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Zwangssterilisationen an Transmenschen verletzen Menschenrechte

Am 6. April 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich, weil Transmenschen für die Änderung des amtlichen Geschlechts zu medizinischen Eingriffen gezwungen werden. Ein wegweisendes Urteil, das sich wohl auch deutlich auf die Schweizer Gerichtspraxis auswirken wird.

Die Klägerinnen, die drei Transfrauen A.P., Garçon und Nicot, hatten die Änderung ihres amtlichen Geschlechts vor lokalen französischen Gerichten eingefordert. Diese Änderung hätte es ihnen ermöglicht, Dokumente zu erhalten, die ihre Geschlechtsidentität korrekt widerspiegeln und sie nicht tagtäglich zu Coming-outs als trans* zwingen. Doch als Frauen anerkannt zu werden, war ihnen verwehrt worden, da sie keine irreversible Geschlechtsänderung („caractère irréversible de la transformation de [l’]apparence“) - insbesondere keine Sterilisation - nachweisen konnten.

In seinem heutigen Urteil spricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu Klartext:
Sterilisationen, Eingriffe, die zu Fortpflanzungsunfähigkeit führen können, sowie Eingriffe, welche die äussere Erscheinung dauerhaft verändern, für die Änderung des amtlichen Geschlechts vorauszusetzen, verletzt das Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK). Keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sah der Gerichtshof hingegen in der Auflage, das Trans-Sein mittels Diagnose nachzuweisen.

Die aktuelle Situation in der Schweiz entspricht derjenigen von Frankreich, die durch das heutige Urteil sehr deutlich gerügt wurde. Auf Basis eines Bundesgerichtsurteils von 1993 (BGE 119 II 264), welches einen „irreversiblen Geschlechtswechsel“ als Voraussetzung für die Änderung des amtlichen Geschlechts statuierte, verlangen einzelne Gerichte noch immer zwingend operative Sterilisationen und die Mehrheit der Gerichte durch Hormonbehandlung erreichte Fortpflanzungsunfähigkeit. Zur Änderung dieses Vorgehens sind die betroffenen Gerichte ab sofort aufgefordert.


Die Organisation Transgender Network Switzerland (TGNS) ist hoch erfreut über dieses Urteil aus Strassburg.
Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung von TGNS: „Nun muss auch die Schweiz endlich Schluss machen mit der grausamen Praxis der Zwangssterilisationen und zwangsweisen Hormonbehandlungen an Transmenschen. Viele Schweizer Transmenschen können heute in eine Zukunft mit weniger Diskriminierung, Stigmatisierung und Marginalisierung im Alltag blicken, weil sie nun ihre Dokumente anpassen lassen können. Dieses Urteil zeigt aber auch, wie unverändert wichtig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Schweiz ist.“

 
Zürich, den 6. April 2017
 
 

 

Rückfragen bitte an:

Alecs Recher
Leiter der  Rechtsberatung
TGNS
Telefon: 079 452 07 61
EMail: alecs.recher@tgns.ch

oder 


Henry Hohmann,
Präsident TGNS (D, E),
Tel. 076 202 11 88

E-mail: henry.hohmann@tgns.ch
www.transgender-network.ch

Postadresse: Transgender Network Switzerland (TGNS), 
8000 Zürich


oder

Janna Kraus
Ressort Medien
TGNS
medien@tgns.ch
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