23. FEBRUAR 2018
Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Verordnung gilt nicht nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für alle Unternehmen, die innerhalb der EU Datenverarbeitungen vornehmen oder EU-Bürger mit einer Dienstleistung ansprechen. Kurzum: fast alle Schweizer Unternehmen, die eine Webseite, einen E-Mail-Newsletter oder ähnliches betreiben, sind von der Verordnung betroffen. Was bedeutet das für mein Unternehmen?
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