Alles oder nüt?
Die Übungsanlage für den neuerlichen Anlauf
zu einer BVG-Revision überzeugte: Die Sozialpartner setzen sich
zusammen, erarbeiten einen Vorschlag, der Bundesrat übernimmt
ihn und das Parlament braucht die Vorlage bloss noch
durchzuwinken. Statt dass sich Politiker mit dem Geschäft
profilieren, sollen jene, die bezahlen, das Sagen haben. So
müsste es sein in der 2. Säule.
Schade nur, dass der Kompromiss, der jetzt
als Resultat vorliegt, einen Konstruktionsfehler aufweist. Es
ist der durch die Aktiven kollektiv finanzierte Rentenzuschlag,
der die Freude am Sozialpartnerprojekt verdirbt.
Obwohl von den Gewerkschaften durchgesetzt,
verteidigt der Arbeitgeberverband den Zuschlag tapfer gegen alle
Angriffe. Der Kompromiss sei so fein austariert, dass ihn schon
die kleinste Änderung gefährde, wird gewarnt. Als ob es sich um
ein Kartenhaus handle, das der kleinste Windstoss zu Fall
bringt.
Die beiden Spitzen des Arbeitgeberverbands
– Präsident Vogt und Direktor Müller – haben in einem
NZZ-Beitrag mit dramatischer Metaphorik versucht darzustellen,
wie schlimm es um die 2.Säule steht und welche Gefahr droht,
wenn der Vorschlag nicht integral übernommen wird: «Das
symbolische Haus der beruflichen Vorsorge ist einsturzgefährdet,
wenn die unterste Etage morsch und der Baugrund nicht mehr
tragfähig ist», heisst es.
Und: «Hier setzt der
Sozialpartnerkompromiss an: Er sichert die Zukunftsfähigkeit
aller Kassen. Fehlt diese Garantie für die ganze berufliche
Vorsorge und wird der von Gewerkschaften und Arbeitgebern
austarierte Kompromiss im neu zusammengesetzten Parlament
aufgeschnürt, droht ein Debakel. Dann wären sämtliche Akteure in
einer wackligen Bauruine gefangen und müssten um die Renten
zittern.»
Davon kann natürlich keine Rede sein. Es
gilt auch bei diesem Päckli nicht gleich «alles oder nüt». Zu
unterscheiden sind Anpassungen der technischen Parameter wie
Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle, Beitragssätze auf der
einen und die Finanzierung der Kompensationsleistungen auf der
anderen Seite. Und die beiden Elemente sind von der Systematik
her voneinander unabhängig. Zur Finanzierung liegen diverse
Vorschläge vor und diese lassen sich mit jedem Reformvorschlag
kombinieren. Das ASIP-Modell beispielsweise kommt ohne weitere
Solidaritäten und Umverteilung aus.
So scheint die Angst der Arbeitgeber vor
einer allfälligen «Aufschnürung» durch das Parlament nicht durch
das System als vielmehr politisch bedingt zu sein. Der SGB droht
wie üblich mit dem Referendum, wenn nicht alle seine Wünsche
erfüllt werden, insbesondere falls der von ihm erfundene
Rentenzuschlag wegfällt. Das aber sollte für den
Arbeitgeberverband noch lange kein Grund zu Panik sein. Ausser
es liegt dem Geschäft eine «hidden agenda» zugrunde, wie die SVP
argwöhnt.
Nein, für eine simple und erst noch
technisch längst nicht ausreichende Anpassung des
Mindest-Umwandlungssatzes, der zudem nur für eine Minderheit der
Destinatäre relevant ist, benötigen wir kein neues
Umverteilungssystem von jung zu alt à la AHV. Das «symbolische
Haus» der beruflichen Vorsorge lässt sich auch ohne
Luxusrevision und Sozialversicherungs-Beton stabilisieren.
Peter Wirth,
E-Mail
13. Dezember 2019
Das
BSV schreibt in einer Mitteilung zum Start der
Vernehmlassung zur BVG-Revision:
Am 2. Juli haben der
Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der
Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und
Travail.Suisse auf Einladung des Bundesrats einen
Vorschlag zur Revision der zweiten Säule gemacht.
Ziel ist, das Finanzierungsproblem der beruflichen
Vorsorge zu vermindern, das Rentenniveau zu sichern
und die soziale Absicherung von Erwerbstätigen mit
kleinen Löhnen zu verbessern. Der Bundesrat schickt
heute das Modell der Sozialpartner in die
Vernehmlassung und behält sich vor, nach
der Vernehmlassung Anpassungen zu machen.
Eckwerte
Für den Bundesrat bietet der
Kompromiss der Sozialpartner die Chance auf eine
mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge. Die
Vorlage enthält die folgenden Massnahmen:
-
Der
Mindestumwandlungssatz, mit dem das
angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt
wird, wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Revision in einem Schritt von 6,8 auf 6,0
Prozent gesenkt.
-
Künftige Bezügerinnen und
Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der
beruflichen Vorsorge erhalten einen lebenslangen
monatlichen Rentenzuschlag. Für
die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach
Inkrafttreten beträgt er 200 Franken, für die
nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die
übernächsten fünf Jahrgänge 100 Franken. Für die
folgenden Jahrgänge legt der Bundesrat den
Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag
ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird
solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent
auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853
200 Franken (Stand 2019) finanziert.
-
Der
Koordinationsabzug wird von heute 24
885 auf 12 443 Franken gesenkt. Dadurch wird ein
höherer Lohn versichert. Versicherte mit
kleineren Löhnen, darunter viele
Teilzeitbeschäftigte und Frauen, erhalten eine
bessere soziale Absicherung gegen Alter und
Invalidität.
-
Die
Altersgutschriften werden angepasst und
gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu
gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine
Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem
BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die
Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden der
Unterschied zwischen den jüngeren und den
älteren Versicherten verkleinert und die
Lohnkosten für die älteren gesenkt. Heute liegen
die Altersgutschriften für Versicherte ab 55
Jahren bei 18 Prozent.
-
Die Zuschüsse für
Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstigen
Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind
aufgrund der neuen Regelung nicht mehr nötig.
Mit diesen Massnahmen kann das
Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen
Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere
Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden
insbesondere viele Frauen profitieren.
Mitteilung BSV /
Gesetzesentwurf /
Erläuterungen
13. Dezember 2019
YouTube Video der Pressekonferenz
zur Vernehmlassung über die BVG-Revision.
13. Dezember 2019
Der Arbeitgeberverband
zeigt sich glücklich über die bundesrätliche Vorlage zur
BVG-Revision, die sich eng an das Modell der
Gewerkschaften und der Arbeitgeber hält. Der Verband
schreibt:
Der Sozialpartnerkompromiss ist
der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite –
den beiden Finanzierern des BVG –
getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf
dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und
bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen
vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den
ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen
Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und
vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig.
Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.
Das Vernehmlassungsverfahren
dürfte diesen Frühling beendet sein. Der
Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die
Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit
die Botschaft noch vor dem Sommer
zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann.
Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament
weiterhin, den demografischen Herausforderungen der
beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen
entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform
rasch durch das Parlament kommt und nicht
aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte
Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.
Mitteilung SAV
13. Dezember 2019
Der
Gewerkschaftsbund hält zur bundesrätlichen Vorlage fest:
Zurecht packt der Bundesrat die
Chance, die jahrelange Reform-Blockade
zu lösen und die berufliche Vorsorge zu
modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage
den notwendigen Fortschritt bringt bei den
skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das
Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz
sofortiger Senkung des
Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6
Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines
dauerhaften, solidarisch
finanzierten Rentenzuschlags ins BVG,
der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen
ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden
gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind,
mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.
Die Stabilisierung des
BVG ist wichtig, weil sich die Renten der
2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug
befinden. Durch die ausgewogene
Kombination von beitrags- und
leistungsseitigen Massnahmen sorgt der
Kompromiss für ein gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist
überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der
beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis
gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich
für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei
ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen
Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.
Mitteilung SGB
11. Dezember 2019
pw. In der NZZ bringen Valentin
Vogt und Roland Müller, Präsident und Direktor
des Arbeitgeberverbands, nochmals ihr mit den
Gewerkschaften ausgehandeltes BVG-Reformprojekt in
Stellung gegen den Vorschlag des ASIP. Sie appellieren
an die Verantwortung von PK-Verantwortlichen, dieses
Modell zu unterstützen, auch wenn ihre Kassen den
Umwandlungssatz längst weit über die neue Zielgrösse von
6% hinaus gesenkt haben und wegen des geforderten halben
Lohnprozents deren Destinatäre gleich zweimal zur Kasse
gebeten werden. Sie schreiben:
Auf einen Nenner gebracht: Das
Sozialpartnermodell stärkt, modernisiert und
vereinfacht das BVG. Dies trifft auf alle
Vorsorgewerke zu, denn die im Kompromiss vereinten
Sozialpartner haben besonderes Gewicht auf eine
ausgewogene Generalüberholung
gelegt. Darum zielt die Kritik des
Pensionskassenverbands Asip ins Leere. Er
hat in diesen Spalten moniert, mit dem
Sozialpartnermodell müssten sich Pensionskassen, die
ihre Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich
bereits deutlich gesenkt hätten, an der Gesundung
von BVG-nahen Kassen beteiligen.
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8. Dezember
2019
Für
kommenden Mittwoch
(11.12.19) wird die
Publikation der
Vernehmlassungsvorlage
zur BVG-Revision
erwartet. In der NZZ
werden schon früher
geäusserte
Vorbehalte gegen den
sog.
Sozialpartner-Kompromiss
wiederholt. Er
dürfte die Grundlage
für die Vorlage des
Bundesrats bilden.
Hansueli Schöchli
hält ihn für zu
teuer und eine
Belastung für die
jüngeren
Generationen. Die
Arbeitgeber erachten
die in der NZZ
genannten Zahlen für
falsch. Vor allem
stossen sie sich am
Begriff der
“Luxusrevision”, der
ebenfalls wiederholt
wird. Schöchli
schreibt:
Die St. Galler
Vorsorgeberatungsfirma
c-alm hat nun
die finanziellen
Folgen einer
solchen Reform
ohne Giesskanne
ausgerechnet.
Demnach würden
sich die
Gesamtkosten im
Vergleich zum
Sozialpartner-Vorschlag
etwa halbieren –
auf rund 1,5
Mrd. Fr. pro
Jahr. Die Kosten
für die
Rentenzuschläge
alleine könnte
man so gar um 80
bis 90%
reduzieren.
«Kompensationsmassnahmen
sollten
weitgehend durch
die wenigen
betroffenen
Pensionskassen
selbst getragen
werden, denn
dafür bestehen
bereits
Rückstellungen»,
sagt zudem
c-alm-Experte
Roger Baumann.
Unter
Berücksichtigung
dieser
Rückstellungen
«wären kaum mehr
Rentenzuschläge
im
Sozialpartnermodell
nötig».
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5. Dezember 2019
2020
tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die
AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Es ist die grösste
Neuerung in den Schweizer Sozialversicherungen im
kommenden Jahr. Diese und alle weiteren im Jahr 2020
anstehenden Änderungen, sowie die wichtigsten laufenden
Projekte werden vom BSV in einem kurzen Überblick
vorgestellt (Stand: November 2019). Im Bereich
Berufliche Vorsorge sind aufgeführt:
-
Mindestzinssatz: Der
Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen
Vorsorge (BVG) bleibt 2020 unverändert bei 1
Prozent. Der Bundesrat ist der Eidgenössischen
BVG-Kommission gefolgt, die sich für die
Beibehaltung des bisherigen Satzes aussprach. Der
Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben der
obligatorischen 2. Säule. Ansonsten steht es den
Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Verzinsung
festzulegen. Der seit 2017 geltende Satz von 1
Prozent ist der tiefste in der Geschichte der
beruflichen Vorsorge der Schweiz.
-
Rentenanpassung: Auf den 1.
Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und
Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen
Vorsorge erstmals an die Preisentwicklung angepasst.
Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden,
erhöhen sich um 1,8 Prozent, Renten der Jahre 2010,
2013 und 2014 um 0,1 Prozent.
Mitteilung BSV
12. Dezember 2019
Die Begünstigungsregelung in der zweiten Säule wird
weniger flexibel und Dividendenzahlungen aus
qualifizierter Beteiligung werden höher besteuert. Dafür
profitieren laut Pensexpert unter anderem
Immobilienbesitzer bei Vorsorgestiftungen mit
entsprechenden Anlagereglementen von neuen
Investitionsmöglichkeiten.
Investrends
8. Dezember 2019
Am
6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung
zur Änderung der Verordnungen im Rahmen der beruflichen
Vorsorge (FZV, BVV2, BVV3) eröffnet. Die
Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. März 2020 .
In den Erläuterungen zu den vorgeschlagenen
Änderungen wird ausgeführt:
In diesen drei Verordnungen sind spezifische
Anpassungen erforderlich. Es geht darum, einige
Verordnungsartikel aufgrund der aktuellen
Entwicklung des technischen Zinssatzes,
der Mortalitätsrate und der
lnvaliditätsquote anzupassen sowie
bestimmte parlamentarische Vorstösse umzusetzen.
Am 25. April 2019 hat die Kammer der
Pensionskassenexperten die neue FRP 4
beschlossen. Am 20. Juni 2019 hat die
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
mit der FRP 4 die neue Version der Fachrichtlinie
als Mindeststandard verabschiedet. In dieser
Richtlinie ist kein Referenzzinssatz mehr
festgelegt, weshalb die mathematische Formel
im FZV-Anhang, die auf diesem
Referenzzinssatz beruht, rasch angepasst werden
muss.
Angesichts der aktuellen Entwicklung muss der für
die Berechnung der Ein- und Austrittsleistung bei
Versicherungsplänen mit Leistungsprimat
verwendete Zinsrahmen angepasst werden. Mit 2,5
Prozent ist die derzeitige untere Grenze zu hoch.
Ebenfalls gesenkt werden muss der prozentuale
Mindestanteil aller Beiträge, der zur Finanzierung
der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität
verwendet werden muss (Versicherungsprinzip). Der in
Artikel 1h BW 2 vorgesehene aktuelle Satz von 6
Prozent entspricht nicht mehr den jüngsten
biometrischen Daten (hauptsächlich in Bezug
auf die lnvaliditätswahrscheinlichkeit). Zudem
beruhen einige der vorgeschlagenen
Verordnungsänderungen auf parlamentarischen
Vorstösse:
• Art. 3 Abs. 2 Bst. b BW 3 in Erfüllung des
Postulats Weibel (Po. 13.3813 Überträge von Geldern
der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen)
• Art. 15a Abs. 1 und 2 FZV sowie Art. 2a Abs. 1
und 2 BW 3 in Erfüllung der Interpellation Dittli (lp.
18.3405 Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen
seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?)
• Art. 53 Abs. 1 Bst. e und f sowie Art. 55 Bst.
f BW 2 in Erfüllung der Motion Weibel (15.3905
lnfrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver
machen» wird eine eigene Limite für die
lnfrastrukturanlagen von 10% verlangt).
Mitteilung BSV /
Erläuternder Bericht /
Verordnungstexte
8. Dezember 2019
Die
Inkassohilfe bei familienrechtlichen
Unterhaltsansprüchen wird in der Schweiz
vereinheitlicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom
6. Dezember 2019 die entsprechende
Inkassohilfeverordnung (InkHV) gutgeheissen und auf den
1. Januar 2022 Kraft gesetzt. Damit werden
unterhaltsberechtigte Personen künftig in allen Kantonen
gleichbehandelt, wenn sie die zugesprochenen
Unterhaltsbeiträge nicht erhalten. Zu den vorgesehenen
Leistungen der Inkassohilfe gehört auch die
Meldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung.
So wird es künftig nicht mehr möglich sein, dass sich
jemand Vorsorgekapital der 2. Säule (berufliche
Vorsorge) auszahlen lässt und gleichzeitig seine
Unterhaltspflichten vernachlässigt. Die Fachstellen
werden den Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen
Personen melden können, die ihre Unterhaltspflicht nicht
erfüllen. Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen
werden ihrerseits verpflichtet, die Inkassohilfestellen
umgehend zu informieren, wenn Vorsorgekapital
ausbezahlt werden soll.
Schweizer Morgenpost /
Mitteilung BSV /
InkHV
13. Dezember 2019
Entwicklung Asset Allokation
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im
November eine durchschnittliche Performance von 1,14% und seit
Jahresbeginn 10,57% nach Gebühren.
- Die mittleren Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von CHF
300 Mio. bis CHF 1 Mrd. schnitten mit 1,19% am besten ab, dicht
gefolgt von den kleineren Vorsorgeeinrichtungen mit bis zu CHF 300
Mio. mit 1,18%. Die grossen Pensionskassen mit über CHF 1 Mrd.
bildeten mit 1,03% das Schlusslicht.
- Alle Anlageklassen trugen diesen Monat positiv zur Performance
bei und keine der Vorsorgeeinrichtungen verbuchte ein negatives
Gesamtergebnis.
UBS PK-Performance
5. Dezember 2019
Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat die Pensionskasse SBB, eines der
grössten öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerke des Landes, zur Kundin
gewonnen. Wie einer Mitteilung der Staatsbank zu entnehmen ist, will die
Kasse der Bundesbahnen ab März 2020 eine Digitallösung des Instituts in
Betrieb nehmen. Konkret geht um ein Software-Modul, welches die
Glarner für ihre «Kreditfabrik» im Geschäft mit Hypotheken entwickelten.
Die Pensionskasse SBB hat dieses nun zur selbstständigen Bewirtschaftung
des eigenen Hypotheken-Portfolios lizenziert.
finews
12. Dezember 2019
Die
SNB hat an einem Mediengespräch ihre Politik verteidigt. Den
Banken und Pensionskassen unterstellte Nationalbankpräsident
Jordan indirekt eine zu eng auf ihre eigenen Interessen
ausgerichtete Einstellung. «Wir sind überzeugt, dass der Nutzen (des
Negativzinses) klar überwiegt», sagte Jordan. Ausschlaggebend für
seine Einschätzung sei, «dass wir eine Gesamtperspektive
einnehmen und das Gesamtinteresse des Landes verfolgen». Der
Gleichgewichtszins sei global gesunken, weil mehr gespart und
verhältnismässig wenig investiert würde, was unter anderem mit
der demografischen Entwicklung zusammenhänge. Um expansiv zu
wirken, müsse der Leitzins unter den Gleichgewichtszins gesenkt
werden. Der Negativzins von 0,75% wird unverändert fortgesetzt.
NZZ / Text Referate
9. Dezember 2019
Die Luzerner Zeitung gibt Tipps, was bis zum Jahresende mit Blick auf
Steuern und Altersvorsorge von den Versicherten noch unternommen werden
kann.
Luzerner Zeitung
4. Dezember 2019
Der
Stiftungsrat der
PKZH hat am 3.
Dezember 2019 Frau
Helga Portmann zur
neuen Vorsitzenden
der Geschäftsleitung
ernannt. Die
55-jährige studierte
Versicherungsmathematik
und Statistik an der
Universität Bern und
schloss mit einem
Lizenziat ab. Die
Aktuarin SAV verfügt
über eine
langjährige
Erfahrung im Bereich
der
Sozialversicherungen
als Leiterin
Aufsicht, Revisorin
und aus ihrer
Tätigkeit für ein
Versicherungsunternehmen.
Sie wird mit
Wirkung ab 1.
September 2020
angestellt und den
Vorsitz der
Geschäftsleitung
sowie die Leitung
des
Geschäftsbereichs
Versicherung auf 1.
Oktober 2020
übernehmen.
Sie folgt auf Dr.
Ernst Welti, seit
1999 Vorsitzender
der
Geschäftsleitung,
dessen ordentlicher
Altersrücktritt per
Ende September 2020
erfolgt.
4. Dezember 2019
Nach
knapp fünf Jahren
übergibt Urban Hodel
die Geschäftsführung
des PK-Netz an
Eliane
Albisser.
Eliane Albisser
wurde im November
2019 vom Vorstand
der 16 PK-Netz
Verbänden gewählt.
Sie hat
Rechtswissenschaften
studiert und zuletzt
als Rechtsberaterin
bei der Gewerkschaft
VPOD Basel
gearbeitet. In
dieser Funktion
konnte sie
Erfahrungen in der
Interessenvertretung
der Arbeitnehmer
sammeln.
Mitteilung PK-Netz
10. Dezember 2019
Swiss Life schreibt zu ihrer Studie über die unterschiedliche
Rentenhöhe von Frauen und Männern in der 2. Säule:
Frauen erhalten heute im Alter
rund ein Drittel
weniger Rente als Männer. Der sogenannte Gender
Pension Gap nimmt zwar langsam ab, wird jedoch in absehbarer
Zeit nicht verschwinden, wie eine umfassende Studie von
Swiss Life zeigt. Am grössten ist der Gender Pension Gap bei
verheirateten Frauen: Aufgrund der ökonomischen Einheit von
Ehepaaren ist diese Differenz aber oft
nicht unmittelbar spürbar. Direkt betroffen sind heute vor
allem geschiedene Rentnerinnen. Als
vorsorgetechnisch besonders tückisch erweist sich der
Konkubinatshaushalt für jene Frauen, die
sich primär um die Kindererziehung kümmern. Zu einer
tieferen Rentendifferenz tragen heute bereits viele KMU mit
einer teilzeitfreundlichen Anpassung des Koordinationsabzugs
bei.
Weiterlesen »
5. Dezember 2019
Das Credit Suisse Sorgenbarometer ist eine jährliche Studie zur
Erfassung und Beobachtung der Meinung der Schweizer
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das Sorgenbarometer existiert
bereits seit 43 Jahren und wird seit 1995 durch gfs.bern
erhoben.
Die grösste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer ist 2019
die Zukunft der Altersvorsorge. Mit 47 Prozent nennt rund die
Hälfte der Stimmberechtigten die Altersvorsorge als eines der
fünf grössten Probleme der Schweiz. An zweiter Stelle steht das
Gesundheitswesen, respektive die steigenden Prämien, gefolgt von
Ausländern, die von 30 Prozent der Befragten genannt werden.
An vierter Stelle kommt dieses Jahr der
Umweltschutz/Klimawandel zu liegen. 29 Prozent benennen dies als
eines der fünf wichtigsten Probleme der Schweiz. Neu in den Top
10 der wichtigsten Probleme sind ausserdem die Persönliche
Sicherheit, sowie Meinungsverschiedenheiten mit der EU, nach
denen (auch vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um das
Rahmenabkommen) dieses Jahr separat gefragt wurde. Dagegen sind
Sorgen rund um Löhne sowie die Bundesfinanzen aus den Top 10
gerutscht.
Sorgenbarometer /
NZZ
4. Dezember 2019
UBS hat eine Studie mit dem Titel “Was bedeuten Negativzinsen
für die Altersvorsorge” publiziert. Darin werden zwei Szenarien
für die Zukunft der Performance der Kassen entsprechend der
Zinsentwicklung skizziert.
Basisszenario: gradueller Zinsanstieg:
Zwar erwarten wir, dass die Zinsen steigen, jedoch nur langsam
und auf ein im historischen Vergleich sehr moderates Niveau. Der
Deckungsgrad einer Pensionskassen würde wegen den Kursverlusten
auf dem Obligationenportfolio anfänglich fallen. Zwar halten die
meisten Pensionskassen ihre Anleihen bis zum Ende der Laufzeit
und Verluste wären in erster Linie ein Bucheffekt, dennoch würde
es den Verbindlichkeiten ein kleineres Vermögen
gegenüberstellen, was der Gesundheit der Pensionskasse schadet
und das zukünftige Anlageverhalten negativ beeinflussen würde.
Anfängliche Kursverluste würden durch allmählich steigende
Coupons in der langen Frist kompensiert.
Weiterlesen »
6. Dezember 2019
Die
OAK informiert, dass
die „Liste der
anerkannten
TER-Kostenquoten-Konzepte
für
Kollektivanlagen“,
welche eine Beilage
zu den Weisungen W –
02/2013 «Ausweis der
Vermögensverwaltungskosten»
darstellt, angepasst
worden ist. Die
Anpassung betrifft
die Anerkennung der
Richtlinie zur
Berechnung und
Offenlegung der
Kosten von
strukturierten
Produkten des
Schweizerischen
Verbands für
Strukturierte
Produkte (SVSP).
Neue Liste
8. Dezember 2019
Auf finews heisst
es: Schweizer
Pensionskassen haben
ein Renditeproblem,
Strukturierte
Produkte ein
Transparenzproblem.
Nun nähern sich die
Branchen an. Man
spricht von einem
Durchbruch. Weiter
wird ausgeführt:
Wegen der
Kostenintransparenz
fassten bislang
viele
Pensionskassen
Strukis nicht
an. Doch diese
Hürde hat der
SVSP nun aus dem
Weg geräumt. Wie
der
Struki-Verband
mitteilte, hat
die Oberaufsichtskommission
Berufliche
Vorsorge (OAK)
das Konzept des
SVSP für
Kostentransparenz
genehmigt.
Demnach gilt
ein Struki nun
als
kostentransparent,
wenn die
vereinbarten
Kostenangaben
den Schweizer
Pensionskassen
zur Verfügung
gestellt werden.
Der SVSP schrieb
in der
Mitteilung von
einem Durchbruch
in der
Diskussion mit
den
Pensionskassen.
Er ist der
Überzeugung,
dass Strukis den
Vorsorgeeinrichtungen
zusätzliche
Möglichkeiten
geben, die
Performance zu
steigern und das
Risiko zu
steuern.
Konkret
heisst das, dass
Struki-Emittenten
den
Pensionskassen
beim Kauf eines
Produktes
Kostenangaben in
drei
Kategorien
machen müssen:
«einmalige
Kosten»,
«wiederkehrende
Kosten» und
«Nebenkosten».
Dies entspricht
den europäischen
Anforderungen
für verpackte
Anlageprodukte,
der sogenannten
PRIIPs-Verordnung.
Auf der
SVSP-Website
werden zudem die
tagesaktuellen
Kostenangaben
zugänglich
gemacht.
Die Hürde
Kostentransparenz
ist somit
genommen und der
SVSP erhofft
sich nun eine
Intensivierung
des
«konstruktiven
Austauschs
zwischen
Emittenten von
Strukturierten
Produkten und
Schweizer
Pensionskassen».
finews /
TER-Konzepte OAK
/
Mitteilung SVSP
12. Dezember 2019
Die OAK schreibt in
einer
Medienmitteilung zu
den Ergebnissen
einer bei c-alm in
Auftrag gegebenen
Studie zur 2013
erlassenen Weisung
zum Ausweis der
Vermögensverwaltungskosten:
Die
OAK-BV-Weisungen
haben laut
Studie den
gewünschten
Transparenzschub
gebracht. Die
Weisungen werden
einerseits von
den
Vorsorgeeinrichtungen
sehr
gewissenhaft
umgesetzt, was
durch den seit
2013
beobachteten
Anstieg der in
den
Betriebsrechnungen
ausgewiesenen
Vermögensverwaltungskosten
und in einer
durchschnittlichen
Kostentransparenzquote
von fast 100%
zum Ausdruck
kommt.
Andererseits
führen die
OAK-BV-Weisungen
indirekt zu
einer
weitreichenden
Kostendarstellung
bei
Kollektivanlagen,
insbesondere
auch bei vorher
weniger
kostentransparenten
alternativen
Anlagen. Von
dieser
Offenlegung auf
der Produktseite
profitieren
letztlich auch
Anlegergruppen
ausserhalb der
2. Säule.
Weiterlesen »
12. Dezember 2019
Die
geplanten
Überbrückungsleistungen
haben im Ständerat
einen schweren
Stand. Eine
bürgerliche Mehrheit
hat überraschend
starke Eingriffe
beschlossen – zum
sichtbaren Ärger von
Bundesrat Alain
Berset. Eintreten
wurde mit 31 gegen
14 Stimmen
beschlossen.
NZZ /
Ratsprotokoll
9. Dezember 2019
ATP (Denmark) was
named European
Pension Fund of the
Year at last night’s
IPE Awards dinner in
Copenhagen. The top prize was
one of six awards
scooped by Denmark’s
biggest pension
fund, including for
Long-Term Investment
Strategy, another
gold award category.
The DKK 934bn
(€105bn) investor
was also recognised
for its work in
emerging markets and
innovation. Accepting the
main award,
Bo Foged (pictured
far right above)
said, “I didn’t
expect to receive
this prize, but
thank you to the
jury and the
audience and also
the team at ATP who
worked really hard
this year.”
IPE
5. Dezember 2019
Women
in Denmark had
pension savings at
the end of last year
that were 25%
smaller than those
of men, but there
are signs they are
catching up,
according to a
report from the
Danish central bank. Danmarks
Nationalbank
released pension
statistics for
individuals for the
end of December 2018
showing women had
average pension
savings of just
under DKK796,000
(€106,500), while
men had more than
DKK1.06m in their
pension pots.
For both men and
women, there was a
wide divergence in
the size of
individual pension
fortunes, the bank
said, with age being
the main factor.
There were a
number of other
factors determining
pension size, it
said, and these
related to salary,
collective
agreements, savings
rates and varying
labour-market
participation due
to, for example,
maternity and
part-time employment.
IPE
12. Dezember 2019
It
didn’t take Yu Ben
Meng long to find
problems at the
nation’s largest
pension fund. Six
months after
starting as
investment chief of
the California
Public Employees’
Retirement System,
he told board
members at a Santa
Rosa, Calif.,
gathering in July
that some older
investments might be
valued too richly,
said people familiar
with the matter. By
fall, the fund had
shaved the value of
a real-estate
investment trust and
was looking more
closely at a
five-plus-year-old
bet on a solar
developer, other
people said.
The steps are
emblematic of Mr.
Meng’s overhaul of
the $389 billion
fund known as
Calpers. Now as his
first year comes to
a close, Calpers has
cut ties with a
longstanding manager
on a hometown
project,
jettisoned
underperforming
stock pickers, and
slowed work on a
multibillion-dollar
private-equity
experiment.
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