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KölnBusiness-Newsletter: Infos rund um das Coronavirus

Liebe Abonnenten,
ab dem heutigen Montag (27. April) gilt in NRW die Maskenpflicht. Wer für die Einhaltung im wirtschaftlichen Leben zuständig ist, lesen Sie heute in unseren Updates des Tages. Außerdem informieren wir Sie über die neuen steuerlichen Liquiditätsentlastungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen seitens Bund und Länder.

Sie haben noch keine Mund-Nasen-Schutzmaske? Dann ist unser heutiger #kölnerlichtblick sicher etwas für Sie. Mit der Plattform Veedelmaske verhilft Ihnen Verena Netscher zu dem wichtigen Accessoire und stärkt gleichzeitig örtliche Schneidereien. Lesen Sie mehr dazu im Interview.

Sie haben weitere Fragen zu wirtschaftlichen Hilfen? Als #Wirtschaftslotse geben wir Ihnen einen Überblick über alle aktuellen Maßnahmen in unserem Antworten-Katalog auf www.koeln.business/coronavirus. Außerdem posten wir unsere Themen als Erklärvideos und Grafiken auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Updates des Tages (Stand 27. April 2020)


Update 1: Geschäftsinhaber müssen Einhaltung der Maskenpflicht sicherstellen
Ab dem heutigen Montag (27. April) müssen in Nordrhein-Westfalen  im ÖPNV und in Geschäften Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden.
Das gilt für folgende Orte:
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen sowie in Einkaufszentren,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; ausgenommen sind Personen, die ein Fahrzeug lenken, wie z.B. Taxifahrer,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen, Bahnhöfen und in Taxis.
Die Maskenpflicht gilt für Kunden und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wer ist für die Einhaltung der Maskenpflicht zuständig?
Laut neuer Coronaschutzverordnung vom 27. April ist die "Beachtung der Regelungen von den Geschäftsinhabern innerhalb ihrer Geschäftsräume genauso wie die bisherigen Vorgaben zu Mindestabständen, Personenbegrenzungen etc. sicherzustellen." Dazu aus einem FAQ des Landes NRW weiter: Der Inhaber des Hausrechts ist berechtigt, Personen ohne Maske den Zutritt zu versagen.

Update 2: Steuerliche Liquiditätsentlastungen für Unternehmen

Bund und Länder haben sich auf weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt. Vorübergehend können aufgrund der Corona-Pandemie absehbare Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.
Von den Erleichterungen können auch krisenbetroffene private Vermieter profitieren.

Ein Rechenbeispiel finden Sie in unserem Antworten-Katalog unter www.koeln.business/coronavirus.

Update 3: Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona
Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Dies gilt auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Diese Entschädigung können Arbeitgeber und Selbstständige, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen würden, künftig auch online beantragen und digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermitteln.
Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen bereits jetzt auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung. Anträge können über dieselbe Internetseite ab kommender Woche gestellt werden. Wir halten Sie darüber hier auf dem Laufenden.
 
Update 4: Änderungen bei der NRW-Soforthilfe
Laut NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart sollen bald auch die Gründerinnen und Gründer einen digitalen Antrag auf Soforthilfe stellen können, die zum ersten Mal nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 11. März 2020 ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben. Der Antrag ist unter bestimmten Kriterien zur Auftragslage und mit Hilfe von Steuerberatern möglich. Die Umsetzung soll noch in dieser Woche anlaufen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, geben wir sie hier bekannt.

Insgesamt sind bisher 3,433 Mrd. Euro Soforthilfe ausgezahlt worden, rund 80 Prozent aller Antragsteller haben die Unterstützung erhalten.

Ob Solo-Selbständige in Zukunft auch Soforthilfe verwenden dürfen, um Kosten ihres Lebensunterhaltes zu finanzieren, wird derzeit verhandelt. Auch hierüber informieren wir Sie zeitnah.

Hier gibt´s Infos und Unterstützung
 

Recovidnow: Erste-Hilfe-Kasten für die Krise
Um anderen helfen zu können, stellt das Unternehmen Bru Textiles die eigenen Planungstools, mit denen es durch die Krise navigiert, kostenlos als Open Source zur Verfügung. Darunter Spreadsheets für den Planungs- und Antragsprozess, etwa für Kredite oder Beihilfen. Sie helfen dabei, sich einen Überblick über die finanzielle Situation sowie das externe (Kunden und Lieferanten) und interne Ökosystem (Personal und Betrieb) zu verschaffen und einen Aktionsplan zu erstellen.  Die Website wird regelmäßig aktualisiert.

Zusammen gegen Corona: Die #kölnerlichtblicke machen es vor




Verena Netscher von Veedelmaske: Mit dem Kauf von Schutzmasken Kölner Schneidereien unterstützen

Mit der Plattform Veedelmaske.de und dem Verkauf von Schutzmasken unterstützt Verena Netscher lokale Änderungsschneidereien. Was dahinter steckt und wie die Idee ihren beruflichen Werdegang auf den Kopf gestellt hat, verrät sie im Interview.

Sie sind selbst einen neuen unternehmerischen Weg gegangen? Oder wollen eine kreative Idee teilen? Schicken Sie uns einen Hinweis an presse@koeln.business. Noch mehr kreative Ideen von Unternehmerinnen und Unternehmern in Köln stellen wir auf unserer Seite www.koeln.business/lichtblicke vor.

Der gute Stream zum Schluss

Live-Streaming-Event vom Handelsblatt: Corona-Update für den Mittelstand
In dem kostenlosen Online-Seminar blicken Handelsblatt-Chefredakteur Sven Afhüppe und Handelsblatt-Mittelstandsexpertin Anja Müller gemeinsam mit den Teilnehmenden auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die derzeit den Mittelstand bewegen. Dabei werden – im Austausch mit namhaften Unternehmen – auch Wege aus der Krise aufgezeigt, etwa durch den Kärcher-CEO Hartmut Jenner, den Inhaber von Trigema, Wolfgang Grupp sowie Dr. Marc Zoellner, Geschäftsführer des Batteriekonzerns Hoppecke.  Außerdem erklärt Dr. Michael Diederich, Sprecher des Vorstands der Hypovereinsbank, wie Finanzierungslösungen in der Krise aussehen können.

Wann? 29. April, 17.30 Uhr
Zur Anmeldung geht’s hier.

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