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Istanbul-Konvention: Gewaltschutz auch für Transmenschen
 
(Bern, 31. Mai 2017) Heute sprach sich der Nationalrat deutlich für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Der Beitritt zu dieser sogenannten Istanbul-Konvention ist auch für Transmenschen in der Schweiz ein wichtiger Schritt. Denn die Konvention ist, so ihr Art. 4(3), explizit auch auf Gewalt aufgrund der "Geschlechtsidentität" anwendbar. Transgender Network Switzerland (TGNS) ist entsprechend erfreut über diesen Entscheid des Nationalrates.

Die Istanbul-Konvention führt ausführlich die Verpflichtungen des Staates auf, häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und den Opfern adäquaten Schutz zu bieten. Unter anderem müssen Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vorgesehen werden. Um ihren Verpflichtungen auch gegenüber Transmenschen tatsächlich nachkommen zu können, hat die Schweiz jedoch noch beträchtlichen Vorbereitungsbedarf.

Damit die Konvention ihre Wirkung tatsächlich entfalten kann und Transmenschen weniger Gewalt ausgesetzt werden sowie als Opfer adäquate Unterstützung und Rechtsschutz erhalten, müssen alle beteiligten Fachpersonen – von Betreuungs- und Beratungsangeboten über Polizei bis zu Gerichten – sensibilisiert und geschult werden, wie mit Transmenschen, die Opfer von Gewalt wurden, korrekt umzugehen ist. Dieses Wissen fehlt heute noch in den meisten Institutionen. Was wiederum dazu führt, dass sich Transmenschen oft gar nicht erst an diese Institutionen wenden.
Ebenso fehlen Zahlen, wie viele Transmenschen Opfer von Gewalt wurden. Denn Transphobie als Motiv für Hassverbrechen oder Hassreden wird heute offiziell in der Schweiz nicht erfasst. Dadurch bleibt diese spezifische Gewalt aber auch offiziell unsichtbar.
Transgender Network Switzerland fordert daher den Bundesrat und die Kantone auf, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, damit mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention die Schweiz auch tatsächlich allen Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt, inklusive Transmenschen, den versprochenen Schutz bieten kann.
 

 
Zum Entscheid des Nationalrates: https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2017/20170531180821241194158159041_bsd224.aspx

Zum Text der Istanbul-Konvention: http://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168008482e
 
 

 

Rückfragen bitte an:

Alecs Recher
Leiter der  Rechtsberatung
TGNS
Telefon: 079 452 07 61
EMail: alecs.recher@tgns.ch

oder 

Henry Hohmann,
Präsident TGNS
Tel. 076 202 11 88

E-mail: henry.hohmann@tgns.ch
www.transgender-network.ch

Postadresse: Transgender Network Switzerland (TGNS), 
8000 Zürich

 
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