AKTUELL |
Bundesrat regelt 1e-Pläne
30. August 2017
In einer Mitteilung des BSV wird weiter festgehalten: Den Versicherten in 1e-Vorsorgeplänen wird aber auch ein gewisser Schutz gewährt: Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihnen mindestens eine Strategie mit risikoarmen Anlagen anbieten. Dem Auftrag des Gesetzgebers entsprechend hat der Bundesrat die risikoarmen Anlagen definiert und hat dabei auf hohe Anlagequalität und Sicherheit geachtet.
Der Bundesrat hat weitere Regelungen angepasst, damit Grundprinzipien der beruflichen Vorsorge auch bei den 1e-Plänen gewährleistet bleiben. So dürfen die Vorsorgeeinrichtungen pro angeschlossenem Arbeitgeber (Vorsorgewerk) höchstens zehn Anlagestrategien anbieten (Prinzip der Kollektivität). Weiter verfolgt die 2. Säule gemäss Gesetz den Zweck, im Alter die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise (Verhältnis von Einkommen und späterer Versicherungsleistung) fortsetzen zu können. Daher hat der Bundesrat definiert, wie die Angemessenheit der 1e-Pläne trotz der sehr schwankenden Erträge einfach gemessen und kontrolliert wird.
Bei der zweiten Änderung geht es um Versicherte, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskassen-Kapital zum Kauf von Wohneigentum bezogen haben und es der Pensionskasse zurückzahlen wollen. Derzeit können sie das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens 20’000 Franken zurückbezahlen. Das kann für Versicherte, die nicht über umfangreiche finanzielle Mittel verfügen, eine abschreckende Wirkung haben. Per 1. Oktober 2017 wird dieser Mindestbetrag auf 10’000 Franken gesenkt.
Mitteilung BSV /
Änderung
BVV2 /
Änderung WEF /
NZZ
BVG-Kommission zum Mindestzins
29. August 2017
Kritik zum Entscheid der BVG-Kommission kommt vom Versicherungsverband. Er hält in einer Mitteilung fest:
Folgt der Bundesrat dieser Empfehlung, gilt auch 2018 ein Satz von 1,00 Prozent. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV erachtet diesen als zu hoch. Nach Ansicht des SVV sollte sich der Mindestzinssatz vor allem an den Erträgen sicherer Anlagen wie Bundesobligationen orientieren und deshalb maximal 0,5 Prozent betragen.
Der Gewerkschaftsbund schreibt:
Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
Die Arbeitgeber fordern 0,5% und schreiben:
Seit letztem Jahr haben sich zwar gewisse wirtschaftliche Parameter leicht verbessert, eine nachhaltige Entspannung ist jedoch nicht in Sicht. Selbst die Minderheitsformel, auf die sich traditionell insbesondere die Gewerkschaften berufen, lässt für 2018 nur einen Mindestsatz von 0,5 Prozent zu.
BSV / Mitteilung SVV / Arbeitgeber / Gewerkschaftsbund / Kommentar Arbeitgeber
Mindestzins und Kommissions-Politik
31. August 2017
Obwohl beide seit Jahren in der BVG-Kommission angewendeten Formeln für 2018 klar einen Wert von 0,5 Prozent ergeben, konnte sich die Fachkommission nicht dazu durchringen, dem Bundesrat die daraus resultierende Senkung des Mindestzinses zu empfehlen. Stattdessen hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einmal mehr die Methodik und grundsätzliche Legitimation des Mindestzinses analysieren und den allfälligen Entwicklungsbedarf definieren soll. Bleibt die Suche nach dem Ei des Kolumbus einmal mehr erfolglos und ergeben sich daraus keine wesentlich neuen Erkenntnisse, wird in einem Jahr die Diskussion in der Kommission wieder in gewohnter Manier stattfinden. Dann dürfte eine Senkung des Mindestzinses unumgänglich sein. (…)
BR zur Vergleichbarkeit von PKs
6. September 2017
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.
Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.
AV2020 |
Hanspeter Konrad: “Ja zum Kompromiss”
2. September 2017
Positiv festzuhalten ist, dass das Rentenniveau garantiert bleibt. Das Parlament hat nämlich verschiedene Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist mit Mehrkosten verbunden. Diese Mehrkosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Wer diese Massnahmen kritisiert, verkennt, dass alle anderen erwogenen Massnahmen am Schluss im Parlament chancenlos waren.
Dieses Beispiel zeigt, dass die immer wieder zu hörenden Behauptungen, bei einem Nein wäre eine Neuauflage mit Einzelvorlagen rasch umsetzbar und mehrheitsfähig, jeder Grundlage entbehren und weltfremd sind. Sie lenken von den eigentlichen Problemen ab.
Mit der Erhöhung des Rentenalters für Frauen und der Harmonisierung des Referenzrücktrittsalters wird ein langjähriger Verfassungsauftrag (gleiche Rechte für Mann und Frau) umgesetzt. Massnahmen, wie eine auch nur schrittweise Erhöhung des Rentenalters über die beschlossenen 65 Jahre hinaus – zum Beispiel im Rahmen einer Stabilisierungsregel –, mögen sachlogisch als richtig empfunden werden, finden aber im heutigen angespannten wirtschaftlichen Umfeld sowie im politischen Links-rechts-Konflikt keine Mehrheiten und sind auch unter den Sozialpartnern umstritten.
Das Fundament unserer Altersvorsorge ist immer noch intakt, es ist aber zwingend und dringend an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nutzen wir die Chance, heute den Reformstau zu beenden.
Deprez: “Weshalb ich die AV2020 ablehne”
3. September 2017
Zwei Probleme gilt es in unserem System der Altersvorsorge zu lösen:
Das erste Problem betrifft die AHV: Die Einnahmen decken die Ausgaben seit mehr als 3 Jahren nicht mehr, d.h. das Umlageergebnis ist negativ.Mit Zustimmung zur AV 2020 wird trotz Mehreinnahmen und Erhöhung des Rentenalters der Frau, die AHV schon im Jahr 2027 ein neues negatives Umlageergebnis ausweisen. Dies unter eher optimistischen Annahmen; z.B. beträgt die Nettozuwanderung pro Jahr 60’000 Personen.
Als Folge des letzten Babybooms gibt es in der Schweiz am meisten Personen mit Jahrgang 1964. Dieser Spitzenjahrgang wird im Jahre 2029, also dann, wenn das Umlageergebnis bereits wieder negativ ist, in Pension gehen. Es werden dann nicht mehr wie heute 2.5 Beitragszahler auf einen AHV-Altersrentner kommen sondern nur noch 1.8.
Das zweite Problem betrifft die 2. Säule: Hier soll die infolge des zu hohem Umwandlungssatzes systemwidrige Umverteilung von den Aktiven zu den Neurentnern gemildert werden, indem der Umwandlungssatz von 6.8% auf 6% gesenkt wird.
Das Problem wird so gelöst: Man verschiebt in einem ersten Schritt die Umverteilung von der 2. Säule in die 1. Säule, indem man die AHV-Renten monatlich um 70 Fr. bzw. maximal 226 Fr. für Ehepaare erhöht.
“Arbeiten nach 65 wird sogar noch erschwert”
4. September 2017
“Erstens schwächt der tiefere Zuschlag den Anreiz zu einem Aufschub der Rente. Wer nach einer Annahme der Reform mit dem Rentenbezug zuwartet, erhält dafür nach 2018 rund 18 Prozent weniger als jemand, der dies heute tut. Man muss eine Lebenserwartung von über 88 Jahren haben, bis sich ein Aufschub lohnt. Die Kürzung ist zudem höher als die umstrittene 12-Prozent-Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge, die offenbar keine mathematische Angelegenheit dar stellt.
Zweitens – und viel heikler – sind die stark gestiegenen Anreize zum Vorbezug der Rente. Heute lohnt sich der Vorbezug vor allem für Menschen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung und für potenzielle Bezüger von Ergänzungsleistungen. Mit der Reform wird die Frühpensionierung in der AHV sogar für Gutausgebildete mit typischerweise hoher Lebenserwartung attraktiv. Dies wird kaum ohne Folgen bleiben.
Drittens fällt mit der Reform die Beitragsbefreiung der ersten 1400 Franken des monatlichen Erwerbseinkommens im Alter weg. Der Freibetrag sei ja nicht so hoch, meint Bundesrat Berset (immerhin ist er höher als die AHV-Mindestrente).”
Widmer-Schlumpf für AV2020
5. September 2017
Die Reform geht aber auch auf Kosten der Jungen. Geht das? Auch diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Die Gemeinschaft muss als Ganzes einen Teil zur Reform beitragen. Jetzt wollen die Reformgegner die Jungen und die Alten gegeneinander ausspielen. Fakt aber ist: Wir müssen und können mit der Reform die Jungen von der heutigen Quersubventionierung der Rentner in der Pensionskasse entlasten. Als ich noch Finanzministerin war, haben wir zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung ausgerechnet, dass die aktive Generation die Pensionskassenrenten mit jährlich mehr als einer Milliarde finanziert. Andere gehen von mehreren Milliarden aus. Die Reform schafft hier Abhilfe. Vor allem muss man sagen, es gibt derzeit keine Alternative dazu.
Das müssen Sie begründen. Wenn wir diesen Reformschritt nicht machen und nicht eine finanziell stabile Grundlage für die nächsten Jahre schaffen, wird die Gefahr gross, dass wir in zehn Jahren an einer Wand stehen und dann drastische Massnahmen ergreifen müssen. Massiv höhere Beiträge für AHV und BVG wären dann nicht mehr zu verhindern, Sanierungsmassnahmen wie eine Zusatzsteuer für die AHV oder Rentenkürzungen wären unumgänglich. Und wer würde das alles bezahlen?
“Schafft die Pensionierung ab”
10. September 2017
Die
nächste wichtige Abstimmung ist keine
Volksinitiative, sondern eine
Behördenvorlage: Die Altersreform 2020. Als
Vertreter der Versicherungswirtschaft
müssten Sie dafür sein.
Nein. Diese Reform ist ein «Chabis». Da wird
kompensiert und vermischt und «vermüeslet»,
dass es nicht mehr seriös ist. Nur schon
dass die Mehrwertsteuer für diese Reform
hinhalten muss, ist entlarvend: Man belastet
damit die einfachen Leute, dann ist der
Widerstand am kleinsten. Dann: Man vermengt
die Erhöhung der AHV um 70 Franken pro Monat
mit der Senkung des Umwandlungssatzes in der
zweiten Säule, obwohl hier kein Zusammenhang
besteht.
Politisch schon: Eine Senkung des
Umwandlungssatzes in der zweiten Säule hätte
vor dem Volk keine Chance, wenn nicht als
Zückerchen die AHV erhöht würde.
Nach dieser Logik könnte der Bundesrat auch
gleich noch den Ausbau der A1 ins
Reformpaket nehmen, dann würden womöglich
die Autofahrer eher zustimmen. Solche
Reformpakete sind nicht sauber. Am Schluss
ist auch nicht ersichtlich, wer nun wirklich
etwas geben muss und wer was bekommt.
“Die Frauen geben ihr Druckmittel auf”
31. August 2017
“Appell an alle politischen Akteure, sich
an die Fakten zu
halten”
7. September 2017
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an alle politischen Akteure, sich während des Abstimmungskampfes zur Reform «Altersvorsorge 2020» an die Fakten zu halten und sich aufgrund der Komplexität der Vorlage nicht zu missverständlichen oder irreführenden Vereinfachungen hinreissen zu lassen. Nachfolgend die am weitesten verbreiteten und irreführenden Vereinfachungen und die ausser Acht gelassenen Fakten.
Die Gegner der Reform behaupten, dass die jüngeren Generationen die Hauptlast der Reform tragen. Sie vergleichen jedoch unterschiedlich lange Beitragszeiträume. Laut ASIP ist ein solcher Vergleich nicht vertretbar. Wer den Mietzins zweier Wohnungen vergleichen will, vergleicht nicht die Monatsmiete der einen mit der Quartalsmiete der anderen. Zudem wird oft unterschlagen, dass die Reduktion der systemwidrigen Umverteilung in der 2. Säule um 2/3 einen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leistet und besonders im Interesse der Jungen liegt.
Gewerbler für Plan B
31. August 2017
Herr Bigler, in einem Bettelbrief
warnte Ihr Verband vor Erhöhungen der Mehrwertsteuer und
Lohnkosten, die gar nicht in der Reform enthalten sind.
Reichen die Fakten nicht, um die Reform zu bekämpfen?
Die Lohnbeiträge werden ab 2021 um 0,3 Prozent
erhöht. Die Mehrwertsteuer steigt zunächst um 0,3
Prozent und muss später nochmals um 0,3 Prozent erhöht
werden. So steht es im Bundesbüchlein. Wir haben in
keiner Art und Weise Zahlen erfunden.
Im Brief steht, dass die Mehrwertsteuer
nochmals um ein zusätzliches Prozent erhöht werden muss,
was ja nicht Teil der Reform ist.
Ja. Aber langfristig müssen wir weiter sanieren
– auch wenn das in der aktuellen Reform nicht
festgehalten ist. Wir müssen nur den Befürwortern
zuhören: Gewerkschafter Corrado Pardini
erklärte, die Koordinaten des Kompasses seien mit der
Reform gestellt. Wir werden in naher Zukunft also die
Mehrwertsteuern und die Lohnprozente nochmals anheben
müssen. Die Frage ist nur, um wie viel. Der Bundesrat
wollte ursprünglich sogar zwei ganze zusätzliche
Mehrwertsteuerprozente, was deutlich über unseren
Prognosen liegt.
AV2020 und BVG
30. August 2017
Was bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes für die Versicherten? Kommt drauf an, wie alt man ist, wieviel man verdient und welche Leistungen die eigene Pensionskasse bietet. Einfache Antworten sind also nicht möglich. Willy Thurnherr, CEO der Aon, zeigte anhand von Fallbeispielen auf, wer besonders besonders betroffen ist und wer weniger.
Die Revision umfasst ausser der UWS-Senkung eine grosse Zahl weiterer Elemente, wie Flexibilisierung des Rentenbezugs, Einkauf ins BVG, Aufschub der Altersleistungen, Weiterversicherung nach Kündigung, Teilliquidation, Teilübertrag 3a ins BVG und damit ist die Liste noch lange nicht erschöpft.
Als positiv hob Thurnherr hervor, dass aufgrund der aktuell geringen Teuerung die Versicherten mit einem Umwandlungssatz von 6 Prozent mittelfristig real immer noch besser fahren als Versicherten nach 1985 mit einem UWS von 7,2 – pourvu que ça dure. Allerdings hat der Satz von 6 Prozent nur für eine Minderheit (ca. 15%) der Versicherten Bedeutung, die grosse Mehrheit ist schon länger mit weit tieferen Sätzen konfrontiert, wobei die Novartis PK mit 5,3 Prozent bereits schon zu den Kassen mit relativ hohen Sätzen zählt.
Medienmitteilung Aon /
Folien
Aon
Live-Chat mit Petra Gössi und Gerhard Pfister
30. August 2017
“Eine Sanierung mit Langzeitschäden”
1. September 2017
Die Reform ist nicht aus der Logik der Vorsorgewerke und nicht aus den Erfordernissen der demografischen Realitäten heraus konstruiert, sondern ein Machwerk aus politischem Kalkül, das mit dem gut getarnten Ausbau der AHV eine zusätzliche Umverteilung von oben nach unten verfolgt und den folgenden Generationen die Hypothek aufbürdet. Soll man trotz allem in einer Abwägung einer solchen Reform zustimmen, weil sie nun mal auf dem Tisch liegt und bei allen Nachteilen einige wichtige Neuerungen bringt wie das höhere Frauenrentenalter, den tieferen Umwandlungssatz und die Flexibilisierung des Altersrücktritts? Soll man dem Argument folgen, besser jetzt eine schiefe Reform, die kurzfristig Luft verschafft, als gar keine Reform?
Das sollte man nicht tun. Mit einem Ja an der Urne würde eine längerfristig untaugliche Reform gebilligt und die Bereitschaft für weitergehende Reformen reduziert. Ein Nein jedoch hält den Handlungsdruck auf Bundesrat und Parlament hoch, rasch Lösungen vorlegen, die den Auftrag für die nachhaltige Stabilisierung beider Vorsorgewerke wirklich einlösen.
Umverteilte Umverteilung
8. September 2017
Schwyzer GLP lehnt AV2020 ab
29. August 2017
«Die Pensionskassen haben noch viele versteckte Reserven»
1. September 2017
Wie viele Unterschriften haben Sie zum Referendum
(gegen die AV2020) beigetragen?
Geschätzte zehn Prozent.
Was stört am meisten an der Reform? Sie sagen die
Reserven der 2. Säule seien riesig, eine Kürzung der
Renten, wie sie die Reform vorschlägt, unnötig. Woher
nehmen Sie die Gewissheit?
Bereits 2010, im Vorfeld der Abstimmung, sagte das
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), die
Pensionskassenrenten seien viel zu hoch. Die Kassen
würden deshalb pro Jahr 600 Millionen Franken verlieren,
man müsse die Renten dringend um 6 Prozent senken. Wäre
das wahr gewesen, hätten die Reserven inzwischen sinken
müssen. Doch das Volk lehnte die Reform ab, und das
Gegenteil ist eingetreten: Die Reserven der
Pensionskassen sind insgesamt stark gestiegen – auf rund
116 Milliarden. Und dennoch sagt der Bundesrat wieder,
man müsse die Altersrenten senken. Da ist doch etwas
faul.
NZZ: “Wenn das Volk Nein sagt”
6. September 2017
Das potenziell stärkste Argument für die vorliegende Rentenreform ist auch das unpopulärste: Nach einem Ja könnte die Erhöhung des Rentenalters schneller zum Thema werden als nach einem Nein. Einige Befürworter wie Gegner der Vorlage neigen zu dieser These. Grund: Der vorgesehene Ausbau der AHV-Leistungen verschärfe mittelfristig den Sanierungsdruck, und nach einem Volks-Ja im September könnte man rascher auch politisch «risikoreiche» Reformen aufs Tapet bringen.
Ob das Volk solchen Vorschlägen zustimmen oder weitere Steuer- oder Beitragserhöhungen bevorzugen würde, ist aber eine andere Frage. Zudem gibt es auch eine gegenläufige Sicht, welche eher in linken Voten durchschimmert: Nach einem Volks-Ja in drei Wochen hätte man zunächst etwas Ruhe, und mit weiteren Reformschritten eile es nicht.
In der CVP sieht man dies zum Teil anders. Nationalrätin Ruth Humbel möchte das Rentenalter nach dem Urnengang rasch thematisiert sehen. Im Parlament bereits hängig ist eine Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin, die eine Koppelung des AHV-Referenzalters an die Lebenserwartung fordert. Hängig ist auch eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats, wonach die Minima für Umwandlungssatz und Verzinsung in der zweiten Säule nicht mehr politisch festzulegen wären.
«Reformen in der Altersvorsorge sind gegen die Linke nicht durchzubringen», ist eine namentlich in der CVP gerne vertretene These. Ob sich die CVP künftig in Sachen Rentenalter auch gegen linken Widerstand engagieren würde, liessen Parteiexponenten diese Woche offen.
Abstimmungskämpfer Berset
29. August 2017
Müller, Vizepräsident der Pro Senectute Luzern, kritisiert im «Blick» den Auftritt scharf: «Pro Senectute war in ihrer 100-jährigen Geschichte immer unpolitisch. Es geht nicht an, dass sich die Organisation nun für diese Kampagne missbrauchen lässt», wird der Parlamentarier zitiert.
Und er legt gar nach: «Dass Pro Senectute Schwyz mit dem Departement Berset gemeinsame Sache macht, ist unglaublich». Im selben Artikel vermutet der Freisinnige zudem, dass laufende Verhandlungen über den Leistungsvertrag zwischen Bund und Pro Senectute bei diesem Vorgang eine Rolle spielten. (…)
Schützenhilfe erhält Ständerat Damian Müller jetzt vom Solothurner Nationalrat Walter Wobmann. Der SVP-Mann hält generell gar nichts von derartigen Solo-Auftritten der Bundesräte. Es entsprechende schlichtweg nicht unserer Kultur, was die Meinungsbildung anbelange. Solche Infoveranstaltungen müssten zwingend kontradiktorisch sein. Das sage er jetzt nicht nur als Gegner der Altersreform. Deswegen trete er selber immer wieder auch an Diskussionen im linken Lager auf.
Brechbühl vor Finanzkommission zitiert
5. September 2017
Die SVP und in ihrem Schlepptau die FDP setzten laut Informationen der «Südostschweiz» mit 13:11 Stimmen einen Ordnungsantrag des Zugers Thomas Aeschi (SVP) durch. Der Antrag verlangt, dass Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), vor der Kommission antraben und sich erklären muss. Der Vorwurf, der dem Chefbeamten von Innenminister Alain Berset (SP) und seinen Leuten von den Reformgegnern aus SVP und FDP gemacht wird: «Behördenpropaganda». Will heissen: Die Verwaltung ist nach dem Gusto der Reformgegner zu aktiv in Sachen Information über die Abstimmungsvorlage.
Bereits heute (5.9.), so heisst es, muss sich der Chefbeamte ins Bundeshaus bewegen, wo die Finanzkommission derzeit tagt. «Es kann nicht sein, dass ein Bundesrat seine Chefbeamten während ihrer Arbeitszeit auf Kampagne schickt», liess sich der Zuger Aeschi kürzlich von der «Zentralschweiz am Wochenende» zitieren. Aeschi wolle sogar das Budget des BSV kürzen, da es dort offenbar zu viele Ressourcen gebe.
Brechbühl kontert Schuhmacher
6. September 2017
René Schuhmacher behauptet im Interview vom letzten Freitag, die Lebenserwartung stagniere seit 2010. Tatsache ist: Die Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen ist seit 2010 von 22,2 auf 22,6 Jahre gestiegen, jene der Männer von 18,9 auf 19,8 – um fast ein Jahr in nur sechs Jahren! Und die Pensionskassen müssen von noch höheren Werten ausgehen, denn die Personen, die berufstätig waren, haben eine höhere Lebenserwartung als der Durchschnitt der Bevölkerung.
Schuhmacher kritisiert die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskassen. Tatsache ist: Die Pensionskassen brauchen diese Rückstellungen zwingend, weil die Lebenserwartung der Pensionierten steigt und der Umwandlungssatz zu hoch ist.
Die Wertschwankungsreserven erlauben es den Pensionskassen, das Geld der Versicherten in ertragreiche Anlagen zu investieren, die mit einem höheren Schwankungsrisiko verbunden sind. Für die Versicherten sind ausreichende Reserven weit besser als Anlagen praktisch ohne Risiko und Ertrag. Sie sind auch besser als überhöhte Prämien und Sanierungsbeiträge.
Das Rennen wird eng
4. September 2017
Die Schweiz am Wochenende hat eine weitere Umfrage zur Abstimmung zur AV2020 publiziert. Das Blatt schreibt dazu:
Die Mehrheiten sind hauchdünn. Vor allem aber zeigen sie einmal ein Ja und einmal ein Nein an. Ja sagt zurzeit eine knappe Mehrheit zur Reform der Altersvorsorge als Paket: 29,1 Prozent der Bevölkerung wollen eher oder bestimmt ein Ja einlegen. 28,8 Prozent hingegen lehnen sie eher oder bestimmt ab. Nein sagt die Bevölkerung zurzeit aber zur Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Hier sagen 31,7 Prozent eher oder bestimmt Nein, 30,3 Prozent eher oder bestimmt Ja.
Cash-Umfrage mit wachsendem Nein-Lager
6. September 2017
PENSIONSKASSEN |
BKB: Technischer Zins auf 1,5%
4. September 2017
Entsprechend wird die Finanzierung der daraus resultierenden Erhöhung der Vorsorgeverpflichtungen auf die Parteien aufgeteilte. Die BKB beteiligt sich mit 14,7 Millionen Franken und die Bank Cler mit 9,8 Millionen an der einmaligen Zuweisung an die Pensionskasse.
Der Beitrag der BKB wird in der Jahresrechnung als Bestandteil des Personalaufwandes verbucht.
KAPITALANLAGEN |
“UBS schröpft PKs mit Cash-Gebühr”
11. September 2017
Die Schweizer Pensionskassen sind mit ihren Milliarden an Barem Kunde bei allen Banken. Die UBS als Nummer eins des Finanzplatzes hat von diesen Assets den Löwenanteil.
Nun verlangt der Finanzmulti eine neue Gebühr: 0,2 Prozent auf jeden Franken an Barem, welche die Schweizer Pensionskassen bei ihr halten.
Die neue Cash-Kommission von 20 Basispunkten, wie es im Banker-Jargon heisst, wurde laut Informationen aus der Bank gestaffelt eingeführt. Ab Mai waren alle PKs davon betroffen.
Die Gebühr beginnt mit dem ersten Franken an Bargeld der PKs bei der UBS. Somit zahlen sie die neue Kommission auf jeden Franken und Rappen.
VERSICHERTE |
Noch immer ein Buch mit sieben Siegeln
6. September 2017
In der von Ende Mai bis Mitte Juni durchgeführten Umfrage gaben nur zwei Drittel der 700 befragten Versicherten an, sich grundsätzlich für das Thema Altersvorsorge zu interessieren, 2016 waren es noch drei Viertel der Befragten gewesen. Möglicherweise gebe aufgrund der grossen Berichterstattung zu dem Thema eine gewisse Sättigung, hiess es an einem Anlass in Zürich.
Derweil ist der Anteil derjenigen, die ihre Pensionskasse kennen, von 73% im Vorjahr 80% gestiegen. Im Umkehrschluss heisst dies aber, dass immer noch jeder fünfte Pensionskassen-Versicherte nicht weiss, wer sein Vorsorge-Geld verwaltet.
Rund die Hälfte der Befragten (53%) glaubt derweil zu wissen, wie viel Geld sie in ihrer Pensionskasse angespart haben. Mehr als ein Viertel (28%) hat hingegen nach eigenen Angaben «keine Ahnung» darüber.
Besser informiert waren die Befragten über das gesetzliche Rentenalter. Männer gaben zu 96% die richtige Antwort (65 Jahre), bei den Frauen hat sich die Kenntnis des korrekten Frauen-Rentenalters (64 Jahre) verbessert. Während vor zwei Jahren erst 60% der Frauen ihr korrektes Pensionierungsalter nannten, waren es nun 74%.
NZZ / Tages-Anzeiger / Tribune
Zeitlich befristete Renten auf 10vor10
8. September 2017
Willis Towers Watson hat vor einiger Zeit das Modell zeitlich befristeter Renten im Überobligatorium in die Diskussion gebracht. SRF hat in 10vor10 jetzt darüber berichtet.
Pensionskassen-Experte Christian Heiniger von WTW (Bild) sagt gegenüber «10vor10», dass sich ein Rentner heute entscheiden müsse, ob er das Kapital beziehen wolle oder eine Rente erhalten möchte. «Die zeitlich befristete Rente ist eine dritte Wahloption, bei der ein Rentner mit Sicherheit zurückbekommt, was er einbezahlt hat.»
Das Modell sieht vor, dass Rentner während der gewählten Bezugsdauer eine fixe Rente erhalten. Zusätzlich erhalten sie am Schluss eine Abschlusszahlung mit den Zinserträgen. Das angesparte Kapital wird garantiert ausbezahlt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen das Restguthaben. Das Modell betrifft nur den sogenannten überobligatorischen Pensionskassen-Bereich. Im obligatorischen Bereich gibt es weiterhin eine lebenslange Rente.
AKTUARIELLES |
Kontroverse um den technischen Zins
31. August 2017
Die eingesetzte Fachgruppe empfahl der Kammer als Ergebnis der Vorprüfung, den technischen Zinssatz in Abhängigkeit des risikolosen Zinssatzes plus Marge festzulegen, wobei als risikoloser Zinssatz die aktuelle Verfallsrendite der 10-jährigen Eidgenossenanleihe und für die Festlegung der Marge bestimmte, allgemeinverbindliche Schranken vorgeschlagen wurden.
Die involvierte OAK, welche die FRP 4 als Mindeststandard zu anerkennen hat, war mit dieser Lösung nicht einverstanden. Sie fordert eine Festlegung des technischen Zinssatzes in Abhängigkeit der erwarteten Anlagerendite, wobei die kategorienspezifisch zu verwendenden Anlagerenditen zentral und allgemeinverbindlich vorzugeben sind.
Die
Kammer-GV
hat im
November
letzten
Jahres
den
Vorschlag
ihrer
Fachgruppe
ebenfalls
verworfen
und
entschieden,
dem
Vorschlag
der OAK
zu
folgen.
Der
technische
Referenzzinssatz
soll
damit
zukünftig
nach
Massgabe
der
erwarteten
Anlagerendite
abzüglich
einer
Marge
festgelegt
werden.
Für die
kategorienspezifisch
zu
verwendenden
Anlagekategorien
soll die
Kammer
zudem
zukünftig
Risikoprämien
publizieren.
Zur
Stichwahl
steht im
kommenden
November
einzig
noch die
im
Vorjahr
ausgewählte
Variante
versus
die
heute
geltende
Formel.
Dies wird nun wiederum vom Verband der Anlageexperten und Investment-Consultants in der Beruflichen Vorsorge (SWIC) kritisiert. In einer Stellungnahme zur Problematik hält er fest:
Der SWIC präferiert die von der Fachgruppe vorgeschlagene Variante zur Festlegung des technischen Referenzzinssatzes. Dieser Vorschlag stellt zum einen auf eine transparente und einfache Weise den ökonomisch zwingenden Bezug zum geltenden Zinsumfeld her, das zur Finanzierung der ausstehenden Vorsorgeverpflichtungen als Verankerungspunkt dient. Zum anderen erlaubt der Ansatz über den Zuschlag einer kassenspezifischen Marge die angemessene Berücksichtigung der Heterogenität der Schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen und im Besonderen die Verarbeitung von deren unterschiedlicher Risikofähigkeit. Für die Marge sollte eine Obergrenze vorgegeben werden.
Da die „First-Best‘‘-Präferenz des SWIC an der anstehenden GV der Kammer nicht zur Auswahl steht, wird auch die Verbandsempfehlung bezüglich der zur Stichwahl stehenden Alternativen kommentiert.
Obwohl auch der Verband grundsätzlich den Bedarf (einer Revision) der heutigen FRP-Richtlinie anerkennt, bevorzugt er die heutige Ausgestaltung der FRP 4 gegenüber der am 24. November 2017 an der GV der Kammer zur Stichwahl vorgelegte Alternativ-Variante. Im Vergleich zur heutigen Lösung führt die von der OAK-BV und dem Vorstand der Kammer favorisierten Variante zu einer zusätzlichen Anreizproblematik bei der Festlegung der Anlagestrategie und verwässert die in dieser Frage gesetzlich unmissverständlich dem obersten Organ zugewiesene Entscheidungskompetenz.
STATISTIK |
PK-Statistik 2016: Erste Ergebnisse
11. September 2017
Stand und Entwicklung der Wohlfahrtsfonds
8. September 2017
Für die Publikation des BFS “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz” lieferten 1763 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,7 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie zur Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung findet alle fünf Jahre (erstmals 2010) statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt.
Die meisten aller befragten Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen sind als Wohlfahrtsfonds tätig. Weitere haben sich einer bestimmten Aufgabe verschrieben. Andere dieser Vorsorgeeinrichtungen verfolgen den Zweck einer Finanzierungsstiftung, Vorruhestands- oder Rentnerkasse. Ferner lieferten die auslaufenden Vorsorgeeinrichtungen mit ihrem in sich geschlossenen Begünstigtenkreis sowie stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen, die kurz vor der Liquidation stehen, ihre Daten.
INTERNATIONAL |
4. September 2017
Our ranking of retirement assets includes a sizeable pool of first-pillar pension assets, including Germany’s Versorgungswerke and Finland’s mutual pension insurers. We also include sovereign funds where the mandate of these is directly related to the pension system, including Norway’s Government Pension Fund Global – which itself accounts for over 12% of the total pool of assets in our study – but also the likes of Belgium’s Zilverfonds, France’s FRR, Spain’s Fondo de Reserva de la Seguridad Social, the Swedish AP funds and Switzerland’s Compenswiss.
TERMINE |
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
SEPTEMBER
- 14. September, Zürich
Schweizer Monat
Debattenabend: AV2020, Reicht die Reform aus? Website - 20. September, Luzern
Uni St. Gallen
Fachtagung 2017 zu ZBG-Revisionen. Flyer - 21. September, Zug
Hochschule Luzern – Wirtschaft, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Konferenz Indirekte Immobilienanlagen. Website - 22. September, Luzern
VPS Verlag
Jubläum 30 Jahre VPS - 27. September, Bern
Uni St. Gallen
Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Flyer
Aus- und Weiterbildung
SEPTEMBER
- 11. – 13. September, Kartause Ittigen
Universität St.Gallen
Durchführungsfragen des Leistungsrechts in der BV. Intensivseminar. Anmeldung - 11-13 / 13-15 septembre, Crans-Montana
CACP
Séminaire CACP. Flyer - 14. September, Zürich Flughafen
Zürcher Kantonalbank
Pensionskassen-Seminar, Vertiefung. ZKB - 20. / 27. September, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung eidg. Sozialversicherungen. Website - 25-27 / 27-29 septembre, Crans-Montana
CACP
Séminaire CACP, Flyer - 26. – 27. September, Brunnen
VPS Verlag
In Form – informiert. Workshop für Stiftungsräte. VPS - 28. September, Zürich
Gewos
Grundausbildung für Stiftungsräte. Programm