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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Der Sommer ist da und somit auch die Ferienzeit. Damit es Ihnen nicht langweilig wird, haben wir wieder viele spannende Informationen für Sie zusammengestellt. Mit unseren Updates rund um Änderungen im Familienzulagengesetz, Kurzarbeitsentschädigungen, Arbeitszeugnissen, Haftung in Mehrwertsteuer-Angelegenheiten und die Versteuerung des Eigenmietwerts bei leerstehenden Wohnungen versprechen wir Ihnen, dass keine Langeweile aufkommt.

Wir wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Ihr Pfister Treuhand Team
Familienzulagengesetz mit Änderung per 1. August 2020

Das Familienzulagengesetz erfährt Änderungen:

- Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt. Aktuell haben Eltern, deren Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt und noch nicht 16 Jahre alt ist, keinen Anspruch auf eine Ausbildungszulage. Neu wird ihnen mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung die Ausbildungszulage ausgerichtet, sofern ihr Kind das 15. Altersjahr vollendet hat.

- Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen.

(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen)
Informationen Personaladministration
Kurzarbeitsentschädigung und Mehrwertsteuer
 
Die Kurzarbeitsentschädigung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, da sie nicht den Gegenwert einer Leistung darstellt. Sie führt auch nicht zu einer Vor­steuerkürzung. Wichtig: Auf dem Abrechnungsformular muss die Entschädigung unter «III Andere Mittelflüsse, Ziffer 910» deklariert werden.
Informationen Treuhand
Ungenügende Leistung: Das ist beim Arbeitszeugnis zu beachten

Die Beurteilung von Leistung und Verhalten eines Mitarbeitenden ist die Essenz jedes Zeugnisses. Sobald die Leistungen eines Mitarbeitenden ungenügend sind, wird das Verfassen des Zeugnisses anspruchsvoll.
Es ist nicht verboten, im Zeugnis negative Bemerkungen über die Leistung oder das Verhalten zu machen, wenn diese relevant sind. Grobes Fehlverhalten, komplett ungenügende Leistungen oder massiver Vertrauensmissbrauch können und müssen wahrheitsgemäss erwähnt werden. Einmalige Leistungsabfälle, normale Sorgfaltsmängel oder seltene Vorfälle dürfen nicht genannt werden, da diese in der Ganzheitlichkeit der Leistungsbeurteilung nicht relevant sind und das berufliche Weiterkommen des Mitarbeitenden erschweren würden.
Haftung bei der Vertretung in Mehrwertsteuer-Angelegenheiten
 
Führen Vertreter von Steuerpflichtigen, wie zum Beispiel Treuhänder, einen Auftrag aus, der auf den Informationen basiert, die die steuerpflichtige Person zur Verfügung gestellt hat, können die Treuhänder im Bereich der Mehrwertsteuer nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Ausnahme: sie haben selbst eine Widerhandlung begangen oder haben als An­stifter oder Gehilfe am Delikt teilgenommen. Die Vertreter haften zudem nur dann soli­darisch für die hinterzogene Steuer, wenn sie vorsätzlich eine Widerhandlung begangen oder als Anstifter bzw. Gehilfe teilgenommen haben. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
Eigenmietwert bei leerstehender Wohnung im Kanton Zürich
 
Bei Eigennutzung einer Liegenschaft muss der Besitzer dieser Liegenschaft den Eigenmietwert versteuern, auch wenn die Liegenschaft nicht effektiv bewohnt wird. Die Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt, wenn der Besitzer keinen Mieter findet und die Wohnung deshalb leer steht. Sobald der Besitzer die Liegenschaft verkaufen will, muss er den Eigenmietwert wieder versteuern. Auch muss er nachweisen, dass er effektiv aus der Liegenschaft ausgezogen ist. (Quelle: Steueramt Kanton Zürich)
Informationen Steuerberatung

Bankstrasse 4 – CH-8610 Uster
Kronengässchen 3 – CH-8200 Schaffhausen
 
Tel. +41 44 905 19 19

 
info@pfistertreuhand.ch
www.pfistertreuhand.ch

 
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