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KölnBusiness-Newsletter: Infos rund um das Coronavirus


Liebe Abonnenten,
laut Landesregierung NRW dürfen Einzelhändler mit Verkaufsflächen über 800 Quadratmeter öffnen, wenn sie die Räumlichkeiten verkleinern. Einkaufen dürfen Kundinnen und Kunden nur noch mit Mundschutz. Die Überprüfung liegt in der Verantwortung der Ladenbetreiber – wie auch die Umsetzung anderer Hygienestandards. Was das für Einzelhändler bedeutet, lesen Sie heute in unseren Updates des Tages.

Außerdem stellen wir Ihnen eine neue Webinar-Reihe vor, die wir gemeinsam mit dem Digital Hub Cologne speziell für Start-ups in der Krise konzipiert haben. Unser #kölnerlichtblick ist heute die Plattform Südstadt-Shopping.de. Manuel Döpper verrät, wie er Einzelhandel und Gastronomie in die Onlinewelt gebracht hat.

Sie haben weitere Fragen zu wirtschaftlichen Hilfen? Als #Wirtschaftslotse geben wir Ihnen einen Überblick über alle aktuellen Maßnahmen in unserem Antworten-Katalog auf www.koeln.business/coronavirus.

Außerdem posten wir unsere Themen als Erklärvideos und Grafiken auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Updates des Tages (Stand 22. April)


Update 1: Einzelhandel darf Verkaufsfläche reduzieren
Laut Landesregierung NRW soll es ab Montag, 27. April, möglich sein, dass auch größere Geschäfte öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter reduzieren. Die gesetzliche Regelung soll in Abstimmung mit anderen Bundesländern angepasst werden. Wir informieren Sie, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Bisher betrafen die Lockerungen Geschäfte unter 800 Quadratmetern, sowie Buchhandlungen, Bibliotheken, Archive, Autohäuser, Fahrradläden und Möbelhäuser sowie Babyfachgeschäfte.
 
Update 2: Maskenpflicht beim Einkaufen ab dem 27. April
Das Land NRW führt eine Maskenpflicht ein. Ab dem kommenden Montag gilt die Pflicht zum Mund- und Nasenschutz im ÖPNV sowie beim Einkaufen. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal. Auch Verkäufer des Einzelhandels müssen einen entsprechenden Schutz tragen.


Update 3: Stadt veröffentlicht Hygienestandards für Einzelhändler

Geschäfte, die ihre Türen wieder öffnen wollen, müssen neben der Regelung für die Verkaufsfläche und der Kontrolle des Tragens von Gesichtsmasken weitere Hygiene- und Abstandsregeln der CoronaSchVO einhalten. Grundsätzlich gilt: Betreibende von Einzelhandelsgeschäften und sonstigen Unternehmen mit Publikumsverkehr sind für den Schutz ihrer Beschäftigten genauso verantwortlich wie für den ihrer Kundinnen und Kunden. Wie der Zutritt zum Geschäft und der Aufenthalt genau gesteuert werden sollten, hat die Stadt Köln in dieser Empfehlung detailliert aufgeschrieben.
 
Update 4: Erlass des Landes NRW: Großmärkte sollen Waren an Endverbraucher verkaufen dürfen
Im Rahmen der Corona-Pandemie sollen Großmärkte – befristet bis zum 3. Mai 2020 – die Möglichkeit erhalten, ihre Waren auch an Endverbraucher verkaufen zu können. Die damit einhergehende Nutzungsänderung steht im Ermessen der Bauaufsicht. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen weist jedoch darauf hin, „dass von einem Einschreiten nach § 82 Satz 2 BauO NRW 2018 abzusehen ist und entsprechende Nutzungsänderungen befristet bis zum 3. Mai 2020 zu dulden sind“.

Hier gibt’s Infos und Unterstützung 


Arbeitsschutzstandards für Friseure

Friseursalons können voraussichtlich ab dem 4. Mai ihren Betrieb wieder aufzunehmen. Zu beachten sind dann neben Abstandsregeln zum Beispiel Auflagen zur Hygiene, zum Zutritt von Personen und Vermeiden von Warteschlangen sowie für Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Kundenumhänge. Die BGW hat für die Wiedereröffnung in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks einen Arbeitsschutzstandard für die Branche entwickelt.
 
Stadt Köln: Kostenfreie Rechtsberatung für Vereine
Um die rund 630 Sportvereine im Kölner Stadtgebiet in der Krise zu unterstützen, vermitteln die Stadt Köln und der Stadtsportbund Köln (SSBK) eine kostenfreie Rechtsberatung für Vereine. Vorstände und Geschäftsführer können sich ab sofort mit ihren Fragen per E-Mail an den SSBK wenden. Weitere Informationen zum Prozedere sowie zum 300.000-Euro-Notfallfonds von Stadt und SSBK, über den auch weitergehende Klärungs- und Beratungsbedarfe finanziert werden können, gibt es hier

Teilnehmer gesucht: Umfrage zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe sind in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Eine Studie der Universität Osnabrück unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Franz will die Folgen der durch Corona bedingten Einschränkungen nun sichtbar machen. Die Wissenschaftler bitten Gastronominnen und Gastronomen an ihrer Online-Befragung teilzunehmen. Alle Daten werden anonym erhoben. Zur Umfrage geht es hier.

Zusammen gegen Corona: Die #kölnerlichtblicke machen es vor

Manuel Döpper von Südstadt-Shopping: Digitales Schaufenster für den Kölner Süden


Bummeln und shoppen ohne Mundschutz: Die Online-Plattform Südstadt Shopping – dein lokaler Online Shop – versammelt beliebte Geschäfte und ausgewählte Produkte des Veedels online. Im Interview erzählt Manuel Döpper, wie er und sein Team es geschafft haben, die Händlerinnen und Händler der Südstadt in kürzester Zeit digital zusammenzutrommeln.

Sie sind selbst einen neuen unternehmerischen Weg gegangen? Oder wollen eine kreative Idee teilen? Schicken Sie uns einen Hinweis an presse@koeln.business. Noch mehr kreative Ideen von Unternehmerinnen und Unternehmern in Köln stellen wir auf unserer Seite www.koeln.business/lichtblicke vor.

Der gute Stream zum Schluss


Dreiteilige Webinar-Reihe speziell für Start-ups
Um Start-ups während der Corona-Krise zu unterstützen, veranstalten wir gemeinsam mit dem Digital Hub Cologne drei kostenlose Online-Schulungen. In den Webinaren erfahren Gründerinnen und Gründer alle relevanten Informationen zu Liquiditätsplanung, Krisenmanagement oder Unterstützungsprogrammen.

Wann? 24. April 2020, 9 Uhr

Thema des ersten Webinars: Finanzielle Engpässe? Diese Programme helfen euch durch die Krise.

Das Land NRW hat verschiedene Unterstützungsprogramme für Start-ups gestartet. Im Webinar geben Amadeus van Lier und Marie Astrid Reinartz von KölnBusiness sowie Timon Gottschalk vom NRW Bank Venture Center einen Überblick und klären offene Fragen.

Zur Anmeldung geht’s hier.

Die weiteren Themen ergeben sich aus den konkreten Bedürfnissen und Fragen der Start-ups aus dem ersten Webinar. Die Termine werden rechtzeitig auf der Website des Digital Hub Cologne bekanntgegeben.

 
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