Copy
395d955f-bf67-420a-a915-2e0971f03896.png 

Bericht aus Brüssel

von Constanze Krehl, MdEP | Ausgabe 10 I/2018

Constanze Krehl im Europäischen Parlament

Liebe Genossinnen und Genossen,

liebe Freundinnen und Freunde,


in dieser Plenarwoche in Straßburg hatte ich wieder Besuch von Genossinnen und Genossen aus Sachsen. Ich freue mich immer über die Möglichkeit, euch das Europaparlament in Straßburg oder Brüssel von innen zu zeigen und mit euch ins Gespräch über meine Arbeit und die aktuellen Entscheidungen zu kommen.

Gestern wurde der Jahresbericht über den Gesamthaushalt der EU für das Jahr 2017 des Europäischen Rechnungshofs im Plenum vorgestellt.  Damit beginnt im Europäischen Parlament das jährliche Entlastungsverfahren, in dem der Haushaltskontrollausschuss im Europäischen Parlament prüfen wird, ob EU-Gelder ordnungsgemäß und sinnvoll eingesetzt wurden. Der Bericht des Rechnungshofs zeigt auf, dass EU-Gelder im Regelfall richtig eingesetzt wurden. In Zeiten einer weitverbreiteten Europaskepsis ist das ein wichtiges und positives Signal.
In seiner Prüfung ermittelt die Institution jährlich eine Fehlerquote, die den Prozentsatz der falsch verwendeten Finanzmittel berechnet. Diese sei laut Rechnungshof von 3,1 Prozent in 2016 auf 2,4 Prozent im vergangenen Jahr gesunken. Entgegen dem leider gängigen Vorurteil, dass Betrugsfälle den EU-Haushalt prägen, beziehen sich die vom Rechnungshof ermittelten Fehler nur in den wenigsten Fällen auf vorsätzliche Veruntreuung. 

Der Rechnungshof stellt fest: auch immer weniger EU-Fördergelder werden falsch ausgegeben. Bei 13 von 700 Transaktionen gab es einen Betrugsverdacht, das entspricht ungefähr 1,9%.
Die Unregelmäßigkeiten beziehen sich laut Rechnungshof vor allem auf Ausgaben, bei denen die Regeln, wie Förderkriterien oder Abrechnungsvorschriften nicht richtig eingehalten worden seien.
Beim Abrufen von EU-Fördergeldern ist dagegen noch Luft nach oben. Zu hohe formale Anforderungen dürfen dem Einsatz der Gelder in grenzüberschreitenden Projekten nicht länger im Wege stehen. Als Europa-SPD ist es uns wichtig, dass insbesondere die Mittel der Kohäsionspolitik flexibler eingesetzt werden können - diese sollten Regionen und Städten der EU nicht verloren gehen.


Herzliche Grüße
Eure Constanze Krehl

Nachhaltig Bewegen in Europa
Europäisches Parlament stimmt für strengere CO2-Grenzwerte für Autos

 
2cf6c420-d944-4fa4-9cd8-fcf82207b6ed.jpgDer CO2-Ausstoß von Autos muss deutlich reduziert werden. Das hat das Europäische Parlament am Mittwoch, 3. Oktober 2018, in Straßburg beschlossen und für ambitionierte Grenzwerte für PKW und Kleintransporter gestimmt.

“Nur mit ambitionierten CO2-Grenzwerten können wir eine nachhaltige und zeitgemäße Industriepolitik in Europa gestalten”, so Constanze Krehl, die sächsische SPD-Europaabgeordnete. “Wir haben es mit einer sozialdemokratisch geführten Mehrheit geschafft uns gegen die konservative Fraktion durchzusetzen und neue, klimafreundliche Standards für Europa festzulegen. Gleichzeitig ist es für mich als Sozialdemokratin unumgänglich gleichermaßen für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzutreten und einen abrupten Umbruch zu vermeiden” so Constanze Krehl weiter.
“Wir haben aus meiner Sicht einen Kompromiss gefunden, der Europa beim Thema Verkehr in eine fortschrittliche klimapolitische Richtung bringt. Gleichzeitig lassen wir bei der Transformation hin zu nachhaltiger Mobilität die Zehntausenden Beschäftigten im Automobilbereich nicht außer Acht. Gerade als Leipzigerin ist mir die Bedeutung dieser Branche allzu deutlich” so die Leipziger SPD-Politikerin Constanze Krehl.

Die neuen Regeln sehen eine Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent vor – mit einem Zwischenziel von 20 Prozent bis 2025. Damit entspricht das Plenum der Forderung der deutschen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die von vorneherein politischen Druck für eine Absenkung der Emissionen um mindestens 40 Prozent als Ziel gemacht haben. Im Jahr 2020 sollen die Neuzulassungen für Niedrig- und Nullemissionsfahrzeuge, hierzu zählen auch Hybride und gasbetriebene Autos, 20 Prozent ausmachen. 2030 soll dieser Wert dann bei 35 Prozent liegen. Auch für Kleintransporter gelten die gleichen Ziele. Die großen deutschen Automobilhersteller schätzen alle, dass in wenigen Jahren ein Viertel ihrer Flotte elektrifiziert sein wird – die heute verabschiedeten Ziele sind also mehr als machbar.

Der Umweltrat soll am Dienstag, 9. Oktober 2018 über die neuen Regeln abstimmen. Im Anschluss können die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat darüber beginnen.

Berichte aus dem Parlament

 

6aa765ee-8761-47eb-b3c8-d0757ae629f5.jpgAussprache zu Rumänien


Zum Beginn des neuen Jahres wird Rumänien die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union übernehmen. Dann muss Bukarest sechs Monate lang die Interessen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertreten. 
Die sozialdemokratisch geführte Regierung Rumäniens geriet jedoch wegen Reformen im Justizbereich in die Kritik. Die Situation in Rumänien verfolgt die Europa-SPD natürlich sehr aufmerksam und angesichts der Schwere des Konflikts mit Besorgnis. Die S&D-Fraktion selbst hatte eine öffentliche Debatte im Plenum gefordert, um transparent und fair über die Entwicklungen zu sprechen.
Momentan prüft die sogenannte Venedig-Kommission den Fall, aus deren Ergebnissen sich  weitere Schlussfolgerungen ziehen lassen. Unsere Fraktion war und wird an der Spitze des Kampfes für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa stehen - ganz gleich, wer die Regierung bildet, oder welches Parlament Einschränkungen rechtsstaatlicher Grundprinzipien legitimiert.
Die kommende Ratspräsidentschaft könnte allerdings Positives bewirken und der Regierungschefin Dăncilă den nötigen Rückenwind verschaffen, pro-europäische Haltung zu zeigen und die geplanten Veränderungen im Justizbereich zurückzunehmen. Die Gesetze sind noch nicht verkündet, und deshalb ist es noch nicht zu spät
Nach allen Reden und Erklärungen wird dann eine fraktionsübergreifende Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien erwartet, die Anfang November im Europaparlament verabschiedet werden soll.

 

Smarte Regeln für TV und Videos


Das Europäisches Parlament hat am Dienstag, den 2. Oktober, für eine überarbeitete Medien-Richtlinie gestimmt. Die neuen Regeln umfassen nicht mehr nur das klassische Fernsehen und Videoabrufdienste, wie zum Beispiel Netflix, sondern schließen auch Plattformen mit ein. Denn auf Youtube oder Facebook konsumieren Nutzerinnen und Nutzer ebenso Filme und Videos wie im TV. Für diese Mediendienste gab es bisher keine konkreten Regelungen für die Art ihrer Inhalte oder Werbung.
Ein Kernelement der Revision der Vorschriften war die Angleichung des Schutzniveaus für gefährliche Inhalte in Videos sowie für Werbespots, egal ob sie via TV oder Internet zum Zuschauer gelangen. Weder Eltern und Kindern, noch den Medienproduzierenden kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der Online-Verbreitung. Einerseits ist es fair und notwendig, Videoplattformen in die Regulierung mit einzubeziehen, andererseits in Haftungsfragen nicht übermäßig zu regulieren. Jedem kann zugemutet werden, dass er handelt, wenn er weiß, dass in seinem Aktionsbereich etwas nicht in Ordnung ist – sei es wegen rassistischen Äußerungen in einem Video oder darin versteckter Werbung.
Zur Förderung der kulturellen Vielfalt der EU sprach sich das Parlament dafür aus, dass 30 Prozent der Inhalte in den Katalogen der Video-on-demand-Anbieter europäischen Ursprungs sein müssen. Ferner wurden die Regelungen für TV-Werbezeiten flexibilisiert ohne mehr Werbung am Tag zuzulassen. Beides stellen gut umsetzbare Kompromisse dar. Einerseits gab es Forderungen nach Abschaffung der Quote oder der Werberegulierung insgesamt, andererseits wurde eine 50-Prozent-Quote und weitere gesetzliche Werbeverbote verlangt.  Es wurde ein Konsens gefunden, der trotz verschiedener Interessen das notwendige Vertrauen in audiovisuelle Inhalte schafft, damit Mitgliedstaaten auch künftig bereit sind, jeden in der EU legal veröffentlichten Inhalt bedingungslos weiter zu verbreiten.
Darüber hinaus wird nunmehr EU-weit festgeschrieben, dass Rundfunkaufsicht unabhängig vom Staat zu organisieren ist. Schließlich wurden die Vorschriften zur barrierefreien Erreichbarkeit, also für Menschen mit Einschränkungen, und zur Förderung von Medienkompetenz verstärkt. All diese Neuerungen werden die Mitgliedsstaaten innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht integrieren.
Internetseite
Internetseite
Facebook
Facebook
Instagram
Instagram
Twitter
Twitter
YouTube
YouTube
E-Mail
E-Mail
Sie erhalten diese E-Mail als SPD-Mitglied oder weil Sie sich auf der Website www.constanze-krehl.eu für den Newsletter eingetragen haben. Sie können diesen Newsletter abbestellen oder Ihre Abo-Einstellungen ändern.

Kontakt: Constanze Krehl, MdEP, Rosa-Luxemburg-Straße 19/21, 04103 Leipzig, Tel.: 0341-9616347, Fax: 0341-9616348, europa@constanze-krehl.eu

Email Marketing Powered by Mailchimp