Copy
kurz & knapp: Der wöchentliche Newsletter des bvkm
View this email in your browser

kurz & knapp
 
Liebe Leserinnen und Leser,

Das Foto zeigt ein Gruppenbild der Teilnehmenden der Veranstaltung zwischen zwei Bäumen. Hinter ihnen sind bunt bedruckte Banner zu sehen.

Hier die von uns für Sie zusammengestellten Neuigkeiten:
 


Von uns
Inklusive Bildung ein Leben lang: Am vergangenen Wochenende feierte der bvkm mit dem Fachtag „Inklusive Bildung – Ein Leben lang“ sein 60-jähriges Bestehen. Bei der Präsentation verschiedener Projekte aus den bvkm-Mitgliedsorganisationen, auf dem Markt der Möglichkeiten und im abwechslungsreichen Mitmach-Programm wurde die ganze Vielfalt des Verbandes erlebbar. Krönender Abschluss war am Sonntag die Installation von Gedanken und Wünsche rund um den bvkm.
 
Preise verliehen: Im Rahmen des Jubiläums-Wochenendes wurde der Preis zum Wettbewerb „Inklusion braucht Bildung“ verliehen: Den 1. Preis erhielten „Die Bunten“, das Inklusionsorchester aus Augsburg. Den 2. Preis erhielt „Politik machen – Ich bin dabei“ aus Hamburg und den 3. Preis „Osnabrück inklusiv - Wir bilden Vielfalt“, ein Zusammenschluss von Bildungseinrichtungen und Trägern der Behindertenhilfe. Den Sonderpreis erhielt das Zeitungsprojekt „Wortmeldung“ aus Kleve. Herzlichen Glückwunsch!
 
Nein zur Zulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung: Nach einer aktuellen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig für die Kosten von NIPT während der Schwangerschaft zur Feststellung von Trisomie 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen aufkommen. Der bvkm lehnt dies ab und fordert stattdessen, die Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern zu verbessern. Bereits im April 2019 hatte sich der bvkm in einer Stellungnahme gemeinsam mit elf weiteren Verbänden gegen die Kassenzulassung des Tests ausgesprochen.
 
Behindertentestament/Betreuungsrecht: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18.1.2019 (Az. 34 Wx 165/18 Kost) ist für die Festsetzung von Gerichtskosten für eine rechtliche Betreuung nur der Teil des Vermögens maßgeblich, auf den sich die Betreuung bezieht. Das Vermögen aus einem Behindertentestament fällt nach Auffassung des Gerichts nicht hierunter. In einem aktuellen Beitrag erläutert der bvkm die Hintergründe der Entscheidung und gibt Tipps für Betroffene.

 


Von anderen 
 
Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): Unsere Mitgliedsorganisation INTENSIVKINDER zuhause e.V. ruft zur Demo gegen das RISG und für den Erhalt der Selbstbestimmung auf. Am Samstag, den 28.9.2019 von 11 bis 14 Uhr in Kassel. Der Gesetzentwurf zum RISG sieht vor, dass intensivpflegebedürftige Menschen grundsätzlich ins Pflegeheim gehören.
 
Inklusives Wohnquartier: Unsere Mitgliedsorganisation Alsbachtal war mit ihrem inklusiven Wohnprojekt „Wir am Mattlerbusch“ im Fernsehen vertreten. Der Bericht gibt einen Einblick in das Wohnquartier, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben. So wird auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben möglich.


 
Demnächst 
 
5.-6. Dezember 2019 // Hannover: Anmeldeschluss verlängert. Noch bis 27.9. können Sie sich für das Social-Media-Seminar des bvkm anmelden und mehr in die Geheimnisse des Filmens eintauchen.
 
26.-27. Februar 2020 // Münster: Weiterbildung zum „Jobcoach Unterstützte Beschäftigung (UB)“ des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe in Kooperation mit der Handwerkskammer Münster



Herzliche Grüße sendet Ihnen das kurz & knapp-Team

 
Besuchen Sie unsere Internetseite www.bvkm.de!
Copyright © 2019 Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.


Sie können hier Ihre Einstellungen ändern oder den Newsletter abbestellen

Email Marketing Powered by Mailchimp