Organspende: Bundestag stimmt für die Entscheidungslösung
Organspenden für herzkranke Kinder sind eine besondere Herausforderung, weil hier nicht nur Parameter wie Dringlichkeit, Laborwerten u.v.m. zählten sondern auch die Größe passen muss. Neben der Dringlichkeit sind gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer die Erfolgsaussichten einer Transplantation entscheidend, um auf die Warteliste zu kommen, u.a. ob das transplantierte Organ auch längerfristig funktionstüchtig bleiben wird. Bisher konnten deshalb jedes Jahr weniger als 40 Herztransplantationen bei herzkranken Kindern realisiert werden. 2017 konnten nur 215 Kinder unter 16 Jahren mit einer Organtransplantation gerettet werden – die niedrigste Quote seit 2008. Unter 257 Herztransplantierten waren lediglich 30 Kinder unter 16 Jahren. Obwohl Kinder bevorzugt gelistet werden, versterben 30 % der Kinder auf der Warteliste für eine Herz- oder Lungentransplantation, ehe ein Organ für sie gefunden wird.
Das Parlament lehnte heute die viel diskutierte Einführung der Widerspruchsregelung mit 379 gegen 292 Stimmen ab, wonach alle Organspender geworden wären, die nicht ausdrücklich widersprochen hätten. Stattdessen befürwortet die Mehrheit des Bundestages die Entscheidungslösung: Bürger werden damit künftig bei Behördengängen, z.B. der Verlängerung des Personalausweises und bei Arztbesuchen regelmäßig für das Thema Organspende sensibilisiert. Ein Online-Register wird eingerichtet, in dem Entscheidungen jederzeit zu ändern sein werden. Damit soll die Zahl der Organspender gesteigert werden. 432 Abgeordnete waren für diesen Entwurf, 200 dagegen und 37 enthielten sich. Für Kinder sollen die Neuregelungen nicht gelten. Grundwissen über Organspenden soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden.
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