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Newsletter OdA AM, März 2016


Liebe Frau <<Nachname>>


Gerne informieren Sie wieder über Neuigkeiten aus der OdA Alternativmedizin rund um den Beruf der Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker und um die Höhere Fachprüfung (HFP).
Im April 2016 findet bereits die zweite HFP stat und ab Mai 2016 können Sie sich für die HFP im November 2016 anmelden. Einen Zeitplan finden Sie unter Zeitplan.
Vermissen Sie irgendwelche Informationen? Möchten Sie über ein Thema, ein Aspekt detailliert informiert werden? Lassen Sie es uns wissen. Senden Sie ein E-Mail an rudolf.happle@oda-am.ch.

Freundliche Grüsse
Rudolf Happle
Geschäftsführer

Agenda

Höhere Fachprüfung


Im November 2016 wird bereits die dritte Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker stattfinden. Die Ausschreibung wird mindestens sechs Monate vor dem Prüfungsdatum, also spätestens im Mai 2016 auf der Website ausgeschrieben.

 


News

Neue Adresse der Geschäftsstelle

Seit dem 1. Februar 2016 gelten neu folgende Adressangaben für die OdA AM:
 
OdA Alternativmedizin
Niklaus Konrad-Strasse 18
4500 Solothurn
032 623 01 80
sekretariat@oda-am.ch
www.oda-am.ch
 
Die Telefonzeiten sind Montag – Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr.

Aus dem Vorstand

In unserer Reihe «Vorstandsmitglieder stellen sich vor» bringen wir in dieser Ausgabe des Newsletters ein Portrait von Simon Becker.

Simon Becker stammt ursprünglich aus Kaltbrunn, SG und lebt heute am Zürichsee. Nach einem einjährigen Sprachaufenthalt in den USA entschied er sich, dort weiter zu studieren. Er studierte «Premed»" an der Jacksonville State University in Alabama und danach Chinesische Medizin am Florida Institut of TCM in St. Petersburg, FL. Es folgte ein längeres Praktikum in Harbin, China. Danach führte er zusammen mit seiner Frau eine Praxis für Akupunktur und Chinesische Medizin in Asheville, NC. 2001 kehrte er nach 10-jährigem US-Aufenthalt mit seiner Familie zurück in die Schweiz. In 2012 absolvierte er an der University of Westminster einen Master of Science. Nach 11-jähriger selbständiger Praxistätigkeit in Wädenswil wechselte er 2012 in die Poliklinik für Chinesische Medizin am See-Spital in Horgen. Dort ist er stellvertretender Leiter und spezialisiert sich auf die Behandlung von Kindern sowie die Unterstützung von Krebspatienten.
 
Neben seiner Praxistätigkeit arbeitete Simon Becker bis vor kurzem für die Chinesische Arzneiapotheke LIAN Chinaherb AG. Ebenfalls unterrichtete er an verschiedenen Schulen in der Schweiz und an Kongressen und Seminaren im Ausland. Seit 2012 leitet er zusammen mit Dr. Stefan Englert die Chiway Akademie. Er ist Autor von verschiedenen Büchern und zahlreichen Artikel zur Chinesischen Medizin.
 
Seit er 2001 in die Schweiz zurückgekehrt ist, engagiert er sich stark für die Chinesische Medizin. In 2001 trat er in den Vorstand der SBO-TCM ein. Von 2003 bis 2010 war er deren Präsident. Durch diese Aufgabe ist er auch zur OdA AM gestossen. In 2010 übernahm er das Präsidium der OdA AM und führte dieses bis 2014. Aktuell amtet er als Vorstandsmitglied. Seit rund 9 Jahren gehört er auch zum wissenschaftlichen Komitee des ASA TCM-Kongress, welches er seit 2013 zusammen mit Dr. Anita Meyer im Co-Präsidium leitet.
 
Die Chinesische Medizin stellt für Simon Becker mehr als ein Beruf dar. Es ist Berufung und Passion. Sein Ziel ist, eine qualitativ möglichst hochstehende aber dennoch diversifizierte Chinesische Medizin in der Schweiz zu etablieren. Dafür setzt er sich im Verbandswesen, beim Unterricht sowie in seiner täglichen Arbeit stets mit viel Elan sein.
 

Aus der QSK

Aufruf Prüfungsexperten

Die QSK möchte den bestehenden Expertenpool mit Experten aller Fachrichtungen erweitern und den Bedürfnissen, bzw. dem Prüfungsbedarf (Anzahl Kandidat/innen) anpassen. Für eine Nomination ist eine entsprechende Bewerbung einzureichen. Auf der Website der OdA sind die Anforderungen und der Funktionsbeschrieb der Expertentätigkeit aufgeführt und können bei Interesse heruntergeladen werden. Alle Bewerbungen von Personen mit ausreichender (mind. 8-10 Jahre) Praxiserfahrung in einer der vier Fachrichtungen und den beschriebenen Kompetenzen sind uns willkommen und werden bei einer erfolgreichen Nomination durch die QSK für ihre Tätigkeit geschult und entsprechend vorbereitet.
 

Mutationen in der QSK

Zwei Mitglieder der QSK welche seit deren Bestehen mitarbeiteten sind per Ende 2015 aus dem Gremium ausgetreten. Beide Personen verliessen uns aus persönlich-beruflichen Gründen.
Die OdA AM bedankt sich nochmals ganz herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement die sie den Aufgaben und Dienstleistungen rund um die Höhere Fachprüfung gewidmet haben. Die OdA AM hat für beide Personen bereits Ersatz gefunden, Frau Vivianne Buchter wurde im Newsletter bereits vorgestellt, die zweite Person wird im nächsten Newsletter präsentiert.

 

Akkreditierung in den Startlöchern

Seit dem 1. Februar 2016 haben Bildungsanbieter die Möglichkeiten, ihre Ausbildungsmodule bei der OdA Alternativmedizin akkreditieren zu lassen. Für Studierende ist der Besuch der Module bei einem akkreditierten Bildungsanbieter Voraussetzung, um zur Höheren Fachprüfdung zugelassen zu werden.
Sobald ein Bildungsanbieter die Akkreditierung erhalten hat, erscheint ein Eintrag in der Liste auf der Website der OdA AM: http://www.oda-am.ch/de/ausbildung/bildungsanbieter/

 

Höhere Fachprüfung

Zeitplan für die nächste Höhere Fachprüfung vom 7. – 11. November 2016 in Sursee

Datum Wie lange bis zur HFP Was
07.05.2016 6 Monate Ausschreibung der Höheren Fachprüfung auf www.oda-am.ch
  laufend Bezug des Anmeldedossiers
07.07.2016 4 Monate Schriftliche Anmeldung mit persönlichem Anmeldedossier und Einzahlung der Anmeldegebühr
15.08.2016 12 Wochen Spätester Termin, um die Anmeldung zurückzuziehen
07.08.2016 3 Monate Zulassungsentscheid vorbehältlich Einzahlung der Prüfungsgebühr
21.08.2016 innerhalb 14 Tage nach
Zulassungsentscheid
Frist für die Einreichung eines Ausstandsbegehren gegen Prüfungsexpertinnen oder -experten
04.09.2016 innerhalb 30 Tage nach
Zulassungsentscheid
Beschwerde beim SBFI
07.09.2016   Einreichung Fallstudie
10.03.2016 30 Tage Prüfungsaufgebot
07.-11.11.2016 Die HFP findet statt
   

Rückblick auf die erste Höhere Fachprüfung

70 Personen haben im November 2015 die erste Höhere Fachprüfung in den drei Fachrichtungen Homöopathie (24), Trad. Chinesische Medizin TCM (23) und Trad. Europäische Naturheilkunde TEN (23) absolviert.
Von diesen Prüfungsteilnehmer/innen haben 69% die Prüfung bestanden und erhalten das Diplom. Die QSK gratuliert allen erfolgreichen Teilnehmer/innen ganz herzlich.
Die Kandidat/innen die einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden haben, können die nicht bestandenen Teile nun wiederholen. Die meisten von Ihnen werden diese Wiederholung an der nächste HFP im April 2016 absolvieren. Die QSK wünscht ihnen dazu viel Erfolg.
 
Die Durchfallquote in den einzelnen Prüfungsteilen lag bei allen Fachrichtung bei 25%, so dass man davon ausgehen kann, dass das Schwierigkeitsniveau in den verschiedenen Fachrichtungen vergleichbar war.
Die 1. HFP wurde vom SBFI begleitet und begutachtet. Die OdA AM bekam in der diesbezüglichen Analyse der Prüfung durchwegs gute Noten. Was aber ausdrücklich bemängelt wurde, war der Umstand, dass die Kandidat/innen wählen konnten ob sie die mündlichen Prüfungsteile in Mundart oder Schriftdeutsch absolvieren wollten. Gemäss SBFI muss die HFP in hochdeutscher Sprache abgelegt werden. Die QSK wird diesen Umstand in ihren Abläufen und Unterlagen entsprechend anpassen.
 
Die QSK hat für Absolventen und alle an der ersten HFP Involvierten eine Feedback- und Evaluationsmöglichkeit zum online Ausfüllen eingerichtet. Nachstehend präsentieren wir Ihnen daraus einige interessante Aspekte in grafischer Form.


Verteilung der Kandidatenfeedbacks auf die Fachrichtungen


(Es waren hier entweder Ja, Nein, oder detaillierte Feedbacks möglich gewesen)











Die Erhebung zeigt, dass die sich an der Umfrage beteiligenden Kandidaten, mehrheitlich gut informiert und fair behandelt fühlten. Trotz der guten Kritik hat die QSK diverse Anpassungen geplant um die Prüfungsabläufe und –Prozesse in Hinsicht der gemachten Feedbacks zu verbessern.
 

Zweite HFP im April 2016

Für die nächste HFP im April 2016 hatten sich bis im Dezember 127 Personen angemeldet.
121 von ihnen konnten (grundsätzlich) zugelassen werden. Nach etlichen Abmeldungen und wiederum ca. 20 Personen die verschoben werden mussten auf die nächste HFP, werden an der 2. HFP nun voraussichtlich 87 Personen geprüft werden.
In dieser Prüfung werden Kandidat/innen in allen vier Fachrichtungen der OdA AM zur Prüfung antreten.
 
Für die übernächste Prüfung im November 2017 wird die QSK die Leitfäden sämtlicher Prüfungsteile überarbeiten und gemäss der durchgeführten Evaluation anpassen. Die Ausschreibung für eine entsprechende Anmeldung wird auf der Website ab Mai aufgeschaltet und im Newsletter angekündigt. Auch die Mitgliederverbände werden über die Ausschreibung entsprechend orientieren.
 

Unser Beruf

Verwendung des korrekten Titels

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Titelbezeichnung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker in der Prüfungsordnung klar geregelt und damit auch geschützt ist.
 
Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom in
Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom in
  • Ayurveda-Medizin
  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin TCM
  • Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN
 
Titel wie
  • Eidg. Dipl. Naturheilpraktiker
  • Eidg. Naturheilpraktiker mit Diplom
  • Dipl. Naturheilpraktiker AM
  • Naturheilpraktiker TEN mit eidg. Diplom
  • Naturheilpraktiker ED TCM
  • Naturheilpraktiker HFP
sind nicht korrekt.
 

Registrierung EMR

Das EMR hat in seiner Methodenliste 2016 neu die eidgenössischen Abschlüsse aufgenommen.

300      Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom in Ayurveda-Medizin
320      Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom in Homöopathie
340      Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom in Traditionelle Chinesische Medizin TCM
360      Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom in Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN
 
Zurzeit vergüten noch nicht alle Krankenversicherer diese Abschlüsse. Bei den Abschlüssen in Homöopathie, TCM und TEN fehlen die Krankenversicherer Kolping, GALENOS und Atupri gegenüber der Einzelmethode 91 oder den Methodengruppe 185 und 131.
 
Falls ein/e Naturheilpraktiker/in etliche Patienten mit diesen Krankenversicherern betreut, lohnt sich ein Wechsel der Registrierung noch nicht. Ansonsten empfehlen wir, die Registrierung der neuen Abschlüsse mit gleichzeitiger Stornierung der entsprechenden Methodengruppe. Das EMR und die OdA AM sind bemüht, die fehlenden Krankenversicherer noch auf die Vergütungsliste zu bringen.
www.emr.ch
 

Registrierung ASCA

Die ASCA hat die neuen Berufsabschlüsse ebenfalls in ihre Methodenliste aufgenommen und Naturheilpraktiker/innen können sich bereits unter den neuen Ziffern registrieren lassen.
810   Naturopathe avec diplôme fédéral en Médecine ayurvédique
811   Naturopathe avec diplôme fédéral en Homéopathie
812   Naturopathe avec diplôme fédéral en Médecine traditionnelle chinoise MTC
813   Naturopathe avec diplôme fédéral en Médecine naturelle traditionnelle européenne MTE
www.asca.ch
 
Zudem ist die OdA AM zusammen mit der OdA KT nach wie vor bestrebt, für die Naturheilpraktiker/innen mit eidg. Diplom eine vereinfachte Registrierung für sämtliche Krankenversicherer auszuarbeiten.
 

Registrierung SPAK

Auch bei der SPAK können sich Naturheilpraktiker/innen mit dem eidg. Diplom registrieren. Die neuen Therapielisten werden dieser Tage auf der Website der SPAK aufgeschaltet. www.spak.ch
 

Gesetzes- / Verordnungsänderungen im Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz hat per 1. Januar 2016 die neue Gesundheitsverordnung in Kraft gesetzt.
In der Verordnung ist geregelt, dass der Beruf Naturheilpraktiker zu den bewilligungspflichtigen Berufen gehört (Art.7).
In Art. 31b, Abs.1 und 2 wird festgehalten: „ Naturheilpraktiker sind berechtigt, die Heilmethoden der Alternativmedizin anzuwenden, soweit sie diese im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung erworben haben, und die vom Schweizerischen Heilmittelinstitut bezeichneten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel selbstständig abgeben.
Die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung setzt voraus, dass die Gesuchstellenden im Besitz eines Diploms einer eidgenössisch anerkannten Ausbildung sind.“
Im Weiteren für uns von Relevanz:
Art.13, Abs. 1:“Die Führung einer Patientenapotheke durch Medizinalpersonen und Naturheil- praktiker bedarf einer kantonalen Bewilligung.“
http://www.sz.ch/documents/571_111.pdf
 

Kanton Obwalden

Der Kantonsrat des Kantons Obwalden hat das neue Gesundheitsgesetz verabschiedet und auf den 1. Februar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem wurden durch den Regierungsrat die Ausführungsbestimmungen dazu überarbeitet und neu erlassen.
 
Gesundheitsgesetz
Art.  34
Bewilligungsvoraussetzungen
3 Die Bewilligung kann mit Einschränkungen fachlicher und zeitlicher Art verknüpft sowie mit weiteren Auflagen und Bedingungen verbunden werden.

Ausführungsbestimmungen über die Berufe des Gesundheitswesens
Art.  7
Fachkenntnisse
3 Die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung sowie der erforderlichen Berufserfahrung zur privatrechtlichen Ausübung der Berufe, welche gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993[1] im Nationalen Register der nicht-universitären Gesundheitsberufe (NAREG) erwähnt sind, richtet sich nach den Vorgaben der betreffenden Ausbildungsgängen.
 
Ausführungsbestimmungen über die Berufe und die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die öffentlichen Bäder
 
Ausführungsbestimmungen über die Arzneimittel und die Medizinprodukte
Art.  6
Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
2 Personen, welche über eine übergangsrechtliche, befristete Berufsausübungsbewilligung für die Ausübung von komplementärmedizinischen Tätigkeiten gemäss Art. 81 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes[2] und/oder über ein Zertifikat der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (Oda AM) verfügen, sind nicht zur selbstständigen Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln berechtigt. Die selbstständige Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln setzt vielmehr ein eidgenössisch anerkanntes Diplom in einem Bereich der Komplementärmedizin voraus.
 
Ausführungsbestimmungen über die Arzneimittel und die Medizinprodukte
 
Beim Vorliegen des „Zertifikats OdA AM“ wird jeweils eine auf fünf Jahre beschränkte Berufsausübungsbewilligungen erteilt.

Medienecho

Auf unserer Website www.oda-am.ch unter <Aktuell – Medienecho> finden sie immer wieder aktuelle Artikel und Beiträge der Presse und des Fernsehens über unseren Beruf und die nichtärztliche Alternativmedizin. Kenne Sie einen Beitrag, den wir noch nicht aufgeführt haben, sind wir dankbar für einen Hinweis.
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Unsere Kontaktadresse
OdA Alternativmedizin
Bahnhfostrasse 7b
Sursee 6210

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