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393   7.10.2019        
      
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 KOMMENTAR

 

Zahlenkrieg

Als nach der Publikation des Sozialpartner-Modells SVP-Präsident Rösti dem Arbeitgeberverband vorwarf, ein Komplott zu schmieden mit dem Ziel, via Altersvorsorge – BVG-Revision – Rentenzuschlag die Gewerkschaften für den heiss ersehnten Rahmenvertrag zu gewinnen, nahm das der Arbeitgeberverband sehr locker. Auch die Vorwürfe des Gewerbeverbands, mit dem Rentenzuschlag würden die Grundsätze der beruflichen Vorsorge verletzt, führten kaum zu Reaktionen, desgleichen die Kritik aus Kreisen der Pensionskassen.

Nervös reagierte der Arbeitgeberverband erst, als Zweifel an den publizierten Kosten auftauchten. Und als die NZZ gar von einer teuren Luxus-Revision sprach, war es mit der Ruhe beim Arbeitgeberverband endgültig vorbei. Man warnte vor einem «Zahlenkrieg», bevor noch die Vorlage auf dem Tisch liege und klagte, das Modell würde «schlecht geredet».

Die Unruhe auf Arbeitgeberseite ist nachvollziehbar. Mit der Übernahme des von den Gewerkschaften geforderten Rentenzuschlags hat sich der Verband weit aus dem Fenster gelehnt. Und es ist nicht unbedingt die Kritik von Expertenseite die Sorgen macht, es ist wohl eher jene aus den eigenen Reihen. Den Mitgliedern zu erklären, weshalb sich ihr Verband für eine «Luxus-Revision» mit linken Vorgaben stark macht, dürfte in der Tat schwerfallen. Keine Überraschung deshalb, dass Präsident und Geschäftsleitung in den Medien intensiv für den Kompromiss weibeln und versuchen, die Vorbehalte zu entkräften.

Dabei fällt auf: es ist allein der Arbeitgeberverband, der sich für das Modell in die Schanzen wirft. Die Gewerkschaftsseite hat dem Vorschlag zwar artig aber keinesfalls begeistert applaudiert, auf die Kritik bislang jedoch nicht reagiert. Sie, auf deren Mist die Idee gewachsen ist, lässt ihren Partner im Regen stehen. Was zur Frage führt, wie viel ihnen der Kompromiss überhaupt wert ist.

Mit der Publikation von zwei Artikeln in der Septemberausgabe der Schweizer Personalvorsorge hat die Diskussion eine neue Stufe erreicht. Roger Baumann und Silvan Gamper (c-alm) rechnen vor, welche Kosten der Kompromiss auslöst. Mit 3,2 Milliarden weit mehr als die Alternativvorschläge von ASIP (2,1) und Gewerbeverband (1,3 Mrd.). Auch wenn ein Fachartikel in einer Fachzeitschrift politisch kaum Wellen schlägt, so dürften doch die Gegner des Vorschlags sich die Zahlen sehr genau gemerkt haben, um sie bei Gelegenheit hervorzuholen.

Der Arbeitgeberverband kritisiert die Zahlen der c-alm vehement. Dabei geht es auch um die Frage, ob das halbe Lohnprozent für den Rentenzuschlag zu den Kosten für den Leistungsplan oder als Aufwendung für die Übergangsgeneration zu betrachten ist. Baumann und Gamper schlagen es zu den Kosten für den Leistungsplan mit der Begründung, dass nirgends von einer zeitlichen Begrenzung die Rede ist. Der Arbeitgeberverband wirft im Gegenzug c-alm vor, den Vergleich zu verfälschen, weil für ASIP und Gewerbeverband die Kosten für die Kompensation ebenfalls einbezogen werden müssten. Gute Argumente gibt es auf beiden Seiten. Falls der Bundesrat für seine Vorlage das Modell übernimmt, wird er für Klarheit sorgen müssen.

Differenzen bestehen auch bezüglich des Umfangs der Mittel, die für den Zuschlag aufgebracht werden sollen. Gemäss c-alm liegen sie bei 1,6 Mrd., was gemäss Arbeitgeber eine halbe Mrd. zu viel ist. Nochmals anderes geht Stephan Wyss (Prevanto) in seinem Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge vor. Als Experte rechnet er mit Barwerten und kommt zum Schluss, dass sich über 15 Jahre ein Loch von 20 Mrd. auftut was von den Arbeitgebern desgleichen entschieden bestritten wird.

Eine Anfrage beim Sicherheitsfonds, der für die Umverteilung der Mittel vorgesehen ist, lässt erkennen, dass man dort die Situation entspannt angeht und fügt interessante Details an. Geschäftsführer Daniel Dürr hält fest: «Der festgelegte Beitrag von 0.5% sollte reichen, um die Rentenzuschläge erbringen zu können. Eine Beitragserhöhung ist nicht vorgesehen. Der Beitragssatz von 0.5% ist fix – eher müssen die Zuschläge angepasst werden. Die Planrechnungen sehen vor, dass für die ersten 15 Jahre die Einnahmen genügen, um die Zuschüsse auszurichten – nach 15 Jahren (das System ist nicht begrenzt) ist die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert. Der Bundesrat wird dann über die Höhe der Rentenzuschläge entscheiden. Diese brauchen dann nicht mehr so hoch zu sein.»

Der Sifo jedenfalls verlässt sich bei den Zahlen offenbar auf die Sozialpartner und das BSV. Eine Berechnung der Barwerte ist allerdings kaum möglich, wenn über die Höhe und Dauer der Zuschläge keine Klarheit besteht. Andererseits darf davon ausgegangen werden, dass Wyss wie auch Baumann und Gamper – alles ausgewiesene Fachleute - ihre Zahlen zweimal geprüft hatten, bevor sie das Gut zum Druck gaben. Die Diskussion ist lanciert.

Beim BSV dürfte man aktuell intensiv am Rechnen sein. Wenn, wie allgemein vermutet, die bundesrätliche Vernehmlassungsvorlage bis Ende November vorliegen soll und zudem der Bundesrat den Kompromissvorschlag in seinen Grundzügen praktisch tel quel übernimmt, dann müssen die mitgelieferten Zahlen überzeugen, ansonsten erleidet die Vorlage schon in der Vernehmlassung oder dann im Parlament Schiffbruch. Ob schlussendlich die Vorlage incl. Rentenzuschlag eine Volksabstimmung überleben würde, ist dann nochmals eine ganz andere Frage.

Wie auch immer: die Ausgangslage für die dringend benötigte Revision auf dieser Grundlage scheint problematisch. Der ASIP versucht nun, sein eigenes Modell nochmals in die Diskussion zu bringen. Wie unsere Umfrage gezeigt hat, kommt es in Fachkreisen ausgesprochen gut an, weit besser als der Kompromiss. Aber das nützt nichts, solange nicht einflussreiche und «dossierfeste» Parlamentarier dafür gewonnen werden können. Und die sind bekanntlich im Bereich 2. Säule nicht übermässig dicht gesät.

Es werden Erinnerungen wach an die Diskussion um das BVG in der Sommersession 1980, als die ständerätliche Kommission die Vorlage des Bundesrates kurzerhand über Bord warf und unter Leitung von Markus Kündig ein ganz anders geartetes Projekt entwickelte und erfolgreich durch die Klippen der parlamentarischen Beratung und der Volksabstimmung steuerte. Ob das heutige Parlament und seine Exponenten zu einem ähnlichen Kraftakt noch in der Lage wären?

Peter Wirth, E-Mail

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