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Mai 2020
Sport News

 
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Information zur Öffnung von Sportanlagen nach Corona

Stand: 06. Mai 2020

Geschätzte Sportlerinnen und Sportler, geschätzte Kundinnen und Kunden
 
Wir freuen uns sehr, dass wieder Bewegung auf unsere Anlagen kommt und die städtische Sportwelt ab dem 11. Mai wieder aktiv wird. Es gelten zwar noch besondere Bestimmungen und Regeln, aber ein erster Schritt ist möglich.
Bitte lest die untenstehenden Infos durch und bereitet euch entsprechend vor. Vor allem das Gesuch zur Wiederaufnahme der Trainings sollte bei einem gewünschten Trainingsbeginn am 11. Mai schnellstmöglich ausgefüllt werden.
 

Drei verschiedene Schutzkonzepte

Es gibt drei verschiedene Schutzkonzepte, welche für die Sportanlagennutzung in der Stadt St.Gallen relevant sind.
 
Schutzkonzept Verband: Jeder nationale Sportverband muss ein plausibilisiertes Schutzkonzept haben. Diese sind auf der Webseite von Swiss Olympic veröffentlicht.
 
Schutzkonzept Verein: Jeder Verein muss ein eigenes Schutzkonzept haben. Dieses muss ausgedruckt in jeder Trainingseinheit mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Ein Link genügt nicht.
 
Schutzkonzept Anlage: Für jeden Anlagetyp verfügt die Stadt St.Gallen über ein separates Schutzkonzept. Diese sind auf jeder in Betrieb befindlichen Anlage gut sichtbar aufgehängt.
 

Wer kann die Anlagen der Stadt St.Gallen nutzen?

Jede bisherige Dauerbelegung gilt ab dem 11. Mai wieder und die Anlage kann genutzt werden. Neue oder zusätzliche Einheiten werden nicht bewilligt.
 
Allgemeine Voraussetzungen: Die Anlage ist geöffnet (siehe unten). Das Gesuch zur Wiederaufnahme des Trainings wurde genehmigt (siehe unten).
 
Voraussetzung für Vereine mit Verbandsmitgliedschaft: Der Verband hat ein plausibilisiertes Schutzkonzept (Link). Der Verein hat ein eigenes Schutzkonzept, basierend auf dem Konzept des Verbandes.
 
Voraussetzungen für Gruppen/Vereine ohne Verbandsmitgliedschaft: Jede Gruppe/Verein hat ein eigenes Schutzkonzept. Dieses basiert auf dem plausibilisierten Schutzkonzept des Verbandes, welcher der eigenen Sportart am nächsten kommt (Link).
 
Voraussetzungen Individualsportler/innen: Die geöffneten Anlagen können von Elitesportlerinnen und Elitesportlern (Nationalkader oder Inhaber/in einer Swiss Olympic-Card) genutzt werden. Für Freizeit- bzw. Hobby-Sportler/innen öffnen wir unsere Anlagen vorderhand nicht. Wir hoffen, dass wir in einem nächsten Öffnungsschritt auch sie wieder begrüssen können.
 

Welche Anlagen sind in der Stadt St.Gallen ab dem 11. Mai 2020 nutzbar?

Die Sportanlagen, Rasenfelder sowie die Turnhallen der Schulen können ganztags genutzt werden. Auch das Hallenbad Blumenwies und die Leichtathletikanlage Neudorf sind nutzbar.
  
Welche Anlagen bleiben in der Stadt St.Gallen vorderhand geschlossen?
Geschlossen bleiben vorderhand die folgenden Anlagen:

  • Hallenbad Volksbad
  • Alle Freibäder
  • Eissportzentrum Lerchenfeld
  • Kletterhalle im Athletik Zentrum
  • Outdooranlagen (Skaterpark Kreuzbleiche, Streetworkout Gründenmoos und Athletik Zentrum).
  • Die schulisch genutzten Räume der Schulen (Küchen, Aulen, Schulzimmer, Gruppenräume usw.) stehen ausschliesslich der Schule zur Verfügung. Externe Nutzungen sind ausgeschlossen

Schutzkonzepte Infrastruktur der Stadt St.Gallen


Die Stadt St.Gallen hat die vier Schutzkonzepte erarbeitet, je eines für Die Verhaltensregeln unter dem Titel «Spirit of Sport heisst jetzt …..» von Swiss Olympic sind integrierender Bestandteil der Anlagenkonzepte. Die Konzepte inkl. Plakat werden auf allen Anlagen der Stadt St.Gallen gut sichtbar angebracht. Die Einhaltung dieser Regeln ist zwingend.
 

Verantwortung für die Einhaltung der Schutzkonzepte


Wir als Anlagenbetreiberin sind verantwortlich für das Schutzkonzept der Infrastruktur. Trainer/innen müssen die die drei Schutzkonzepte (Anlage, Verband, Verein) kennen. Sie sind für die Einhaltung der Schutzkonzept Verband und Verein verantwortlich. Kontrollen werden vom Kanton St.Gallen durchgeführt.
  

Gesuch für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs


Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist nur mit einem bewilligten Gesuch der Dienststelle «Infrastruktur Bildung und Freizeit» möglich. Dafür steht ein Webformular zur Verfügung. Wir werden die Gesuche schnellstmöglich beantworten und freigeben. Bitte verzichtet auf telefonische Anfragen.
 

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. Wir erwarten am 27. Mai vom Bundesrat weitere Informationen bezüglich Sport.
 
Sportliche Grüsse

Ihr Infrastruktur- und Sport-Team der Stadt St.Gallen 
 
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