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Inklusions-Newsletter 
Juni

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Liebe Leser*innen,

die Lebenshilfe Österreich setzt sich täglich für die Interessen von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein. Dieser Inklusions-Newsletter informiert dich über aktuelle Entwicklungen und verweist auf hilfreiche Links und Dokumente.

Euer Team der Lebenshilfe Österreich

https://lebenshilfe.at/ 
https://www.facebook.com/lebenshilfe.inklusion/

Stellungnahme der Lebenshilfe zum Ethikunterricht

Verpflichtender Ethikunterricht als Chance für mehr Inklusion

Zusammenleben und bereichernde Vielfalt verstehen
 

Das Bundesministerium für Bildung lud die Lebenshilfe Österreich dazu ein zum Entwurf des Bundesgesetzes Stellung zu nehmen. Mit dem Entwurf soll das Schulorganisationsgesetz und das land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden.
Danke für die Einladung!

Die Lebenshilfe Österreich begrüßt und unterstützt den Plan der Bundesregierung zur Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts und sieht darin eine Möglichkeit, Inklusion als Bildungsauftrag zu verankern.

Inklusion ist dabei als Ausdruck der Chancengerechtigkeit, als natürliche Form des Zusammenlebens und bereichernde Vielfalt zu verstehen. Gerade eine frühe Heranführung Jugendlicher an dieses Thema beugt Marginalisierung, Stigmatisierung und Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vor und baut Barrieren ab. 

Gerechtigkeit, Offenheit und Toleranz gegenüber allen Menschen sind Grundwerte der Schule und finden durch Art 14 Abs. 5a B-VG ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 

Eine inkludierende Bildungspolitik befähigt die Ausgestaltung eines wertschätzenden Gemeinwesens, wodurch Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und weitgehend ohne Barrieren von außen leben können. Die Lebenshilfe Österreich fordert daher Inklusion als Grundwert und zentrale Voraussetzung für inklusiv-pädagogisches Bilden und Lernen in die Lehrziele des Ethikunterrichts aufzunehmen, um Sichtbarkeit zu schaffen und möglichst früh Brücken zu bauen, die verbinden.

Zurück zur Normalität

Was die neuen Lockerungen für Menschen mit Behinderungen bedeuten

Viel im Verantwortungsbereich der Träger

Am 29. Mai veröffentlichte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz Empfehlungen zur Lockerung der COVID-19-bedingten Einschränkungen in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder.
Im Gegensatz zum ersten Entwurf sind die Empfehlungen besser an die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen angepasst.

Das kritische Feedback der Lebenshilfe hat somit sehr stark gewirkt! Allerdings wäre es in Zukunft wichtig, wie Generalsekretär Brandstätter bei dem Runden Tisch zum Thema bemerkte, dass Behindertenhilfe grundsätzlich als eigener Bereich von Anfang an und nicht abgeleitet von den Alten- und Pflegeheimen mitbedacht wird. Grundsätzlich ist zu beobachten, dass die Verordnungen stark von institutionellem Denken geprägt sind – hier sind in Zukunft auch die kleinteiligen und individuellen Begleitformen und besonders solche mit Persönlicher Assistenz mitzubedenken. Wesentlich wird es laut Brandstätter in Zukunft sein, stärker in De-Institutionalisierung zu investieren. Corona hat dies nochmals deutlich gemacht. Es ist weiterhin notwendig, dass Menschen mit Behinderungen in die Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene mit eingebunden werden.

Präambel (Auszug):
„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aus dem Grund der Behinderung allein schlechter gestellt werden als Menschen ohne Behinderungen, d.h. sie dürfen nicht erst zeitverzögert diese Rechte wiedererhalten.“
Und: „Vor dem Hintergrund, dass sich die aktuelle Infektionssituation entspannt hat, sollte von den Trägern der Einrichtungen und Programme eingeschätzt werden, wie die aktuelle Gefährdungslage ist, und welche einschränkenden Maßnahmen ihren Kund*innen in welchem Ausmaß zugemutet werden können. In diesem Sinne handelt es sich um grundsätzliche Empfehlungen, die von den vor Ort tätigen Einrichtungsleiter*innen ausgelegt und der jeweiligen Situation eigenverantwortlich angepasst werden sollten.“

Allgemein wird festgestellt (S. 5):
„Alle Maßnahmen zur Vergrößerung der Handlungsfreiheit nach den COVID-Maßnahmen setzen voraus, dass sich alle nach Möglichkeit an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass insbesondere Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in ihrer Lebensqualität nicht unangemessen eingeschränkt werden.“
Für unseren Bereich (S. 6): „Aufgrund der Heterogenität der Einrichtungen der Behindertenhilfe (z. B. Größe, räumliche und bauliche Gegebenheiten, Garten, Umgebung, Infrastruktur) obliegt es den Einrichtungen selbst, die für sie optimale Lösung zu entwickeln. …Die vorliegenden Empfehlungen legen einen Rahmen fest, der an die jeweiligen Verhältnisse der Einrichtung anzupassen ist.“ „Allfällige Maßnahmen der Beschränkung dürfen keinesfalls überschießend sein und müssen sich immer am Allgemeinzustand der Bewohner*innen orientieren.“

Hier geht es zu den Empfehlungen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:b599eb04-b24f-41c3-ab27-613416b68474/Empfehlungen%20zur%20Lockerungen%20in%20der%20Behindertenhilfe.pdf 

Budget Pflegefonds 

Budgetdebatte im Parlament

Plenum zu Soziales, Pensionen und Konsumentenschutz
 

Die Corona-Krise hat bewirkt, dass Menschen mit Behinderungen mehr in den Krisenstab eingebunden werden und die prekäre Arbeitssituation besonders sichtbar geworden ist. 
Im Plenum wurde außerdem die Fertigstellung des Nationalen Aktionplans für Menschen mit Behinderungen an. 
Erstmals seien in der Erstellung alle Ressorts eingebunden und mit 2021 soll ein Gesamtpaket in Richtung faire Chancen für Menschen mit Behinderungen gestartet werden. 

Im Plenum wurde weiters das Pflegegeld ab 2020 besprochen:

  • Für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz sieht der Budgetentwurf, noch ohne Berücksichtigung der Corona-Krise, Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 3,84 Mrd. € vor. Das sind um rund 5,6% mehr als im vergangenen Jahr aufgewendet wurden. Insbesondere für den Pflegebereich werden – u.a. durch die Valorisierung des Pflegegelds und die Aufstockung des Pflegefonds – Mehrkosten erwartet. Hierfür sind insgesamt Ausgaben von 3,47 Mrd. € veranschlagt.
  • Weitere Budgetposten der Untergliederung Soziales betreffen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, die Förderung von freiwilligem Engagement und die Auszahlung von Opferrenten.
Am Entwurf wird kritisiert: 
  • Noch nicht im Voranschlag enthalten sind die im Zuge der Corona-Krise beschlossene Sonderdotierung des Pflegefonds (100 Mio. €) und die Bereitstellung von zusätzlichen 600.000 € für freiwilliges Engagement. Beide Maßnahmen sollen über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden.
  • Die Sozialversicherung für die Pensionen für Menschen mit Behinderungen fehlt. 
  • Die Barrierefreie Umsetzungen sind noch nicht an Bundesförderungen geknüpft.
  • Mangel an Unterstützung der pflegenden Angehörigen
  • Zu wenig Anerkennung des Pflegeberufs

Budgetbegleit-Gesetz 2020

Beschluss im Nationalrat

Wichtiger Erfolg in der Interessenvertretung der Lebenshilfe, des Österreichischen Behindertenrates und des Vertretungsnetzes
 

Hintergrundwissen:
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurden Ausgleichs- und Ergänzungszulagen ab dem Jahr 2020 zu steuerbaren Einkünften erklärt. Dabei wurde vom Gesetzgeber nicht bedacht, dass die Berücksichtigung der Ausgleichszulage bei der Ermittlung des Jahreseinkommens zu einer Überschreitung der Einkommensgrenze von € 10.000 bei der erhöhten Familienbeihilfe führt. Dadurch ist im nächsten Jahr der Überschreitungsbetrag an erhöhter Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Deswegen hat der Österreichische Behindertenrat, und auch andere Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, sofort mit den politischen Entscheidungsträger*innen Kontakt aufgenommen und auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.

Aktuelle Situation: 
Glücklicherweise konnten die Lebenshilfe, das Vertretungsnetz und der Österreichischer Behindertenrat bei den Politiker*innen ein Problembewusstsein schaffen und es wurde am 26.05.2020 im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2020 beschlossen.
Mit diesem Gesetz wurde klar gestellt, dass Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden, bei der Ermittlung des Jahreseinkommens nicht berücksichtigt werden! Das gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020 im Familienlastenausgleichsgesetz.

Damit ist (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zum Budgetbegleitgesetz 2020) wieder dieselbe Situation wie vor dem Jahr 2020 hergestellt und es muss niemand, der eine Ausgleichszulage bezieht, im nächsten Jahr einen Teil der bezogenen erhöhten Familienbeihilfe zurückzahlen – ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Interessenvertretung mit Behindertenrat und Vertretungsnetz!

Jetzt für den Inklusionspreis 2020 einreichen

Inklusive Projekte gesucht

Schwerpunkt: Bildung und Kultur

Es ist wieder soweit: Der Inklusionspreis der Lebenshilfe Österreich geht in Kooperation mit den Österreichische Lotterien in die 5. Runde. Der diesjährige Schwerpunkt ist „Bildung und Kultur”. Doch auch Projekte aus anderen Bereichen, die Menschen mit Behinderungen ein inklusives Leben ermöglichen und Österreich dadurch inklusiver als vorher gestalten, sind aufgerufen einzureichen. Hier geht es zum Einreichformular.

„Covid-19 stellt uns vor ganz neue Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam stellen müssen und werden, die aber auch ganz besondere Vorsichtsmaßnahmen voraussetzen. Der Inklusionspreis ist jedes Jahr ein Highlight, bei dem gezeigt wird, was in Österreich schon gut funktioniert und wie Inklusion umgesetzt und gelebt werden kann. Die prämierten Projekte sind Vorbilder einer Gesellschaft, welche sich für Chancengleichheit und Selbstbestimmung einsetzt. Das ist in der derzeitigen Coronazeit besonders wichtig”, so Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

Die Verleihung findet am 19. November 2020 statt.

Mehr Informationen gibt es hier: https://lebenshilfe.at/inklusion/inklusionspreis/

Hier findest du noch weitere Beiträge, Berichterstattungen und Informationen zu der Pressekonferenz "Mehr Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen in Krisenzeiten".
Du kannst auch die Pressekonferenz zur Gänze nachschauen:
https://lebenshilfe.at/tagderinklusion/
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