Der Schutz von Natur- und Kulturdenkmälern, Ortsbildern und geschichtliche Stätten von nationaler Bedeutung, wie er in drei Bundesinventaren umschrieben ist, soll gelockert werden. Dies sieht eine von ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vorgeschlagene Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes vor. Die Vorlage war bis Anfang Juli in der Vernehmlassung. Der Raumplanungsverband EspaceSuisse erkennt im Umgang mit den Bundesinventaren durchaus Handlungsbedarf. Die vorgeschlagenen Lösungen gehen jedoch zu weit.
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