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BGH: Informationswahnsinn in E-Shops und in 8 Schritten zum DSGVO-sicheren Brexit
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BGH: Informationswahnsinn in E-Shops und in 8 Schritten zum DSGVO-sicheren Brexit

Januar 2020
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber das letzte was ich in Online-Shops vermisse, sind noch mehr rechtliche Informationen. Der BGH sieht es jedoch anders und wenn Sie einen E-Shop betreiben und sich an Verbraucher richten, dann sollten Sie Ihren Check-Out-Prozess daher dringend überprüfen.

Ein weiterer Anlass für eine Prüfung, diesmal datenschutzrechtlicher Natur, steht mit dem Brexit am 31. Januar an. Ich erkläre Ihnen, wie Sie weiterhin Dienstleister aus Großbritannien einsetzen oder Daten in dem neuen "Drittland" verarbeiten können.

Zum Abschluss möchte ich Sie auf unsere neue Podcastfolge hinweisen, in der wir mit "Cybergrooming und Schutz von Kindern im Internet" ein m.E. sehr wichtiges Thema besprechen.

Ich wünsche Ihnen trotz der turbulenten Zeit schöne Tage und bis zum nächsten Monat,
Ihr Dr. Thomas Schwenke 

Inhalt des Newsletters:
  1. Informationspflichten im Check-Out von Online-Shops.
  2. In 8 Schritten zum DSGVO-sicheren Brexit.
  3. Podcast zum Cybergrooming und Schutz von Kindern.

Darf's ein bisschen mehr Info sein? BGH: Ja, viel mehr!

Der BGH hat die Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu Informationspflichten im Check-Out bestätigt: Shopbetreiber müssen zu jedem bestellten Produkt quasi die ganze Produktdetailseite in der Bestellübersicht kopieren.

Dass dies zu einem Information-Overkill, statt zur Übersichtlichkeit führt ist zwar sehr wahrscheinlich, den deutschen Gerichten aber scheinbar egal.

Zusammenfassung und Anmerkung zur BGH-Entscheidung bei Facebook (oder alternativ bei LinkedIn)

In 8 Schritten zum DSGVO-sicheren Brexit – Praxishinweise und Checkliste

Wenn Sie personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln, z.B. dort ansässige Cloud-Dienste oder andere Dienstleister einsetzen, dann müssen Sie sich um die Folgen des Brexit für Ihre Datenverarbeitung kümmern.

Wie die Rechtslage nach dem 31. Januar aussieht, wie viel Zeit Ihnen verbleibt und welche Prüfungsschritte Sie durchführen müssen, erkläre ich Ihnen in meinem Blog-Beitrag.

Zum Beitrag "In 8 Schritten zum DSGVO-sicheren Brexit – Praxishinweise und Checkliste"
 

Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung #72


Der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger erklärt, ab wann die Ansprache von Minderjährigen im Internet strafbar und warum unser Täterbild falsch ist, wie Kinder und Minderjährige geschützt werden können und warum die hohe Aufklärungsquote in dem Bereich kein gutes Zeichen ist.

Zu hören: Website - iTunes - Spotify

Ich freue mich am 24. & 25. April 2020 in Berlin beim ersten VerbändeCamp als Themenpate dabei zu sein. Mein Thema wird lauten "Datenschutz, Recht und Umgang mit der Ungewissheit".  

Ich freue mich auf Ihre Anmeldung, die Sie hier zusammen mit weiteren Infos finden: verbaendecamp.de/

Vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder mit rechtssicherer DSGVO-Datenschutzerklärung und weiteren Generatoren. 

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Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M., Dipl.FinWirt(FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät zum Marketingrecht sowie Vertragsrecht und ist zertifizierter Datenschutzauditor, Datenschutzbeauftragter sowie Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich). Er gehört zu den bekanntesten Marketinganwälten Deutschlands, ist Redner, Blogger und Podcaster, sowie Buchautor und Visiting Fellow Teil des Forschungsprojekts „Chancen und Risiken von Smartcams im öffentlichen Raum“ (ChaRiSma) an der Universität Oldenburg sowie Anbieter vom Datenschutz-Generator.de. Website: https://drschwenke.de/
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