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370   22.10.2018        
      
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 KOMMENTAR

 

Sammlungs-Bewegung

An der Jahrestagung der Nordwestschweizer Aufsicht hat Laurence Uttinger den Finger auf den wunden Punkt gelegt: die aus Governance-Gesichtspunkten unbefriedigende Situation der Broker zwischen ihren Kunden und den Sammelstiftungen, wobei sie von beiden Seiten Einnahmen beziehen. Uttinger hat auch klar gemacht, dass eine Änderung wohl unvermeidlich und gleichzeitig sehr schwierig sein wird. Da kann es nicht überraschen, dass diesbezüglich das BSV bisher nicht aktiv geworden ist und auch von anderer Seite bislang keine Vorschläge vorliegen. Das Thema aber verdient Beachtung, gerade auch weil der Trend von den firmeneigenen Kassen zu den Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen unvermindert anhält und die Sammelstiftungen in der Struktur der beruflichen Vorsorge zunehmend dominieren.

Die aktuelle Sondernummer der Schweizer Personalvorsorge zu den Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen gibt vier prominenten Vertretern aus der Broker-Branche viel Raum, um ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es kann nicht überraschen, dass sich deren Bedürfnis nach Korrekturen in Grenzen hält. Folgt man ihren Argumenten, ist vor allem umfassende Transparenz gefragt. Der Kunde soll wissen, wie hoch sowohl Courtagen wie Prämien sind. Dass unter den gegebenen Umständen auf Kundenseite wenig Neigung besteht, die gesamten Kosten zu übernehmen, kann nicht überraschen. Allerdings bezahlt er letztlich immer auch die Courtagen, denn anders können die Sammelstiftungen und ihre Betreiber sich nicht schadlos halten und caritative Neigungen sind ihnen nicht zu unterstellen. Das ist eine klassische, weil unübersichtliche Gemengelage, wie man das neuerdings nennt.

Die Problematik bei den Sammelstiftungen ist damit längst nicht erschöpfend erfasst. Patrick Bouvier verweist in der Sondernummer auf den bemerkenswerten Tatbestand, dass im BVG die Begriffe Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen durchaus vorkommen, aber nirgends umschrieben sind. Wobei er eine verblüffend einfache Definition vorschlägt, welche wohl gerade deswegen in Fachkreisen auf Skepsis stossen dürfte. Und er verweist auch auf die erleichterte  und gut gemeinte Kündigung im Falle von Umwandlungssatzsenkungen, die sich nun eben genau als zwar gut gemeinte, aber durchaus nicht immer auch gute Regelung erweist. Weil sie den Stiftungen die Motivation raubt, die notwendigen Senkungen rechtzeitig durchzusetzen, vor allem nicht als erste. Man wartet lieber auf den Winkelried und folgt dann auf dessen blutigen Spuren in der von ihm geschlagenen Gasse. Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass die Bedeutung des Umwandlungssatzes in diesem Geschäft überschätzt wird, was Sergio Bortolin in seinem Artikel erwähnt.

Da ist also im Detail noch viel zu tun. Aber trotz der vielen Bäume sollte man den Wald nicht aus dem Blick verlieren. Mit der laufenden Strukturverschiebung ändert die berufliche Vorsorge auch ihren Charakter. Die Sozialpartnerschaft verliert an Bedeutung, die Lösungen werden standardisiert, das Leistungsniveau tendiert nach unten. Die Entwicklung ist nicht mehr umkehrbar, schon weil den KMU die Führung einer eigenen Kasse zunehmend zu aufwendig wird, trotz Outsourcing. Die Versprechen auf administrative Vereinfachungen gehörten noch stets in die Kategorie von «The Check is in the Mail».

Wir wagen die Prognose, dass damit das Thema «freie PK-Wahl» wieder an Bedeutung gewinnt. Man könnte es auffangen - und jetzt lassen wir unserer Phantasie freien Lauf - mit grösserer Freiheit für die Versicherten im Rahmen der bestehenden Kassen, was immer auch die Übernahme von mehr Verantwortung heisst. Weniger teure Garantien und mehr Freiheit bei der Wahl der Pläne und der Anlagen. Das würde auch das Ende der Umverteilung und der falschen Solidaritäten bedeuten. Und es würde bedeuten, dass man den Versicherten ernst nimmt. Damit würde die 2. Säule für die Versicherten attraktiver und ein Anreiz zu grösserem Engagement gegeben, und zwar von allen Beteiligten.

Aktuell sind das reine Gedankenspiele und auf keiner Blaupause für die nächste (oder übernächste) BVG-Revision zu finden. Aber ein möglicher Weg aus der Sackgasse, in die das BVG hineinmanövriert wurde. Ein Projekt für kommende Generationen, deren Horizont hoffentlich über die Erbsenzählerei beim Mindestumwandlungssatz hinausreicht.

Peter Wirth, E-Mail
 


 

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