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Jeder kocht sein eigenes Süppchen ...

 

In Österreich:

Seit vergangenen Dienstag, den 14. April dürfen in Österreich Boote auch von Privatpersonen wieder eingewassert werden. Wie die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mitteilte, dürfen Boote nun wieder in Betrieb genommen werden. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen müssen natürlich trotzdem eingehalten werden, auch der Grenzübertritt nach Deutschland und in die Schweiz ist untersagt. 

In der Schweiz:

Die Häfen am Schweizer Bodenseeufer bleiben trotz der Coronakrise geöffnet. Solange der Bund keine schärferen Maßnahmen verhänge, bleibe das so. Die Hafenschließungen seien daher erst mal kein Thema.

In Baden Württemberg:

Nach § 4 Abs. 5a sind ausdrücklich Sprtboothäfen betroffen, nicht jedoch Steganlagen und Bojenliegeplätze. Die Coronaverordnung unterscheidet nicht zwischen Häfen in kommunaler und privater Trägerschaft. Die Corona-Verordnung untersagt lediglich den Betrieb von Sportstätten. Die Ausübung von Sport unter Einhaltung der Kontaktregeln im öffentlichen Raum (z. B. die Seeoberfläche) ist nicht umfasst. Sofern keine Nutzung von Sportstätten erforderlich ist um ein Boot in Betrieb zu nehmen, verbietet die Corona-Verordnung nicht die Bootsnutzung.

In Bayern:

Die Allgemeinverfügung in Bayern wurde vorab verlängert bis zum 03. Mai, somit ist es weiterhin so, dass Privatpersonen Ihre Boote voraussichtlich frühestens ab dem 04. Mai bewegen dürfen. 

Lockerungen werden vorbereitet!

In Deutschland darf jedes Bundesland selbst entscheiden wie sie mit der Corona-Krise umgehen. Die aktuelle Verordnung läuft kommenden Sonntag aus und wird durch eine neue ersetzt.

Nach unserem Kenntnisstand werden die Auflagen in Bayern und Baden Württemberg etwas gelockert. Wie das aussehen soll, wurde uns bisher nicht mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Bleiben Sie gesund!
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