Sackgasse Rentenalter
Die ersten
Vorgaben des Bundesrates zur Rentenreform sind durchwegs auf
Kritik gestossen. Zurecht, allerdings aus den falschen Gründen.
Die Finanzen der
AHV sind in Schieflage geraten, was selbst linke AHV-Fans
neuerdings bestätigen. Das nächstliegende Heilmittel wäre die
Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre. Da nun aber nur schon
dessen Erwähnung entsetztes Händeringen und Hohngelächter
auslöst und offenbar den erschöpften Eidgenossen nicht zumutbar
ist, muss die Sanierung anderweitig erfolgen.
Das heisst: es
müssen das Umlagedefizit, plus der laufende Leistungsausbau
durch die steigende Lebenserwartung, plus die Folgen der
demographischen Verschiebung mit Zusatzeinnahmen gedeckt werden.
Und weil schon das Minimalprogramm mit der Angleichung des
Frauenrentenalters an jenes der Männer aus unerfindlichen
Gründen «kompensiert» und «abgefedert» werden muss, kommt ein
zusätzlicher Leistungsausbau hinzu. Damit wird die ganze Chose
nochmals teurer.
Die
Abstimmungsverlierer vom letzten September verweisen nun auf die
angeblich viel billigere AV2020-Lösung. Die aber war massiv
unterfinanziert und hätte in zehn Jahren ein noch grösseres
Defizit ausgelöst. Es gibt keine Tricks, mit der
Vorsorgeleistungen plötzlich mit Rabatt zu haben wären. Man kann
die Kosten höchstens durch Intransparenz sprich Verschiebung auf
die nächsten Generationen scheinbar zum Verschwinden bringen.
Und man kann es
drehen und wenden wie man will, der Eiertanz um das Rentenalter,
mutlose Rücksichtnahmen und der gnadenlose linke Populismus um
das Thema haben die Neuauflage der Reform schon im ersten Anlauf
mit einer Punktlandung in die Sackgasse geführt. Nun wird links
und rechts aufgeregt um die Details gerungen, wieviel
Steuererhöhung, wieviel mehr Lohnprozente, wieviel für
Ausgleichs-Massnahmen. Das Ganze wächst sich absehbar zu einer
Neuauflage der Farce des letzten Revisionsversuchs aus.
Wie wäre es,
wenn der Bundesrat als Diskussionsgrundlage diverse Modelle
jeweils mit Preisschild präsentieren würde? Etwas
folgendermassen: Finanzielle Stabilisierung der AHV beim Status
Quo (64/65) kostet 2020 rund X Lohn- oder MWSt-Prozente, 2025
und 2030 dann so und so viele. Alternativen dazu wären 65/65 und
67/67. Kompensations-Goodies und weitere «Nice-to-Haves» kommen
dann jeweils zusätzlich mit weiteren Prozenten auf die Rechnung.
Alles gemäss dem Motto: You get what you pay for.
Das liesse sich
im Detail natürlich problem- und endlos verkomplizieren. Man
könnte es zur Abwechslung aber auch einmal einfach und
transparent halten. So wäre eine simple Entscheidungsgrundlage
gegeben, die alle verstehen. Was spricht dagegen?
Wahrscheinlich, dass das viel zu einfach gedacht ist und der
Politik wenig Spielraum zur Selbstdarstellung lässt.
Peter Wirth,
E-Mail
2. März 2018
(sda)
Bis zu 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente
für die AHV, Rentenalter 65 für
Frauen und flexibler Rentenbezug
zwischen 62 und 70 Jahren. Diese
Eckwerte für eine neue Reform der
Altersvorsorge hat der Bundesrat am
2.3.18 beschlossen. Zum Ausgleich
für das höhere Frauenrentenalter
muss Sozialminister Alain Berset
drei Varianten ausarbeiten. Geprüft
werden soll, ob dafür Erträge aus
der Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge
oder beides verwendet werden sollen.
Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um
1,7 Prozent würde der AHV rund 6
Milliarden Franken einbringen. Die
Mehrwertsteuer soll in einem Schritt
erhöht werden. Damit will der
Bundesrat die AHV bis 2033
finanziell stabilisieren. Eine
Vernehmlassungsvorlage zur
AHV-Reform soll noch vor den
Sommerferien vorliegen.
Die Reform der zweiten Säule will
der Bundesrat in einer separaten
Vorlage weiterverfolgen. Er setzt
dabei auf die Sozialpartner. Der
Bundesrat erwarte aber, dass es auch
bei der beruflichen Vorsorge
«vorwärts gehe», sagte Alain Berset
an der Pressekonferenz.
Kritik an den Plänen kommt vorab
von Seite der SP.
In einer Mitteilung heisst es:
«Wenn der Bundesrat plant,
die Sozialwerke auf dem Buckel
der Frauen zu sanieren, hat er
die Rechnung ohne die Frauen
gemacht. Die Reform wird teuer
und eine ordentliche, spürbare
Kompensation muss gegeben sein.
Ohne diese wird er nicht
durchkommen und die SP wird
dafür nicht Hand bieten», sagt
SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi.
Nach der gescheiterten
Altersreform 2020 zeigt sich
nun, dass die Rechnung immer
teurer wird, je länger noch
zugewartet wird. Es ist deshalb
wichtig, dass die nächste Reform
vor der Bevölkerung eine
Mehrheit findet.
SP-Nationalrätin Silvia Schenker
stellt klar: «Mit einer
unsozialen Reform wäre die
Ablehnung der Bevölkerung
vorprogrammiert.»
Die CVP trauert
der abgelehnten AV2020 nach:
Heute hat der Bundesrat
Eckwerte einer neuen Reform der
Altersvorsorge vorgestellt. Zur
Sanierung der AHV und
hauptsächlich zum Ausgleich der
durch die Demografie bedingten
Mehrkosten soll die
Mehrwertsteuer um 1,7 Prozent
steigen. Nachdem FDP und SVP die
Rentenreform bekämpft haben,
kommt nun die Quittung: Es wird
viel teurer und die Versprechen
nach einer besseren Lösung
können nicht eingehalten werden.
Die aus dem Reformstau
resultierende Erhöhung der
Mehrwertsteuer geht der CVP zu
weit:
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2. März 2018
Der
Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat seine
Position zur Reform der Altersvorsorge präsentiert. Darin zeigt der
Dachverband auf, wie ein Reformrhythmus in Gang gesetzt werden kann.
Dazu seien AHV und BVG getrennt, etappenweise und in verdaubaren
Portionen zu reformieren. Um die AHV finanziell zu stabilisieren und die
ungerechte Umverteilung von Jung zu Alt in der beruflichen Vorsorge zu
reduzieren, muss die erste Etappe möglichst rasch erfolgen und sich nur
auf das Nötigste beschränken. Die Erhöhung des Rentenalters über 65
Jahre hinaus ist dagegen aus Sicht der Arbeitgeber vorerst kein Thema.
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt stellte vor den Medien aber klar:
«Wollen wir die Altersvorsorge nachhaltig sichern, kommen wir ab etwa
Mitte der 2020er-Jahre nicht umhin, das Rentenalter in einer zweiten
Reformetappe schrittweise zu erhöhen.» In der ersten Reformetappe
stehen für die Arbeitgeber in der AHV zwei miteinander verknüpfte
Massnahmen im Zentrum: die Angleichung des Rentenalters der Frauen in
vier Schritten auf 65 Jahre und eine moderate Erhöhung der
Mehrwertsteuer. In der beruflichen Vorsorge braucht es eine
substanzielle Senkung des Mindestumwandlungssatzes, verbunden mit einer
angemessenen Kompensation, um das Rentenniveau zu sichern. Der Bundesrat
hat in seiner Auslegeordnung entschieden, dass er die nationalen
Dachorganisationen der Sozialpartner damit beauftragen will, einen
Lösungsvorschlag zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu erarbeiten.
Die Arbeitgeber stellen sich dieser Aufgabe und erwarten das
bundesrätliche Mandat innert nützlicher Frist – idealerweise zeitgleich
mit den Eckwerten zur AHV-Vorlage im Februar, spätestens aber bis im
April 2018.
Unterlagen zu den Positionen der Arbeitgeber
2. März 2018
Der
Gewerkschaftsbund schreibt zu den Positionen des Arbeitgeberverbands zur
Rentenreform:
Die vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden
die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen.
Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz
reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es
hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente
geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben.
Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil
Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule.
Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer
grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren
Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen
Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben.
Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein
entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020.
Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die
Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben.
Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist.
Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung
der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert
werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die
stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine
Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter
muss der Status quo gelten.
Mitteilung SGB
2. März 2018
Travail Suisse kommentiert die Arbeitgeber-Vorschläge zur Rentenreform:
Wer so tut, als ob sich die Altersvorsorge ohne weiteres gesund
sparen liesse, verkennt die heutigen Realitäten. Hohe
Gesundheitskosten, ungelöste Probleme bei den älteren
Arbeitnehmenden, aber z.B. auch Sparmassnahmen bei den
Ergänzungsleistungen für tiefe Einkommen setzen die Altersvorsorge
der angehenden Rentnerinnen und Rentner unter Druck. In der 2. Säule
werden die Renten im überobligatorischen Bereich vielerorts
drastisch gekürzt. Dies trotz guten Anlagerenditen. Das
Verfassungsziel – die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nach
der Pensionierung – ist für viele Betroffene gefährdet.
Travail.Suisse fordert deshalb in der AHV ein
Baby-Boomer-Mehrwertsteuerprozent und weitere Zusatzfinanzierungen.
Die Bevölkerung ist durchaus bereit, sich die Altersvorsorge etwas
mehr kosten zu lassen, wenn die Leistungen gesichert werden. Aber
nicht kombiniert mit einem höheren Frauenrentenalter. Die Forderung
des Arbeitgeberverbands, wonach die Arbeitnehmerinnen mehr bezahlen
und dafür länger arbeiten sollen, wird nicht mehrheitsfähig sein,
war doch die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der wesentlichen
Gründe für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Es braucht
vielmehr eine bessere AHV-Rente für tiefere Einkommen. Die heutige
Rentenformel ist deshalb zu überprüfen.
Mitteilung
2. März 2018
Werner
C. Hug hat in seinem März-Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge
mögliche nächste Schritte für eine Reform der Altersvorsorge skizziert.
Eine Totalrevision des BVG könnte nach seiner Meinung u.a. folgende
Elemente enthalten:
Für das Obligatorium und das Überobligatorium ist eine
Totalrevision notwendig. Das Gesetz ist zu entschlacken. Bevor ein
Neuanfang gestartet werden kann, muss allerdings das Parlament eine
grundsätzliche Debatte dazu führen und Entscheide fällen, wie der
Verfassungsauftrag von Artikel 113 Abs. 2 Bst. a5 umgesetzt wird.
Zum ersten ist die Höhe des versicherten Verdiensts (heute 84 600)
festzulegen, danach die Eintrittsschwelle (heute 21 150), der
Koordinationsabzug (heute 24 675) und der Anteil des BVG zur
Finanzierung des letzten Lohns als Rente von zum Beispiel 60
Prozent.
Diese Grundsatzdebatte kann mit einer parlamentarischen
Initiative eingeleitet werden. Erst wenn diese Parameter bekannt
sind, kann das BVG in ein neues, einfacheres gesetzliches Kleid
gefasst werden. Findet diese Auseinandersetzung nicht statt, besteht
die Gefahr, dass eine Totalrevision in einem Flickwerk endet.
Zunächst gilt es, wiederum ein Rahmengesetz zu verfassen. Das
Engagement des Arbeitgebers, die Sozialpartnerschaft, die
paritätische Verwaltung, die rechtliche und wirtschaftliche
Unabhängigkeit der privat durchgeführten 2. Säule müssen
grundsätzlich verankert werden. Damit werden Risikofähigkeit und
-bereitschaft gleichwertig. Mit der Festlegung des Anteils des vom
BVG abzudeckenden Rentenanteils kann die Sicherung des Obligatoriums
von Detailregelungen befreit werden.
Es ist einzig und allein Sache des Arbeitgebers und der
Vorsorgeeinrichtung (VE), wie sie diese Rente finanziell abdeckt.
Sie muss diese allerdings garantieren. Das kann sie, wenn reine
BVG-Kassen verboten werden, es also nur noch umhüllende VE inklusive
Beletage geben darf. Dann wirken zwar weitergehende Solidaritäten,
aber der Gesetzgeber kann auf Vorschriften zu Altersgutschriften und
zur Anlage verzichten. Der Grundsatz der Prudent Investor Rule
genügt vollends. Dafür muss jedoch der Sicherheitsfonds zur
Rückversicherung umgebaut werden.
Kommentar Hug
2. März 2018
SBB hat 2016 Gewinne in die SBB-Pensionskasse gezahlt, obwohl diese
längst saniert war, schreibt Benj Gafner in der Basler Zeitung:
Besonders erstaunlich und rechtlich fragwürdig erscheint der
Millionen-Transfer, führt man sich den «Gesundheitszustand» der
SBB-Pensionskasse vor Augen. Nach erheblichen und wiederholten
Problemen und einem Deckungsgrad von deutlich unter hundert Prozent
ist die PK SBB spätestens seit dem Jahr 2014 kein Sanierungsfall
mehr. Dies bestätigen Zuständige der Bundesverwaltung auf Anfrage.
So betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse Ende 2013 102,4
Prozent, 2014 stieg er auf 107,3 Prozent. 2015 lag er bei 104,6
Prozent und Ende 2016 bei 107,1 Prozent. Von einem Sanierungsfall
ist also nicht die Rede.
Im entsprechenden Geschäftsbericht PK SBB erscheint die
Riesensumme von 690 Millionen als «Einlage SBB» – und zwar im
gleichen Abschnitt wie die normalen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge. Das als «Einlage SBB» ausgewiesene Geschenk
übersteigt dabei die Arbeitnehmerbeiträge (202 Millionen Franken)
und die Arbeitgeberbeiträge (321 Millionen Franken) deutlich.
Der Vorwurf ist bei den Staatsbahnen nicht gut angekommen. In einem
weiteren Artikel heisst es:
Der Zuger Kantonsrat Willi Vollenweider ist bei der Vorbereitung
eines Vorstosses auf diese Zahlung gestossen. Sie stösst ihm sauer
auf. Bei den 690 Millionen handle es sich um Geld der Steuerzahler,
welche die SBB massiv subventionieren. Er fordert, dass die 690
Millionen an die Bundeskasse abgeführt werden.
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2. März 2018
- Die
Pensionskassen
im UBS-Sample
erzielten im
Januar eine
durchschnittliche
Monatsperformance
von 0,07% nach
Gebühren.
- Die grossen
Vorsorgewerke
mit verwalteten
Vermögen über
CHF 1 Mrd.
verbuchten mit
0,12% das beste
Ergebnis.
- In allen
Vergleichsgruppen
im Sample wurden
im Januar sowohl
positive wie
auch negative
Monatsrenditen
erzielt.
Mitteilung UBS
2. März 2018
Martin Scholl, CEO der Zürcher Kantonalbank, beurteilt im Interview mit
finews.ch die neue Konkurrenz durch Pensionskassen im Schweizer
Hypothekarmarkt äusserst kritisch. Auszüge: Scholl:
Die Musik spielt derzeit im Anlagegeschäft, weil aufgrund der tiefen und
negativen Zinsen eine Abnormalität im Markt vorherrscht. Normalisiert
sich die Zinssituation, kann das wieder anders aussehen. Und deshalb ist
das Universalbanken-Modell wichtig.
Und wie lange spielt die Musik noch?
Das Vermögensverwaltungs- und Anlagegeschäft bleiben attraktiv,
solange die Vermögen anwachsen. In der Schweiz wird derzeit sowohl in
der zweiten Säule als auch auf der Privatseite noch Vermögen
akkumuliert. Denken Sie an die Babyboomer, die in Pension kommen und
ihre Altersvorsorge zunehmend selber organisieren. Unter diesen
Prämissen betrachtet, wird die Dynamik im Anlagegeschäft nicht so
schnell an Kraft verlieren.
Im Zinsengeschäft sind Sie schwächer gewachsen als der Markt.
Weshalb?
Es gibt mehrere Gründe. Wir beobachten beispielsweise, dass
Player wie Pensionskassen, Anlagestiftungen oder Family Offices bei der
Ablösung bestehender Hypotheken, Konditionen anbieten, wo wir sagen: Da
machen wir nicht mit. Wir haben eine solche Entwicklung vor einigen
Jahren schon einmal gesehen. Vor diesem Hintergrund bleiben wir lieber
an der Seitenlinie und üben uns in Geduld.
Das heisst, Ihre Mitbewerber fahren ein zu grosses Risiko?
Wir verfolgen eine Vergabepolitik, die unseren Qualitätskriterien
entspricht. Deshalb sehen wir von gewissen Geschäften ab, was dazu
führen kann, dass wir ab und an unter Markt wachsen.
Finews
2. März 2018
Der Blick schreibt
zur formidablen
Verfassung der
Rentnerkasse der
gegroundeten
Swissair:
Während
andere
Pensionskassen
strampeln,
schwimmt die der
ehemaligen
Swissair im
Geld, die
Rentner erhalten
immer höhere
Ausschüttungen.
Damit werden die
ehemaligen
Angestellten der
Fluggesellschaft,
die 2001 das
Grounding
erlebte,
finanziell auf
Rosen gebettet.
Es war die
bedeutendste
Firmenpleite der
Schweiz.
Rund zehn
Milliarden
Franken mussten
die 10’000
Gläubiger der
Swissair
abschreiben.
Zudem hatten
63’000 Aktionäre
des bankrotten
Unternehmens
ihren Einsatz an
der Börse
verloren.
Darunter waren
neben dem Bund
und den Kantonen
auch viele
Kleinaktionäre
und ihre
Pensionskassen.
Während
damals viele
Beteiligte ihr
Geld verloren,
erhalten jetzt
die Rentner der
Allgemeinen
Pensionskasse
der SAirGroup
(APK)
Extrazahlungen:
Im Juni 2017
bekamen sie
zusätzlich zur
normalen
Jahresrente bis
zu 16’450
Franken
ausbezahlt. Im
Jahr zuvor gab
es einen
Zusatzbatzen von
maximal 7050
Franken. Das ist
den
Jahresberichten
der APK zu
entnehmen.
Der Grund für
die
Extrazahlungen:
Die APK muss
schauen, dass
ihre letzten
Rentner nicht
alle zu
Multimillionären
werden, denn die
Pensionskasse
ist dermassen
gut mit Kapital
ausgestattet.
Wenn weiter nur
die regulären
Renten
ausgeschüttet
würden, bliebe
am Schluss für
den letzten
Überlebenden der
Pensionskasse
ein Vermögen von
rund 400
Millionen
Franken.
Blick
2. März 2018
Nach einer
Entlassung stellt
sich vielen
Arbeitnehmern die
Frage: Wie weiter
mit der beruflichen
Vorsorge? Die
meisten
Freizügigkeitseinrichtungen
bieten keine Renten
an.
NZZ
2. März 2018
“Neun Jahre hat es
gedauert, bis ein
stossender Artikel
des
Freizügigkeitsgesetzes
(FZG) geändert
wurde! Seit der
ersten BVG Revision
ist es für
Versicherte mit
einem Jahreslohn von
mindestens 126’900
Franken möglich, die
Anlagestrategie
selber zu wählen.
Die Details dafür
sind im Art. le der
Verordnung BVV2
geregelt, weshalb
solche Lösungen als
1e-Pläne bezeichnet
werden”, schreibt
Jérôme Cosandey im
Blog von Avenir
Suisse.
Leider wurde
bei der
BVG-Revision
«versäumt», den
Art. 17 FZG
anzupassen.
Dadurch entstand
eine Asymmetrie.
Wer dank
geglückter
Strategiewahl in
einem 1e-Plan
Gewinne
verbuchte,
konnte sie beim
Verlassen der
Einrichtung
realisieren. Wer
Anlageverluste
zeichnete,
konnte sein
eingebrachtes
Guthaben halten.
Gewinne wurden
privatisiert,
Verluste
kollektiviert.
Dagegen hatte
Nationalrat Jürg
Stahl 2008 eine
Motion zur
Änderung des FZG
eingereicht.
Doch dem
Bundesamt für
Sozialversicherung
(BSV) sind
individuelle
Anlagestrategien
für die
Versicherten ein
Dorn im Auge.
2012 wurde die
Vernehmlassung
dazu eröffnet,
erst 2015 das
Gesetz
angepasst. Damit
war die Sache
nicht vom Tisch.
In der BVV2
musste noch
präzisiert
werden, was
unter einer
risikoarmen
Strategie in
le-Plänen zu
verstehen sei.
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2. März 2018
Das BFS hat die Publikation “Die berufliche Vorsorge in der
Schweiz – Kennzahlen der Pensionskassen-Statistik
2012-2016” herausgegeben. Anhand zahlreicher Themen wird die
Entwicklung in dem Fünfjahres-Zeitraum graphisch und
tabellarisch dargestellt.
BFS-Broschüre
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
MÄRZ
- 7. März, Zürich
AON
Vorsorge Apéro 2018. Anmeldung
- 7. / 14. / 21. /28. März, Luzern
VPS Verlag
Modulkurs. Einführung in die Berufliche Vorsorge. Infos
- 13. März, Interlaken
Biehler Stiftungsberatungen und Management
5. Vorsorgeforum.
Infos
- 14. März, Zürich
Swiss Life Pension Services
Pension Day.
Website
Aus- und
Weiterbildung
MÄRZ
- 6. März, Luzern
VPS Verlag
Modul Sozialversicherung; Alters- und Hinterlassenenversicherung,
Flyer
- 8. März, Lausanne
Aon
Ausbildung für Stiftungsräte und Kassenvorstände.
Anmeldung
- 9. / 16. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte (1).
Infos
- 13. März, Luzern
VPS Verlag
Modul Sozialversicherung; Kranken- und Unfallversicherung, Rechtsgrundlagen
der Sozialversicherung,
Flyer
- 20. März, Luzern
VPS Verlag
Modul Sozialversicherung; Case Management und Invalidenversicherung,
Flyer
APRIL
- 12. April, Zürich
Aon
Ausbildungstag für Stiftungsräte und Kassenvorstände.
Programm
weitere
Termine ....
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