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Newsletter OdA AM, Juni 2017


Liebe
 Frau <<Nachname>>

Im letzten Newsletter haben wir bei den Informationen zu den Übergangsbestimmungen versehentlich nicht klar genug kommuniziert. Bitte beachten Sie dazu die Korrigenda.

Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen und angenehmen Sommer. Geniessen wir das schöne und warme Wetter, schon bald wird es wieder anders sein.

Freundliche Grüsse
Rudolf Happle
Geschäftsführer


Korrigenda Übergansbestimmungen

Zum Nachweis der Aus- und Weiterbildung für die Übergangsbestimmungen mit 5 bzw. 10 Jahren Berufserfahrung können neben der Registrierung beim EMR natürlich auch der Registrierungsnachweis der ASCA, der SPAK oder der APTN vorgelegt werden.
Für die Missverständnisse, welche durch die unklare Formulierung entstanden sind, möchte ich mich entschuldigen.
Massgebend sind nach wie vor das Reglement der Übergangsbestimmungen und die Formulare «Nachweis Berufserfahrung» und «Nachweis Aus- und Weiterbildung», wie sie auf unserer Webseite aufgeschaltet sind. Diese Dokumente wurden nicht geändert. http://www.oda-am.ch/de/hoehere-fachpruefung/anmeldung-abmeldung/


Informationsanlässe

Zur Vorbereitung auf die HFP

Donnerstag, 19.10.2017 16:00 – 18:30 Uhr, Fribourg Ausschreibung Anmelden

 

Für Mentorinnen und Mentoren

Donnerstag, 19.10.2017 19:00 – 20:30 Uhr, Fribourg Ausschreibung Anmelden

Diese beiden Anlässe werden zweisprachig in Deutsch und Französisch durchgeführt.


Aus dem Vorstand

Auf die Delegiertenversammlung vom April 2018 tritt die Präsidentin zurück. Dies bietet Ihnen die Chance, sich für diesen interessanten und herausfordernden Vorstandssitz zu bewerben.

Präsidium OdA AM, ca. 30%

Aufgaben

  • Führungsaufgaben
  • Repräsentation der OdA AM / Kontaktpflege / Networking
  • Verantwortlichkeit für Strategie und Planung
  • Sitzungsleitungen
  • Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Qualitätssicherungs-Kommission

Zeitliches Engagement

  • 10 Sitzungen pro Jahr (Vorstand)
  • Skype-Sitzungen wöchentlich
  • Sitzungen im Rahmen der Ressortaufgaben innerhalb der OdA AM
  • Sitzungen und Networkinganlässe

Anforderungen und Erwartungen

  • Führungs- und Sozialkompetenz
  • Zuverlässigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich in Deutsch, ev. auch in Französisch)
  • Pragmatische und konsensorientierte Arbeitsweise
  • Entscheidungsfähigkeit

Was die OdA AM bietet

  • Möglichkeit, die OdA AM im Gesundheitswesen zukunkftsorientiert zu positionieren
  • Unterstützung durch Vorstand und Geschäftsleitung
  • Interessante Kontakte innerhalb und ausserhalb der OdA AM

Entschädigung nach Spesenreglement der OdA AM

Über zeitnahe Bewerbungen freut sich der Vorstand. Dies ermöglicht eine gute Planung und eine ausreichende Einarbeitungszeit.

Ebenfalls auf die Delegiertenversammlung tritt auch der Vizepräsident zurück. Sollten Sie sich für diesen Vorstandssitz interessieren, so lassen Sie uns bitte ebenfalls Ihre Bewerbung zukommen.

Weitere Auskünfte

Heidi Schönenberger, Präsidentin OdA AM, ist gerne bereit, Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten, Tel. 071 344 47 69.
Ebenfalls steht Hans Ruedi Aeberli, Vizepräsident OdA AM, für weitere Informationen gerne zur Verfügung, Tel. 044 937 48 20.

Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter dem Stichwort «Bewerbung Präsidium bzw. Vorstand» per Mail an heidi.schoenenberger@oda-am.ch


Politik

Bundesrat setzt klares Zeichen für die Komplementärmedizin



Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin finden Aufnahme in der Grundversicherung

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2017 den Entscheid gefällt, dass ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin ab dem 1. August 2017 definitiv von der Grundversicherung (KVG) vergütet werden. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt. Somit ist allen Personen der Zugang zu komplementärmedizinischen Leistungen möglich.

Konkret bedeutet dies, dass anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin und Phytotherapie ab dem 1. August 2017 definitiv von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem Schulmediziner praktiziert werden, der in einer der vier Methoden einen FMH-anerkannten Fähigkeitsausweis erworben hat.

Konsequenzen für nichtärztliche Leistungserbringer

Für uns als nichtärztliche Leistungserbringer hat es auf die Vergütung der Krankenversicherer keine Auswirkungen, denn diese Leistungen werden unverändert aus den entsprechenden Zusatzversicherungen (privates Versicherungswesen) nach VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) erbracht.

Es ist wichtig, dass alle nichtärztlichen Leistungserbringer wie Naturheilpraktiker mit oder ohne eidg. Diplom, Komplementärtherapeuten mit oder ohne eidg. Diplom ihr Klientel dezidiert darauf aufmerksam machen, dass die durch sie erbrachten Leistungen unverändert durch die entsprechende Zusatzversicherung – entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag – rückvergütet wird.

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Unsere Kontaktadresse
OdA Alternativmedizin
Niklaus Konrad-Strasse 18
4500 Solothurn

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