Guten Tag <<Anrede>> <<Name>>

Wie die Zeit rennt – im März haben wir bereits über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union informiert, die nun am am kommenden Freitag, 25. Mai, in Kraft tritt. Auch Schweizer Unternehmen, die eine Webseite, einen Webshop oder einen E-Mail-Newsletter betreiben, sind betroffen. In unserem Blog haben wir die wichtigsten Punkte und Schritte zusammengestellt. 

Welche Schritte für Ihr Unternehmen nötig sind, muss individuell angeschaut werden. Gerne beraten wir Sie mit Vorschlägen für konkrete Massnahmen. Zusätzlich empfehlen wir, eine entsprechende Rechtsexpertise beizuziehen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Liebe Grüsse
Das MIND-Team

Fokusthema

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

23. FEBRUAR 2018

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Verordnung gilt nicht nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für alle Unternehmen, die innerhalb der EU Datenverarbeitungen vornehmen oder EU-Bürger mit einer Dienstleistung ansprechen. Kurzum: fast alle Schweizer Unternehmen, die eine Webseite, einen E-Mail-Newsletter oder ähnliches betreiben, sind von der Verordnung betroffen. Was bedeutet das für mein Unternehmen?


Mehr Projekte und Blog-Beiträge finden Sie auf unserer Webseite. Ab und zu posten wir Eindrücke aus unserem Arbeitsalltag auf Instagram, Facebook oder Twitter.
 

Auf Google Maps anzeigen

Diesen Newsletter im Browser anzeigen
Sie können den Newsletter hier abbestellen.