSK die Möglichkeit eines kurzen (fakultativen) Gesprächs mit den zuständigen Chefexperten, welche Erläuterungen zu den Bewertungen und Tipps der jeweiligen Prüfungsteile abgeben. Dazu wäre die QSK nicht verpflichtet, es liegt ihr aber viel daran, dass die Beurteilungen verständlich und nachvollziehbar sind und als Grundlage für eine erfolgreiche Wiederholung dienen können.
Wichtige Informationen und Tipps zum Bestehen werden auch bei den Informationsveranstaltungen abgegeben. Für die von einzelnen Bildungsanbietern und Organisationen durchgeführten Vorbereitungskurse können die OdA AM und die QSK aber verständlicherweise keine Verantwortung übernehmen.
 

Tipps zur HFP Anmeldung oder Vorbereitung

Die Anmeldung zur HFP ist neu nur noch online möglich. In fünf Schritten wird man durch den Anmeldeprozess geführt. Es ist von Vorteil, wenn die notwendigen Unterlagen, welche gemäss den Varianten der Übergangsregelung notwendig sind, vorgängig bereitgestellt, entsprechend einscannt und als pdf-Dokument abgespeichert wurden. So sind die Dokumente dann im entsprechenden Anmeldeschritt bereit zum Hochladen. Es müssen zur Anmeldung nun keine Datenträger mehr eingesandt werden. Mit dem Hochladen der Belege und Unterlagen nach Anweisung, verfügt das Prüfungssekretariat der OdA AM über alle notwendigen Informationen. Website Anmeldung, Zur Online-Anmeldung
 

HFP-Vorbereitung – Fallstudie

Die OdA AM führt laufend Informationsveranstaltungen zu den Prüfungen durch und klärt dort über die einzelnen Prüfungsaufgaben, die jeweiligen Details der Aufgaben und mögliche „Stolpersteine“ auf. Die QSK empfiehlt dringend, diese Veranstaltungen zu besuchen und sich so vorgängig gut über die Prüfungsanforderungen zu informieren. Einzelne Punkte davon werden wir in diesem und den kommenden Newsletters thematisieren.
Die Fallstudie wurde von vielen Kandidaten im Sinne einer Diplomarbeit verstanden. In diesem Zusammenhang wurde auch moniert, dass es keine Begleitung und Betreuung gibt vor der Abgabe. Die Fallstudie soll aber gemäss Aufgabenbeschreibung in der Wegleitung zur Prüfungsordnung sowie im Leitfaden P1 eine exemplarische Darstellung der Arbeit sein am Beispiel eines Patientenfalles. Bei dieser Fallstudie geht es also hauptsächlich darum die tatsächliche Umsetzung der im Berufsbild definierten Berufskompetenzen nachvollziehbar aufzuzeigen.

Die folgenden Punkte sollten bei der Vorbereitung auf den Prüfungsteil P1 beachtet werden:
  1. Das Berufsbild lesen und die einzelnen Handlungskompetenzen welche gemäss IPRE (informieren, planen, realisieren, evaluieren) im Detail beschrieben sind, genau studieren.
  2. Sich vertieft Gedanken machen, wie man die im Berufsbild beschriebenen Kompetenzen im Rahmen seiner Berufstätigkeit selbst praktiziert.
  3. Den Leitfaden für den entsprechenden Prüfungsteil genau durchlesen und die Aufgabenstellung gut studieren. (Achtung der Leitfaden P1 wurde für die HFP im November 2016 aktualisiert! Leitfaden P1 Fallstudie herunterladen)
  4. Einen für die gestellte Aufgabe geeigneten Patientenfall auswählen. Er sollte nicht zu komplex, und nicht zu langatmig sein. Er sollte vor allem gut geeignet sein, um exemplarisch darzustellen, wie man selbst arbeitet und die im Berufsbild definierten Kompetenzen in seiner täglichen Arbeit konkret und korrekt umsetzt.
  5. In der Fallstudie sollten alle Handlungen und Überlegungen dargelegt werden, wie sie bei diesem einen Patienten zur Anwendung kamen. Hier unbedingt auch die für sich selbst selbstverständlichen Denkprozesse und Überlegungen sowie das konkrete Umsetzen darlegen. Der Bezug zur Fachrichtung und die Einhaltung derer Prinzipien (gemäss der Fachrichtungsressourcen) muss ersichtlich sein. Entsprechende Abweichungen in Form anderer Herangehensweisen müssen nachvollziehbar begründet werden.
  6. Es wird erwartet, dass die Kandidaten alle wesentlichen im Berufsbild definierten Kompetenzen gemäss der Aufgabenstellung dargestellt und nachvollziehbar beschrieben haben. Es muss demnach gut begründet werden, wie und wieso man zu seinen Diagnosestellungen, Einschätzungen oder Therapiemassnahmen gekommen ist. Nur so können alle geforderten Kompetenzen und Berufskenntnisse von den Experten als gut und vollständig bewertet werden.
Alle Prüfungsteile werden von den Experten zuerst einzeln bewertet und danach wird eine gemeinsame Bewertung für die einzelnen Kriterien definiert. Die Experten bewerten dabei immer nur die festgesetzten Kriterien der jeweiligen Kompetenz. Sie kennen so das Schlussresultat (Prädikat Bestanden oder Nichtbestanden) der Prüfungsteile nicht. Dieses wird erst anhand der vergebenen Bewertungen durch die Prüfungsleitung errechnet. Gemäss dieser Prüfungsanlage ist demnach für jeden Prüfungsteil die Unvoreingenommenheit der Experten gewährleistet.
Deshalb ist die Meinung falsch, dass die Experten bei einer «schlechten» Fallstudie bereits mit einer «negativen» Einstellung zum Fachgespräch bei P2 kommen würden, was ein Bestehen verunmögliche. Die bisherigen Prüfungen zeigten klar, dass auch bei nichtbestandenem P1 das P2 bestanden werden konnte. Umgekehrt konnte auch bei positivem P1 der zweite Prüfungsteil negativ ausfallen.
 

Zeitplan für die nächste Höhere Fachprüfung vom 7. – 11. November 2016 in Sursee

Datum Wie lange bis zur HFP Was
07.07.2016 4 Monate Schriftliche Anmeldung mit persönlichem Anmeldedossier und Einzahlung der Anmeldegebühr
15.08.2016 12 Wochen Spätester Termin, um die Anmeldung zurückzuziehen
07.08.2016 3 Monate Zulassungsentscheid vorbehältlich Einzahlung der Prüfungsgebühr
21.08.2016 innerhalb 14 Tage nach
Zulassungsentscheid
Frist für die Einreichung eines Ausstandsbegehren gegen Prüfungsexpertinnen oder -experten
04.09.2016 innerhalb 30 Tage nach
Zulassungsentscheid
Beschwerde beim SBFI
07.09.2016   Einreichung Fallstudie
10.03.2016 30 Tage Prüfungsaufgebot
07.-10.11.2016 Die HFP findet statt
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Unsere Kontaktadresse
OdA Alternativmedizin
Niklaus Konrad-Strasse 18
4500 Solothurn

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