Abstimmung zum Bund-Länder-Finanzpaket
Grundgesetzänderungen sind immer eine große Aufgabe. Deshalb haben wir uns die Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzpaket, das wir diese Woche beschlossen haben, auch nicht einfach gemacht. Und an Ihren Zuschriften konnte ich erkennen, dass Sie die Entwicklung aufmerksam verfolgt haben. Ich bin froh, dass wir jetzt einen Beschluss präsentieren können, der für alle Beteiligten – Bund, Länder und Kommunen – Verbesserungen mit sich bringt.
Die Bundesländer bekommen ab 2020 mehr Geld – 9,75 Milliarden Euro. Eine Neuregelung war nötig geworden, da der bisherige Finanzausgleich im Jahr 2019 ausläuft und die Schuldenbremse für die Länder ab 2020 gilt. Der Bund bekommt mehr Kompetenzen – etwa bei der Verwaltung der Fernstraßen. Damit sind die Zuständigkeiten für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung zentral geregelt. Dies ermöglicht eine effizientere Einsetzung aller Ressourcen – auch der Fachkräfte. Vielfach war von einer „Autobahnprivatisierung“ die Rede. Zwar kann der Bund seine Zuständigkeit auch auf eine bundeseigene Gesellschaft übertragen, aber mit der Grundgesetzänderung wird auch klargestellt, dass die Bundesautobahnen unveräußerlich sind und bleiben.
Zukünftig soll es dem Bund auch möglich sein, den Ländern bei der Sanierung von Schulen unter die Arme zu greifen. Im Gegenzug soll der Bund nun mehr Kontrollmöglichkeiten darüber haben, für was die Länder Mittel verwenden, die der Bund ihnen zur Verfügung stellt.
Dem Beschluss geht ein langes Gesetzgebungsverfahren voraus, an dessen Ende nun 13 Grundgesetzänderungen stehen. Wir haben damit die finanziellen Beziehungen von Bund und Ländern für die Zukunft gesichert und dringende Neuregelungen noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.
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