Häufige Fehler vermeiden
Groß oder klein: "neues Jahr" oder "Neues Jahr"?
Wenn das Eigenschaftswort wie „neues“ noch seine ursprüngliche Bedeutung hat, gibt es keinen Grund für Großschreibung. Und da „das neue Jahr“ genauso wie „das nächste Jahr“ oder „das kommende Jahr“ noch seine ursprüngliche Bedeutung hat, wird kleingeschrieben:
- Ich wünsche Ihnen ein schönes neues Jahr.
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Komma nach "wie besprochen"?
Bei so genannten formelhaften Nebensätzen gilt nach neuer Rechtschreibung das Toleranzprinzip, d. h. Sie können das Komma wie früher setzen, Sie müssen jedoch nicht:
- wie besprochen, sende ich Ihnen die Unterlagen
ODER
- wie besprochen sende ich Ihnen die Unterlagen.
> Weiterlesen + wo noch Toleranz gilt
Gesetze richtig zitieren - was ist zulässig?
Das Bundesjustizministerium hat in seinem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ festgelegt, wie Rechtsvorschriften zitiert werden müssen:
- Nennen Sie immer erst den Paragraphen und dann das Gesetz, also z. B. „§ 5 Absatz 1 Satz 2 BGB“ – ohne Kommas/Kommata. Nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit
http://hdr.bmj.de/page_b.3.html#an_196
werden „Absatz“, „Satz“ usw. immer ausgeschrieben.
- Bei mehreren genannten Paragraphen wird „§§“ verwendet.
> Weiterlesen + Kurzformen
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