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Pro Velo Thurgau Newsletter 1/20
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Abstand ist Anstand erhält viel Unterstützung

Bereits sind über 5'000 Unterschriften bei der Petition eingegangen, welche einen gesetzlich geregelten Mindestabstand beim Überholen von Velofahrenden verlangt. Dazu erhält die Kampagne auch von anderer Seite viel Unterstützung.


Frühestens im Frühling wird das Parlament über die Motion des FDP-Nationalsrats Rocco Cattaneo beraten, welche unsere Forderung unterstützt. Bis dahin wird die Frist für die Petition verlängert, so dass die stattliche Zahl von über 5'000 Mitunterzeichnenden noch etwas erhöht werden kann. Kurz vor Behandlung der Motion möchten wir die Petition medienwirksam einreichen. Also nicht zögern und die Petition jetzt online unterschreiben oder einen Petitionsbogen ausfüllen und von allen Bekannten und Verwandten unterschreiben lassen! Alle weiteren Infos unter www.1m50.ch

Nebst der Forderung soll die Kampagne auch der Sensibilisierung dienen und da erhalten wir von verschiedenen Seiten Unterstützung. So sind die Thurgauer Gemeinden Arbon, Egnach (im Bild), Kreuzlingen und Tägerwilen dem Beispiel aus dem zürcherischen Mettmenstetten gefolgt und haben grössere Plakate am Strassenrand hingestellt. Im Kanton Neuenburg hat die Kantonspolizei zusammen mit Pro Velo und dem Strassenverkehrsamt eine Broschüre zum Thema verfasst und die Kantonspolizei Thurgau hat das Thema an der WEGA aufgegriffen und die neueste Leuchtwesten-Serie für die Schülerinnen und Schüler dem Überholabstand gewidmet. Ein schöner Ansporn, um die Kampagne weiter zu führen!
 

 
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Kinder auf dem Trottoir?

 
Hohe Wellen schlug in den Medien letzthin die Frage, ob es erlaubt werden soll, dass  Kinder auf dem Trottoir Velo fahren dürfen. Eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Gewiss gibt das Fahren auf dem Trottoir ein Gefühl der Sicherheit - bei Ein- und Ausfahrten kann dies jedoch trügerisch sein. Andererseits beklagen die Fussgänger wohl zurecht, dass ihnen Platz weggenommen wird. Im ländlichen Thurgau wäre die Regelung wohl angebracht, in den Städten wäre sie aber mit Schwierigkeiten verbunden. Eine neue Regelung dürfte aber demnächst kommen und braucht nur noch die Absegnung des Bundesrats. Noch nicht ganz geklärt ist, bis zu welchem Alter das Fahren auf dem Trottoir erlaubt sein wird. Folgt der Bundesrat dem Vorschlag des ASTRA, dürften Kinder bis 12 davon profitieren. Wichtig wird in jedem Fall sein, dass Trottoirs nicht die neuen Radwege werden und als billige und halbgare Ausreden für geeignete Infrastruktur missbraucht werden. Unsere Präsidentin Vera Zahner hat dazu in einem Bericht von TeleTop Stellung bezogen, zu sehen hier.
 

Velofahrkursdaten für 2020 bekannt

 
Ungeachtet dessen, ob Kinder bald auf dem Trottoir fahren dürfen oder nicht, ist eine gute Verkehrsschulung wichtig und hilft, die Kinder auf das selbständige Fahren im Verkehr vorzubereiten. Deshalb führen wir unser beliebtes Velofahrkursangebot fort und geben die Daten für 2020 bereits bekannt. Neu finden die Fortsetzungskurse BF im Herbst anstatt Frühling/Sommer und jeweils am Samstagvormittag anstatt Mittwochnachmittag statt und dauern drei anstatt zwei Stunden.  

Daten und Anmeldung auf unserer Homepage

 
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