Zahlenkrieg
Als nach der Publikation des
Sozialpartner-Modells SVP-Präsident Rösti dem Arbeitgeberverband
vorwarf, ein Komplott zu schmieden mit dem Ziel, via
Altersvorsorge – BVG-Revision – Rentenzuschlag die
Gewerkschaften für den heiss ersehnten Rahmenvertrag zu
gewinnen, nahm das der Arbeitgeberverband sehr locker. Auch die
Vorwürfe des Gewerbeverbands, mit dem Rentenzuschlag würden die
Grundsätze der beruflichen Vorsorge verletzt, führten kaum zu
Reaktionen, desgleichen die Kritik aus Kreisen der
Pensionskassen.
Nervös reagierte der Arbeitgeberverband erst,
als Zweifel an den publizierten Kosten auftauchten. Und als die
NZZ gar von einer teuren Luxus-Revision sprach, war es mit der
Ruhe beim Arbeitgeberverband endgültig vorbei. Man warnte vor
einem «Zahlenkrieg», bevor noch die Vorlage auf dem Tisch liege
und klagte, das Modell würde «schlecht geredet».
Die Unruhe auf Arbeitgeberseite ist
nachvollziehbar. Mit der Übernahme des von den Gewerkschaften
geforderten Rentenzuschlags hat sich der Verband weit aus dem
Fenster gelehnt. Und es ist nicht unbedingt die Kritik von
Expertenseite die Sorgen macht, es ist wohl eher jene aus den
eigenen Reihen. Den Mitgliedern zu erklären, weshalb sich ihr
Verband für eine «Luxus-Revision» mit linken Vorgaben stark
macht, dürfte in der Tat schwerfallen. Keine Überraschung
deshalb, dass Präsident und Geschäftsleitung in den Medien
intensiv für den Kompromiss weibeln und versuchen, die
Vorbehalte zu entkräften.
Dabei fällt auf: es ist allein der
Arbeitgeberverband, der sich für das Modell in die Schanzen
wirft. Die Gewerkschaftsseite hat dem Vorschlag zwar artig aber
keinesfalls begeistert applaudiert, auf die Kritik bislang
jedoch nicht reagiert. Sie, auf deren Mist die Idee gewachsen
ist, lässt ihren Partner im Regen stehen. Was zur Frage führt,
wie viel ihnen der Kompromiss überhaupt wert ist.
Mit der Publikation von zwei Artikeln in der
Septemberausgabe der Schweizer Personalvorsorge hat die
Diskussion eine neue Stufe erreicht. Roger Baumann und Silvan
Gamper (c-alm) rechnen vor, welche Kosten der Kompromiss
auslöst. Mit 3,2 Milliarden weit mehr als die
Alternativvorschläge von ASIP (2,1) und Gewerbeverband (1,3
Mrd.). Auch wenn ein Fachartikel in einer Fachzeitschrift
politisch kaum Wellen schlägt, so dürften doch die Gegner des
Vorschlags sich die Zahlen sehr genau gemerkt haben, um sie bei
Gelegenheit hervorzuholen.
Der Arbeitgeberverband kritisiert die Zahlen
der c-alm vehement. Dabei geht es auch um die Frage, ob das
halbe Lohnprozent für den Rentenzuschlag zu den Kosten für den
Leistungsplan oder als Aufwendung für die Übergangsgeneration zu
betrachten ist. Baumann und Gamper schlagen es zu den Kosten für
den Leistungsplan mit der Begründung, dass nirgends von einer
zeitlichen Begrenzung die Rede ist. Der Arbeitgeberverband wirft
im Gegenzug c-alm vor, den Vergleich zu verfälschen, weil für
ASIP und Gewerbeverband die Kosten für die Kompensation
ebenfalls einbezogen werden müssten. Gute Argumente gibt es auf
beiden Seiten. Falls der Bundesrat für seine Vorlage das Modell
übernimmt, wird er für Klarheit sorgen müssen.
Differenzen bestehen auch bezüglich des
Umfangs der Mittel, die für den Zuschlag aufgebracht werden
sollen. Gemäss c-alm liegen sie bei 1,6 Mrd., was gemäss
Arbeitgeber eine halbe Mrd. zu viel ist. Nochmals anderes geht
Stephan Wyss (Prevanto) in seinem Kommentar in der Schweizer
Personalvorsorge vor. Als Experte rechnet er mit Barwerten und
kommt zum Schluss, dass sich über 15 Jahre ein Loch von 20 Mrd.
auftut was von den Arbeitgebern desgleichen entschieden
bestritten wird.
Eine Anfrage beim Sicherheitsfonds, der für
die Umverteilung der Mittel vorgesehen ist, lässt erkennen, dass
man dort die Situation entspannt angeht und fügt interessante
Details an. Geschäftsführer Daniel Dürr hält fest: «Der
festgelegte Beitrag von 0.5% sollte reichen, um die
Rentenzuschläge erbringen zu können. Eine Beitragserhöhung ist
nicht vorgesehen. Der Beitragssatz von 0.5% ist fix – eher
müssen die Zuschläge angepasst werden. Die Planrechnungen sehen
vor, dass für die ersten 15 Jahre die Einnahmen genügen, um die
Zuschüsse auszurichten – nach 15 Jahren (das System ist nicht
begrenzt) ist die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert. Der
Bundesrat wird dann über die Höhe der Rentenzuschläge
entscheiden. Diese brauchen dann nicht mehr so hoch zu sein.»
Der Sifo jedenfalls verlässt sich bei den
Zahlen offenbar auf die Sozialpartner und das BSV. Eine
Berechnung der Barwerte ist allerdings kaum möglich, wenn über
die Höhe und Dauer der Zuschläge keine Klarheit besteht. Andererseits
darf davon ausgegangen werden, dass Wyss wie auch Baumann und
Gamper – alles ausgewiesene Fachleute - ihre Zahlen zweimal
geprüft hatten, bevor sie das Gut zum Druck gaben. Die
Diskussion ist lanciert.
Beim BSV dürfte man aktuell intensiv am
Rechnen sein. Wenn, wie allgemein vermutet, die bundesrätliche
Vernehmlassungsvorlage bis Ende November vorliegen soll und
zudem der Bundesrat den Kompromissvorschlag in seinen Grundzügen
praktisch tel quel übernimmt, dann müssen die mitgelieferten
Zahlen überzeugen, ansonsten erleidet die Vorlage schon in der
Vernehmlassung oder dann im Parlament Schiffbruch. Ob
schlussendlich die Vorlage incl. Rentenzuschlag eine
Volksabstimmung überleben würde, ist dann nochmals eine ganz
andere Frage.
Wie auch immer: die Ausgangslage für die dringend benötigte
Revision auf dieser Grundlage scheint problematisch. Der ASIP
versucht nun, sein eigenes Modell nochmals in die Diskussion zu
bringen. Wie unsere Umfrage gezeigt hat, kommt es in Fachkreisen
ausgesprochen gut an, weit besser als der Kompromiss. Aber das
nützt nichts, solange nicht einflussreiche und «dossierfeste»
Parlamentarier dafür gewonnen werden können. Und die sind
bekanntlich im Bereich 2. Säule nicht übermässig dicht gesät.
Es werden Erinnerungen wach an die Diskussion
um das BVG in der Sommersession 1980, als die ständerätliche
Kommission die Vorlage des Bundesrates kurzerhand über Bord warf
und unter Leitung von Markus Kündig ein ganz anders geartetes
Projekt entwickelte und erfolgreich durch die Klippen der
parlamentarischen Beratung und der Volksabstimmung steuerte. Ob
das heutige Parlament und seine Exponenten zu einem ähnlichen
Kraftakt noch in der Lage wären?
Peter Wirth,
E-Mail
Ratsprotokoll der SR-Sitzung vom 9.6.1980 (S. 121)
Umfrage Vorsorgeforum zu den Revisionsmodellen
Uebersicht Revisionsmodelle
1. Oktober 2019
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten
(SKPE) hat in der revidierten Fachrichtlinie 4 eine
Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert.
Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen
Zinssatz der über der Obergrenze liegt, muss er dies
sachlich begründen.
Berechnung der Obergrenze gemäss Art. 3 der FRP 4:
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher
Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der
letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von
2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3%
Punkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die
Obergrenze gilt für alle Abschlüsse ab dem 31. Dezember
2019.
Die revidierte Fachrichtlinie FRP 4 zum technischen
Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist am 20. Juni 2019
von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK-BV),
für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie ist von
allen von der OAK zugelassenen Pensionskassen-Experten
in der Schweiz verbindlich einzuhalten.
Details zur Berechnung und der Höhe der Obergrenze
finden sich in der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) der
Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten.
Mitteilung d /
f /
FRP 4
1. Oktober 2019
Eine Gruppe um SVP-Nationalrätin Yvette Estermann hat
eine Volksinitiative lanciert, die eine Steuerbefreiung
als eine Art «Bonus» im Alter fordert. Der
Tages-Anzeiger schreibt:
Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherungen sollen bis zu einem
jährlichen Höchstbetrag von 72’000 Franken
steuerfrei werden. Dies fordert die
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu steuerfreien
AHV- und IV-Renten», die von einer Gruppe um
Nationalrätin Yvette Estermann (SVP/LU) lanciert
wurde.
Den Initianten bleibt bis am 24. März 2021 Zeit,
die benötigten 100’000 Unterschriften beizubringen.
Der Höchstbeitrag für die Steuerbefreiung sei so
angesetzt, dass jene AHV-Bezüger, die noch
weiterarbeiten wollten, dies auch tun
könnten, sagte Estermann vor der Presse in Bern.
Die Situation der älteren Menschen
habe sich stark verschlechtert. Die Steuerbefreiung
als eine Art «Bonus» im Alter sei eine bessere
Lösung als Ergänzungsleistungen oder andere
Hilfeleistungen, argumentierte sie.
Finanziert werden soll die
Steuerbefreiung mit den Hilfsgeldern, die an die
Europäische Union (EU) gezahlt werden. Die Schweiz
würde sich besser um das Wohlergehen ihrer
Bevölkerung kümmern statt die Kohäsionsmilliarde an
die EU-Länder im Osten zu zahlen, sagte Estermann
weiter.
TA
26. September 2019
Die Zeitschrift “HR Today” hat Ausgabe 10/2019 dem Thema
Sozialversicherung und insbesondere der Altersvorsorge
gewidmet.
HR Today
27. September 2019
Die NZZ behandelt die Konsequenzen einer Auszeit auf 1.
und 2. Säule und was vorgekehrt werden kann.
NZZ
24. September 2019
Das
meist diskutierte
Element des sog.
Sozialpartner-Kompromisses
zur BVG-Revision
bildet der
Rentenzuschlag. Zur
Finanzierung der
Ausgleichsmassnahmen
aufgrund der
Umwandlungssatz-Senkung
von 6,8 auf 6
Prozent sollen
paritätisch 0,5
Prozent Lohnprozente
erhoben werden. In
einem Kommentar der
Schweizer
Personalvorsorge
(9/19) schreibt der
Pensionskassen-Experte
Stephan Wyss
(Prevanto) dazu:
"Der Zuschlag
geht an alle
Versicherten,
also nicht nur
an Versicherte,
die nur eine
minimale
BVG-Altersrente
beziehen. Das
kann man zwar
als solidarisch
bezeichnen,
macht aber das
Paket aufgrund
der
Giesskannenverteiiung
unglaublich
teuer.
Eigene
Berechnungen
ergeben, dass
nicht einmal die
Grossverdiener
der letzten 15
Jahrgänge ihren
Rentenzuschlag
selbst
finanzieren. So
zahlt
beispielsweise
ein 55-Jähriger
mit einem
AHV-Lohn von
200’000 Franken
insgesamt 10’000
Franken bis
Alter 65 ein,
erhält aber
einen
lebenslänglichen
Rentenzuschlag
von 150 Franken
pro Monat,
dessen Barwert
rund 36’000
Franken beträgt.
10’000
Franken
eingezahlt,
36000 Franken
erhalten
— wahrlich kein
schlechtes
Geschäft.
Ich verstehe
nicht, dass
diese
Umverteilung von
jung (und arm)
zu alt und reich
positiv gesehen
wird. Noch
weniger verstehe
ich, dass die
Finanzierung der
Rentenzuschläge
für 15 Jahrgänge
nach 15 Jahren
bei Weitem noch
nicht
abgeschlossen
ist. Mit
plausiblen
Annahmen über
die Anzahl
Pensionierungen
in den nächsten
15 Jahren habe
ich nach dem in
der 2. Säule
gesetzlich
vorgeschriebenen
Kapitaldeckungsverfahren
den
Barwert
dieser neuen
Sozialleistung
berechnet. Das
Resultat hat
mich schockiert.
Da wie dargelegt
nicht einmal
Grossverdiener
ihren
Rentenzuschlag
selbst
finanzieren,
entsteht über
die 15 Jahre ein
Loch von
über 20
Milliarden
Franken.
Zwei Dinge
sind jetzt schon
klar. Wird
dieses Paket
angenommen, dann
wird der
Umlagebeitrag
von 0.5 Prozent
des AHV-Lohns
nach 15
Jahren nochmals
um rund 15 Jahre
fortgesetzt
werden müssen.
Und dies nur im
Fall, wenn kein
neuer
Rentenzuschlag
gesprochen wird.
Da aber der
Umwandlungssatz
in 15 Jahren
immer noch 6
Prozent beträgt,
braucht es zu
dessen
Finanzierung
eine «sichere»
Rendite von rund
4 Prozent.
Es ist also
schon heute
hochwahrscheinlich,
dass der
Umwandlungssatz
nochmals gesenkt
und in der Folge
ein
neuer
Rentenzuschlag
gewährt werden
muss. Der
Fondsstand wird
also wohl auch
sehr langfristig
negativ bleiben
und unseren
Jungen
angelastet
werden müssen."
Kommentar Wyss /
Kompromiss
Uebersicht
26. September 2019
Auf nau.ch
kritisiert
sgv-Direktor
Hans-Ulrich
Bigler den
Sozialpartner-Kompromiss,
den der
Gewerbeverband
nicht
mitträgt.
Bis
vor
kurzem
hat sich
der
Arbeitgeberverband
stets
vehement
gegen
höhere
Lohnprozente
zur Wehr
gesetzt.
Genau
aus
diesem
Grund
wetterte
die
Verbandsspitze
lange
gegen
die
STAF-Vorlage.
Die
Basis
griff
dann
korrigierend
ein. Für
die
Verbandsspitze
muss
dies ein
traumatisches
Erlebnis
gewesen
sein.
Wie
anders
ist zu
erklären,
dass sie
nun
plötzlich
extrem
freizügig
mit
Lohnprozenterhöhungen
umgeht
und auf
Kuhhändel
übelster
Art
einsteigt?
Das
sgv-Modell
zur
BVG-Revision
wird vom
Arbeitgeberverband
als
«Dumpinglösung»
bezeichnet.
Was für
ein
Unsinn.
Das
sgv-Modell
ist zwar
der
kostengünstige
Vorschlag,
der
zurzeit
auf dem
Tisch
liegt,
verursacht
gemäss
c-alm-Berechnungen
aber
auch
jährliche
Mehrkosten
von 1,3
Milliarden
Franken.
Enorm
viel
Geld,
das von
den
Arbeitnehmern
und den
Betrieben
erst
einmal
hart
erarbeitet
werden
muss.
Wer bei
jährlichen
Mehrkosten
von 1,3
Milliarden
Franken
von
„Dumping“
spricht,
hat ganz
offensichtlich
jede
Bodenhaftung
verloren.
nau.ch
2. Oktober 2019
Der
Pensionskassenverband
hat in einem
Schreiben an
die
Mitglieder
nochmals auf
sein in
Zusammenarbeit
mit c-alm
entwickeltes
Modell für
die
BVG-Revision
verwiesen
und eine
aktualisierte
Darstellung
publiziert.
Der Verband
hält dazu
fest:
Aktuell
werden
in den
Medien
verschiedene
Vorschläge
für eine
BVG-Revision
diskutiert.
In
diesem
Zusammenhang
will der
ASIP
Ihnen
unseren
an der
Mitgliederversammlung
vom 10.
Mai 2019
präsentierten
Vorschlag
in
Erinnerung
rufen
und den
anderen
Vorschlägen
gegenüberstellen.
Die
Umsetzung
ist
einfach
möglich.
Der
Vorschlag
ist
praxisorientiert
und
trägt
den
Kassenstrukturen
Rechnung.
Voraussichtlich
gegen
Ende
November
2019
wird der
Bundesrat
eine
Vernehmlassung
zur
BVG-Revision
eröffnen.
Wir
werden
Sie dann
gerne in
den
Meinungsbildungsprozess
einbeziehen
und Sie
einladen,
zu den
einzelnen
Vorschlägen
Stellung
zu
beziehen.
Zum
Modell
selbst wird
abschliessend
festgehalten:
Der
Vorschlag
des ASIP
kommt
den
politischen
Forderungen
für eine
wirksame
und
kosteneffiziente
BVG-Reform
am
nächsten.
Die
Umsetzung
ist – im
Gegensatz
zu den
anderen
Vorschlägen
–
einfach
möglich.
Zudem
wird das
heutige
Leistungsniveau
für
Teilzeitbeschäftigte
und
tiefe
Löhne
verbessert.
Unter
Annahme
einer
vernünftigen
Realverzinsung
gibt es
schliesslich
keine
„Verliererjahrgänge“.
Die
ungerechte
Umverteilung
von
aktiven
Versicherten
zu
Rentnern
kann in
BVG-Kassen
um rund
die
Hälfte
reduziert
werden.
Ausserdem
haben
die
vorgeschlagenen
Kompensationsmassnahmen
des
ASIP-Vorschlages
eine
vergleichbare
Wirkung,
ohne
dass
eine
komplizierte
und
unnötige
Umverteilung
installiert
werden
muss.
Das
sollte
Grund
genug
sein,
den
praxistauglichen
ASIP-Vorschlag
ernsthaft
zu
prüfen
und
letztlich
den
anderen
Vorschlägen
vorzuziehen.
ASIP-Modell
/
Übersicht
Revisionsvorschläge
30. September 2019
The CHF33bn (€29.5bn) pension fund for the canton of Zurich wants to set
the responsible investment benchmark for Swiss pension funds when it
comes to quality of implementation and communicating measures taken.
This is according to one of 10 principles that BVK – Switzerland’s third
largest pension fund by assets under management – has adopted for its
approach to responsible investment, which it said was an integral part
of risk management.
Also among BVK’s 10 principles was a statement that focusing on
efficient processes, transparent structures and low costs had a place in
responsible investment.
BVK also clearly stated that responsible investment could conflict
with return goals, and that in such a situation it would prioritise
long-term return optimisation.
IPE
25. September 2019
Bernhard Kissling berichtet im Tages-Anzeiger über eine geplante
Systemänderung beim Vorgehen des Sicherheitsfonds. Auslöser dafür ist
der Fall der IPG-BVG-Stiftung, welche den Sicherheitsfonds bisher mehr
als 54 Mio. Franken gekostet hat und damit zum teuersten Fall des Sifo
wurde. Nach gängiger Praxis ist dieser erst bei Zahlungsunfähigkeit
leistungspflichtig, welche oftmals erst lange nach Eintreten der
Sanierungsunfähigkeit eintritt und die Kosten für den Fonds stark nach
oben treibt. Das Bundesgericht hat die Praxis bestätigt. Notwendig für
eine Änderung ist eine Verordnungsrevision betr. Sifo. Kislig schreibt:
Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten, muss sie
heute erst dann der Hilfseinrichtung unterstellt werden, wenn sie
zahlungsunfähig ist. Das bedeutet: Der Verwalter einer maroden
Pensionskasse kann mit ihr noch während Jahren Geld verdienen, ohne
selbst ein Risiko einzugehen. Er kann damit weiterfahren, bis das
gesamte Vorsorgekapital der Versicherten ausgegeben ist.
Wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge bestätigt,
gibt es eine Reihe von Vorsorgeeinrichtungen, die dieses
Geschäftsmodell anwenden. Das Bundesgericht hat diese Praxis in
einem umstrittenen Urteil legitimiert.
Erst bei der Zahlungsunfähigkeit der Kasse übernimmt der
Sicherheitsfonds BVG die Finanzierung der Renten. Der
Sicherheitsfonds ist mit einer Versicherung vergleichbar. Er wird
von den Pensionskassen – oder genauer von den aktiven Versicherten –
finanziert und springt bei finanzieller Notlage ein, damit
Rentnerinnen und Rentner keine finanziellen Einbussen erleiden.
Die unter Vorsorgeexperten umstrittene Praxis soll bald der
Vergangenheit angehören. Der Sicherheitsfonds will dafür die
rechtliche Grundlage ändern. Er ist bereits bei der Bundesverwaltung
vorstellig geworden und hat einen Vorschlag eingereicht. Dieser
sieht vor, den entsprechenden Artikel der Verordnung über den
Sicherheitsfonds BVG anzupassen. Aktuell wird darin die
Zahlungsunfähigkeit einer Pensionskasse definiert.
Neu soll im Artikel erläutert werden, wann eine Kasse nicht mehr
sanierungsfähig ist. Wenn nach diesen Kriterien eine Sanierung
unmöglich erscheint, soll das Vorsorgewerk liquidiert werden und der
Sicherheitsfonds die Rentenbezüger übernehmen.
In der SFV wird in Art. 25 die Zahlungsunfähigkeit so umschrieben:
Art. 25 Zahlungsunfähigkeit
1 Zahlungsunfähig ist eine
Vorsorgeeinrichtung oder ein Versichertenkollektiv, wenn die
Vorsorgeeinrichtung oder das Versichertenkollektiv fällige
gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann
und eine Sanierung nicht mehr möglich ist.
2 Nicht mehr möglich ist die
Sanierung:
a. einer Vorsorgeeinrichtung, wenn über sie ein Liquidations- oder
Konkursverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet worden ist;
- b. eines Versichertenkollektivs, wenn über den Arbeitgeber
ein Konkursverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet
worden ist.
TA /
Verordnung Sicherheitsfonds
3. Oktober 2019
Die
Aargauische
Pensionskasse
informiert über den
Rücktritt von
Susanne Jäger als
Geschäftsführerin.
In der Mitteilung
heisst es dazu in
wenigen Zeilen:
“Die
Geschäftsführerin
Susanne
Jäger-Rey hat
mit dem
Wortspiel «nach
20 Dienstjahren
im Jahr 2020 ist
Zeit für Neues»
ihren Rücktritt
angekündigt. Mit
einem Jahr
Vorlauf vor dem
Rücktritt wird
es der APK
einfacher
möglich sein,
die Nachfolge zu
regeln.”
Mitteilung APK
3. Oktober 2019
Der
Ständerat hatte sich in der Herbstsession u.a. mit zwei Vorstössen
jeweils mit der gleichen Zielsetzung einer Entpolitisierung der
technischen Parameter (Umwandlungssatz, Mindestzins) in der 2. Säule zu
befassen: der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi und einer Motion
der SGK-N. Entschieden hat der Rat: Der Initiative Bortoluzzi keine
Folge zu leisten und die Motion zu sistieren. SR Graber führte für die
SGK-S vor dem Rat dazu aus:
Ihre Kommission sah sich mit zwei Vorstössen mit dem gleichen
Ziel konfrontiert, mit einer parlamentarischen Initiative und mit
einer Motion. Wir sind generell in der Kommission jeweils der
Auffassung, dass man nicht auf zwei Gleisen fahren sollte. Wir haben
uns deshalb entschieden, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi
keine Folge zu geben.
Hingegen beantragen wir, die Motion 16.3350 unserer
Schwesterkommission zu sistieren. Sie sollte sistiert werden, weil
das Thema wieder auf den Tisch kommt. Es gab dazu bereits einmal
einen Vorstoss unseres Kollegen Peter Hegglin, der wie in der Motion
verlangte, dass man das System des Umwandlungssatzes aus der
Gesetzgebung herausbricht und eine Anlehnung an die Lebenserwartung
vornimmt.
Da sieht die Kommission in den folgenden AHV- und
BVG-Diskussionen eine erneute Gelegenheit zur Erwägung dieses
Vorschlages. In unserer Kommission wurde die Forderung gestellt,
dass dies mit der Reform im Zusammenhang mit der anstehenden
BVG-Revision, wo ein partnerschaftlicher Kompromiss auf dem Tisch
liegt, der aber vom Gewerbeverband wiederum bekämpft wird, in diesem
Rahmen in voller Breite abgehandelt wird und man alle möglichen
Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen skizzieren würde.
Ratsprotokoll /
Initiative Bortoluzzi /
Motion SGK-N
25. September 2019
PPCmetrics
hat zum fünften Mal die Studie «Analyse der Geschäftsberichte
von Pensionskassen» publiziert. Zusätzlich zu allen im letzten
Jahr gezeigten Auswertungen, weist diese Publikation neu ein
Kapitel zum Zusammenhang zwischen absoluter Rendite und Grösse
von Vorsorgeeinrichtungen im Zeitraum der letzten beiden Jahre
aus. Als besonderen “Mehrwert” ihrer Studie hebt PPCmetrics
hervor, dass gegenüber anderen Untersuchungen zum Schweizer
Pensionskassenmarkt Daten aus den revidierten Geschäftsberichten
verwendet wurden. “Diese Daten zeichnen sich durch einen hohen
Standardisierungsgrad und eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im
Gegensatz zu Erhebungen, die auf subjektiven Befragungen
basieren, ist hiermit eine hohe Vergleichbarkeit möglich.”
Als Nachteil wäre anzufügen, dass in unserer schnelllebigen
Zeit die Daten für 2018 schon etwas Staub angesetzt haben. Der
Vorwurf der “Subjektivität” betreffend die anderen Erhebungen
(wir vermuten: OAK, Swisscanto, Complementa) scheint uns zudem
fragwürdig.
Als Ergebnis des neuen Kapitals über den Zusammenhang von
absoluter Rendite und Grösse der PKs wird festgehalten:
Die erste der beiden Grafiken auf der folgenden Seite
zeigt die absolute Rendite p.a. der letzten beiden Jahre auf
der vertikalen Achse und das durchschnittliche
Vorsorgevermögen3 der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen
auf der horizontalen Achse. Die Regressionsgerade mit den
Daten der erfassten Vorsorgeeinrichtungen weist eine
waagrechte Linie aus. Der durchschnittliche Achsenabschnitt
beträgt 2.51% und der Steigungsparameter liegt bei 0.00% pro
Milliarde CHF. Die Relation besitzt keine statistische
Signifikanz und lediglich 0.05% der Variation der absoluten
Rendite wird durch das Vorsorgevermögen der
Vorsorgeeinrichtung erklärt. In den letzten beiden Jahren
hatte somit die Vermögensgrösse keinen Einfluss auf die
absoluten Ergebnisse der Vorsorgeeinrichtungen.
Studie PPC
1. Oktober 2019
Volumen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen
(in Mio. $)
Laut einer Studie des Thinking Ahead Insitute von Willis
Towers Watson machen US-domizilierte Fonds mit 141 Fonds in den
Top 300 den Löwenanteil aus. Danach folgt UK mit 24 Fonds,
Kanada mit 17, Australien mit 16 und Japan mit 15 Fonds. Nach
den Niederlanden (12 Fonds) belegt die Schweiz den siebten Platz
mit neu 10 Fonds, nachdem Hoffman-La Roche es in die Top 300
geschafft hat. Wird die Verteilung nach AUM gemessen, zeigt
sich, dass die Schweiz nur mit verhältnismässig kleinen Fonds
vertreten ist. Mit 1.3% Anteil am Gesamtvermögen liegt sie auf
Rang 14.
Hinsichtlich der Aufteilung der Anlageklassen in den Top 20
wird das Vermögen überwiegend in Aktien investiert (44,7%),
gefolgt von festverzinslichen Anlagen (36,9%) sowie Alternativen
und Liquide Mittel (18,3%). Die Auswertung der entsprechenden
Anlageklassen innerhalb der Regionen zeigt, dass der
asiatisch-pazifische Raum überwiegend in festverzinsliche
Anlagen investiert (53,8%), während die nordamerikanischen und
europäischen Einrichtungen mehrheitlich in Aktien angelegt sind
(46,7% resp. 49.1%).
TOP 10 Pensionskassen weltweit (Mio. $)
Die
Global 300 Research des Thinking Ahead Insitute’s von Willis
Towers Watson erfasst jährlich die Gesamtvermögen der weltweit
grössten Pensionskassen. Dieses sank 2018 zwar nur um 0.4% auf
USD 18.0 Billionen. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies aber
einen starken Rückgang dar, wuchs das Vermögen 2017 doch um
15.1%.
Für die verwalteten Vermögen (AUM) der 20 grössten
Pensionskassen zeigt die in Zusammenarbeit mit Pensions &
Investments, einer führenden US-Fachzeitschrift, durchgeführte
Studie, dass diese im Jahr 2018 um 1,6% gefallen sind.
Gesamthaft entsprechen diese Vermögenswerte 40.7% der gesamten
AUM’s in der Studie (2017:41.1%).
Dies ist das erste Jahr seit 2012, in dem der Anteil der Top
20 Fonds am gesamten AUM gesunken ist. Die Wachstumsrate der Top
20 blieb im Zeitraum 2013 bis 2018 mit 4,7% jedoch höher als die
Wachstumsrate von 3,9% der Top 300 Fonds im gleichen Zeitraum.
Studie
3. Oktober 2019
In
der NZZ macht sich
Aymo Brunetti,
Professor an der Uni
Bern, stark für die
geplante Initiative
der
Jungfreisinnigen,
gemäss welcher das
Rentenalter in der
AHV für beide
Geschlechter
zunächst in
jährlichen
Zwei-Monats-Schritten
auf 66 angehoben und
danach schrittweise
– und nach einer
vorgegebenen Formel
– an die Entwicklung
der Lebenserwartung
angepasst werden
soll. Brunetti
schreibt:
"Es ist sehr
zu hoffen, dass
diese
Volksinitiative
zustande kommt
und damit die
offizielle
Schweiz
gezwungen wird,
sich in naher
Zukunft mit
einer wirklich
nachhaltigen
Reform der
Altersvorsorge
ernsthaft
auseinanderzusetzen.
Der Bundesrat
und das
Parlament
müssten so der
Bevölkerung die
ehrliche Frage
über die
Reformstrategie
stellen: Wollt
ihr permanente
Steuererhöhungen
vor allem auf
dem Buckel der
Jungen, oder
wollt ihr etwas
länger arbeiten?
Natürlich wird die
letztlich unvermeidliche
Erhöhung des
Rentenalters – egal wann
das sein wird –
kaum bei der ersten
Abstimmung angenommen
werden; es wird wohl
mindestens zwei Anläufe
brauchen. Das ist für
mich aber gerade das
schlagende Argument
dafür, die politische
Auseinandersetzung damit
nicht mehr weiter
aufzuschieben."
NZZ
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
OKTOBER
- 18. Oktober, Bern
BSV, Seco, ASIP
Europäischer
Investmentfonds für
Pensionskassen,
Info-Anlass zu Venture
Capital. E-Mail
Anmeldung
- 22. Oktober, Zürich
Assurinvest
Herbsttagung 2019 –
Weiterbildung für
Stiftungsräte.
Programm- Anmeldung
- 23. Oktober, Zürich
Institutional
Assets
Swiss Pension Forum.
Website
- 24. Oktober, Zürich
Swiss Life
Pension Services
Pension Breakfast.
Website
- 30. Oktober, Zürich
PK-Netz Wechsel der
Pensionskassen im Fokus
- 31. Oktober, Berrn
PK-Netz PK-Netz Tagung
2019.
Infos
NOVEMBER
- 5. November, Zürich
VPS Verlag
VPS-Impulse.
Link
- 6. November, Luzern
Zentralschweizer
Aufsicht
BVG-Seminar 2019.
Website
- 7. November,
Lausanne
Swiss Life
Pension Services
Pension Evening.
Website
- 12. November, Bern
IZS
BVG-Arena.
Website
- 13. November, Basel
Libera Libera Forum
2019.
- 14. November, Zürich
Pensionskassen-Forum
Pensionskassenforum,
Anmeldung
- 15. November, Aarau
Gewos
XV. AIS 2019.
Website
Aus- und
Weiterbildung
OKTOBER
- 15. Oktober, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Sachbearbeiterinnen Destinatärverwaltung.
Seminar
- 15. / 22. Oktober, Zürich-Flughafen
VPS Verlag
Zweitägiger Einführungsworkshop,
Website
- 29. Oktober, Luzern
VPS Verlag
Vorsorge- und Anlagestrategie einer Pensionskasse in der Praxis.
Link
- 29. Oktober, Bern
Kammer der PK-Experten
Weiterbildungstagung. Sammeleinrichtungen – Wie weiter?
- 30. Oktober, Zürich
ASIP
Weiterbildung für die obersten Führungsorgane.
Website
NOVEMBER
- 6. November, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Tagesseminar zur Aktualisierung für Stiftungsräte.
Infos
- 6. November – 4. Dezember, Luzern
VPS Verlag
Einführung in die berufliche Vorsorge. Modulkurs.
Link
- 7. November – 5. Dezember, Zürich Flughafen
VPS Verlag
Einführung in die berufliche Vorsorge. Modulkurs.
Infos
- 8. / 15. November, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1).
Infos
- 11. und 18. November, Zürich
Fachschule für Personalvorsorge Leistungen und Koordination in der berufl. Vorsorge.
Seminar
- 12. / 19. / 26. November, Luzern
VPS Verlag
Einführung in die Sozialversicherungen. Modulkurs.
Link
weitere
Termine ....
|