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Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,
meine - sowie wahrscheinlich auch Eure - letzten Wochen waren von Homeoffice, vielen Online-Konferenzen, Telefonaten und der Diskussion über Krisenbewältigungsmaßnahmen geprägt.
Im Europäischen Parlament konnten wir bereits zwei Milliardenpakete auf den Weg bringen, um die, von der Corona-Pandemie betroffenen, Regionen finanziell zu unterstützen.
Darüber hinaus fand in der letzten Woche auch ein weiterer Corona-Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs statt. Als Sozialdemokratinnen und -demokraten forderten wir im Voraus eine überzeugende Antwort der Staats- und Regierungschefs auf die absehbare Wirtschaftskrise infolge der Pandemie. Denn es geht bei den aktuellen Entscheidungen um die wirtschaftliche Gesundung nach der Coronakrise und Millionen Jobs in Europa.
Leider fehlte den EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem letzten Treffen der Mut.
Wichtig ist aber, dass die Staats- und Regierungschefs das Ergebnis der Finanzminister bestätigt und gleichzeitig festgestellt haben, dass es einen erheblichen Mehrbedarf an Wiederaufbauhilfen in der Europäischen Union geben wird.
Es liegt nun bei der EU-Kommission bis zum 6. Mai nicht nur den Finanzbedarf für die Erholung nach der Krise zu schätzen, sondern auch einen Weg zu finden wie man in dieser historisch außergewöhnlichen Lage aktiv Solidarität leisten kann.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern wir einen groß dimensionierten Wiederaufbau-Fonds der EU, welcher die besonders hart von der Krise betroffen Mitgliedstaaten besonders unterstützt. Die Präsidentin der EU-Kommission muss jetzt endlich gute Ergebnisse liefern, die den Menschen in Europa wieder Hoffnung geben und ein gutes Leben ermöglichen.
Herzliche Grüße
Eure Constanze Krehl
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EU-Coronahilfen - flexible Mittel für die Regionen
Das Europäischen Parlament hat in den letzten Wochen in zwei Fernabstimmungen über europäische Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise entschieden. Den größten Posten machen dabei die Änderungen der Regeln für die Europäischen Strukturfonds und den EU-Solidaritätsfonds aus, welche es den Mitgliedstaaten 37 Milliarden zur Bewältigung der Krise zu nutzen.
Europa steht vor der gigantischen Herausforderung, die Coronakrise in den Griff zu bekommen. Das Europäische Parlament hat den Weg für eine sehr konkrete finanzielle Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten freigemacht: Zum einen wollen wir rund 8 Milliarden Euro aus den EU-Strukturfonds freigeben. Diese Mittel, die die Mitgliedstaaten als Vorfinanzierung bekommen und noch nicht ausgegeben haben, müssen dann nicht wie normalerweise an den EU-Haushalt zurückgezahlt werden. Die Gelder können stattdessen für den Kampf gegen die Coronakrise eingesetzt werden. Durch Kofinanzierung aus dem EU-Haushalt können diese 8 Milliarden Euro europaweit rund 37 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Krise freisetzen. Mit diesem direkt verfügbaren Geld können die Mitgliedstaaten ihren kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme greifen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, aber auch in Produkte investieren, die das Gesundheitswesen verbessern. Konkret kann EU-Strukturförderung auch bei der Ausstattung von Krankenhäusern mit beispielsweise neuen Beatmungsgeräten helfen.
An die Krisensituation anpassen müssen wir auch die Definition von Naturkatastrophen im europäischen Solidaritätsfonds. Dieser kam in der Vergangenheit zum Beispiel bei Überschwemmungen zum Einsatz. Ab jetzt wird auch eine Gesundheitskrise unter die Kriterien des Fonds fallen. Damit können die Mitgliedstaaten, die von Corona besonders betroffen sind, rund 800 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds anfordern. Die EU-Kommission muss alles in Gang setzen, damit die Anträge so schnell und unbürokratisch wie möglich geprüft werden können.
In einem zweiten Schritt folgen weitere Erleichterungen, besonders für die Regionen. Denn flexiblere Strukturfonds sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Krise. Die Strukturfonds sind ein bewährtes und überall in Europa bekanntes Förderinstrument. Das Geld kann somit ohne neue Strukturen oder sonstige administrative Hürden genutzt werden.
Dabei geht es vor Allem um administrative Erleichterungen und Vereinfachungen für die Nutzung der EU-Fonds. In der aktuellen Situation können die Mitgliedstaaten die Bekämpfung der Corona-Folgen zum Schwerpunkt beim Einsatz der Strukturförderung machen, und diese Maßnahmen den bekannten Förder-Schwerpunkten (wie Innovation, Klimaschutz, Infrastruktur) jedenfalls für dieses Jahr vorziehen. So kann zum Beispiel Geld, das für ein Infrastrukturprojekt vorgesehen war, dazu verwendet werden, Beatmungsgeräte zu kaufen oder dazu genutzt werden, kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Die eigentlich übliche Ko-Finanzierung durch eigene Mittel der Regionen oder Mitgliedstaaten entfällt und erleichtert so die Mittelbeantragung enorm.
Die Auswirkungen der Corona-Krise werden ganz Europa noch einige Jahre beschäftigen. Umso wichtiger ist es, die Regionalfonds auch in Zukunft vernünftig zu finanzieren. Es ist ein Zeichen europäischer Handlungsfähigkeit, die EU-Fonds voll auf die Bewältigung der Corona-Krise zu konzentrieren.
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Berichte aus dem Parlament
Wir könnten mehr tun - zur Aufnahme von Geflüchteten
Die Corona-Krise trifft die Menschen in den Geflüchtetenlagern besonders hart. Wenn in den völlig überfüllten Lagern, in denen Abstand halten unmöglich ist und sanitäre Anlagen geteilt werden sowie in schlechtem Zustand sind, das Virus ausbricht, ist eine Katastrophe zu befürchten.
Im Rahmen einer Initiative mit weiteren EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal und Spanien), zur Aufnahme von ca. 1,600 unbe-gleiteten Minderjährigen will Deutschland 350-500 Menschen aufnehmen.
Am 18. April hat Deutschland 47 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufgenommen. Das ist ein erster Schritt, doch eine größere Zahl wäre durchaus möglich: Zum einen besteht die Zusage von zahlreichen deutschen Städten und Bundesländern Geflüchtete auf zu nehmen. Zum anderen haben die EU- Kommissare Ylva Johansson und Margaritis Schinas bereits Anfang April bestätigt, dass 2,000 unbegleitete Minderjährige bereits eine Altersfeststellung haben und somit dieses Kriterium der Aufnahme-Initiative bereits erfüllen würden.
Jedoch behindern weitere Auswahlkriterien Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten eine schnelle Aufnahme und dies beschränkt die Zahl der Menschen, die umgesiedelt werden könnten. So möchte Deutschland laut Koalitionsbeschluss vom 8. März hauptsächlich unbegleitete Mädchen aufnehmen, die bis 14 Jahre alt sind. NGOs wie Save the Children berichten, dass ca. 14,000 Kinder auf den Inseln sind, von denen etwa 60% jünger als zwölf Jahre sind. Laut dem griechischen National Center for Social Solidarity waren Ende März über 5,000 unbegleitete Minderjährige in Griechenland, davon über 90% Jungen.
Auch andere Kriterien, z.B. Nationalität der Kinder, werden von einigen Mitgliedstaaten bei der Auswahl angewendet. Diese Rosinenpickerei und der fehlende politische Wille erschweren die schnelle Umsetzung der Umsiedlungen.
Unabhängig von der Evakuierung der unbegleiteten Minderjährigen - die deutlich schneller voranschreiten muss - geht es auch um die Evakuierung der Camps auf den griechischen Inseln, die bereits vor der Coronakrise restlos überfüllt waren. Hinzu kommt, dass die Menschen in den Lagern durch den Ausbruch von COVID-19 jetzt einer drohenden Katastrophe ausgesetzt sind. Deshalb gilt es, alle Menschen in den Lagern möglichst schnell zu evakuieren.
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Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten - Lösungen für die europäische Reisebranche
Die Corona-Krise stellt Deutschland und die Europäische Union vor massive Heraus-forderungen und der entstandene Schaden ist derzeit noch nicht abzusehen. Aktuelle Erhebungen gehen von einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung aus. Mit Sicherheit wird dies für die Wirtschaft und viele Bürgerinnen und Bürger negative Folgen haben. Daher braucht es solidarische Lösungen um der größten Herausforderung seit dem zweiten Welt-krieg gerecht zu werden. Dies gilt auch für Reisende und Unternehmen der Reise-branche.
Die Europa SPD setzt sich für eine europaweit möglichst einheitliche Regelung ein, welche die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaftsaktivität der Reiseunternehmen respektiert. Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 13. März eine solche Möglichkeit vorgestellt, ein Fonds hätte die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher beglichen, die sich für ihr Recht zur Rückerstattung entschieden hätten. Weshalb die Bundesregierung dieses Mittel nicht in Erwägung gezogen hat, ist mir unverständlich. Als Alternative eine Aussetzung von Verbraucherrechten einzubringen, mit einer Umwandlung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern in jahrelange, zinsfreie Kredite, erscheint mir in der derzeitigen Situation nicht angebracht. Statt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Standfestigkeit der Tourismusbranche weiter zu untergraben, muss eine Lösung gefunden werden, die Verbraucherrechte berücksichtigt und zukunftsfest garantiert. So kann das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt gestärkt und an die zukünftigen Anforderungen der Corona-Pandemie angepasst werden.
Gleichzeitig muss die besondere Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in Betracht genommen werden, die unverschuldet in die derzeitige Situation geraten sind. Eine unbestimmte Härtefallregelung scheint mir nicht in der Lage, schnell und unbürokratisch auf die wirtschaftlichen Nöte oder sozialen Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reagieren. Schließlich sind auch diese Menschen ebenso von Kurzarbeit und anderen Folgen der Corona-Krise betroffen.
Die Reisebranche befindet sich in großer rechtlicher und wirtschaftlicher Unsicherheit. Daher bedarf es einer Lösung mit größtmöglicher Flexibilität für beide Seiten. Das europäische und deutsche Recht bietet hierfür einen geeigneten Ansatzpunkt. Daher teile ich die Meinung des Europäischen Verbraucherzentrums, dass Reisenden ein Gutschein angeboten werden darf. Die deutsche und europäische Politik muss schnell eine europarechtlich abgesicherte Lösung anbieten wie dieser vor einer Insolvenz geschützt werden und die Verbraucher ihr Recht auf Rückerstattung beibehalten. Im Rahmen dieser flexiblen Handhabung könnten Verbraucher ihre Reise auch in Zukunft mit Ihnen durchführen und es würde nicht zu dem von Ihnen befürchteten Mittelabfluss kommen. Dabei würde der Verbraucher oder die Verbraucherin jederzeit vor einer Insolvenz oder unvorhergesehenen Änderung seiner persönlichen Situation geschützt.
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