Situation zum Stand der Anmeldungen und Handling der Warteliste
Für die Teilnahme an der nächsten HFP vom 02. November 2019 haben sich (lediglich) 100 Kandidat*innen angemeldet. Von den Verschobenen mit Wartelistedatum 2.11.19, die für diese HFP vorgesehen waren, haben sich nur 29 Kandidat*innen angemeldet. Das Kontingent an freien Prüfungsplätzen für diese HFP konnte deshalb nicht in allen Fachrichtungen voll ausgeschöpft werden, dies obwohl auch Verschobene mit Warteliste-Datum 2020 angeschrieben wurden. Insbesondere in der Fachrichtung Homöopathie hätten weitere 20 Personen an der Herbst-Prüfung teilnehmen können. Durch das kurze Zeitfenster bis zum 2. Juli 2019 (Abgabetermin Fallstudien) waren die Kandidat*innen offenbar nicht in der Lage, den Prüfungstermin vorzuverlegen.
Auch die Anmeldungen für die Aprilprüfungen 2020 zeigen, dass nicht alle verschobenen Kandidat*innen von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen wollen die HFP zu absolvieren. Dieser Umstand macht die Organisation der Prüfungen und das Handling der Warteliste schwieriger, da die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Aktuell sind auf der Warteliste der HFP NHP 646 Personen erfasst. Es sind 384 Verschobene der Fachrichtung TCM, 208 der Fachrichtung TEN und 54 der Fachrichtung HOM.
Die Neuanmeldungen mit der Übergangsregelung für 5 Jahre Berufserfahrung und Absolvierung der gesamten Prüfung sind inzwischen deutlich zurückgegangen. Bleibt dies so, kann damit gerechnet werden, dass die Warteliste sich entsprechend laufend verkürzen wird. Die Wartefristen für die Teilnahme an der HFP nach der Zulassung beträgt für die Fachrichtungen TCM und TEN aufgrund der Anzahl der Verschobenen derzeit noch etwa ein bis zwei Jahre.
Wenn sich auch weiterhin nicht alle Verschobenen effektiv zum Wartelistentermin anmelden, verkürzt sich die Wartefrist noch schneller. Es macht deshalb Sinn, dass die Kandidat*innen bereits jetzt die Fallstudie verfassen und nicht damit zuwarten, da wir bereits jetzt schon Verschobene zu einem 12 Monate früheren Datum zur Teilnahme angefragt haben.
Die QSK wird in Kürze darüber entscheiden, wie zukünftig mit jenen Verschobenen umgegangen wird, welche sich zum vorbestimmten Datum nach entsprechendem Aufgebot zur Kurzanmeldung (ohne Abmeldung und konkreter Neuverschiebung) nicht zur effektiven Teilnahme anmelden. Es ist wahrscheinlich, dass solche Personen bei Nichtanmeldung zukünftig nicht mehr weiter auf der Warteliste geführt werden, damit die Plätze für Prüfungswillige freigegeben werden können. Diese Personen können sich zwar weiterhin zur Prüfung anmelden, werden aber nicht mehr dazu extra aufgefordert und haben keinen Vorrang mehr. Die QSK wird dazu ein entsprechendes Merkblatt verfassen, welches das Handling beschreibt.
Die Prüfungen werden auch zukünftig jeweils im Frühjahr (April/Mai) und Herbst (Oktober/November) stattfinden. Die Ausschreibung findet jeweils 8 Monate vor der Prüfung statt. Der Abgabetermin der Fallstudie ist jeweils im Zeitplan der Ausschreibung festgehalten und wird wie bisher ca. 2,5 Monate nach dem Ablauf der Anmeldefrist sein.
Sie sind auf der Warteliste für die HFP und haben Ihre Fallstudie geschrieben oder werden sie in Kürze fertigschreiben? So melden Sie sich für die nächste HFP per Kurzanmeldung gemäss der entsprechend aktuellen Ausschreibung und dem Anmeldelink an. Hat es freie Plätze werden diese in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
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