Hassliebe
Wir haben an dieser Stelle in der
Vergangenheit schon mehrfach unserem Befremden über Aktivitäten
der Oberaufsichtskommission Ausdruck verliehen – um es möglichst
elegant zu formulieren. Da wir uns mit diesem Befremden
wenigstens medial in aller Regel allein auf weiter Flur
befinden, ist es höchst willkommen, für einmal Sukkurs aus
anderer Quelle zu erhalten.
Wenn nun der Politkommentator Kappeler in der
NZZ am Sonntag von der OAK als seinem «liebsten Hassbüro»
spricht, ist das fast schon ein Schock. «Aus dem Nichts vor ein
paar Jahren eingerichtet, nach keinem einzigen Skandal oder
Bedürfnis, kontrolliert sie die 26 Kantone und deren Aufsicht
noch einmal,» schreibt Kappeler und formuliert damit die nach
seiner Meinung fehlende Existenzberechtigung der Behörde.
Was bei Kappeler den Hass auslöst, wird aus seinem Kommentar
nicht unbedingt ersichtlich. Anlass zu derlei Emotionen hätten
wohl vor allem die Angehörigen der Direktaufsicht, die über eine
stete Flut von Mengen an Papier zu Belanglosigkeiten klagen,
aber monate- wenn nicht jahrlange auf die Klärung dringender
Fragen warten. Sein Unbehagen ist hingegen durchaus
nachvollziehbar.
Die nach aussen sichtbaren Aktivitäten der OAK erschöpfen sich
neben der jährlichen Umfrage bei den Pensionskassen in der
Produktion von Weisungen, die im Kern bereits auf höherer Stufe
(Gesetz, Verordnung) Geregeltes nochmals regeln und dabei
beträchtlichen Ermessensspielraum ausschöpfen. Gelegentlich wird
sie harsch auf fehlende gesetzliche Grundlagen verwiesen.
Wie es sich anhört, wenn aus einem vagen
Reglementierungsbedürfnis weiteres Reglementieren erfolgt, lässt
sich an beliebigen Beispielen von OAK-Weisungen aufzeigen. Die
Verfasser der Weisungen scheinen dabei aus einem Schatz an
Lebenserfahrung und Fachwissen zu schöpfen, der den Adressaten
offenbar fehlt. So wird in der Weisung zur Unabhängigkeit des
Experten diesen ans Herz gelegt: «Der Experte für berufliche
Vorsorge achtet bei der Ausgestaltung seiner persönlichen,
geschäftlichen und finanziellen Beziehungen zum Auftraggeber
darauf, dass seine Objektivität und Unabhängigkeit nicht
beeinträchtigt ist.» Man ahnt, was gemeint ist und weiss es doch
nicht. Jedenfalls können die Experten nicht mit der Bemerkung
kommen, das habe ihnen niemand gesagt.
Da mit solchen Vorschriften wenig erreicht
wird und man auch nicht davon ausgehen kann, dass sie konkrete
Folgen haben, muss die OAK in ihren eigenen Weisungen
gelegentlich darauf hinweisen, dass sie in der Tat wichtig
seien. Bei den Weisungen zur Prüfung durch die Revisionsstelle
ist entsprechend festgehalten: «Sie tragen zu einer verbesserten
Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Revisionsstellenberichte
bei und stellen eine wichtige Grundlage für die
Qualitätssicherung dar.» Vielleicht, vielleicht auch nicht. Hat
die Vergleichbarkeit oder gar die Qualität deshalb zugenommen?
Niemand hat eine Ahnung, aber man soll die Hoffnung nicht
aufgeben.
Hin und wieder wissen die Oberaufseher auch,
wie eine Tätigkeit konkret auszuführen ist, und das offenbar
besser als die Adressaten, bei denen das entsprechende Wissen
offenbar angezweifelt wird. So heisst es bei den
Zulassungsbestimmungen für Vermögensverwalter: «Unter
Berücksichtigung der Erfahrungen und Kenntnisse der
Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ist ein Risikoprofil zu
erstellen, das deren Risikobereitschaft und Risikofähigkeit
festhält. Gestützt auf das Risikoprofil, die
Vermögensverhältnisse und die Anlagebeschränkungen ist mit den
Einrichtungen der beruflichen Vorsorge die Anlagestrategie zu
definieren.» Genau so ist vorzugehen. Das Rezept hätte Betty
Bossi nicht besser formulieren können.
Ganz unbefangen bewegt sich die OAK im
Grenzbereich von Quantität und Qualität. Da ersteres leichter zu
definieren ist, konzentriert sie sich bei den Anforderungen an
die Revisoren auch allein darauf: «Der leitende Revisor muss pro
Kalenderjahr im Minimum 50 verrechenbare Prüfstunden für vom
Geltungsbereich erfasste Einrichtungen nachweisen. Weiter muss
er den Nachweis erbringen, dass er während mindestens vier
Stunden pro Kalenderjahr an fachspezifischen Weiterbildungen
teilgenommen hat.» Und wer nicht aufgepasst hat, muss
nachsitzen. Und schummeln beim Stundenaufschreiben geht gar
nicht.
Natürlich bildet die OAK mit ihren Weisungen
keine Ausnahme im eidgenössischen Behördendschungel. Man fragt
sich bloss, weshalb tut sich unser Land das an? Dieses Korrelat
zum grassierenden Compliance-Zwang, auf dessen Humus die
Reglementiererei so prächtig gedeiht. Dass das letztlich auf
Kosten von Kreativität und damit Wohlstand geht, ist nicht zu
bestreiten. Kappeler ist einer der wenigen, die sich noch
darüber aufregen können. Die Mehrheit scheint es offenbar längst
nicht mehr zu bemerken. Weil, so ist das halt heute. Schicksal.
Peter Wirth,
E-Mail
15. März 2018
Nach vier Jahren macht der VPS-Verlag
wieder eine Umfrage bei Stiftungsräten. Durchgeführt
wird die Umfrage vom Market Research-Unternehmen
Transfer Plus. Der VPS bittet alle Stiftungsrätinnen und
Stiftungsräte, sich eine Viertelstunde Zeit zu nehmen.
So soll ein repräsentatives Ergebnis über Anliegen und
Meinungen der Stiftungsräte erreicht werden. An der
Onlineumfrage kann man sich
hier
beteiligen. Anmelden kann man sich mit dem Passwort
2018.
11. März 2018
Beat Kappeler fragt sich in der
NZZamSonntag, wo denn der Produktivitätsfortschritt
bleibt und gibt Antworten:
Hat unsere Volkswirtschaft ein Leck? 2017 spuckte
die Industrie 8,7% mehr Güter aus, eine enorme
Leistung. Doch das gesamte Inlandprodukt stieg nur
um 1%, und die Löhne nahmen bloss um 0,5% zu.
Da muss irgendetwas weggeronnen sein, bevor das
Sozialprodukt auf die Tische kam. Es ist wohl kaum
der Finanzminister, der ein bisschen vom
Budgetüberschuss beiseitelegte, es ist auch nicht
das Geld, das die Postautos einsteckten. Anderes ist
am Wirken. (…)
Mein liebstes Hassbüro ist die
Oberaufsicht der Beruflichen Vorsorge. Aus
dem Nichts vor ein paar Jahren eingerichtet, nach
keinem einzigen Skandal oder Bedürfnis, kontrolliert
sie die 26 Kantone und deren Aufsicht noch einmal.
25 Stellenprozente und eine hochmögende
Begleitkommission finanzieren sich mit 50 Rappen
Abgabe pro Versicherten der Pensionskassen. Eine
wegen des Postautoskandals verlangte Oberaufsicht
über die öffentlichen Betriebe würde genau so
liebevoll aufgeblasen und wenig nützen.
Alle diese Stellen produzieren Jahresberichte,
Statistiken, erlassen hoheitliche Weisungen mit
neuen Auflagen. Aber so isst sich das gesteigerte
Sozialprodukt auf. In Frankreich ernennt man laufend
«Observatoires» für Arbeit, Spitäler, Verwaltung, in
Italien zählt man 1600 «Enti inutili». Solche
Stellen sind gut bezahlt, die Organe sind kaum mehr
abzusetzen. Die Kontrollierten dienen ihnen zu, weil
sie keine Wahl haben. Würde man das alles
ausforsten, würde viel Steuergeld eingespart.
Wichtiger noch: Die wirklich Produktiven im Lande
würden durch keine Kontrollen ausgebremst in ihrem
Elan. Die entlassenen Akademikerheere müssten sich
in der dann echt expansiven Industrie nützlich
machen.
Die 50 Rappen Abgabe an die Oberaufsicht zeigen,
warum dieser Verwaltungsausbau fast unbemerkt am
Tropfenzähler läuft. Wenige fürs Publikum
unsichtbare Sammelpunkte kassieren die Abgaben ein,
die Oberaufsicht hier, die Finma dort, Swissmedic
da. Der Bürger spürt direkt nichts davon, nur
verteuerte Produkte, aber das Inlandprodukt pro
Beschäftigten wächst kaum, die Löhne auch nicht.
Lecks muss man stopfen.
NZZaS
9. März 2018
«Hilfst du mir, so helfe ich dir»: Dieses Prinzip gilt auch im
Bundesrat. Das jüngste Beispiel dafür soll Alain Berset geliefert haben.
Wie es ihm gelang, bürgerliche Kollegen von seinen AHV-Plänen zu
überzeugen, beschreibt Christof Forster in der NZZ.
Als Bundespräsident ist Berset zusammen mit dem Bundeskanzler für
die Traktandierung der Geschäfte zuständig. Es sei kein Zufall
gewesen, dass die Sitzung vom letzten Freitag (2.3.18) derart reich
befrachtet gewesen sei, heisst es in der Bundesverwaltung. Mit der
Rentenreform, der Europapolitik und den Kampfjets standen drei
grosse Geschäfte auf der Tagesordnung. Aufgrund der Fristen bestand
allerdings keine Notwendigkeit, diese Themen am selben Tag zu
behandeln. Die Sitzung zog sich bis in den Nachmittag hinein, was
eher unüblich ist. Die Diskussion über die Kampfjets musste die
Regierung aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschieben.
Zuerst traktandiert war die Rentenreform, danach die
Europapolitik und die Kampfjets – ein idealer Sitzungsverlauf für
Gegengeschäfte, wie sie im Bundesrat nach dem Motto «Hilfst du mir,
so helfe ich dir» immer wieder vorkommen sollen. Ein solches Kalkül
hat dem Vernehmen nach am letzten Freitag eine Rolle gespielt.
Offenbar war die Kritik von Aussenminister Ignazio Cassis und
Verteidigungsminister Guy Parmelin am happigen
Mehrwertsteueraufschlag während der Sitzung deutlich schwächer als
noch in den Mitberichten. Im Austausch für Bersets Support für
Cassis’ Linie in der Europapolitik und für Parmelins
Kampfjetpläne haben die beiden in dieser Lesart bei der
Mehrwertsteuer beide Augen zugedrückt.
NZZ
10. März 2018
Matthias Kuert von Travail Suisse dreht in einer Replik
zum Interview mit Markus Leibundgut (Swiss Life) an der
alten Leier der “überhöhten Gewinne der Versicherer “ in der 2. Säule.
Mehr scheint ihm zum Thema BVG nicht einzufallen.
TA /
Interview Leibundgut
13. März 2018
Norges
Bank Investment Management, Verwalter des norwegischen Staatsfonds
Government Pension Fund Global, hat zusätzlich zum Jahresbericht 2017
erweiterte Informationen zu Rendite und Risiko sowie zum Thema
„Verantwortungsvolle Investitionen“ veröffentlicht.
Der Zweck der
Veröffentlichung besteht darin, einen umfassenden Überblick über die
Rendite und das Risiko des Fonds zu geben, hauptsächlich für Aktien- und
Wertpapiere.
Business Portal /
Reports
12. März 2018
Es
kommt vor, dass die
Versicherten
vergessen, dass sie
über ein
Freizügigkeitsguthaben
verfügen. Das ist
vor allem bei
ausländischen
Arbeitnehmenden der
Fall, die die
Schweiz endgültig
verlassen. Die
Broschüre
«Freizügigkeitsleistung:
Vergessen Sie Ihre
Vorsorgeguthaben
nicht!» erklärt den
Versicherten, was
eine
Freizügigkeitsleistung
ist, in welcher
Situation sie sich
darum kümmern
sollten und an wen
sie sich wenden
können, wenn sie
glauben, über ein
vergessenes Guthaben
zu verfügen. Die
Broschüre ist in 9
(neun!) Sprachen
erhältlich.
BSV
12. März 2018
Mit den oftmals
komplizierten
Begriffen, die in
der beruflichen
Vorsorge gebraucht
werden, wissen viele
Bürger nichts
anzufangen. In der
NZZ werden die
wichtigsten Termini
von Michael Ferber
kurz erklärt.
NZZ
19. März 2018
In der
beruflichen
Vorsorge
sammelt sich
einiges an
Geld an –
wie viel,
zeigt dieser
Ausweis
detailliert
auf. Seine
Darstellung
folgt einem
simplen
Schema.
Eugen Stamm
in der NZZ
erklärt.
NZZ
16. März 2018
Mit dem Verlust an
kontinuierlichen
Arbeitsverhältnissen,
der Verlagerung zu
selbständiger
Erwerbstätigkeit
oder
Teilzeittätigkeit
und dem Trend zur
«Ehe ohne
Trauschein» leidet
der
eigenverantwortlich
aufgebaute
Vorsorgeschutz,
schreibt
Gabriela
Riemer-Kafka,
emeritierte
Professorin für
Sozialversicherungs-
und Arbeitsrecht an
der Universität
Luzern, in der NZZ.
NZZ
15. März 2018
44 Absolventen durften dieses Jahr ihr eidgenössisches PK-Leiter-Diplom
oder ihren Fachausweis entgegennehmen. Die Übergabe fand an einer Feier
in Olten statt. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen sind in
der März-Ausgabe der «Schweizer Personalvorsorge» aufgeführt.
15. März 2018
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen haben sich in den
letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und wachsen weiterhin
rasant. Es muss also etwas getan werden. Entweder das bleibt
wirkungslos oder es tut weh. Der Nationalrat hatte den Mut, weh
zu tun und entsprechend sind die Einschätzungen der
Sozialpartner und die Medienkommentare.
Die ersten Entscheide des Rats:
• Der Kapitalbezug bei Pensionierung bleibt in der
obligatorischen beruflichen Vorsorge möglich. Wer das Kapital
aber bezieht und verbraucht, dessen EL wird um 10 Prozent
gekürzt. Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit
wird nicht angetastet.
• Das Maximum der anrechenbaren Mieten wird nur für Städte um
100 auf 1200 Franken erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge
um bis zu 10 Prozent kürzen.
• Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt.
• Es wird eine Vermögensgrenze von 100’000 Franken eingeführt
(Ehepaare 200’000 Franken): Wer mehr Vermögen hat, erhält keine
EL. Für Wohneigentum gibt es eine Sonderlösung.
• Wer AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten bezieht und sein
Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbraucht, muss Kürzungen
bei der EL gewärtigen.
• Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der
Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später
dort verrenten lassen können.
Der Arbeitgeberverband schreibt:
Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der
Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber dem Ständerat wichtige
Korrekturen vorgenommen. Zum einen will er eine
Vermögensschwelle für den EL-Bezug einführen. Damit wird
verhindert, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend
administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Zum anderen will
die grosse Kammer die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum
Ständerat tiefer ansetzen, indem er auf das bis 2010 geltende
Niveau zurückgeht. Damit sollen die Leistungen gezielter jenen
zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Der
Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen
Ansatz.
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16. März 2018
-
Die Pensionskassen im UBS-Sample
erzielten im Februar eine
durchschnittliche Monatsperformance von
–1,29% nach Gebühren.
-
Seit 2010 erwirtschafteten die
Pensionskassen im Sample nach Gebühren
durchschnittlich 4,26% jährlich.
-
Alle Vorsorgewerke im UBS-Sample
verbuchten negative Monatsrenditen. Die
Bandbreite der Renditen aller
Pensionskassen in unserem Sample stieg
auf 2,62 Prozentpunkte (Vormonat 1,67
Prozentpunkte).
UBS
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
MAI
-
15. Mai, Zürich
PPCmetrics
Stiftungstagung.
Website
-
16. Mai, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Pension Apéro.
Website
JUNI
-
6./7. Juni, Zürich
VPS Verlag
Vorsorge Symposium. Website
-
6 / 7 / 8 juin, Montreux
Pittet / PwC
Journées de la prévoyance.
Website
-
27. Juni, Bern
AWP Soziale Sicherheit
Zukunftsmarkt Altersvorsorge - Performance Treiber im Wettbewerb.
Infos
Aus- und
Weiterbildung
MÄRZ
APRIL
MAI
-
3 mai, Lausanne
Aon Hewitt
Formation pour les membres des conseils de Fondation.
Infos
-
17 mai, Genève
Aon Hewitt
Formation pour les membres des conseils de Fondation.
Infos
-
22. Mai bis 19. Juni, jew. Donnerstag, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechnungswesen.
Infos
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29. Mai, Zürich
Kammer der PK-Experten
Weiterbildungstagung.
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Termine ....
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