PENSIONSKASSEN |
Gemeinschaftsstiftung in
ausserordentlichen Zeiten
Die gegenwärtige Pandemie hat schmerzliche Liquiditätsengpässe bei den KMU zur Folge. Einerseits betrifft dies die BVG-Beiträge, und andererseits können Geschäfts- und Wohnungsmieten nicht termingerecht beglichen werden. In beiden Fällen ist die PKG-Pensionskasse in Form von Mahnsperren beziehungsweise vorübergehenden Stundungen und Abzahlungsvereinbarungen kulant. Hier leben wir nach der Devise «Man muss reden miteinander». Auf Verzugszinsen wird nach Möglichkeit verzichtet.
Weiter werden Liquiditätsengpässe mit Sonderregeln überbrückt. So können die gesamten Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für sechs Monate vollumfänglich mit den vorhandenen Arbeitgeberbeitragsreserven verrechnet werden. Dies geht auf einen Bundesratsbeschluss vom 25. März 2020 zurück.
Arbeitnehmende, die über fünfzig Jahre alt sind und Corona-bedingt den Arbeitsplatz verlieren, werden in Form eines Job-Coachings unterstützt. Arbeitgeber, die Kurzarbeitsentschädigung erhalten, sind verpflichtet, während der Dauer der Kurzarbeit die vollumfänglichen, der normalen Arbeitszeit entsprechenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge auszurichten. Sie sind auch berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen.
Bei einer Lohnsenkung aufgrund einer Beschäftigungsreduktion werden der versicherte Verdienst und damit auch die Beiträge neu berechnet. Ein besonderes Gewicht wird dem Case-Management beigemessen, das die PKG-Pensionskasse in Zusammenarbeit mit der PKRück anbietet: Die arbeitsunfähigen Versicherten werden trotz Corona begleitet.
ZKB verkauft BVG-Verwaltungsgeschäft
der Swisscanto an die PFS
Die Zürcher Kantonalbank verkauft das BVG-Verwaltungsgeschäft der Swisscanto Vorsorge AG (SVAG) an die PFS Pension Fund Services AG (PFS), einer führenden Anbieterin im Bereich Pensionskassenverwaltung. Gleichzeitig beteiligt sich die Zürcher Kantonalbank mit 20% an der PFS und bleibt mit dem Geschäft eng verbunden. Die Transaktion wird per Ende Juni 2020 abgeschlossen werden. Über die finanziellen Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Heinz Kunz, Verwaltungsratspräsident der SVAG, sagte zum Verkauf: “Das BVG Verwaltungsgeschäft ist in einem sich konsolidierenden Markt stark im Umbruch. Die Grösse und damit Skaleneffekte spielen für künftige, noch attraktivere digitale Verwaltungslösungen eine zentrale Rolle. (…)
Urs Ackermann, CEO der PFS, meinte: “Das BVG-Verwaltungsgeschäft der SVAG und unser Portfolio ergänzen sich ideal. Während die PFS eine moderne IT-Architektur einbringt und ein starkes Standbein im Management von autonomen Pensionskassen hat, ist die SVAG im Bereich Sammelstiftungen gut positioniert. Mit dem Zusammengehen stossen wir unter die Top 5 im Markt vor und sind für künftiges Wachstum in einem sich konsolidierenden Markt optimal aufgestellt. Davon profitieren nicht zuletzt unsere Kunden.”
Im Zuge der Transaktion wird auch Zurich als strategischer Partner der PFS ins Aktionariat der konsolidierten Gesellschaft mit einem Anteil von rund 8% aufgenommen. Damit verfügt die PFS über zwei starke Ankeraktionäre. Die Aktienmehrheit bleibt im Besitz der geschäftsführenden Partner und Mitarbeitenden.
Nicht Teil der Transaktion ist der Bereich der SVAG, der Dienstleistungen für Vorsorgestiftungen der Säule 3a und Freizügigkeitsstiftungen erbringt. Im Besonderen sind dies die Depotverwaltung und die Administration von Versicherungspolicen. Dieser Teil verbleibt im Konzern der Zürcher Kantonalbank. Zudem bleibt die Swisscanto-Pensionskassenstudie in der Swisscanto, was das weiterhin hohe Commitment der Zürcher Kantonalbank und Swisscanto für den gesamten Vorsorgebereich unterstreicht.
Einer der grössten Anbieter im Bereich Pensionskassenmanagement entsteht
Durch das Zusammengehen des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG und der PFS können Skaleneffekte realisiert werden und es entsteht mit rund 80 Mitarbeitenden ein führender Anbieter im Markt, der 60 Vorsorgeeinrichtungen mit über 65’000 Destinatären und einem Vorsorgevermögen von CHF 15 Mrd. zu seinen Kunden zählt.Sämtliche 35 Mitarbeitenden des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG werden von der PFS übernommen. Der bisherige Geschäftsführer der SVAG, Reto Siegrist, tritt in die Geschäftsleitung der PFS ein.
PKs und Mietzinsen
Sifo 2019: Rekordhohe Insolvenzeingaben
Der Sicherheitsfonds BVG schreibt zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2019:
Mit 4185 erledigten Insoivenzeingaben wurden im letzten Jahr so viele Insolvenzeingaben wie noch nie bearbeitet. Trotzdem blieben die Leistungen in diesem Bereich leicht unter Vorjahr. Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruktur wurden 158.2 Mio. CHF abgerechnet.
Im Anlagebereich resultierte eine erfreuliche Rendite von 11.62% und die Fondsreserve stieg trotz des nicht kostendeckenden Beitragssatzes im Insoivenzbereich wieder auf 674.8 Mio. CHF an.
Ebenfalls einen neuen Höchststand resultierte mit gut 65 000 bearbeiteten Anfragen bei der Zentralsteile. Für diese Personen konnten über 93’000 Guthaben zugeordnet werden. Die Anfragen haben sich in den letzten fünf Jahren praktisch verdoppelt. Hintergrund des starken Anstiegs ist die generelle Meidepflicht von Personen mit einem Vorsorgeguthaben, welche seit 2017 gilt. Im letzten Jahr sind von 1644 Einrichtungen 7.3 Mio. Datenmeldungen erfolgt. Mit rund 9000 Anfragen bei der Verbindungsstelle wurde ebenfalls ein neuer Höchststand erreicht.
Daniel Dürr zur Tätigkeit des Sifo
Was sind die Hauptgründe für Insolvenzen?
Die häufigsten Gründe für Insolvenzleistungen lassen sich in
drei Kategorien einteilen. Erstens können nicht bezahlte
Beiträge der angeschlossenen Arbeitgeber zu Insolvenzen führen.
Das ist o§ bei Insolvenzeingaben der Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Auffangeinrichtung BVG der
Fall. Zweitens können auch Verluste auf Vermögensanlagen
Insolvenzleistungen aus-lösen. In diesen beiden Kategorien kann
die Insolvenz aber nur unter der Voraussetzung gemeldet werden,
dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Die dritte Kategorie
betrifft die reinen Rentenkassen, bei denen der ehemalige
Arbeitgeber nicht mehr besteht. Bei solchen Kassen kann bereits
die Anpassung der technischen Grundlagen zur Unterdeckung und
dann zur Insolvenz führen
Hat sich das Insolvenzrisiko durch die Corona-Krise
bei autonomen Kassen ohne Rückversicherung erhöht?
Das lässt sich so nicht beantworten. Sowohl bei Unterdeckung als
auch bei ausstehenden Beiträgen müssen in erster Linie
Sanierungsmassnahmen eingeführt werden. Erst wenn die
Vorsorgeeinrichtung zahlungs- und sanierungsunfähig ist, kann
sie Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds BVG beanspruchen.
Ein Beispiel: Infolge der Finanzkrise Ende 2008 sind zwar viele
Kassen in Unterdeckung gerutscht. Die meisten von ihnen konnten
aber in den Folgejahren die volle Deckung wieder erreichen.
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KAPITALANLAGEN |
Kapitalmärkte im April – V? U?
MAI
- 15. Mai, Bern: wird schriftlich durchgeführt
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung 2020
JUNI
JULI
- 1. Juli, Bern, wird schriftlich durchgeführt
ASIP
Mitgliederversammlung
AUGUST
SEPTEMBER
- 3. September 2020, Zürich
Swiss Life Pension Services
Pension Breakfast. Website - 16.September, Interlaken
Biehler Stiftungen
7. Vorsorgeforum. Link - 18. September 2020, Zug
Swiss Life Pension Services
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Aus- und Weiterbildung
JUNI
- 12. / 19. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte. Website - 16. Juni, Luzern
vps.epas
Sozialversicherungen aktuell. Link - 19. Juni
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Fachtagung und Praxisseminar - 30. Juni, Olten
ASIP
Weiterbildung für Stiftungsräte
JULI
AUGUST
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Fachschule für Personalvorsorge
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KGP-Seminare 2020. Infos und Anmeldung - 26. – 28. August, Ermatingen
KGP
KGP-Seminare 2020. Infos und Anmeldung - 21. / 28. August, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte. Website