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Wegweiser durch die DSGVO Titelbild
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Seit Anfang des Jahres 2018 hat die EU Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) Unternehmen und Institutionen auf Trab gehalten. Neben Verwirrung, Unverständnis und Ärger hat sich aber am Ende des Tages ein Bild gezeigt, dass die Umsetzung der DSGVO zwar aufwändig, aber nicht wirklich unlösbar ist.

Wir zeigen nochmals - kurz vor dem Inkrafttreten am 25.05.2018 - was im Zuge der Umsetzung der DSGVO aus unserer Sicht zumindest zu tun ist.
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Grobe Schritte zur grundlegenen Umsetzung der DSGVO

  1. Evaluieren Sie Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten:

    - Welche Daten brauche ich für den Betrieb/Auftragserfüllung tatsächlich?
    - Sind diese Daten möglicherweise sensibel? (Gesundheitsdaten, Bonität...)
    - Wie lange müssen/dürfen diese Daten gespeichert werden?
    - Wo (Orte, Programme) werden die Daten gespeichert, wer hat Zugriff darauf?
    - Müssen/werden Daten an Dritte weitergegeben? (Sind diese außerhalb der EU?)
     
  2. Erfassen Sie die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten in einem Datenverarbeitungsverzeichnis!
     
  3. Schließen Sie Vereinbarungen bzgl. Datenverarbeitung mit den Auftragsdatenverarbeitern (Dritte, denen Sie Daten übergeben)!
    Dadurch werden Dritte verpflichtet, die an Sie übergegenen personenbezogenen Daten DSGVO konform zu behandeln.
     
  4. Informationsverpflichtung: Informieren Sie die betroffenen Personen über den Umgang mit deren Daten, und klären Sie sie über Ihre Rechte auf! (Recht auf Auskunft/Löschung...)
     
  5. Holen Sie Zustimmungserklärungen zur Speicherung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen ein!
     
  6. Sorgen Sie für einen angemessenen technischen und organisatorischen Schutz der gespeicherten Daten! (Backups, Firewall, Virenschutz, Verschlüsselung, versperrte Datenablagen...): Wir unterstützen Sie dabei gerne!
     
  7. Sind Ihre AGBs / Nutzungsbedingungen noch aktuell?
     
  8. Informieren Sie alle betroffenen Personen im Unternehmen, wie künftig mit personenbezogenen Daten gem. DSGVO zu Verfahren ist!

Hilfreiche Links für die Umsetzung der DSGVO:

Die "österreichische" Lösung im Bereich Strafen:


Grundsätzlich soll die DSGVO sicherstellen, dass personenbezogene Daten (innerhalb der EU) nicht ohne Zustimmung weitergegeben bzw. generell missbräuchlich verwendet werden dürfen bzw. auch sorgfältig behandelt werden.

Damit alle Beteiligten den Datenschutz auch Ernst nehmen, hat die EU harte Strafen bei Verstößen gegen dier DSGVO in Aussicht gestellt (vgl. 4% vom weltweiten Jahresumsatz Strafrahmen).

Am 20.04.2018 wurde allerdings im Parlament Strafregeln in Österreich etwas entschärft:
  • Bei Erstverstößen sollen Unternehmen nur abgemahnt werden, bei Folgeübertretungen wird dann gestraft (dabei soll verhältnismäßig vorgegangen werden).
     
  • Abmahnungen/Sammelklagen durch Dritte sollen nicht möglich sein (z.B. durch Anwaltskanzleien wie beim Urheberrecht).
     
  • Verstöße werden nur geahndet, wenn das Management oder interne Kontrolleinrichtungen für den Datenverstoß verantwortlich sind. Fehlverhalten durch Mitarbeiter wird also ausgeschlossen.
     
  • Öffentliche Einrichtungen sollen generell nur abgemahnt werden.
     
  • Auskunftsrechte wurden eingeschränkt. So müssen keine Betriebsgeheimnisse bekannt gegeben werden.
Nachzulesen ist dieser Beschluss auf der Parlamentswebsite.

Datenschützer bezweifeln, dass diese österreichische Lösung EU-konform ist.
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Fazit Die Umsetzung der DSGVO ist kein Hexenwerk und durchaus machbar, wenngleich der Aufwand dafür von Niemandem bezahlt wird. Auch wenn anfänglich nur abgemaht wird, empfehlen wir eine zeitnahe Umsetzung.

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