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397   16.12.2019        
      
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 KOMMENTAR

Alles oder nüt?

Die Übungsanlage für den neuerlichen Anlauf zu einer BVG-Revision überzeugte: Die Sozialpartner setzen sich zusammen, erarbeiten einen Vorschlag, der Bundesrat übernimmt ihn und das Parlament braucht die Vorlage bloss noch durchzuwinken. Statt dass sich Politiker mit dem Geschäft profilieren, sollen jene, die bezahlen, das Sagen haben. So müsste es sein in der 2. Säule.

Schade nur, dass der Kompromiss, der jetzt als Resultat vorliegt, einen Konstruktionsfehler aufweist. Es ist der durch die Aktiven kollektiv finanzierte Rentenzuschlag, der die Freude am Sozialpartnerprojekt verdirbt.

Obwohl von den Gewerkschaften durchgesetzt, verteidigt der Arbeitgeberverband den Zuschlag tapfer gegen alle Angriffe. Der Kompromiss sei so fein austariert, dass ihn schon die kleinste Änderung gefährde, wird gewarnt. Als ob es sich um ein Kartenhaus handle, das der kleinste Windstoss zu Fall bringt.

Die beiden Spitzen des Arbeitgeberverbands – Präsident Vogt und Direktor Müller – haben in einem NZZ-Beitrag mit dramatischer Metaphorik versucht darzustellen, wie schlimm es um die 2.Säule steht und welche Gefahr droht, wenn der Vorschlag nicht  integral übernommen wird: «Das symbolische Haus der beruflichen Vorsorge ist einsturzgefährdet, wenn die unterste Etage morsch und der Baugrund nicht mehr tragfähig ist», heisst es.

Und: «Hier setzt der Sozialpartnerkompromiss an: Er sichert die Zukunftsfähigkeit aller Kassen. Fehlt diese Garantie für die ganze berufliche Vorsorge und wird der von Gewerkschaften und Arbeitgebern austarierte Kompromiss im neu zusammengesetzten Parlament aufgeschnürt, droht ein Debakel. Dann wären sämtliche Akteure in einer wackligen Bauruine gefangen und müssten um die Renten zittern.»

Davon kann natürlich keine Rede sein. Es gilt auch bei diesem Päckli nicht gleich «alles oder nüt». Zu unterscheiden sind Anpassungen der technischen Parameter wie Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle, Beitragssätze auf der einen und die Finanzierung der Kompensationsleistungen auf der anderen Seite. Und die beiden Elemente sind von der Systematik her voneinander unabhängig. Zur Finanzierung liegen diverse Vorschläge vor und diese lassen sich mit jedem Reformvorschlag kombinieren. Das ASIP-Modell beispielsweise kommt ohne weitere Solidaritäten und Umverteilung aus.

So scheint die Angst der Arbeitgeber vor einer allfälligen «Aufschnürung» durch das Parlament nicht durch das System als vielmehr politisch bedingt zu sein. Der SGB droht wie üblich mit dem Referendum, wenn nicht alle seine Wünsche erfüllt werden, insbesondere falls der von ihm erfundene Rentenzuschlag wegfällt. Das aber sollte für den Arbeitgeberverband noch lange kein Grund zu Panik sein. Ausser es liegt dem Geschäft eine «hidden agenda» zugrunde, wie die SVP argwöhnt.

Nein, für eine simple und erst noch technisch längst nicht ausreichende Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes, der zudem nur für eine Minderheit der Destinatäre relevant ist, benötigen wir kein neues Umverteilungssystem von jung zu alt à la AHV. Das «symbolische Haus» der beruflichen Vorsorge lässt sich auch ohne Luxusrevision und Sozialversicherungs-Beton stabilisieren.

Peter Wirth, E-Mail


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 BVG-REVISION

Bundesrat präsentiert Vernehmlassungsvorlage zur BVG-Reform

13. Dezember 2019

admin.jpg?w=1165Das BSV schreibt in einer Mitteilung zum Start der Vernehmlassung zur BVG-Revision:

Am 2. Juli haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse auf Einladung des Bundesrats einen Vorschlag zur Revision der zweiten Säule gemacht. Ziel ist, das Finanzierungsproblem der beruflichen Vorsorge zu vermindern, das Rentenniveau zu sichern und die soziale Absicherung von Erwerbstätigen mit kleinen Löhnen zu verbessern. Der Bundesrat schickt heute das Modell der Sozialpartner in die Vernehmlassung und behält sich vor, nach der Vernehmlassung Anpassungen zu machen.

Eckwerte

Für den Bundesrat bietet der Kompromiss der Sozialpartner die Chance auf eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge. Die Vorlage enthält die folgenden Massnahmen:

  • Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.

  • Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten beträgt er 200 Franken, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die übernächsten fünf Jahrgänge 100 Franken. Für die folgenden Jahrgänge legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2019) finanziert.

  • Der Koordinationsabzug wird von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter viele Teilzeitbeschäftigte und Frauen, erhalten eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.

  • Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden der Unterschied zwischen den jüngeren und den älteren Versicherten verkleinert und die Lohnkosten für die älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

  • Die Zuschüsse für Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der neuen Regelung nicht mehr nötig.

Mit diesen Massnahmen kann das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren.

aaa.gif?w=1165  Mitteilung BSV / acrobat.gif?w=1165  Gesetzesentwurf  /  Erläuterungen
 


Berset stellt die Vorlage den Medien vor

YouTube Video der Pressekonferenz zur Vernehmlassung über die BVG-Revision.
 

“Bundesrat im Gleichschritt mit
den Sozialpartnern”

13. Dezember 2019

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Der Arbeitgeberverband zeigt sich glücklich über die bundesrätliche Vorlage zur BVG-Revision, die sich eng an das Modell der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hält. Der Verband schreibt:

Der Sozialpartnerkompromiss ist der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – den beiden Finanzierern des BVG – getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig. Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.

Das Vernehmlassungsverfahren dürfte diesen Frühling beendet sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit die Botschaft noch vor dem Sommer zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament weiterhin, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform rasch durch das Parlament kommt und nicht aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.

aaa.gif?w=1165  Mitteilung SAV
 


“Historische Chance für die
berufliche Vorsorge”

sgb Der Gewerkschaftsbund hält zur bundesrätlichen Vorlage fest:

Zu­recht packt der Bun­des­rat die Chan­ce, die jah­re­lan­ge Reform-​Blockade zu lösen und die be­ruf­li­che Vor­sor­ge zu mo­der­ni­sie­ren. Er er­kennt, dass die Vor­la­ge den not­wen­di­gen Fort­schritt bringt bei den skan­da­lös tie­fen PK-​Renten der Frau­en und das Leis­tungs­ni­veau im BVG ins­ge­samt er­hält. Trotz so­for­ti­ger Sen­kung des Min­dest­um­wand­lungs­sat­zes von 6.8 auf 6 Pro­zent. Dies ge­lingt dank der Ein­füh­rung eines dau­er­haf­ten, so­li­da­risch fi­nan­zier­ten Ren­ten­zu­schlags ins BVG, der pro Kopf an alle künf­ti­gen BVG-​RentnerInnen aus­be­zahlt wird. Und, weil die Ar­beit­neh­men­den ge­mein­sam mit den Ar­beit­ge­bern be­reit sind, mehr Bei­trä­ge in die 2. Säule zu leis­ten.

Die Sta­bi­li­sie­rung des BVG ist wich­tig, weil sich die Ren­ten der 2. Säule seit über zehn Jah­ren im ste­ten Sink­flug be­fin­den. Durch die aus­ge­wo­ge­ne Kom­bi­na­ti­on von beitrags-​ und leis­tungs­sei­ti­gen Mass­nah­men sorgt der Kom­pro­miss für ein gutes Preis-​Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist über­zeugt: eine mehr­heits­fä­hi­ge Re­form der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge kann nur auf die­ser Basis ge­lin­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund wird er sich für das So­zi­al­part­ner­mo­dell ein­set­zen. Dabei ist allen Be­tei­lig­ten be­wusst, dass es kei­nen Spiel­raum gibt, den Kom­pro­miss auf­zu­schnü­ren.

aaa.gif?w=1165  Mitteilung SGB


“Umverteilung mit der Giesskanne”

asip.gif?w=1165Der Pensionskassenverband äussert sich in einer Mitteilung ablehnend zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur BVG-Revision:

Der Bundesrat hat in seinem, vor allem auf dem Sozialpartnerkompromiss basierenden Vorschlag einige Elemente des ASIP-Vorschlages in ähnlicher Form übernommen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ist hingegen klar abzulehnen.

Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.

Mit dem bundesrätlichen Vorschlag würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten.

Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.

Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst haben: der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt gemäss verschiedenen Quellen schon heute weniger als 5,8% im Alter 65. Der Bundesrat sollte daher bei der Reform auch berücksichtigen, was die Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich beschlossen haben.

acrobat.gif?w=1165  Mitteilung ASIP  /  ASIP-Modell


SRF: Stimmen zur BVG-Revision

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In der Tagesschau der SRF kommen diverse Akteure zu Wort: BR Berset, SAV-Direktor Müller (Bild), sgv-Direktor Bigler und SGB-Präsident Maillard.

aaa.gif?w=1165  SRF
 


“Die Medizin ist schlimmer als die Krankheit”

Hansueli Schöchli, bekanntlich noch nie ein Freund des Sozialpartner-Kompromisses zur BVG-Revision, hält nun auch nach Bekanntgabe der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates mit Kritik nicht zurück. Er schreibt:

Mit dem BVG-Reformvorschlag wird die AHV-Praxis der Umverteilung in die zweite Säule importiert. Auf diesen Import, der das traditionelle Prinzip der beruflichen Vorsorge (jeder spart für sich selber) weiter aushöhlt, kann man getrost verzichten. Es gibt deutlich günstigere Reformmodelle ohne Giesskanne, mit weniger versteckten Umverteilungen und mit weit weniger Ungerechtigkeit zwischen den Generationen.

Solche Verbesserungen widersprächen dem «Sozialpartner-Kompromiss», doch ein gewerkschaftliches Referendum gegen eine abgespeckte Vorlage wäre kein Drama: Will das Volk die Blockade, bliebe es zwar beim überrissenen Mindestumwandlungssatz, doch dies wäre das kleinere Übel als der unsägliche Vorschlag des Bundesrats. Dann könnte man sich auf eine Minireform mit wenig umstrittenen Teilen beschränken, welche etwa Teilzeiterwerbstätigen nützen und die Finanzierung von Verlusten bei jenen Vorsorgeeinrichtungen erleichtern, die nur wenig überobligatorisches Kapital haben.

aaa.gif?w=1165  NZZ


“Verfehlte Polemik des Asip”

Markus Brotschi, Bundeshausredaktor des Tages-Anzeiger, unterstützt den Bundesrat mit dessen Vorlage zur BVG-Reform und kritisiert den Pensionskassenverband.

Tatsache ist, dass mit dem Zuschlag die Rentenkürzungen ausgeglichen werden, die durch die Sanierung der zweiten Säule entstehen. Die Finanzierung über Lohnprozente hat eine sozialpolitische Komponente: Gutverdiener zahlen wesentlich mehr an den Rentenausgleich als jene, die am meisten vom Ausgleich profitieren. Diese Umverteilung ist ein Zugeständnis der Arbeitgeber an die Gewerkschaften, ohne deren Unterstützung die Reform erneut zum Scheitern verurteilt ist. Wenn selbst der Arbeitgeberverband hinter dem ordnungspolitischen Sündenfall steht, kann man ihn getrost hinnehmen.

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Arbeitgeber gegen Treibsand und den ASIP

pw. In der NZZ bringen Valentin Vogt und Roland Müller, Präsident und Direktor des Arbeitgeberverbands, nochmals ihr mit den Gewerkschaften ausgehandeltes BVG-Reformprojekt in Stellung gegen den Vorschlag des ASIP. Sie appellieren an die Verantwortung von PK-Verantwortlichen, dieses Modell zu unterstützen, auch wenn ihre Kassen den Umwandlungssatz längst weit über die neue Zielgrösse von 6% hinaus gesenkt haben und wegen des geforderten halben Lohnprozents deren Destinatäre gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Sie schreiben:

Auf einen Nenner gebracht: Das Sozialpartnermodell stärkt, modernisiert und vereinfacht das BVG. Dies trifft auf alle Vorsorgewerke zu, denn die im Kompromiss vereinten Sozialpartner haben besonderes Gewicht auf eine ausgewogene Generalüberholung gelegt. Darum zielt die Kritik des Pensionskassenverbands Asip ins Leere. Er hat in diesen Spalten moniert, mit dem Sozialpartnermodell müssten sich Pensionskassen, die ihre Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich bereits deutlich gesenkt hätten, an der Gesundung von BVG-nahen Kassen beteiligen.

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 BVG 2020

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