Grenzverletzung
Die Oberaufsichtskommission musste sich in
der Vergangenheit regelmässig fachliche Fehlleistungen und
Überschreitung ihrer Befugnisse vorwerfen lassen. Sie hat das in
der Regel gelassen zur Kenntnis genommen. Weisungsentwürfe
wurden zwar revidiert oder ganz zurückgenommen, neue Entwürfe
lösten aber stets wieder die gleichen Vorwürfe aus. Ein
Lernprozess war und ist nicht festzustellen. Auch an dieser
Stelle geäusserte Kritik bildet bei der OAK bestenfalls Anlass
für mildes Amüsement.
Wer von der Weisungsaktivität nicht direkt
betroffen ist, kümmert sich nicht darum; ein Medienthema ist
ihre Tätigkeit nicht. Und wer unmittelbar mit einer Weisung für
den eigenen Bereich oder gar mit direkten Interventionen zu
rechnen hat, will es sich mit ihr nicht verderben und hält sich
zurück.
Beat Kappeler nannte die OAK in der NZZ am
Sonntag einmal «mein liebstes Hassbüro», wobei er damit den
beträchtlichen personellen (und finanziellen) Aufwand bei nach
seiner Ansicht weitgehender Nutzlosigkeit formulierte. Kappeler
ist nicht der einzige, der Zweifel an ihrem Nutzen hat. Die
Historie der Behörde weist eine lange Reihe von Peinlichkeiten
und aufgegebenen Vorhaben auf, und das in einer Häufung, die man
so schnell nicht bei einer anderen Institution des Bundes finden
dürfte.
Bisher gescheitert am branchenweiten
Widerstand ist die OAK mit der Vorgabe verbindlicher Kennzahlen,
was nicht heisst, dass das Projekt ganz aufgegeben wurde. Selbst
der sonst eher zurückhaltende ASIP fand an einem Weisungsentwurf
nichts Brauchbares. Aufgelaufen ist sie u.a. auch mit
Governance-Vorgaben, mit denen Angehörigen der kantonalen
Exekurive der Einsitz in die Aufsichtsräte der Direktaufsicht
untersagt werden sollte. Ein Postulat aus der Innerschweiz hat
dem Vorhaben zumindest vorläufig einen Riegel geschoben.
Eine Weisung zur Behebung von Unterdeckungen
hat bei den PK-Experten zu allerlei ironischen Bemerkungen
geführt. Eine Zuschrift an uns fasste die Weisheit der
Vorschrift so zusammen: «Wenn eine PK also wissen will, ob die
Unterdeckung erheblich ist, muss sie 5 Jahre ohne
Sanierungsbeiträge abwarten. Wenn die Unterdeckung dann weg ist,
war sie gering, sonst nicht – und dann hätte man früher
eingreifen müssen». Also etwa nach der Weisheit, wenn der
Bumerang nicht zurückkehrt, dann war es keiner.
Die Weisung betreffend die Anlagestiftungen
führte in der Anhörung zu folgender bemerkenswerter Feststellung
der KGASt: «Der vorliegende Weisungsentwurf enthält
gesetzestechnische Widersprüche, die durch uneinheitlichen
Sprachgebrauch entstehen sowie Normenwidersprüche, die zu
unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können. Wo nicht schon
gestrichen, müssen solche Weisungsbestimmungen in
Übereinstimmung mit Gesetz und Verordnung formuliert werden.»
Und ExpertSuisse stellte dazu schlicht aber ergreifend fest:
«Wir können nicht erkennen, wie sich aus Art. 64a Abs. 1 Bst. a
und Abs. 2 BVG eine Kompetenzregelung ergibt, um Anforderungen
an Anlagestiftungen festzulegen.»
In einer Anhörung zum Thema Revisionsstelle
kam ExpertSuisse zum Schluss: «Im Übrigen müsste – vorgängig
einer weiteren Regulierung – zunächst ein Nachweis für schlechte
Prüfungsqualität vorliegen. Nach unserem Wissen existieren
jedoch keine Erhebungen, welche den Vorwurf minderer
Prüfungsqualität in statistischer Signifikanz erhärten würden.»
Im selben Zusammenhang meinte Werner Enz in der NZZ, das ganze
Vorhaben sei eine «Schnapsidee».
Erste Reaktionen auf die jetzt in eine
Anhörung gegebene Weisung zu den Sammelstiftungen folgen einem
bekannten Muster. Der Vorwurf von prominenter Seite der
Sammelstiftungen lautet auf Kompetenzüberschreitung. Die
weiteren Kritikpunkte sind lapidar zusammenzufassen mit der
Beurteilung als «überflüssig» und «undurchführbar».
Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Die OAK, vom Bedürfnis getrieben, ihren
Willen notfalls gegen den Widerstand der Fachwelt par Ordre de
Mufti durchzusetzen, stösst Mal um Mal auf Kritik, die nicht als
blosse Interessenwahrung der Betroffenen abgetan werden kann,
sondern regelmässig auf inhaltliche und formale Mängel der
Weisungsentwürfe zurückzuführen ist.
Jetzt hat erstmals der Bundesrat
eingegriffen. Konkreter Anlass bildete die Weisung für die
Revisionsstellen, es hätte aber auch jede andere sein können.
Zwei Jahre nach Einreichung eines Postulats ist das Ergebnis
einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertise publiziert
worden. Und über ein Jahr hat der Bundesrat gebraucht, bis er
mit dem Text herausgerückt ist. Wünschbar und notwendig wäre
eine generelle Überprüfung der OAK-Aktivitäten, soweit wollte
der Bundesrat nicht gehen. Und sein Tadel ist erwartungsgemäss
milde ausgefallen. Mehr als Wattebällchen in Richtung OAK werden
nicht geworfen. Aber immerhin.
Von oberster Stelle wurde ganz klar eine
Überschreitung der Weisungsbefugnis moniert. Die OAK ist ins
Gärtchen bundesrätlicher Verordnungskompetenzen geraten. Das
kann und darf sich der Bundesrat nicht bieten lassen. Mit
süffisanter Gebärde kann die OAK den Vorwurf diesmal nicht
abtun. Wundern darf man sich aber, dass die Juristen der OAK
solche Fehlleistungen regelmässig übersehen. Entweder steckt
dahinter System – nach dem Motto: man kann es ja versuchen –
oder sie sind ihr Geld nicht wert.
Wird der bundesrätliche Warnfinger etwas
bewirken? Man wird sehen. Ist er mit einem Reputationsschaden
verbunden? Wir zweifeln. Das Ganze spielt sich in einem
Nischenbereich der Politik und vor spärlichem Publikum ab. Und
dieses wird kaum überrascht sein, sondern sich wohl eher
bestätigt fühlen.
Peter Wirth,
E-Mail
28. November 2018
Eckwerte für die obligatorische beruflichen Vorsorge
|
Beträge in Fr.
|
Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle)
|
21’330.–
(21’150.–)
|
Koordinationsabzug
|
24’885.–
(24’675.—)
|
Maximal
versicherter Jahreslohn
|
85’320.–
(84’600.—)
|
Maximaler
koordinierter Lohn
|
60’435.–
(59’925.–)
|
Minimaler
koordinierter Lohn
|
3555.–
(3525.—)
|
Maximal
versicherbarer Jahreslohn
|
853’200.–
(846‘000.—)
|
Fachmitteilung ASIP
26. November 2018
AON hat ein Merkblatt mit den
Grenzbeträgen und Kennzahlen 2019 in der AHV und für das
BVG auf einem Merkblatt zusammengefasst.
AON
1.
Dezember 2018
Der
Bundesrat
will eine
Anpassung
der
Anlagerichtlinien
für
Pensionskassen
prüfen, um
Investitionen
in sog.
Zukunftstechnologien
zu
erleichtern.
In einer
Mitteilung
heisst es
dazu:
Investitionen
in
innovative
und
zukunftsträchtige
Technologien
können
für
Pensionskassen
wertvoll
sein und
der
Erfüllung
des
langfristigen
Vorsorgeziels
dienen.
Der
Bundesrat
will
daher
die
Einführung
einer
neuen
Anlagekategorie
für
schweizerisches
Venture-Capital
(Risikokapital)
in den
Anlagerichtlinen
der
beruflichen
Vorsorge
prüfen,
mit
einer
Limite
von
ungefähr
fünf
Prozent
der
Gesamtanlagen.
Daneben
regt er
an, dass
Investitionen
in diese
Anlageprodukte
transparenter
dargestellt
werden
sollen.
Inwieweit
die
einzelnen
Pensionskassen
das
Potenzial
von
Anlagen
in
Venture-Capital
ausschöpfen
können
und
wollen,
hängt
auch von
ihrer
jeweiligen
Risikofähigkeit
ab. Die
Verantwortung
für die
Investitionsentscheide
liegt
weiterhin
ausschliesslich
beim
zuständigen
Organ
der
Pensionskasse.
Diese
Änderung
geht
zurück
auf die
Motion
«Langfristanlagen
von
Pensionskassen
in
zukunftsträchtige
Technologien
und
Schaffung
eines
Zukunftsfonds
Schweiz»
(13.4184)
von
Ständerat
Konrad
Graber.
Mitteilung
BR /
Motion
Graber
Ratsprotokoll
/
Motion
Graber
26. November 2018
Der
Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über
die obligatorische berufliche Vorsorge von
arbeitslosen Personen zugestimmt. Damit wird der
Beitragssatz von heute 1,5 auf 0,25 Prozent des
koordinierten Tageslohnes gesenkt. Der Fonds der
Arbeitslosenversicherung sowie die arbeitslosen
Personen werden jährlich insgesamt um rund 20
Millionen Franken entlastet. Die
Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2019 in
Kraft.
Mitteilung
26. November 2018
(AWP)
Unselbständige sollen doppelt so hohe
Einzahlungen in die 3. Säule von den Steuern
abziehen dürfen. Das verlangt der Berner SVP-Nationalrat
Erich Hess. Der Bundesrat ist dagegen,
doch im Nationalrat hat Hess durchaus Chancen.
Vertreterinnen und Vertreter von
SVP, FDP und BDP haben seine
Motion unterzeichnet. Diese verlangt, dass der
abzugsfähige Maximalbetrag für Unselbständige
von 6768 Franken auf 15’000 Franken angehoben
wird, für Unselbständige ohne berufliche
Vorsorge von 33’840 Franken auf 45’000 Franken.
Dadurch würden die persönliche Altersvorsorge
attraktiver und das Rentensystem insgesamt
gestärkt, schreibt Hess.
In seiner Stellungnahme
erinnert der Bundesrat daran, dass heute nur 13%
der Steuerzahlenden den abzugsfähigen
Maximalbetrag geltend machen können. Von
Steuerersparnissen profitierten vor allem
Haushalte mit steuerbaren Einkommen über 75’000
Franken.
Motion Hess
7. November 2018
An
seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat
entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen
Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem
Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das
Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium
mindestens verzinst werden muss.
7. November 2018
Nachdem die BVG-Kommission bereits einen überhöhten
Mindestzins von 0,75 Prozent empfohlen hat, geht der
Bundesrat noch einen Schritt weiter und beschliesst für
2019 einen Mindestzins von 1 Prozent. Die
Verpolitisierung des BVG nimmt damit ein neues Ausmass
an, schreibt der Arbeitgeber-Verband und fordert dessen
Entpolitisierung.
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8. November 2018
Der Gewerkschaftsbund begrüsst den BR-Beschluss
zum Mindestzins und fordert angesichts sinkender
BV-Renten einen Ausbau der AHV.
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8. November 2018
Der Pensionskassenverband gibt sich in
Sachen Mindestzins versöhnlich:
“Der Bundesrat hat beschlossen,
den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu
belassen. Der ASIP hat im Sinne des
Beschlusses der den Bundesrat
beratenden Eidgenössische Kommission
für berufliche Vorsorge
(BVG-Kommission) eine Anpassung des
BVG-Mindestzinssatzes auf 0.75%
befürwortet.
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8. November 2018
Thomas Hengartner unterstützt in der FuW
den Entscheid: „Der Bundesrat hat in
der Sache gut entschieden. Die rund vier
Millionen Berufstätigen, die zwangsweise
Lohnbeiträge in ihre Pensionskasse
einzahlen, werden so auch 2019 einen
fairen Anteil des mutmasslichen
Vermögensertrags auf ihr Guthaben
zugewiesen erhalten.“
Auch Andreas Valda im Tages-Anzeiger
meint, der Entscheid sei richtig:
„Direkt wirkt sich der Entscheid für
1,2 Millionen Berufstätige aus – nämlich
für solche, die bei einer Sammelstiftung
von Swiss Life, Helvetia, Pas, Baloise
oder Allianz Suisse versichert sind. In
der Vergangenheit haben die Versicherer
fast nur den Mindestzins offeriert. So
leuchtet ein, dass der Bundesrat ihn
belässt. Sonst könnte man die 2. Säule
abschaffen.“
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26. November 2018
Andreas Valda kritisiert im Tages-Anzeiger die
Pensionskasse der SBB wegen übertriebener
Zinsforderungen an den Arbeitgeber.
Verträge sind einzuhalten. Diese Juristenweisheit
würde jeder unterschreiben, denn sie gehört zu
unserem Rechtsverständnis. Darauf kann die
SBB-Pensionskasse pochen, wenn sie stolze 4 Prozent
Zins für ein Restdarlehen von 1,37 Milliarden
Franken kassiert. Zuletzt machte das 56 Millionen.
Vereinbart wurde der Deal vor acht Jahren,
um ein 2-Milliarden-Loch zu stopfen.
Das Problem? Der Schuldner sind
die stark defizitären Bundesbahnen. Sie zahlen ihrer
Pensionskasse diese Zinsmillionen. Geld, das den SBB
dann im Bahnunterhalt fehlt. Weil dieser defizitär
ist, muss die Eidgenossenschaft jährlich Milliarden
einschiessen.
So werden 4 Prozent Zins zum Politikum:
Ist es fair, wenn die SBB-Pensionskasse so viel
verlangt, obwohl der Marktzins für ein
vergleichbares Darlehen bei 0,25 Prozent liegt? So
rentiert derzeit eine Anleihe der Eidgenossenschaft,
die kürzlich aufgelegt wurde und bis 2032 läuft –
genau so lange wie das SBB-Darlehen.
Anders gesagt: Würden die SBB den Kredit heute
verhandeln, wären bloss noch 3,5 statt 56
Millionen Zins fällig. Das ist ein
Riesenunterschied. Würde dieser massive
Zinsaufschlag wegfallen, könnten die SBB in ihrem
Immobilienpark zum Beispiel die Mieten senken. Diese
gelten heute nicht gerade als moderat.
TA
26. November 2018
The global real estate investment management industry
has almost doubled in size over the past five years,
from €1.68trn in 2014 to €3trn today. The sector
continues to be swelled by growing allocations from
institutional investors and rising
asset prices. The Top 10 continues to shuffle,
although
Brookfield Asset Management has retained the top
spot throughout. During that period,
PGIM and
CBRE Global Investors swapped places: the former has
risen from seventh to second and the latter vice versa.
Third-placed Blackstone has tended to inhabit second
or third over the past five years, while fourth-placed
Hines started at 13th in 2014.
Fifth-placed Metlife has jumped from 13th last year.
After occupying third and fourth spots in recent years,
TH Real Estate/Nuveen has slipped to sixth;
similarly,
UBS has dropped from sixth/seventh
to eighth.
Other Swiss companies: CS 16, Swiss Life Managers 20,
Partners Group 66.
IPE
26. November 2018
Asset management costs for all asset classes are
expected to drop by 20% by 2025 as fees are increasingly
based on performance, according to PwC. In a new
report – Asset and Wealth Management Revolution:
Pressure on Profitability – the consultancy argued that
asset managers must embrace new technologies in order to
cushion decreasing income.
PwC based its forecast on an analysis of the annual
reports of 64 asset managers with combined assets under
management of €40trn.
The past five years were a golden period
for large asset managers, PwC said, as margins rose by
almost 16% and costs fell almost 16% relative to an
income decline of almost 10%. Patrick Heisen, partner at
PwC, said this was likely to reverse as fees came under
more pressure.
“This is in part thanks to the regulation of the
European Markets in Financial Instruments Directive (MiFID
II), which has lead to greater cost transparency, but
also to institutional investors becoming more
cost-conscious,” he said.
Heisen added that the introduction of cheap
passive investment products had accelerated
this trend. “Although interest in active products is to
remain, their added value must be better demonstrable to
institutional investors,” he said.
PwC concluded that costs would come down
across all asset classes, and would affect
cheaper passive products and more expensive hedge funds.
Fees for passive investments were expected to drop from
0.15% to 0.12%, PwC predicted, while costs for active
equity mandates would fall from 0.54% to 0.44%
IPE /
pwc
30. November 2018
Die PK des Kts.
Freiburg muss
saniert werden.
Folgendes ist
vorgesehen:
- Wechsel vom
Leistungs- zum
Beitragsprimat
- Drei
Varianten sollen
Rentenkürzungen
abfedern.
- Je nach
Variante beträgt
die Einbusse
11,5 bis 15
Prozent.
- Steuerzahler
müssen für den
Übergang 400 bis
600 Mio. Franken
zahlen.
- Zusätzlich
leistet der
Staat 350 Mio.
Franken für eine
Rekapitalisierung.
Bis Mitte März
ist der Vorschlag
der Regierung nun in
der Vernehmlassung.
Dann wird das
Parlament darüber
beraten. Das letzte
Wort hat das Volk.
Zudem hat die
Regierung im
Internet einen
Rentenrechner
aufgeschaltet. Dort
können die
Versicherten
berechnen, wie sich
die drei Varianten
auf ihre persönliche
Situation auswirken.
SRF /
Infos der PK
Freiburg
26. November 2018
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) und die Aargauische Pensionskasse
(APK) sollen weiterhin in fossile Energien investieren können. Diese
Ansicht vertritt der Regierungsrat und lehnt die Forderung der Fraktion
der Grünen nach einem Abstossen solcher Investitionen ab.
AZ
26. November 2018
Der Tages-Anzeiger berichtet über das Vorhaben der PK der Stadt
Zürich, ihre Anlagen in Branchen mit Bezug auf fossile Energien
stark zu verringern.
Die Anlagekommission der Pensionskasse hat eine
Klimastrategie für Aktien erarbeitet und dem Stiftungsrat
zur Kenntnis gebracht. Der wichtigste Punkt: Bis 2024 will
die Pensionskasse, die das Vorsorgevermögen von 33’500
Mitarbeitern und 18’500 Pensionierten verwaltet, ihren
CO2-Fussabdruck im Vergleich zum Jahr 2016 halbieren. (…)
Treffen wird es 21 – namentlich nicht genannte – Firmen,
die Kohle fördern, und weitere 41 Firmen, bei denen der
Anteil von Kohle in der Stromproduktion bei zwei Drittel
oder mehr liegt. Die Stromproduktion aus Kohle sei punkto
Treibhausgasemissionen von allen fossilen Energieträgern
«deutlich am ineffizientesten», heisst es im 32-seitigen
Bericht der Pensionskasse. Jene Stromunternehmen, die den
Kohleanteil unter 50 Prozentdrücken können, möchte die
Pensionskasse aber wieder in ihr Anlageuniversum aufnehmen.
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26. November 2018
Des projets de fonds de croissance, convoitant la manne de la prévoyance,
se retrouvent dans l’impasse. Ils se heurtent aux réticences des caisses
de pension à investir dans des placements «chers et risqués»
LeTemps
26. November 2018
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Oktober eine
durchschnittliche Monatsperformance von –1,54% nach Gebühren. Die
grossen Pensionskassen mit über 1 Mrd. verwalteten Vermögen erzielten
mit –1,45% das beste Ergebnis, gefolgt von den mittleren Vorsorgewerken
mit 300 Mio. bis 1 Mrd. Franken verwalteten Vermögen, die –1,48%
verbuchten. Die kleinen Pensionskassen mit weniger als 300 Mio.
verwalteten Vermögen erwirtschafteten die schlechteste Monatsrendite von
–1,66%.
UBS PK Performance
28. November 2018
Das
Thema der Entschädigung für Broker gewinnt zusehends an Virulenz. Jetzt
hat der ASIP in einer Fachmitteilung bekannt gegeben, dass sich der
Verband der damit zusammenhängenden Fragen annimmt und Forderungen
stellt. In der Fachmitteilung heisst es u.a.:
Festzuhalten ist, dass die Broker bei Neuanschlüssen oder bei der
Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen
Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die
versicherte Belegschaft (Vorsorgekommissionen) ausüben.
Zu Fragen Anlass gibt jedoch insbesondere die Entschädigung. Aus
unserer Sicht sollen die Aufgaben des Brokers vom Arbeitgeber als
Aufraggeber und Treuhänder der Mitarbeitenden aufwandbasiert
abgegolten werden. So können die Interessen der Destinatäre besser
gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden.
Deshalb sollten erfolgsabhängige Courtagen und Provisionen im BVG
wie auch im VVG untersagt werden.
Es braucht daher eine Anpassung von Art. 48k Abs. 2 BVV 2 sowie
eine entsprechende Regelung im VVG. Der ASIP setzt sich für diese
Anpassungen ein und will zusammen mit dem BSV sowie weiteren
involvierten Akteuren mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.
Art. 48k BVV2
26. November 2018
Die
TV-Wirtschaftsjournalistin
Marianne
Fassbind
nimmt als
externe
Fachperson
Einsitz im
Stiftungsrat der
kriselnden
Pensionskasse
Winterthur.
Stadtpräsident
Künzle vertritt
weiter den
Stadtrat.
Top Online
27. November 2018
Interaktive Grafik
Die Zürcher Kantonalbank schreibt in einer Mitteilung zur
Ausgabe Nov. 2018 von “Immobilien aktuell”:
Die hohe Bautätigkeit und die rückläufige
Zuwanderung hinterlassen Spuren am
Mietwohnungsmarkt. Bereits stehen in der Schweiz 2,3% der
Mietwohnungen leer und verursachen Mietzinsausfälle
von aktuell rund 1 Mrd. Franken. Wie problematisch die
Leerstände sind, hängt davon ab, wie rasch
das Überangebot vom Markt absorbiert werden
kann. Selbst wenn in der Schweiz keine einzige zusätzliche
Mietwohnung auf den Markt käme, würde es im Durchschnitt
über zwei Jahre dauern, bis alle leeren Mietwohnungen
aufgrund des Bevölkerungswachstums belegt wären.
Hinsichtlich der Absorptionszeit gibt es dabei grosse
regionale Unterschiede (siehe Grafik). Zu diesen Ergebnissen
kommt das Immobilienresearch der Zürcher Kantonalbank im
heute erschienenen „Immobilien aktuell“. (…)
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27. November 2018
Welche Auswirken 1e-Pläne auf die Pensionskassen und die
Unternehmensbilanzen haben, hat das Beratungsunternehmen
Willis Towers Watson in zwei White-Papers
untersucht. Diese zeigen u.a. auf, ob sich die Pensionskassen
über Mittelabflüsse Sorgen machen müssen und wie sich die
Einführung von 1e-Plänen auf die Pensionsverpflichtungen
von Unternehmen auswirken. In einem weiteren White Paper wird
analysiert, wie die im internationalen Vergleich hohen Schweizer
Pensionsverpflichtungen über Risk Sharing reduziert
werden können. Dies ist für Unternehmen interessant, die sich
Gedanken über die Umstellung der Bewertung unter
Berücksichtigung des Risk Sharing machen bzw. die Anwendung des
Risk Sharing ausweiten wollen.
Whitepaper 1: Auswirkungen der Einführung von 1e-Plänen auf die
Basiskasse
Durch die Einführung eines 1e-Plans können Pensionskassen
Risiken zum Teil auf die Arbeitnehmer übertragen. Doch ist die
Einführung für die jeweilige Pensionskasse mit Mittelabflüssen
verbunden. Auf den ersten Blick scheint dies die Pensionskasse
zu schwächen.
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30. November 2018
Der
Bundesrat hat in
einem Bericht
Stellung bezogen zu
Vorwürfen an die
Adresse der OAK,
diese würde ihre
Weisungsbefugnis
überschreiten,
konkret im Falle der
Weisung bezüglich
der Anforderungen an
die
Revisionsstellen.
Ausgelöst wurde der
Bericht durch ein
Postulat von Erich
Ettlin unter dem
Titel “Keine
Soft-Regulierung
durch die OAK”.
In seinem
Bericht kommt
der Bundesrat
zum Schluss,
dass die OAK BV
mit dem
Weisungsentwurf
ihre
gesetzlichen
Kompetenzen
überschritten
hätte. Er ist
der Ansicht,
dass die OAK BV
zwar Weisungen
an
Revisionsstellen
erlassen dürfe.
Insbesondere
dürfe sie
Vorgaben zur
materiellen
Prüftätigkeit
der zugelassenen
Revisionsstellen
machen, um ihren
gesetzlichen
Auftrag zur
Qualitätssicherung
in der
beruflichen
Vorsorge
erfüllen zu
können.
Die
Einführung einer
Spezialzulassung
für die Prüfung
von
Vorsorgeeinrichtungen
sei aber dem
Gesetzgeber
vorbehalten. Der
Bundesrat bezog
für die
Erarbeitung
seines Berichts
auch ein
Gutachten eines
unabhängigen
Experten, Prof.
Dr. Thomas
Gächter,
Universität
Zürich, ein, das
allerdings der
OAK BV jede
Weisungsbefugnis
an
Revisionsstellen
abspricht.
Der Bundesrat
anerkennt in
seinem Bericht
aber auch den
von der OAK BV
aufgezeigten
Handlungsbedarf
bei der Revision
von
Vorsorgeeinrichtungen.
Er beauftragt
das
Eidgenössische
Departement des
Innern EDI,
gesetzgeberische
Schritte zu
prüfen.
Mitteilung des BR
/
Postulat /Ratsprotokoll
/
Bericht
des Bundesrates
/
Gutachten Prof.
Gächter
26. November 2018
Michael Ferber
berichtet in der NZZ
über die Bemühungen
der
Oberaufsichtskommission,
den Bereich der
Sammeleinrichtungen
besser unter
Kontrolle zu
bekommen.
Die zunehmend
komplexen
Strukturen bei
den Schweizer
Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen
(SGE) in der
zweiten Säule
des Schweizer
Altersvorsorgesystems
bereiten der
Aufsicht Sorge.
Die
Oberaufsichtskommission
Berufliche
Vorsorge (OAK
BV) plant
deshalb
Weisungen, die
die
Transparenz in
dem Sektor
erhöhen
sollen – etwa
was die
Risikoverteilung
und die
Entscheidungsstrukturen
angeht. Zudem
soll es
Mindeststandards
geben, was die
Anforderungen an
die Organisation
von SGE angeht.
Dazu hat die OAK
BV eine
Anhörun ggestartet,
bei der bis zum
15. Januar
kommenden Jahres
Stellungnahmen
eingereicht
werden können.
Die
Bedeutung von
Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen
in der zweiten
Säule ist in den
vergangenen
Jahren
gestiegen. Ende
2016 waren in
solchen
Vorsorgeeinrichtungen
2,4 Mio. bzw.
60% der aktiven
Versicherten
in der
beruflichen
Vorsorge in der
Schweiz
versichert. Die
Zahl der
Pensionskassen
in der Schweiz
sinkt seit
Jahren.
Unternehmen
schliessen
eigene
Vorsorgeeinrichtungen
und lagern die
berufliche
Vorsorge an SGE
aus. Dieser
Konzentrationsprozess
dürfte sich in
den kommenden
Jahren
fortsetzen. (…)
Sind hier
neue Regeln
wirklich
gerechtfertigt?
Das Thema SGE
sei ein
Dauerbrenner,
der die
Oberaufsichtskommission
ständig
beschäftige,
sagt
Roger Baumann
von der
Pensionskassen-Beratungsgesellschaft
«c-alm». Manche
SGE hätten
verschiedene
Vorsorgewerke,
wobei jedes
davon eigene
Pläne habe. Im
Extremfall sei
ein solches
Vorsorgewerk wie
eine eigene
Gemeinschaftsstiftung
innerhalb der
Sammeleinrichtung.
Den Überblick zu
behalten, sei
für die
Kontrollorgane
nicht einfach.
Livio
Forlin,
ebenfalls «c-alm»,
hat den
Wettbewerb unter
den
Sammeleinrichtungen
untersucht und
festgestellt,
dass dieser
teilweise
ineffizient sei.
So werde ein
wesentlicher
Teil der
Verwaltungskosten
grosser
Sammeleinrichtungen
für den
Wettbewerb
ausgegeben –
also für
Makler- und
Brokerkosten
sowie Marketing.
Durch den
Anschluss neuer
Vorsorgewerke
entstünden
zusätzliche
Verwaltungskosten,
die zu wenig
transparent
seien. Die
Kosten müssten
indessen alle
Versicherten
tragen. Weiter
führe Wachstum
häufig
zusätzlich zu
einer
Verwässerung des
Deckungsgrades.
So lasse sich
sagen, dass die
Versicherten für
einen Wettbewerb
einen Preis
zahlten, aus dem
sie oft nicht
den erwarteten
Nutzen zögen.
NZZ /
Anhörung OAK
30. November 2018
IPE
berichtet
über Kritik
am
Weisungsentwurf
“Risikoverteilung
und
Governance
in Sammel-
und
Gemeinschaftseinrichtungen”.
Die
Weisungen
bezwecken
gemäss
offizieller
Diktion:
eine
Erhöhung der
Transparenz
der
Risikoverteilung
sowie der
Entscheidungsstrukturen
im Hinblick
auf eine
strukturgerechte
Risikobeurteilung
; die
Sicherstellung
einer
einheitlichen
Informationsbeschaffung
durch die
regionalen
Aufsichtsbehörden;
die Vorgabe
von
Mindeststandards
betreffend
Anforderungen
an die
Organisation
und
Loyalität.
Sergio
Bortolin,
Direktor der
Asga, hat
gegenüber
IPE
festgestellt,
die geplante
Weisung
könne nicht
ausgeführt
werden, sie
sei zudem
vollkommen
überflüssig,
nachdem die
Direktaufsicht
schon heute
über die
Mittel
verfüge, die
mit den
Kollektivplänen
verbundenen
Risiken zu
evaluieren.
Und Bortolin
fügte an,
die OAK
überschreite
mit der
Weisung ihre
Kompetenzen.
Ein Vorwurf,
der der
Oberaufsicht
bei früheren
Gelegenheiten
schon
mehrfach
gemacht
wurde und
diese
entsprechend
sich auch zu
Rückziehern
gezwungen
sah.
Die
Anhörung
dauert noch
bis zum 15.
Januar.
Anhörung zum
Weisungsentwurf
/
Artikel IPE
27. November 2018
Die
Oberaufsichtskommission
hat einen
Weisungsentwurf
“Empfehlung des
Experten für
berufliche Vorsorge
betreffend den
technischen
Zinssatz” in die
Anhörung gegeben.
Dem Schritt ist eine
längere
Auseinandersetzung
zwischen
Expertenkammer und
OAK vorausgegangen.
Im Begleitbrief wird
dazu ausgeführt:
Die aktuelle
Fachrichtlinie 4
(FRP 4) der
Schweizerischen
Kammer der
Pensionskassenexperten
(SKPE) enthält
als Obergrenze
einen
Referenzzinssatz.
Dieser weist
Unzulänglichkeiten
in der
Berechnungsart
auf. Zudem wird
er oft direkt
als Empfehlung
verwendet und
dient nicht als
Obergrenze. Die
OAK BV hat
deshalb
in der
Vergangenheit
mehrfach
kommuniziert,
dass sie
Weisungen für
die Empfehlung
des Experten zum
technischen
Zinssatz
erlassen wird,
falls die
aktuelle FRP 4
nicht einer
Revision
unterzogen wird,
die den
Anforderungen
der OAK BV
genügt.
Der
vorliegende
Weisungsentwurf
enthält
Prinzipien und
Regeln,
die vom Experten
bei der
Empfehlung des
technischen
Zinssatzes zu
berücksichtigen
sind. Die
wichtigsten
Prinzipien
lauten:
- Für die
Empfehlung
des
technischen
Zinssatzes
wird die
kassenspezifische
Situation
der
Vorsorgeeinrichtung,
insbesondere
deren
strukturelle
Risikofähigkeit
berücksichtigt.
Auf einen
Referenzzinssatz
wird im
Weisungsentwurf
verzichtet.
- Der
Experte
empfiehlt
einen
technischen
Zinssatz,
der
unterhalb
der
erwarteten
Nettorendite
der
Vorsorgeeinrichtung
liegt. Die
erwartete
Nettorendite
der
Anlagestrategie
wird vom
Experten
plausibilisiert.
- Bei der
Empfehlung
berücksichtigt
der Experte
die
zukünftigen
Veränderungen
in der
Lebenserwartung
sowie bei
Vorsorgeeinrichtungen,
die im
Wettbewerb
stehen,
allfällige
Risiken, die
sich
aufgrund der
Konkurrenzsituation
ergeben.
Der
Weisungsentwurf
sieht eine
Obergrenze
für den
technischen
Zinssatz vor.
Der vom Experten
empfohlene
technische
Zinssatz liegt
grundsätzlich
zwischen dem
Marktzins minus
allfällige
Abzüge und einer
vom Marktzins
abhängigen
Obergrenze. Die
Obergrenze bei
einer
Bilanzierung mit
Periodentafeln
orientiert sich
an der
erwarteten
Rendite
einer
durchschnittlichen
Anlagestrategie.
Für die
Festlegung der
Obergrenze
wurden die
durchschnittlichen
Risikoprämien
(Performance
abzüglich
Marktzins in
jedem einzelnen
Jahr) für die
letzten 30 Jahre
ermittelt.
Bei der
Erarbeitung des
vorliegenden
Weisungsentwurfs
wurden die
SKPE,
der
Pensionskassenverband
ASIP
sowie der
Sicherheitsfonds
im Rahmen von
zwei Sitzungen
konsultiert.
Begleitbrief /
Weisungsentwurf
/
FRP 4 /
PPCmetrics zur
Fachrichtlinie 4
26. November 2018
Fast
sieben Jahre nach
dem Ausstieg ist das
Kapitel BVK für
Stäfa wohl
abgeschlossen. Stäfa
hatte die
Pensionskasse der
Angestellten des
Kantons aus
finanziellen Gründen
verlassen. Die
Geschichte endet
jetzt mit einem
negativen
Schlusspunkt für die
Stäfa. Finanziell
kommen die Gemeinde
und damit auch ihre
Angestellten
schlechter weg, als
sie erhofft hatten.
Konkret geht es um
die Frage, ob die
Gemeinde korrekt
ausbezahlt wurde.
Stäfa vertrat die
Meinung, die BVK
schulde der Gemeinde
noch Geld. Das
Bundesgericht hat
jetzt aber
entschieden, dass
die Auszahlung
korrekt war. Der
Knackpunkt war der
Zeitpunkt der
letzten Auszahlung,
16 Monate nach dem
Stichtag. Die
Gemeinde ist der
Ansicht, dass die
Schlusszahlung über
4,3 Millionen
Franken der
erfolgten
Vermögensveränderung
hätte angepasst
werden müssen. Die
finanzielle
Situation der
Pensionskasse habe
sich seit dem
Austritt der
Gemeinde deutlich
verbessert. Die
Gemeinde muss somit
auf rund 400’000
Franken verzichten.
TA /
Mitteilung BVK
28. November 2018
Der Bundesrat
hat die
Vernehmlassung
für eine
Teilrevision des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) eröffnet.
Diese enthält
Regeln zur
Sanierung von
Versicherungsunternehmen,
führt zu
Erleichterungen
für
Versicherungen
mit bestimmten
Geschäftsmodellen
und auferlegt
den
Versicherungsvermittlern
in bestimmten
Fällen Regeln
zum Verhalten
gegenüber ihren
Kunden. Die
Vernehmlassung
dauert bis zum
28. Februar
2019.
Mitteilung
1. Dezember 2018
Die
Delegierten des
Gewerkschaftsbunds
haben am 56.
SGB-Kongress die
Organe beauftragt,
eine Volksinitiative
für eine 13.
AHV-Rente zu planen.
Dazu heisst es in
einer Mitteilung:
Angesichts
sinkender
Pensionskassenrenten
bei steigenden
Lebenshaltungskosten
entfernt sich
die Schweiz
immer mehr vom
Verfassungsziel,
wonach
Pensionskassen
und AHV zusammen
„die Fortsetzung
der gewohnten
Lebenshaltung in
angemessener
Weise“
ermöglichen
sollen.
Ein
anständiges
Rentenniveau
können wir in
der heutigen
Situation nur
über eine
Stärkung der AHV
sichern. Es
braucht eine 13.
AHV-Rente so wie
es für die
meisten
LohnbezügerInnen
einen 13.
Monatslohn gibt.
Das kostet zwar
etwas, aber die
AHV bleibt für
tiefe und
mittlere
Einkommen
dennoch die
Altersvorsorge
mit dem besten
Preis-Leistungsverhältnis.
Auch weil sie
sehr sozial ist.
Bei ihr bekommen
92 Prozent der
Arbeitnehmenden
mehr Rente als
sie einbezahlt
haben.
Von einem
Ausbau der AHV
profitieren vor
allem die
Frauen, weil sie
häufig nur eine
kleine oder gar
keine
Pensionskassenrente
haben. Und auch
weil Erziehungs-
und
Betreuungsarbeit
– anders als bei
der
Pensionskasse –
zu mehr Rente
führen. Die
SGB-Delegierten
beauftragten am
ersten
Kongresstag den
Vorstand, eine
Volksinitiative
für eine 13.
AHV-Rente im
Detail
vorzubereiten,
damit sie im
Frühjahr
lanciert werden
kann.
SGB
26. November 2018
Die
SGK-N hat die
Weiterentwicklung
der IV (17.022
n) in der
Gesamtabstimmung mit
15 zu 0 Stimmen bei
7 Enthaltungen
angenommen. Zum
Abschluss der
Detailberatung
diskutierte sie
eingehend über die
Anforderungen an die
Gutachtertätigkeit,
die zugleich fair
und effizient sein
soll. Die
Anforderungen gelten
grundsätzlich für
alle
Sozialversicherungen
(Art. 44 ATSG), sind
in der Praxis aber
vor allem für die IV
und die
Unfallversicherer
relevant. Die
Kommission will
ausdrücklich
festschreiben, dass
Gutachterinnen und
Gutachter unabhängig
sein müssen.
Einstimmig beantragt
sie, dass die
Gespräche zwischen
Gutachtern und
Begutachteten
protokolliert
werden. Weiter will
sie den Bundesrat
verpflichten,
Kriterien für die
Zulassung von
medizinischen
Gutachtern zu
erlassen und eine
Kommission aller
betroffenen Kreise
einzusetzen, welche
auf einer generellen
Ebene die
Begutachtungen
überwacht (17 zu 6
Stimmen).
Medienmitteilung
28. November 2018
By
pwirth
in
Dienstleister,
International
Diego Liechti (Nest)
und Hansruedi
Scherer (PPCmetrics)
stellen in der
Handelszeitung einen
Vergleich zwischen
den
Pensionskassensystemen
der Niederlande und
der Schweiz an. Sie
kommen zum Schluss:
Der Vergleich
der beiden
Pensionskassensysteme
zeigt, dass
dasjenige der
Niederlande
transparenter
ist, in dem der
Deckungsgrad die
effektive
finanzielle
Gesundheit einer
Vorsorgeeinrichtung
anzeigt. Ebenso
können sich
niederländische
Kassen besser an
veränderte
Rahmenbedingungen
anpassen dank
weitergehenden
Sanierungsmöglichkeiten,
die zudem früher
als in der
Schweiz
eingeleitet
werden müssen.
Folglich ist
das gesamte
Pensionskassensystem
in den
Niederlanden
sicherer als
dasjenige der
Schweiz, obwohl
vergleichbare
Anlagerisiken
eingegangen
werden. Falls
die Schweiz
sicherstellen
will, dass die
Rentenleistungen
auch in Zukunft
mit hoher
Sicherheit
erbracht werden
können, wäre ein
vertiefter Blick
in
niederländische
Verhältnisse
mehr als nur
empfehlenswert.
Artikel
Handelszeitung
26. November 2018
The
official retirement
age for the Dutch
state pension (AOW)
will not be raised
in 2024 following a
slowdown in the life
expectancy forecast,
Wouter Koolmees,
minister for social
affairs, has
announced. The
state pension age in
the Netherlands is
based on an annual
longevity estimate
from Statistics
Netherlands (CBS)
and the legal
formula for the
retirement age.
At present, a
65-year old has a
life expectancy of
20.63 years, while
the AOW age has to
be raised at 20.76
years. In 2012, the
cabinet decided that
the AOW would
gradually rise as of
2017— from 65 at the
time to 67 and three
months in 2022 — in
order to keep
pensions provision
affordable for the
future. It included
a five-year leeway
to enable workers to
make additional
savings for their
pension.
As of 2022, the
official pensionable
age will rise in
accordance with life
expectancy. During
the past few years,
the government had
concluded that the
retirement age
didn’t need to be
raised further in
2022 and 2023, as
life expectancy was
expected to increase
further, but not in
a straight line.
IPE
26. November 2018
Negotiations about a
new pensions
agreement in the
Netherlands have
collapsed amid
recriminations
between trade unions,
employers and the
government.
Following
consultations with
their memberships,
the unions presented
a joint statement
stating that the “lack
of structural
solutions”
on most issues meant
they would walk away
from negotiations.
Stumbling blocks
included the
retirement age for
the state pension
(AOW), early
retirement options
for workers in hard
physical jobs,
accommodating
self-employed
workers into the
pensions system, and
the
discount rate for
liabilities. FNV,
CNV and VCP, the
country’s biggest
unions, accused the
cabinet of wanting
to delay solving
these problems.
“However,
structural solutions
were crucial to the
unions,” said Han
Busker, chair of the
largest union, FNV.
The unions
rejected an offer
from the government
to slow down the AOW
age rise by two
years,
reaching 67 in 2024.
The government had
offered to set up a
committee to look
into the disputed
mechanism that
linked the state
pension age to life
expectancy increases
after 2022, when the
retirement age is
set to rise to 67
and three months.
IPE
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
DEZEMBER
- 14. Dezember, Zürich
PPCmetrics
Jahrestagung
2019
JANUAR
- 8. Januar, Bern
ASIP
ASIP-Jahresstart. Mitgliederanlass.
Programm
- 9. Januar, Lausanne
VPS Verlag
Horizons et Tendances
- 10. Januar, Zürich
VPS Verlag
Horizonte und Trends,
Onlineformular
- 23. / 30. Januar; Basel, Bern
Aon
Vorsorge-Apéros.
Link
Aus- und
Weiterbildung
2019
JANUAR
- 18. / 25. Januar, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1).
Infos
FEBRUAR
MÄRZ
- 5. / 15. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1), Infos
- 27. / 28. Juni, Unterägeri
Fachschule für Personalvorsorge Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten des Stiftungsrats (Stufe
2),
Infos
weitere
Termine ....
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