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28.03.2018
Abrechnungsstichtag
Neues zu den HZV-Verträgen
Wissenswertes
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Neue Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus
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 Save the Date: 10 Jahre HZV
Schulungstermine Q1/2018
Teilnehmerin wird Moderatorin 
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Im Schlaf abnehmen
HZV-Gewinnspiel
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Abrechnungsstichtag
Der Stichtag zur Übermittlung der Abrechnungsdaten für Q1/2018 ist der 05.04.2018! Bis dahin müssen alle Abrechnungsdaten aus Ihrer Praxis online an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt worden sein.
Neues zu den HZV-Verträgen
Ab dem 01.04.2018: Online-Einschreibung auch bei den Ersatzkassen! 
Zum 01.04.2018 wird nun auch im HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen in Baden-Württemberg die Umstellung auf eine Online-Einschreibung der Versicherten vorgenommen, was für Sie in der Praxis eine weitere Vereinheitlichung der verschiedenen HZV-Verträge und Bürokratieabbau bedeutet.
Damit Sie mit der Online-Einschreibung der Patienten beginnen können, ist nur das Software-Update zu Q2/2018 nötig. Haben Sie dies durchgeführt, ist ein postalisches Versenden der "Muster 16 Belege" nicht mehr notwendig.
Sie haben zu spät von dieser Änderung erfahren und es wurden auch nach dem 01.04.2018 noch einige postalische Einschreibebelege aus Ihrer Praxis verschickt? Kein Problem, diese werden im Übergangsquartal natürlich auch weiterhin verarbeitet. 
NEU: Hinweise in der Software zu teilnahmefähigen Patienten an VERAH® TopVersorgt 
Seit dem 01.07.2017 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Patienten mit höhergradiger Herzinsuffizienz bzw. Diabetes Mellitus Typ 2 mit Komplikationen im Rahmen des Programms VERAH® TopVersorgt eine zusätzlich vergütete, intensivierte Patientenbetreuung durch den Hausarzt bzw. die VERAH® zu bieten. Der Ablauf des völlig unbürokratischen Programms in der Hausarztpraxis ist ganz einfach: Sie wählen selbst geeignete Patienten mit Herzinsuffizienz oder Diabetes mellitus Typ 2 (siehe Einschlussdiagnosen)  für das Programm aus und sprechen sie auf eine Teilnahme an. Möchte Ihr Patient mitmachen, wird die Teilnahme in der Patientenakte dokumentiert und die VERAH® übernimmt bestimmte Aufgaben in der Patientenbetreuung.

Und nun wird die Umsetzung für Sie noch einfacher! Denn um die Praxen bei der Suche nach teilnahmefähigen Patienten zu unterstützen, gibt es seit dem 01.01.18 ein Pop-up, das Versicherte vorschlägt, die für eine Teilnahme an dem Versorgungsmoduls in Frage kommen. Alternativ kann man auch einen Abfragebutton nutzen, um den Teilnahmestatus eines Patienten aufzurufen. Und ab dem 01.07.18 können Sie sich sogar auf noch mehr Unterstützung bei der Suche von geeigneten Patienten freuen, denn bis dahin sind die Softwareentwickler auch mit der Umsetzung der Anzeige einer Gesamtliste aller teilnahmefähiger Patienten fertig! 

Sie wünschen sich weitere Informationen rund um das Programm? Der Flyer bietet Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Aspekte rund um die Teilnahme und Umsetzung. Detaillierte Informationen, etwa rund um das Aufgabenspektrum der Hausarztpraxis, können Sie in Anhang 7 zu Anlage 14 der Vertragsunterlagen nachlesen. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter: www.hausarzt-bw.de/vertragsunterlagen. 
01.04.2018: Wechsel BKK MTU vom Verbundvertrag in den VAG-Vertrag  
Zum 01.04.2018 wechselt nun auch die BKK MTU vom BKK Verbund HZV-Vertrag in den freiwillig verhandelten HZV-Vertrag mit der BKK VAG. Das bedeutet für Sie und Ihre Praxis, dass die betroffenen Versicherten der BKK MTU in Ihrer Vertragssoftware zum 31.03.2018 im BKK Verbund HZV-Vertrag beendet und zum 01.04.2018 entsprechend für den BKK VAG HZV-Vertrag aktiviert werden müssen. Die Übertragung der Versicherten in den BKK VAG-Vertrag erfolgt automatisch und Sie finden alle Aktualisierungen wie gewohnt in den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus Q2/2018. 
Techniker Krankenkasse: Erweiterte P3 durch Aufnahme neuer Krankheitsbilder und Einführung der P4 "Versorgungsleistung Multimorbidität" 
Zu Q2/2018 sind bei der Techniker Krankenkasse einige zusätzliche P3-relevante Krankheitsbilder vorgesehen. Zudem wird ergänzend die P4 "Versorgungsleistung Multimorbidität" (abrechenbar max. 2 x 15,00 Euro pro Quartal mit der Ziffer 56544) eingeführt.
VESPERA - Innovationsfondsprojekt zum Einweisungs- und Entlassmanagement
Im vom G-BA geförderten Innovationsfondsprojekt VESPEERA soll ein an die Bedürfnisse von Patienten und Hausarzt abgestimmtes Einweisungs- und Entlassmanagement durchgeführt und evaluiert werden. In der ersten Phase wird das Projekt zunächst nur in ausgewählten Landkreisen durchgeführt: Stuttgart, Esslingen, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Ludwigsburg, Böblingen, Reutlingen, Calw und Tübingen.
Liegt Ihre Praxis in einem der teilnehmenden Landkreise, es gibt eine VERAH® in Ihrer Praxis und Ihre Praxis nimmt bereits am HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg teil?
Dann sind Sie die perfekte Praxis für dieses Projekt! 

HZV-Praxen können mit Hilfe des VESPEERA-Moduls, um das die PraCMan-Software erweitert wurde, ein Assessment durchführen und dessen Inhalte werden in einen strukturierten Einweisungsbrief übertragen. Für diese strukturierte Einweisung erhalten Sie 10,00 €. Nach Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus erfolgt ein erneutes Assessment, um Patienten mit mittlerem bis hohem Unterstützungsbedarf zu identifizieren. Die Einschreibung dieses Patienten in VESPEERA und das anschließende (Telefon-)Monitoring werden mit 75,00 € vergütet.
Bei Interesse zur Teilnahme an VESPEERA können Sie sich ab sofort online zur obligatorischen VESPEERA-Einsteigerschulung hier anmelden: www.hausarzt-bw.de/veranstaltungssuche
Wissenswertes
Vitamin-K-Antagonisten-Therapie bei der DAK Gesundheit
Die DAK Gesundheit hat die Ergänzungsvereinbarung zur Vergütung des Aufwandes bei der Vitamin-K-Antagonisten-Therapie zum 31.03.2018 gekündigt. Ab Q2/2018 kann die Ziffer 56092 für entsprechende Versicherte nicht mehr abgerechnet werden.
Bauchaorten-Screening 
Zum 01.01.2018 wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung die Ziffern 01747/01748 für das Bauchaorten-Screening eingeführt. Die Leistungsziffern wurden nicht in die Ziffernkränze der HZV-Verträge übernommen und können daher bei allen Verträgen über die KV abgerechnet werden.
Save the Date: 10 Jahre HZV
Die HZV feiert dieses Jahr bereits ihren zehnten Geburtstag! Wir nehmen dies zum Anlass, um am 10. Oktober 2018 in Stuttgart mit allen teilnehmenden Hausärzten und ihren Teams gebührend zu feiern. Informationen rund um das Programm erhalten Sie in den nächsten Wochen. Seien Sie gespannt.
Schulungstermine Q2/2018
Sie möchten in Q2/2018 eine unserer MFA-Fortbildungen online oder vor Ort besuchen? Alle aktuellen Schulungstermine und Orte finden Sie wie immer in unserem Fortbildungskalender. Dort können Sie sich direkt mit nur wenigen Klicks auch gleich für das jeweilige Format anmelden. Wir freuen uns auf Sie!
Aktion "Teilnehmerin wird Moderatorin"
Wir freuen uns, Ihnen unser erfolgreiches Fortbildungsformat der MFA-Qualitätszirkel bereits beinahe flächendeckend anbieten zu können und inzwischen über 2.000 MFA-Kolleginnen die Teilnahme zu ermöglichen. Leider gilt das jedoch noch nicht für ganz Baden-Württemberg. In einigen Regionen stehen besonders viele MFAs auf der Warteliste und leider können wir hier noch nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Aktuell sind das die Kreise:
  • Breisgau-Hochschwarzwald
  • Emmendingen
  • Esslingen
  • Konstanz
  • Ortenaukreis
  • Reutlingen
  • Tübingen
  • Stadtkreis Freiburg
Hier sind wir auf der Suche nach neuen, engagierten Moderatorinnen, die Lust haben, einen eigenen Qualitätszirkel zu leiten und wir würden uns freuen, wenn wir dabei auf Sie zählen könnten.
Als kleines Dankeschön für Ihre Hilfe haben wir uns die Aktion "Teilnehmerin wird Moderatorin“ ausgedacht: Wenn Sie eine Kollegin aus einer HZV-Praxis kennen, die Lust hätte, selbst Moderatorin zu werden und einen MFA-QZ in einem der genannten Kreise zu eröffnen, schicken Sie uns bitte bis Ende Mai das nachfolgende Formular ausgefüllt an folgende E-Mail-Adresse zurück: mfa@hausaerzteverband.de.
Rückmeldeformular
Für jede geworbene Moderatorin bekommen Sie natürlich auch ein Dankeschön:
  1. Die von Ihnen geworbene MFA interessiert sich für die Tätigkeit, erfüllt aber nicht die weiterführenden Kriterien zur Einladung zu unserem Bewerbertag. In diesem Fall bekommen Sie für Ihre Bemühungen ein HZV-Überraschungspaket von uns.
  2. Die von Ihnen geworbene MFA besucht unseren Bewerbertag in Stuttgart, um sich umfassend über alles rund um die Eröffnung eines MFA-Qualitätszirkels zu informieren? Das ist uns ein  Amazongutschein in Höhe von 40 Euro wert!
  3. Und wenn die neue Moderatorin ihren MFA-QZ dann eröffnet, erhalten Sie ein Asus Tablet im Wert von 280 Euro.
Voraussetzungen für die potentielle neue Moderatorin:
  • MFA in einer HZV-Hausarztpraxis
  • Praxis- oder Wohnort in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Konstanz, Ortenaukreis, Reutlingen, Tübingen oder Stadtkreis Freiburg
  • Teilnehmerin eines MFA-Qualitätszirkels
Voraussetzung für die werbende Person:
  • Teilnehmerin eines MFA-Qualitätszirkels
Bitte beachten Sie, dass jede Teilnehmerin nur eine potentielle neue Moderatorin werben darf.
 Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus 
Bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen können Praxen bei der KV einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten. Dessen Berechnung folgt ab dem 01.04.2018 einer neuen, nicht ganz einfachen Systematik, die auf aktuellen Leistungsdaten basiert. Weitere Änderungen betreffen die Untersuchungsindikationen und Kennnummern.

Was bedeutet das genau?
Ab dem 01.04.2018 werden die tatsächlich veranlassten und eigenerbrachten Laborkosten der Praxis mit den neuen, arztgruppenspezifischen begrenzenden Fallwerten verglichen.
Die arztgruppenspezifischen begrenzenden Fallwerte geben an, wie hoch die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall sein dürfen, um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu erhalten.
Für jede Fachgruppe gibt es zwei Werte: Einen unteren begrenzenden Fallwert (bis zu diesem erhalten Ärzte den Bonus in voller Höhe) und einen oberen begrenzenden Fallwert (ab diesem erhalten Ärzte keinen Bonus). Liegen die Laborkosten der Praxis zwischen beiden Werten, wird der Bonus anteilig ausgezahlt.
Der Wirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001 wird je nach Fachgruppe unterschiedlich bewertet und so erhalten beispielsweise Hausärzte ab dem 01.04.2018 19 Punkte, Internisten je nach Schwerpunkt zwischen 6 und 37 Punkten, Pädiater 17 Punkte etc und der Wirtschaftlichkeitsbonus wird zugesetzt, wenn der Arzt eine Grund-, Versicherten- und/oder Konsiliarpauschale abrechnet.

Beispiel:
Eine Hausarztpraxis rechnet 1000 Fälle pro Quartal ab, bei denen die genannten Pauschalen angesetzt wurden. Unter Berücksichtigung der 19 Punkte und des aktuellen Orientierungswertes von 10,6543 Cent würde sie einen Wirtschaftlichkeitsbonus von 2024,32 Euro erhalten.

1000 Fälle x 19 Punkte x 0,106543 Euro Punktwert = 2024,32 Euro 
Diese Summe hängt jedoch auch von den Laborkosten (OI-, OII- und OIII-Labor) ab. Der individuelle Laborkosten-Fallwert wird anhand der Anzahl der Fälle im Quartal, für die eine Grund-, Versicherten- und/oder Konsiliarpauschale abgerechnet wurde, sowie den Laborkosten ermittelt, indem die Summe der Laborkosten durch die Fallzahl im Quartal dividiert wird. 
Das heißt für eine Hausarztpraxis mit 1000 Scheinen mit ausgelösten Laborkosten in Höhe von 1200 Euro: 1200/1000 = 1,20 Euro
Die zuvor erwähnten begrenzenden Fallwerte ergeben eine Spannweite für die einzelnen Fachgruppen zwischen einem unteren und einem oberen begrenzenden Fallwert. Für Hausärzte beträgt der untere begrenzende Fallwert 1,60 Euro und der obere 3,80 Euro
Liegt der individuelle Laborfallwert des Hausarztes nun unter dem unteren begrenzenden Fallwert, bekommt er den vollen Bonus ausbezahlt. Über dem oberen begrenzenden Fallwert bekommt er nichts. Innerhalb der Spannweite zwischen den beiden begrenzenden Werten wird der Bonus quotiert

Beispiel für den Bonus in voller Höhe:
In unserem Beispiel würde der Hausarzt also den vollen Bonus in Höhe von 2024,32 Euro bekommen, da der individuelle Laborfallwert von 1,20 Euro unter dem unteren begrenzenden Fallwert liegt. 
Beispiel für einen quotierten Bonus: 
Der Hausarzt aus unserem Beispiel verursacht Laborkosten in Höhe von 2700 Euro.
Sein individueller Laborkosten-Fallwert betrüge dann 2,70 Euro, was innerhalb der Range zwischen 1,60 Euro und 3,80 Euro liegt.
Und nun wird es wirklich kompliziert, denn in diesem Fall erfolgt eine Quotierung, für die zunächst der Wirtschaftlichkeitsfaktor berechnet werden muss.
Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem arztgruppenspezifischen oberen Fallwert und dem arztpraxisspezifischen Fallwert: 3,80 - 2,70 Euro = 1,50 Euro
Dividiert wird dies durch die Differenz zwischen dem arztgruppenspezifischen oberen und unteren Fallwert: 3,80 - 1,60 Euro = 2,20 Euro
Der Wirtschaftlichkeitsfaktor beträgt also 1,50 dividiert durch 2,20 = 0,6818.
Der auszuzahlende Wirtschaftlichkeitsbonus liegt damit bei 1000 (Fälle) x 19 Punkte x 0,106543 Euro (Orientierungswert) x 0,6818 (Wirtschaftlichkeitsfaktor) = 1380,17 Euro.
Beispiel für keinen Bonus:
Würde unsere fiktive Hausarztpraxis mit 1000 Scheinen auf Laborkosten in Höhe von 3800 Euro oder mehr kommen, erhielte sie keinen Wirtschaftlichkeitsbonus mehr.
Sie wollen wissen, welche Auswirkungen diese Reform auf Ihre HZV-Praxis hat? Oder Sie haben sich schon immer gefragt, was genau es mit den Pseudoziffern 88192 und 88194 auf sich hat? Dann besuchen Sie doch einfach ab Mai 2018 die neue Onlineschulung des Hausärzteverbands Baden-Württemberg für das gesamte Praxisteam rund um das Thema Labor und HZV.
Themen der Onlineschulung:
Was sind Pseudoziffern, warum gibt es diese? Welche sind relevant? Wie hängen Sie von der Fallzahl ab? 

Die drei Hauptschwerpunkte liegen auf dem Laborwirtschaftlichkeitsbonus, der hausärztlichen Zusatzpauschale und der Abrechnung einer NäPa und den Vorteilen einer VERAH® im Vergleich zu einer NäPa. Anhand von Rechenbeispielen vergleichen wir zudem die alte Berechnung des Laborwirtschaftlichkeitsbonus mit der neuen Systematik und beleuchten die hausärztliche Zusatzpauschale und das Anlegen von Scheinen hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs näher.
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann können Sie sich bereits heute für einen der ersten Termine auf unserer Homepage über die unten stehenden Direktlinks anmelden oder für weitere Termine über unseren Veranstaltungskalender www.hausarzt-bw.de/veranstaltungssuche informieren. Die beiden ersten Termine finden statt am
und am
Unsere langjährige Moderatorin Judith Kastner beantwortet Ihnen in diesem Rahmen natürlich gerne auch all Ihre individuellen Fragen rund um das Thema Wirtschaflichkeitsbonus!
Im Schlaf abnehmen
Das neue Jahr und die damit einhergehenden guten Vorsätze treiben so manche von uns ins Fitnessstudio. Das Ziel: Bis zum Sommer möchten wir eine Bikinifigur!
Aber das geht auch einfacher, denn mit ein paar Tipps können Sie über Nacht im Schlaf Energie tanken und dazu beitragen, dauerhaft abzunehmen.

1. Schlafen Sie genug!
Die erste Regel lautet, mehr zu schlafen. Nicht nur, weil Sie während des Schlafens nicht essen können, sondern vor allem, weil bei Schlafmangel der Leptinsspiegel (ein Hormon, das unseren Energieaushalt steuert und ein Sättigungsgefühl hervorruft) sinkt und Ihr Appetit somit zunimmt.
2. Machen Sie Yoga
Wir alle wissen, dass vor allem Bewegung uns unserer Wunschfigur näherbringt. Allerdings sollte man am Abend keine anstrengenden Sportarten mehr machen, da die Erholungsphase des Körpers lange dauert. Eine gute Alternative dazu ist Yoga, da es Körper und Geist beruhigt und den Stoffwechsel antreibt.

3. Die ideale Zimmertemperatur
Im Idealfall sollte die Raumtemperatur in Ihrem Schlafzimmer zwischen 15 und 18 Grad liegen. Das trägt zu Erholung bei und außerdem verwandelt der Körper bei niedrigeren Temperaturen weißes in braunes Fettgewebe und verwandelt dadurch über Nacht Kalorien.
4. Milchprodukte
Milchprodukte am Abend, wie etwa ein Glas Milch, hindern uns daran, nachts mit Heißhungerattacken den Kühlschrank zu plündern und diese Produkte enthalten neben Casein auch Tryptophan, die den Muskelaufbau unterstützen.
5. Führen Sie Entspannungsrituale ein
Entspannungsrituale helfen uns, schneller einzuschlafen und sie fördern die Schlafqualität. Wie wäre es daher mit einer Tasse Tee am Abend, ein paar Yogaübungen oder mit autogenem Training?
HZV-Gewinnspiel
Auch wenn unsere heutige Newsletterausgabe kurz vor Ostern erscheint, möchten wir an dieser Stelle auf die traditionelle Ostereiersuche verzichten. Stattdessen haben wir uns für das HZV-Gewinnspiel diesmal einige Logikaufgaben für Sie ausgedacht. Können Sie sie lösen?
Aufgabe 1:
Wenn folgende Aussagen wahr sind, welche der drei Antwortmöglichkeiten ist richtig?
  • Der Himmel ist grün und das Gras ist blau.
  • Wenn die Sonne scheint ist es warm.
Antwort 1: Wenn die Sonne scheint wird das Gras blau.
Antwort 2: Der Himmel ist grün und scheint die Sonne ist es warm.
Antwort 3: Das Gras ist grün wenn die Sonne scheint.

Aufgabe 2:
Welches der folgenden Wörter passt nicht in die Reihe?

Kochen, schneidern, lernen, schmieden, schreinern.

Antwort 1: lernen
Antwort 2: kochen
Antwort 3: schreinern

Aufgabe 3:
Setzen Sie folgende Zahlenreihe fort: 4, 9, 19, 39, 79, …

Antwort 1: 159
Antwort 2: 112
Antwort 3: 160

Aufgabe 4:
Wie lautet der nächste Buchstabe: J F M A M ?

Aufgabe 5:
Was ist mächtiger als Gott, noch böser als der Teufel; die Armen haben es, die Reichen brauchen es, und wer es isst, stirbt daran?

Senden Sie die richtige Lösung einfach bis zum 28.05.2018 per E-Mail an: mfa-newsletter@hausaerzteverband.de.

Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Zu gewinnen gibt es diesmal einen Zalando Gutschein in Höhe von 100 Euro.
Gewinnerin des HZV-Gewinnspiels 05-2017
In unserem letzten Gewinnspiel hatten sich in unseren elektronischen Weihnachtsgrüßen einige Unterschiede eingeschlichen. Hatten Sie alle entdeckt?

Hier kommt die Auflösung:

Es gab insgesamt sieben Unterschiede!
Unter allen richtigen Einsendungen ausgelost wurde Ulrike Koch.
Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn!
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Außerdem freuen wir uns wie immer auf Ihr Feedback und Ihre Themenwünsche für die kommenden Ausgaben. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: 
mfa-newsletter@hausaerzteverband.de
Herzliche Grüße
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