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Ausgabe Juli 2016

www.angela-lueck.de

Liebe Leserinnen und Leser,

pünktlich vor den Sommerferien gibt es hier noch etwas Lesestoff für hoffentlich warme und sommerliche Urlaubstage. Diese Wochen fanden die letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause statt. Von den wichtigsten Entscheidungen möchte ich Ihnen in dieser Ausgabe meines Newsletters berichten. Debattiert wurde unter anderen zu den Themen: Stärkung des Kreistages und der kommunalen Selbstverwaltung, Kita-Finanzierung, Benachteiligung von Alleinziehenden sowie Änderungen des Wassergesetz. Außerdem hatte ich Besuch aus meinem Wahlkreis: der Hospizkreis aus Löhne war nach Düsseldorf gekommen, um den Landtag kennenzulernen. Während des Jugend-Landtags nahm Joshua Heper aus Bad Oeynhausen für drei Tage meinem Platz im Plenum ein und erhielt hautnah Einblicke in die Arbeit eines Landesparlaments.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Urlaubszeit!

Viel Spaß beim Lesen! Anregungen und Wünsche nehme ich natürlich auch gerne entgegen: info@angela-lueck.de.
 

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Sich einmal wie ein richtiger Abgeordneter fühlen


Drei Jugendliche vertreten den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen beim Jugend-Landtag in Düsseldorf
 
Ein Wochenende lang war der nordrhein-westfälische Landtag fest in jugendlicher Hand. Insgesamt 237 Jugendliche nahmen beim diesjährigen Jugend-Landtag die Plätze der Landtagsabgeordneten ein.
Aus dem Kreis Herford und Bad Oeynhausen saßen mit Melissa Arweiler, Bernd Werner und Joshua Heper gleich drei Jugendliche im Parlament. „Ich habe mich schon fast wie eine richtige Abgeordnete gefühlt“, sagte Melissa Arweiler aus Hiddenhausen. Auch der Bad Oeynhausener Joshua Heper und der Herforder Bernd Werner konnten viele neue Erfahrungen mitnehmen. „Die drei Tag haben ausgereicht, um mir zu zeigen, wie intensiv und anstrengend der Alltag eines Politiker sein kann – aber auch wie spannend und vielfältig!", sagte Joshua Heper.
Die „echten“ Abgeordneten Angela Lück und Christian Dahm freuen sich über die Rückmeldungen ihrer Kandidaten. „Wir haben uns in Düsseldorf gut vertreten gefühlt“, sagt Angela Lück.

Verbesserung in Kita-Finanzierung


Land stellt zusätzliches Geld für Kinderbetreuung bereit
 
Die Landesregierung stellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bis zur Erarbeitung eines neuen und umfassenden Gesetzes sicher. So werden unter anderem die freiwerdenden Mittel aus dem gekippten Betreuungsgeld des Bundes direkt in die frühkindliche Bildung und somit direkt an die Einrichtungen weitergeleitet. „Damit stehen den Kindertageseinrichtungen nochmals 331 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren zur Verfügung“, erklärt die Landtagsabgeordnete Angela Lück. Zugleich wird die Dynamisierung von 1,5 auf 3 Prozent angehoben. „Das Geld dient den Kitas als Überbrückungshilfe“, sagt Angela Lück, „Gleichzeitig arbeiten wir jedoch intensiv daran, gemeinsam mit den Trägern und den Kommunen ein neues Kinderbildungsgesetz zu entwickeln. Die Eckpunkte werden wir noch bis zum Ende der laufenden Legislatur vorlegen.“
 

Starke kommunale Selbstverwaltung

 
Die Städte und Gemeinden in NRW schaffen eine Basis für die Arbeit vor Ort, um den Menschen genug Freiraum für eigenes Engagement und eigene Anliegen zu geben. Kommunale Selbstverwaltung wird in diesem Sinne ein Erfolgsmodell. Wesentlich ist hierbei das ehrenamtliche Mitwirken der Bürger und deren maßgeblicher Einfluss auf die Verwaltung. Deshalb haben die Fraktionen von SPD und Grüne einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamts in das Plenum eingebracht. Er enthält folgende Neuregelungen: Verbesserungen in der Landschaftsverbandsordnung, Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Regelung der Einrichtung von Seniorenbeiräten in der Gemeindeordnung, Regelung der Einstufung von Hauptverwaltungsbeamten im Verwaltungsrat einer Sparkasse beziehungsweise von Hauptverwaltungsbeamten in beratender Funktion bei einer Zweckverbandssparkasse als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst.
 

Wegweisendes neues Wassergesetz


Vorrang für Gewässerschutz
 
In Nordrhein-Westfalen finden sich Flüsse und Bäche mit einer Gesamtlänge von etwa 55.000 Kilometern. Rund 60 Prozent des Trinkwassers werden in NRW aus Oberflächenwasser gewonnen. Zugleich ist Wasser auch eine wichtige Grundlage für die Wirtschaft. Die hohe Bevölkerungs- und Industriedichte führt zwangsläufig dazu, dass NRW die Gewässer mehr beansprucht als andere Regionen. Dadurch hat sich das Grundwasser vor allem in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten verschlechtert. Dem Gewässerschutz muss deshalb Vorrang eingeräumt werden – auch um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einhalten zu können.
Das bisherige Landeswassergesetz geht auf Regelungen aus dem Jahr 1977 zurück, seitdem hat sich bundes- und europarechtlich einiges getan. Änderungen und neue Anforderungen machen eine Novellierung des Landeswassergesetzes zwingend erforderlich.
Mit einem neuen Gesetz schafft das Land nun eine zukunftsorientierte Rechtsgrundlage. Neben der Anpassung an bundes- und europarechtliche Standards werden auch die im Bundesgesetz angelegten Freiheiten genutzt, um NRW-spezifische Lösungen zum Gewässerschutz zu entwickeln.

Digitale Kommunkation in Verwaltung


E-Government-Gesetz schafft rechtliche Basis

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung muss weiter vorangetrieben werden! Um Kommunikation zunehmend auf elektronischen Weg zu ermöglichen, müssen von Land und Kommunen geeignete Angebote geschaffen werden. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung für ein E-Government-Gesetz schafft dafür eine gute rechtliche Basis. Durch die Einführung der E-Akte sollen Geschäftsprozesse optimiert, Verwaltungsverfahren können so beschleunigt und Verfahrenskosten gesenkt werden. Künftig sollen Bürger elektronisch beispielsweise einen neuen Personalausweis beantragen können. Auch die Ämter profitieren vom neuen Gesetz: sie können ihre Aufgaben effizienter bewältigen, etwa durch schnelleren Datenaustausch oder den Online-Zugriff auf Akten.
Um die Voraussetzungen dafür möglichst schnell zu schaffen, bitten die Fraktionen von SPD und Grünen die Landesregierung, eine geeignete Roadmap zu entwickeln und dem Landtag dazu regelmäßig zu berichten.
Die Regierungsfraktionen wollen Reformansätze, die in den Kommunen bereits laufen, weiter unterstützen: unter anderem mit einem Förderprogramm insbesondere für kleine Gemeinden und durch einen koordinierten landesweiten Austausch zwischen Land und Kommunen.
 

Verfassung verändern: Kommission kündigt Kompromiss an

 
Im Plenum wurden die Ergebnisse der Vertragskommission sowie ein Gesetzentwurf zur Landesverfassung beraten. Einigkeit bestand in der Kommission, dass die Landesverfassung gut ist und es keiner Generalrevision bedarf. Die Kommission schlägt eine umfangreiche Modernisierung der Verfassung im Bereich des Parlamentsrechts und vor allem im Verhältnis von Landtag und Landesregierung vor. Hier können sich die Ergebnisse der mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossenen Empfehlungen gut sehen lassen.
Neben neuen Beschreibungen der Aufgaben des Landtags, der Abgeordneten, der Fraktionen, der Ausschüsse und der Einführung der Funktion eines Alterspräsidenten wurden aber auch die Beteiligungsrechte des Landtags in Bundesrats- und EU-Angelegenheiten festgeschrieben.
Überaltete Verfassungsvorschriften wurden gestrichen. Positiv ist auch die Änderung der Eidesformel für Ministerinnen und Minister. Leider hat die Verfassungskommission den großen Wurf nicht geschafft. Denn CDU und FDP haben sich beharrlich geweigert bei der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen. Die Blockade der Opposition erstreckte sich auch auf alle Themen, die die Kommunen betrafen, so dass diese leider leer ausgingen.

Alleinerziehnende benachteiligt


Änderungen im SGB II vornehmen
 
Die Fraktionen von SPD und Grünen setzten sich  für einen pauschalen Umgangsmehrbedarf im Sozialgesetzbuch (SGB) II ein. Derzeit wird das Sozialgeld getrennt lebender Eltern je nachdem, wie lange sich das Kind bei dem einen oder anderen Elternteil aufhält, auf beide Haushalte aufgeteilt. Dies führt zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt vom alleinerziehenden Elternteil. Vor allem in den Ferien, wenn die Kinder mehr als das sonst übliche Wochenende beim anderen Elternteil verbringen, sorgt dieser Aufenthalt für ein erheblich geringeres Einkommen, ohne dass der Bedarf jedoch sinkt: Miete, Telefon, Nebenkosten für die Wohnung, Vereinsbeiträge und vieles mehr bleiben in gleicher Höhe bestehen. Deshalb fordern SPD und Grüne die gesetzliche Verankerung eines pauschalen Umgangsmehrbedarfs im SGB II. Dieser Mehrbedarf sollte dem Umgangsberechtigten zukommen.
Die Leistungen in der Bedarfsgemeinschaft des hauptverantwortlichen Elternteils sollen dabei nicht gekürzt werden. Ziel ist es, das kindliche Existenzminimum in beiden Haushalten zu sichern und positive Anreize zu schaffen, die den Umgang beider Elternteile mit ihrem Kind fördern.

Klare und konstruktive Regeln für Kreistage

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Kreistags sollen die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistags an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angeglichen werden. Damit will die SPD-Landtagsfraktion die unterschiedlichen Regelungen in Kreis- und Gemeindeordnung über die Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe anpassen. Unter anderem sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: die Einführung der (eingeschränkten) Allzuständigkeit des Kreistags für die Angelegenheiten der Kreisverwaltung sowie die Einführung eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung, die Abschaffung des Kreisausschusses und die verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses. Der Entwurf wird im Landtag beraten und soll bis Herbst verabschiedet werden.

Nach dem Brexit

 
Beziehungen zwischen NRW und Großbritannien weiter pflegen
 
Die Briten haben für den Austritt aus der Europäischen Union abgestimmt. Mit 51,9 zu 48,1 Prozent fiel die Entscheidung denkbar knapp aus. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte sich einstimmig für einen Verbleib des Landes in der EU ausgesprochen. Er verwies dabei vor allem auf die wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich. Die Tagung des Europäischen Rates in Brüssel verlief weitgehend ergebnislos. Die Fraktion der SPD fordert, dass die Phase der Unsicherheit im Sinne der Unternehmen schnell endet und die persönlichen Beziehungen zwischen NRW und Großbritannien weiter gepflegt werden. Wichtiger noch: Die SPD-Landtagsfraktion fordert einen Neustart Europas! „Die Antwort auf die aktuelle Krise muss verantwortungsvolle Politik sein, die erneut die Begeisterung für Europa weckt“, sagt die Landtagsabgeordnete Angela Lück. Das beinhaltet insbesondere, dass Europa die soziale Gerechtigkeitsfrage angehen muss.

Entschieden gegen Cybergewalt eintreten 


Digitale Kommunikation bestimmt immer stärker unseren Alltag. Die Digitalisierung bietet viele Chancen wie die Beteiligung an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen. Aber sie birgt ebenso Gefahren: Ein Stichwort ist Cybergewalt. Von allen Formen der Cybergewalt sind Frauen und Mädchen besonders stark betroffen. Deshalb fordern die Fraktionen von SPD und Grünen in ihrem Antrag die Landesregierung auf, mehr Öffentlichkeit und Sensibilität für das Thema zu schaffen sowie Präventionsarbeit und Medienkompetenz zu stärken. Über den Antrag wurde im Plenum beraten.
 

Versorgung für Minister reformieren
 

Die Frage der Bezahlung und Versorgungsansprüche von Ministerinnen und Minister ist immer ein sensibles Thema. Mit dem Gesetzentwurf zur Reformierung des Landesministergesetzes in NRW hat die rot-grüne Landesregierung einen gelungenen Versuch gemacht, angemessene, gerechte und nachvollziehbare Regelungen zu treffen. Eine wesentliche Neuregelung ist die deutliche Anhebung des Eintrittsalters von 60 auf 67 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen wäre dann nicht zuletzt mit erheblichen Abschlägen verbunden. Des weiteren wird eine Karenzzeit für ausgeschiedene Ministerinnen und Minister eingeführt.

Besuch im Landtag

 
Ein Tag im Landtag Nordrhein-Westfalen zwischen Pflege, Inklusion und Integration

7.00 Uhr morgens trifft sich der Hospizkreis Löhne mit der Koordinatorin Barbara Mengel, um auf Einladung der Landtagsabgeordneten Angela Lück den Landtag NRW zu besuchen.
Die erste Vorsitzende Frau Brune kam im Landtag dazu und begleitete die Gruppe auf ihren Weg durch den parlamentarischen Alltag. Eine rege Diskussion ergab sich um die Themen Pflege, Integration und Inklusion. Angela Lück versicherte, dass die Landesregierung in allen Bereichen das Gespräch mit Vereinen und Verbänden sucht.
Gern kommt sie der Aufforderung der Mitglieder des Hospizkreises Löhne nach, die Diskussion in Löhne fortzusetzen.

Wettbewerbstandards statt Sozialdumping

 
Sozial- und Umweltstandards einhalten
 
Steuergelder sollen nur an Unternehmen gehen, die sich an Sozial- und Umweltstandards halten. Das ist das Ziel des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetztes (TVgG). Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss demnach insbesondere auf die Einhaltung von Tarifverträgen geachtet und ein Mindestlohn gezahlt werden. Die Einhaltung von bestimmten Umweltauflagen kann der öffentliche Auftraggeber zur Bedingung machen. Mit einer Novellierung des TVgG soll die Anwendung des Gesetzes noch einfacher werden, beispielweise durch die Einführung des 'Best-Bieter-Prinzips'. Danach muss nur noch das Unternehmen bestimmte Unterlagen vorgelegen, das einen Auftrag erhält. Außerdem werden die Mindestlohnbestimmungen mit dem 2015 eingeführten bundesweiten Mindestlohn angleichen. Die Schwellenwerte werden etwas angehoben, um den Vergabeaufwand bei kleineren Aufträgen zu verringern. So sollen Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sozial und umweltfreundlich wirtschaften, noch besser vor unfairem Dumpingwettbewerb geschützt werden.

Gleichstellung wird neu geregelt

 
Die Gleichstellungspolitik ist für die nordrhein-westfälische Landesregierung eine der wichtigsten Aufgaben. Es ist mehr als ein ist Verfassungsauftrag und ein unverzichtbarer Bestandteil eines modernen und innovativen öffentlichen Dienstes. Trotz Verbesserungen sprechen die Entwicklungen der Frauenanteile in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen, in Führungspositionen sowie in Gremien für eine wirkungsvollere Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen. Der öffentliche Dienst muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts dient der Weiterentwicklung und der Modernisierung der bestehenden Gesetze. Insbesondere soll der Frauenanteil in Führungspositionen und in Gremien erhöht und die Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden.
Fotos und Grafiken:

Helmut Loos (1)

Gaby Arndt (2,7)
Katharina Brandt-Parteck (3,6)
Charlotte Bents (4,5)


 
V.i.S.d.P.:

Kontaktdaten
Bürgerbüro Angela Lück, MdL
Mindener Straße 5
32049 Herford
Tel.: 05221 991155 
E-Mail: angela.lueck@landtag.nrw.de 

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