Copy
View this email in your browser

Medienmitteilung UPR 2017
 

Schweiz erhält zahlreiche Empfehlungen, den Menschenrechtsschutz von Transmenschen zu verbessern.

9. November 2017

Heute Morgen fand die dritte universelle periodische Überprüfung der Schweiz, kurz: UPR, vor der UNO statt. Transgender Network Switzerland (TGNS) ist hoch erfreut, dass zahlreiche Empfehlungen zur Menschenrechtssituation von Transmenschen an die Adresse der Schweiz ergingen und fordert deren Annahme und Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.


Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte von Transmenschen
In dieser dritten Überprüfungsrunde erhielt die Schweiz so viele explizite Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte von Transmenschen wie nie zuvor. Empfohlen werden insbesondere: die Anpassung der Fragebogen des Bundesamtes für Statistik sowie der nationalen Suizidstudie, um Transmenschen mitzuerfassen; wirksame Menschenrechtstrainings zum Schutz von Transmenschen, insbesondere Trainings für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Sozialarbeitende; Sensibilisierungsmassnahmen gegenüber Lehrkräften und Schüler_innen, aber auch der Gesamtbevölkerung zur Verhütung von transphober Diskriminierung und Gewalt; ein spezifisches gesetzliches Verbot der Diskriminierung sowie Anstrengungen in allen Kantonen und einen Aktionsplan des Bundes zur Vermeidung von Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität.

Schweiz muss mit Transmenschen in Dialog treten
In Gegensatz dazu zeigten die Ausführungen der Schweizer Delegation einmal mehr, dass Rechte von Transmenschen hierzulande noch immer lediglich im Hinblick auf die Änderung des amtlichen Geschlechts und des – von Bundesrat und Parlament abgelehnten – Diskriminierungsschutzes betrachtet werden. Transgender Network Switzerland (TGNS) fordert die Schweiz daher auf, wie es auch von verschiedenen Staaten heute morgen empfohlen wurde, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen von Transmenschen in Dialog zu treten, um sich besser zu informieren und Massnahmen gegen die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen an Transmenschen in den unterschiedlichen Lebens- und Rechtsbereichen zu ergreifen. Es gibt keine Entschuldigung mehr, noch länger wegzusehen.

Niederlande schlagen einen nationalen Aktionsplan vor
Ein guter Start wäre die Annahme der heute erhaltenen Empfehlungen, insbesondere diejenige der Niederlande, welche fordert, gemeinsam mit den Organisationen der Zivilgesellschaft einen konkreten nationalen Aktionsplan für alle Staatsebenen zu erarbeiten und umzusetzen, damit das Bewusstsein für und Wissen über Transmenschen verbessert werden. Dies wäre ein erfolgversprechender Weg, damit Menschenrechte in der Schweiz auch für Transmenschen Realität werden können.
 
Für Rückfragen wenden Sie sich an unsere Medienstelle:
medien@tgns.ch
Tel. 077 404 99 21


Transgender Network Switzerland (TGNS) ist die Schweizer Dachorganisation von und für Transmenschen. Der Verein setzt sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Transmenschen in der Schweiz ein:
https://www.transgender-network.ch/de/

Schattenbericht von TGNS zur dritten universellen periodischen Überprüfung der Schweiz:
https://www.upr-info.org/sites/default/files/document/switzerland/session_28_-_november_2017/tgns_upr28_che_e_coverpage.pdf

Beachten Sie für eine korrekte Berichterstattung auch unsere Hilfestellungen für Medienschaffende:
https://www.transgender-network.ch/de/medien/medienguide/


Text
 

 

Rückfragen bitte an:

Alecs Recher
Leiter der  Rechtsberatung
TGNS
Telefon: 079 452 07 61
E-Mail: alecs.recher@tgns.ch

oder

Henry Hohmann,
Co-Präsident TGNS (D, E)

E-Mail: henry.hohmann@tgns.ch
www.transgender-network.ch

Postadresse: Transgender Network Switzerland (TGNS), 
8000 Zürich


oder

Janna Kraus
Ressort Medien
TGNS
medien@tgns.ch
Copyright © 2017 Transgender Network Switzerland, All rights reserved.


unsubscribe from this list    update subscription preferences 

Email Marketing Powered by Mailchimp