Die europäischen Normen, EN81-1 (für Seilaufzüge) und EN81-2 (für Hydraulikaufzüge) – seit 1998 in Kraft – werden ersetzt durch die EN81-20:2014 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen-und Gütertransport). Sie definiert die technischen Anforderungen für die Konstruktion von Aufzügen, während die EN81-50:2014 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen), Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponentenabdeckt. Beide Normen finden ihre Anwendung bei Personen und Güter- / Personenaufzügen, die unter die Aufzugsrichtlinien fallen. Daher sind nur Seil- und hydraulische Personenaufzüge von den Änderungen betroffen.
Wie passen wir unsere Aufzüge an die neue Norm EN81-20/50 an? Sind Änderungen in der Dokumentation nötig? In welchem Ausmaß sollte die Konstruktion für die Schächte angepaßt werden?
Die wichtigsten Änderungen der EN 81-20/50:2014 für Aufzüge und Aufzugskomponenten sind:
Schutzraum (Schachtkopf): Größerer Schutzraum im Schachtkopf
Geländer: höhere Stabilität und Erhöhung des Kabinendach-Geländers
Kabinenbeleuchtung: mind. 100 Lux 1 m über dem Kabinenboden
Kabine: Besondere Stabilität und höhere Feuerbeständigkeit der Kabinenwände
Türen: höhere Stabilität der Kabinen- und Schachttüren
Schachtbeleuchtung: mind. 50 Lux in Arbeitsbereichen
Maschinenraumbeleuchtung: mind. 200 lux in Arbeitsbereichen/ mind. 50 Lux in anderen Bereichen
Schutzraum (Schachtgrube): Größerer Schutzraum in der Schachtgrube
Bereits ab Januar 2017 wird Doppler in der Lage sein, das komplette Aufzugsangebot gemäß den Anforderungen der neuen Normen EN 81-20/50:2014 zu liefern. Hinsichtlich aller Anlagen, die nach dem 31.August 2017 in Betrieb genommen werden, raten wir die neuen Normen EN 81-20/50:2014 bereits in die Planung einzubeziehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Verkaufsabteilung jederzeit gern zur Verfügung.