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Newsletter OdA AM, April 2019

Liebe  Frau <<Nachname>>
 
Für die OdA AM stehen wichtige Weichenstellungen an. Die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten zeitigten zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen waren dementsprechend herausfordernd, oft zeitkritisch und auch strategisch anspruchsvoll. Alle an diesen Prozessen und Entwicklungen Beteiligten waren sehr gefordert.
Dies wiederum bewirkte, dass vertraute Instrumente nicht in gebührender Form bedient werden konnten. Gerne stellen wir Ihnen in Aussicht, dass bewährte Informationsinstrumente, wie beispielsweise der geschätzte Newsletter, zeitnaher zur Verfügung gestellt werden können.
 
Freundliche Grüsse
Jürg Klossner
Geschäftsführer OdA AM

Agenda

Die nächsten Infoveranstaltungen der OdA AM finden wie folgt statt:

18. Oktober 2019 Einführungstag - Mentoren M7
(Obligatorische Schulung zur Akkreditierung als Mentorin/Mentor)
(Ausschreibung Anmeldung)
Glattbrugg
03. November 2019 Dreitägige Schulung - Mentoren Tag 1/3 (Ausschreibung / Anmeldung) Glattbrugg
24. November 2019 Dreitägige Schulung - Mentoren Tag 2/3 Glattbrugg
08. Dezember 2019 Dreitägige Schulung - Mentoren Tag 3/3 Glattbrugg

Weitere Veranstaltungen von Bildungsanbietern oder Mitgliedern der OdA AM im Zusammenhang mit der Höheren Fachprüfdung finden Sie auf der Webseite der OdA AM unter http://www.oda-am.ch/de/aktuell/agenda/


Höhere Fachprüfung HFP

Situation zum Stand der Anmeldungen und Handling der Warteliste

Für die Teilnahme an der nächsten HFP vom 02. November 2019 haben sich (lediglich) 100 Kandidat*innen angemeldet. Von den Verschobenen mit Wartelistedatum 2.11.19, die für diese HFP vorgesehen waren, haben sich nur 29 Kandidat*innen angemeldet. Das Kontingent an freien Prüfungsplätzen für diese HFP konnte deshalb nicht in allen Fachrichtungen voll ausgeschöpft werden, dies obwohl auch Verschobene mit Warteliste-Datum 2020 angeschrieben wurden. Insbesondere in der Fachrichtung Homöopathie hätten weitere 20 Personen an der Herbst-Prüfung teilnehmen können. Durch das kurze Zeitfenster bis zum 2. Juli 2019 (Abgabetermin Fallstudien) waren die Kandidat*innen offenbar nicht in der Lage, den Prüfungstermin vorzuverlegen.
Auch die Anmeldungen für die Aprilprüfungen 2020 zeigen, dass nicht alle verschobenen Kandidat*innen von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen wollen die HFP zu absolvieren. Dieser Umstand macht die Organisation der Prüfungen und das Handling der Warteliste schwieriger, da die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Aktuell sind auf der Warteliste der HFP NHP 646 Personen erfasst. Es sind 384 Verschobene der Fachrichtung TCM, 208 der Fachrichtung TEN und 54 der Fachrichtung HOM.
Die Neuanmeldungen mit der Übergangsregelung für 5 Jahre Berufserfahrung und Absolvierung der gesamten Prüfung sind inzwischen deutlich zurückgegangen. Bleibt dies so, kann damit gerechnet werden, dass die Warteliste sich entsprechend laufend verkürzen wird. Die Wartefristen für die Teilnahme an der HFP nach der Zulassung beträgt für die Fachrichtungen TCM und TEN aufgrund der Anzahl der Verschobenen derzeit noch etwa ein bis zwei Jahre.
 
Wenn sich auch weiterhin nicht alle Verschobenen effektiv zum Wartelistentermin anmelden, verkürzt sich die Wartefrist noch schneller. Es macht deshalb Sinn, dass die Kandidat*innen bereits jetzt die Fallstudie verfassen und nicht damit zuwarten, da wir bereits jetzt schon Verschobene zu einem 12 Monate früheren Datum zur Teilnahme angefragt haben.
 
 
Die QSK wird in Kürze darüber entscheiden, wie zukünftig mit jenen Verschobenen umgegangen wird, welche sich zum vorbestimmten Datum nach entsprechendem Aufgebot zur Kurzanmeldung (ohne Abmeldung und konkreter Neuverschiebung) nicht zur effektiven Teilnahme anmelden. Es ist wahrscheinlich, dass solche Personen bei Nichtanmeldung zukünftig nicht mehr weiter auf der Warteliste geführt werden, damit die Plätze für Prüfungswillige freigegeben werden können. Diese Personen können sich zwar weiterhin zur Prüfung anmelden, werden aber nicht mehr dazu extra aufgefordert und haben keinen Vorrang mehr. Die QSK wird dazu ein entsprechendes Merkblatt verfassen, welches das Handling beschreibt.
 
Die Prüfungen werden auch zukünftig jeweils im Frühjahr (April/Mai) und Herbst (Oktober/November) stattfinden. Die Ausschreibung findet jeweils 8 Monate vor der Prüfung statt. Der Abgabetermin der Fallstudie ist jeweils im Zeitplan der Ausschreibung festgehalten und wird wie bisher ca. 2,5 Monate nach dem Ablauf der Anmeldefrist sein.

Sie sind auf der Warteliste für die HFP und haben Ihre Fallstudie geschrieben oder werden sie in Kürze fertigschreiben? So melden Sie sich für die nächste HFP per Kurzanmeldung gemäss der entsprechend aktuellen Ausschreibung und dem Anmeldelink an. Hat es freie Plätze werden diese in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.


Prüfungsergebnisse HFP

Die Prüfungsergebnisse der HFP haben sich inzwischen auf einem ähnlichen Niveau eingependelt. Es bestehen jeweils etwa 2/3 der Teilnehmer die Prüfung.

  • Die HFP vom November 2018 hatte eine Bestehensquote von 66,7 %
  • Die HFP vom April 2019 eine Bestehensquote von 65,4 %.

Das SBFI hat die Aprilprüfung 2019 besucht und im Evaluationsbericht der OdA AM eine gute Durchführungsqualität bescheinigt. Die derzeitigen Bestehensquoten entsprechen anderen Höheren Fachprüfungen mit anspruchsvollen Berufskompetenzen.


Qualitätssicherungskommission QSK

Die QSK arbeitet seit dem 1. August 2019 in neuer Zusammensetzung. Nachdem mehrere QSK-Mitglieder zurückgetreten sind hat der Vorstand der OdA AM vier QSK Mitglieder neu gewählt und vier in ihrem Amt bestätigt.
Die QSK setzt sich neu aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Markus Senn HOM (bisher)
  • Stephan Fecker HOM (bisher)
  • Bettina Schürch TEN (bisher)
  • Gabriella Häusler TEN (bisher, bis 31.12.2019)
  • Josef Fischer, Absolvent hfnh Homöopathie und gelernter Betriebsökonom (neu) 
  • Gabriela Gutknecht, Apothekerin mit SVHA Fachausweis Homöopathie und ehemalige
  • Leiterin Qualitätskontrolle Lian Chinaherb AG (neu) 
  • Franz Rutz, ehemaliges Vorstandsmitglied OdA AM, NHP mit Diplom in Ayurvedamedizin (neu);
  • Cornelia Sommer, ehemaliges Vorstandsmitglied FV TCM, NHP mit Diplom in TCM. (neu)

 
Geleitet wird die QSK wie bisher von Markus Senn.
 
Die QSK ist in der Neubesetzung am 26.08. zu einer ersten, konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Die neuen Mitglieder sind bereits daran, sich in ihre Tätigkeit einzuarbeiten. So können sie ihre breiten Kompetenzen schnell und vollumfänglich in die QSK einbringen.


Politik Kantone

Berufsausübung im Kanton Aargau

Die Politische Kommission PoKo der OdA AM hat inzwischen dem Kanton Aargau die Situation mit der Warteliste für die HFP kommuniziert und um eine Verlängerung der Übergangsregelung gebeten. Der Kanton hat inzwischen geantwortet. Gemäss dem Departement für Gesundheit und Soziales wird eine Verlängerung der Übergangsfrist für den Erwerb des eidgenössischen Diploms bis zum 31.12.2025 beabsichtigt. Allerdings braucht es dazu eine Änderung der regierungsrätlichen Verordnung. Das heisst, der Kanton kann derzeit Auskünfte zur Übergangsregelung nur unpräjudiziell erteilen. Sobald die Verordnungsänderung genehmigt ist, werden wir dies via Mitgliederverbände kommunizieren.
 

Berufsausübung im Kanton Solothurn

Nach Abschluss der Totalrevision der Gesundheitsgesetzgebung sind die neuen Bestimmungen per 1. September 2019 in Kraft getreten. Auf der Website des Gesundheitsamtes sind sämtliche bewilligungspflichtigen Tätigkeiten veröffentlicht. Die Tätigkeiten der Naturheilpraktiker mit den vier Fachrichtungen Ayurvedamedizin, Homöopathie, TCM und TEN bleiben auch zukünftig bewilligungspflichtig. Für alle Inhaber bisheriger Berufsausübungsbewilligungen als Naturheilpraktiker gibt es eine Besitzstandswahrung.
Für Naturheilpraktiker, die ihre Praxistätigkeiten neu aufnehmen, braucht es ab dem 1. März 2020 die entsprechende Bewilligung (Voraussetzung eidg. Diplom). Die Tätigkeit unter Mentorat ist nicht bewilligungspflichtig, setzt aber einen gültigen Mentoratsvertrag voraus.


Merkblätter

Merkblatt: Pflicht zur Aktenherausgabe durch Therapeuten

Dieses Merkblatt behandelt folgende Fragen aus Sicht des Therapeuten*:

  1. Was muss der Therapeut an den Klienten* herausgeben?
  2. Muss der Therapeut etwas direkt an die Zusatzversicherung herausgeben (z. B. Auskünfte, Prognosen, persönliche Notizen)?
  3. Wer trägt die Kosten für die Auskunftserteilung?
  4. Haftet der Therapeut für den Schaden, den der Klient durch Nicht-Herausgabe der Unterlagen und demzufolge durch die Leistungsverweigerung der Zusatzversicherung erleidet?
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Merkblatt: Fragebogen Krankenversicherer

Sie erhalten als Therapeut* von verschiedenen Krankenversicherern Fragebögen zu Ihrer Behandlung der Klientel (Verlaufsberichte). Dieses Merkblatt, welches durch die CAMsuisse erstellt wurde, soll Sie beim rechtskonformen Umgang mit solchen Fragebögen unterstützen.

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Wengistrasse 11
4500 Solothurn

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