Es ist halt ein Kompromiss
Wir Schweizer halten viel auf unsere
Kompromissfähigkeit. Und legendär ist die dazugehörige
Definition: Ein (guter) Kompromiss ist, wenn alle gleich
unzufrieden sind.
Unseren Lesern schwant wohl schon, worauf wir hinauswollen.
Richtig: den sog. Sozialpartnerkompromiss. Leider entspricht er
nicht der obigen Definition. Während der Arbeitgeberverband
schon bei der Präsentation des Verhandlungsergebnisses wehmütig
von der Kröte sprach, die es zu schlucken gilt, herrschte auf
Gewerkschaftsseite ungetrübte Freude. Von paritätischem Leiden
keine Spur.
Überhaupt scheint die Kompromissbereitschaft
ungleich verteilt. Und statt von Kompromiss wird oft von der
«politischen Machbarkeit» gesprochen. Sie bildet sozusagen den
vorauseilenden Kompromiss, dem Einknicken vor erwarteten oder
auch nur vermuteten Einwänden, denen man lieber gleich aus dem
Weg geht. Ein vor allem auf bürgerlicher Seite zu beobachtendes
Phänomen. Wir beschränken uns auf unseren engeren
Kompetenzbereich, der für entsprechende Beispiele bestens
reicht.
Beweisstück Nr. 1: der erwähnte
Sozialpartnerkompromiss, der in die Schweizer Politik-Geschichte
als Mutter aller Kompromisse eingehen dürfte. Beweisstück Nr. 2:
das vielgelobte ASIP-Modell für die BVG-Revision. Was sind seine
Vorzüge? Es ist praktikabel, einigermassen kostengünstig, und
erfüllt die Anforderung des Leistungserhalts bei tieferem
Umwandlungssatz.
Doch selbst die vom ASIP vorgeschlagene
Senkung des UWS auf 5,8 Prozent gilt als riskant, sprich schwer
machbar, obwohl 5 Prozent richtig wären. Die in der
Mittelweg-Allianz versammelten Kritiker des Kompromiss-Models
wollen deshalb nur 6 Prozent in ihrer ASIP-Variante. Die
reduzierte Senkung wird als «Feinschliff» mit erhöhtem
Realisierungspotential verkauft. Als ob die Sensitivität der
Stimmbürger auf 0,2 Prozentpunkte ansprechen würde.
Die Vertreter des ASIP geben gerne zu, dass
der UWS eigentlich auf 5 Prozent zu senken wäre. Von einem
Fachverband möchte man deshalb gerne erwarten, dass er darauf
beharrt und aufzeigt, wie das Notwendige zu erreichen wäre. Wenn
die Fachleute nicht auf dem bestehen, was eigentlich zwingend
ist, wer dann? Man will realistisch sein, und versagt sich doch
den Realitäten.
Man ist kompromissbereit, wo faktisch gar
kein Spielraum besteht. Denn der UWS kann beliebig gesetzt
werden, die Kosten für die Leistungen werden davon nicht
tangiert, auch wenn die linken Populisten etwas anderes
suggerieren.
Am absurdesten ist das Argument der
Zumutbarkeit. 5 Prozent sind angeblich nicht zumutbar und
politisch deshalb nicht machbar. Aber 6 Prozent sind weder
grosszügig noch nett gegenüber den Versicherten. Die
biometrischen und finanziellen Verhältnisse kümmern sich so
wenig um die Zumutbarkeit wie das Wetter. Die
Versicherungstechnik lässt sich durch die Politik nicht
austricksen. Zu hohe Sätze führen einfach zu höheren Beiträgen
und/oder Umverteilung. In der Regel beidem.
Gesetzlich festgelegte 5 Prozent machen unter
den gegebenen Verhältnisse nicht mehr weh als 6 Prozent. Die
Frage ist nur, wem was wieviel weh tut. Die Politik geht von
einer höheren Schmerzresistenz der jungen Versicherten aus.
Ihnen scheint ein überhöhter UWS eher zumutbar zu sein als eine
stärkere Senkung den alten. Wahrscheinlich stimmt das auch. Das
so ungeniert auszunützen, ist allerdings nicht sehr edel. Ist
das ein Kompromiss? Kaum. Es ist politisches Kalkül.
Peter Wirth,
E-Mail
7. Februar 2020
Michael Schoenenberger listet in der NZZ die nicht
existierende Erfolgsgeschichte des Sozialministers auf.
Und befürchtet, am Ende könnte sich das als Erfolg für
die Sozialisten erweisen. Auszüge aus dem Kommentar:
Es war ein Dogma. Und es ist ein
Dogma geblieben bis heute: Nur ein Sozialdemokrat
kann die «sozialen Dossiers» reformieren. Nur ein
Sozialdemokrat überzeugt seine eigenen Leute. Nur
ein Linker in der Verantwortung, so die
Bürgerlichen, ist ein «guter Linker» – einer, der
unideologisch und sachorientiert die notwendigen
Reformen durchsetzt. Zum Beispiel in der
Altersvorsorge, im Gesundheitswesen.
Heute ist das Dogma widerlegt:
Auch ein Linker kann die Sozialwerke nicht
reformieren. Berset ist gescheitert. Von Beginn an
beging er zu viele Fehler. Zunächst baute er das
Bundesamt für Sozialversicherungen um. Anstatt Leute
ins Boot zu holen, die ihm widersprachen, setzte er
auf Gleichstrom: Schlüsselstellen wurden mit Linken
besetzt, Kritiker suchten das Weite.
Bald sprach man nicht mehr vom Bundesamt für
Sozialversicherungen, sondern von der «roten
Kapelle».
Die dramatischen Fakten. Die gesamte
Altersvorsorge ist in Schieflage. In der
AHV türmen sich die Milliardendefizite. Bis 2030
klafft eine Finanzierungslücke von 26 Milliarden
Franken – notabene trotz den jährlichen 2 Milliarden
(!), die dank dem Volks-Ja zur Staf-Vorlage
zusätzlich in die AHV fliessen. Die berufliche
Vorsorge ist eine einzige grosse Baustelle. Die
wichtigsten Parameter sind noch immer politisch
bestimmt. Weil aber die Politik handlungsunfähig
ist, bleiben die Parameter falsch eingestellt.
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7. Februar 2020
pw. Beat Metzler breitet im Tages-Anzeiger seine Meinung
zur Rolle der Pensionskassen auf dem Wohnungsmarkt aus.
Keine Überraschung: sie kommen nicht besonders gut weg.
Metzler hält nichts vom Markt und von Renditen. Und der
Leser erfährt eine neue Definition von Umverteilung. Die
ist doch eigentlich gut, aber dann offenbar auch wieder
nicht. Besser scheinen Planung, Zuordnung von Wohnungen,
sonst herrscht Chaos. Unter dem Strich ist der Artikel
ein Plädoyer für die gescheiterte Genossenschaftsinitiative.
Auszüge:
Pensionskassen befürchten, dass ihnen wegen der
Genossenschaftsinitiative das Mietgeschäft
wegbricht. Würden Genossenschaften beim
Landverkauf bevorzugt, schade das den
Altersvorsorgern. Ihnen würde es schwerer fallen,
gute Grundstücke zu erhalten. Dies schmälere die
Anlageerträge. In der Rentenlogik ergibt dieser
Einwand komplett Sinn. Von irgendwo muss die Rendite
kommen.
Aus Sicht der Mieterinnen überzeugt das Argument
weniger. Wohl die wenigsten haben sich eine
Pensionskasse als Vermieterin ausgesucht. Vielleicht
hätten sie lieber eine günstigere Wohnung
gehabt als jene der Pensionskasse. Aber sie
fanden nichts Besseres an vergleichbarer Lage.
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6. Februar 2020
Eine Pensionskasse plant die Sanierung einer
Liegenschaft und kündigt den Mietern. Wie der Blick
schreibt, die “Community ist empört”.
Die Bewohner der Liegenschaft Brunnmattstrasse
18-18b/20-20a in Kriens LU stehen vor einem
Scherbenhaufen.
Die Pöstlerin klingelt am letzten Donnerstag bei
jeder der insgesamt 97 Wohnungen und bringt die
eingeschriebene Kündigung. Ohne Vorwarnung.
Es fliessen Tränen im Treppenhaus. Die 40 Jahre
alten Wohnblöcke sollen total saniert werden, alle
Mieter müssen bis Ende Juni raus. Sie sind
verzweifelt, empört und wütend.
Die Community hat grosses Verständnis. Marcelo
aus Huttwil BE gibt den Betroffenen Recht: «Es geht
nur noch um die Rendite. Das ist eine Sauerei von
der Pensionskasse!»
Blick
4. Februar 2020
Im bürgerlichen
Lager wächst der
Widerstand gegen die
laufende Reform der
zweiten Säule. Die
FDP-Fraktion spricht
sich gegen das
zentrale Element
aus, schreibt der
Tages-Anzeiger.
Nun zeichnet
sich mit
zunehmender
Deutlichkeit ab,
dass der
Rentenkompromiss
im
bürgerlichen
Lager kaum
Chancen
hat, eine
Mehrheit zu
finden.
Beispielhaft
zeigt das die
neu
zusammengestellte
FDP-Fraktion.
Sie hat am
vergangenen
Wochenende an
einem Seminar
ihre
Fraktionsziele
definiert und
unter anderem
über die
berufliche
Vorsorge
diskutiert.
Dabei beschloss
sie mit
deutlicher
Mehrheit, eine
Umlagekomponente
im BVG
abzulehnen.
Diese sei
systemfremd.
«Damit
schlägt die
FDP-Fraktion
den
Kompromissvorschlag
der
Sozialpartner
faktisch aus»,
sagt ein
einflussreiches
Fraktionsmitglied.
Namentlich will
es derzeit nicht
in Erscheinung
treten, weil das
beschlossene
Papier noch
intern sei. Das
Schlüsselelement
des
Kompromissvorschlags
sei, dass eine
Übergangsgeneration
eine
Zusatzprämie
erhalten soll,
damit trotz
tieferem
Umwandlungssatz
die Renten nicht
sinken. Kritik
übt das
FDP-Mitglied
daran, woher das
Geld für diesen
Härteausgleich
kommen soll:
Finanzieren
würden es alle
Arbeitnehmer und
Arbeitgeber mit
einer Abgabe von
zusätzlichen 0,5
Lohnprozenten –
ein
klassisches
Umlagesystem.
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6. Februar 2020
Die Aargauer
Zeitung
schreibt:
“Neue
Präsidentin
der
Sozialkommission
gibt
Kompromiss
von
Gewerkschaften
und
Arbeitgebern
geringe
Chancen.”
«Wenn
am Ende
nur die
Gewerkschaften,
die
linken
Parteien
und die
Spitze
des
Arbeitgeberverbandes
dahinter
stehen,
hat der
Vorschlag
keine
Chance»,
sagt die
Aargauer
CVP-Nationalrätin
Ruth
Humbel.
Der
Arbeitgeberverband
habe im
vergangenen
Sommer
offenbar
einer
Lösung
zugestimmt,
die von
den
eigenen
Mitgliederverbänden
nicht
mitgetragen
werde.
«Detailhandel,
Baumeister,
Banken,
die
Pharma –
alle
haben
sich
abgewendet
und
schlagen
ein
eigenes
Modell
vor. Wer
steht
eigentlich
noch
hinter
dem
Kompromiss?»
Humbel
ist
nicht
gut zu
sprechen
auf den
Arbeitgeberverband.
Sie
sagt,
dieselben
Verbandsexponenten,
die bei
der
Volksabstimmung
zur
Altersvorsorge
2020 vor
drei
Jahren
eine
Erhöhung
der
AHV-Rente
um
monatlich
70
Franken
«mit
unglaublicher
Vehemenz»
bekämpft
hätten,
forderten
nun im
Rahmen
des
sozialpartnerschaftlichen
Kompromisses
einen
umlagefinanzierten
200-Franken-Zuschlag
in der
zweiten
Säule.
Das sei
«unglaubwürdig
und
irritierend».
(…)
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9. Februar
2020
Der
Tages-Anzeiger
berichtet
über
den
Entscheid
der
CVP-Bundeshausfraktion,
die
Vernehmlassungsvorlage
des
Bundesrates
zur
BVG-Reform
abzulehnen.
Die Rentenreform des Bundesrates liegt schon länger in der Agonie. Jetzt versetzt die CVP dem Sanierungsplan für die Pensionskasse den Todesstoss. Die Bundeshausfraktion der Partei hat beschlossen, den Kernpunkt der Vorlage und damit faktisch das ganze Projekt abzulehnen.
Das Projekt hat damit in einer zukünftigen Abstimmung im Parlament keine Mehrheit mehr. FDP und SVP haben schon länger signalisiert, dass sie ebenfalls wegen der Lohnprozente nicht mitmachen werden. Damit bleiben nur noch die Stimmen der SP und der Grünen. Und das reicht nicht. Die Reform, die einst von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam entwickelt wurde und als grosser Kompromiss galt, hat nun selbst die Unterstützung der Mitte verloren. Sie ist damit tot.
Die CVP will indes nicht als Verhinderer einer Rentenreform dastehen. Sie schlägt deshalb gleichzeitig Alternativen zur Finanzierung vor – und die sind brisant. Statt Lohnprozente sollen Reserven des Bundes und der Nationalbank herangezogen werden.
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6. Februar 2020
Hanspeter
Konrad,
Direktor des
ASIP, macht
sich in der
Handelszeitung
für das
Reformmodell
seines
Verbands
stark:
Einmal
mehr
stehen
wir am
Anfang
einer
politischen
Auseinandersetzung
rund um
die
Reform
der
beruflichen
Vorsorge.
Bereits
jetzt
wird mit
selten
harten
Bandagen
gekämpft.
Die
Pensionskassen
vertreten
den
Standpunkt,
dass die
Lösung
fair und
einfach
umsetzbar
sein
muss,
dass sie
keine
unnötigen
Kosten
verursachen
darf und
dass
Rentensenkungen
verhindert
werden
müssen.
Insbesondere
soll die
Reform
auch die
bereits
vorweggenommenen
Korrekturmassnahmen
der
meisten
Pensionskassen
fair
berücksichtigen.
In
diesem
Sinn hat
der Asip
bereits
im Mai
2019
einen
Vorschlag
veröffentlicht.
Dieser
sieht
eine
Senkung
des
BVG-Mindestumwandlungssatzes
von 6,8
auf 5,8
Prozent
vor, den
Beginn
des
Alterssparens
mit 20
statt 25
Jahren
sowie
eine
leichte
Senkung
des
Koordinationsabzuges,
was
tiefere
Löhne
besserstellt.
Zudem
sollen
die
Altersgutschriften
abgeflacht
werden.
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10. Februar 2020
Michael
Ferber hat
für die NZZ
Christoph
Ryter,
Direktor der
Migros-Pensionskasse
und
Vizepräsident
des ASIP,
interviewt.
Zur Sprache
kommen das
exzellente
Anlagejahr
2019, die
Leistungsentwicklung
bei den
Pensionskassen
und die
BVG-Revision.
Auszüge:
AHV und
Pensionskasse
sollen
zusammen 60%
des letzten
Einkommens
nach der
Pensionierung
decken. Laut
einer Studie
des
Finanzdienstleisters
VZ
Vermögenszentrum
kommt jemand
mit einem
Einkommen
von 100 000
Fr. heute
noch auf
knapp 55%
seines
letzten
Lohns vor
der
Pensionierung.
Im Jahr 2002
seien es
noch rund
62% gewesen.
Wird dieser
Wert in
Zukunft noch
weiter
sinken?
Ursprünglich
ist man von
der goldenen
Regel
ausgegangen:
dass die
Entwicklung
bei den
Löhnen
identisch
ist mit der
bei der
Verzinsung
der
Altersguthaben.
In der
Praxis war
es aber so,
dass die
kapitalgedeckte
zweite Säule
mehr
geleistet
hat als
erwartet.
Die
Versicherten
haben von
einem
Realzins
profitiert,
denn die
Verzinsung
der
Altersguthaben
war höher
als die
durchschnittliche
Entwicklung
der Löhne.
Eigentlich
stehen
Personen,
die in einer
BVG-Minimalkasse
versichert
sind, heute
in ihrem
Ansparprozess
besser da,
als dies
ursprünglich
erwartet
worden war.
Das ist ein
Grund dafür,
dass eine
etwas
stärkere
Senkung der
Umwandlungssätze
verkraftet
werden kann.
Aber was ist
mit den
jungen
Menschen und
jenen
mittleren
Alters?
Die Frage
ist, ob es
auch in der
Zukunft
möglich ist,
eine solche
Realverzinsung
hinzubekommen
oder nicht.
Das ist ein
wichtiger
Punkt bei
den Plänen
für eine
BVG-Reform.
Der
Vorschlag
der
beteiligten
Sozialpartner,
den der
Bundesrat
übernommen
hat, sieht
einen
zeitlich
unlimitierten
Rentenzuschlag
für alle
vor. Alle
Versicherten,
also auch
solche, die
von einer
Senkung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes
nicht
betroffen
sind, sollen
mehr
Leistung
erhalten.
Das macht
diesen
Vorschlag
extrem
teuer. Da
ist der
Vorschlag
des
Pensionskassenverbands
Asip mit
einer
Übergangsfrist
von zehn
Jahren für
die kurz vor
der Pension
stehenden
Personen
sicher
besser. Mit
der Annahme
einer
Realverzinsung
in den
kommenden
Jahren
können so im
BVG die
ursprünglich
vorgesehenen
Leistungen
erreicht
werden.
Trotz den
negativen
Zinsen sind
die
erwarteten
Renditen der
Pensionskassen
bei einer
durchschnittlichen
Anlagestrategie
immer noch
im positiven
Bereich und
immer noch
höher als
das
durchschnittliche
Lohnwachstum.
Das
Kapitaldeckungsverfahren
lohnt sich
also immer
noch, selbst
in dieser
Niedrigzinsphase.
Aber es ist
sonnenklar:
Wir können
nicht
zaubern! Man
kann nur das
an
Leistungen
ausschütten,
was in Form
von
Beiträgen
und
Kapitalerträgen
langfristig
hereinkommt.
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6. Februar 2020
GastroSuisse
hat in einer
Mitteilung
verkündete, bei der
BVG-Revision dem
“vernünftigen
Mittelweg” zu
folgen, also jener
leicht abgeänderten
Fassung des
ASIP-Modells. Das
ist deshalb von
Bedeutung, weil
deren Sammelstiftung
GastroSocial nicht
zu den sog. “reichen
Pensionskassen”
gehört, welche sich
der in der
Bundesratslösung
geforderten
Solidarität
entziehen wollen,
wie der
Arbeitgeberverband
argwöhnt. In der
Mitteilung heisst
es:
Der Vorstand
von GastroSuisse
hat eine
Position zur
BVG-Reform
gefasst und sich
dabei für den
vernünftigen
«Mittelweg»
entschieden.
«Der ‹Mittelweg›
ist eine
mehrheitsfähige
Alternative
und trägt allen
Reformzielen
Rechnung.
Verglichen mit
dem
Sozialpartner-Modell
und dem
Vorschlag des
Gewerbeverbands
ist er für das
Gastgewerbe
klar die
beste Option»,
sagt Casimir
Platzer,
Präsident von
GastroSuisse und
Hotelier in
Kandersteg. (…)
Der Vorschlag
der
Sozialpartner
sieht einen
lebenslangen
Rentenzuschlag
nach dem
Giesskannenprinzip
vor. Dieser soll
mittels
zusätzlichen
Lohnbeiträgen
finanziert
werden.Damit
würde das
Sozialpartner-Modell
eine
systemfremde
Umverteilung
in der
beruflichen
Vorsorge
einführen und
das bewährte
3-Säulen-Prinzip
in Frage
stellen. «Die
Gewerkschaften
haben dem Modell
der
Sozialpartnerihren
Stempel
aufgedrückt.
Jedoch ist der
geplante
Rentenzuschlag
mit dem
Kapitaldeckungsverfahren
nicht vereinbar
und schwächt die
zweite Säule
erheblich.”
Der
‹Mittelweg›verzichtet
auf eine
dauerhafte
Umverteilung in
der beruflichen
Vorsorge und
wahrt das
3-Säulen-Prinzip»,
betont Casimir
Platzer. Zudem
führt das Modell
der
Sozialpartner zu
grossen
Mehrkosten für
das Gastgewerbe.
Gemäss
Berechnungen von
GastroSocial,
der
Pensionskasse
von GastroSuisse,
müsste die
Branche
jährliche
Mehrkosten von
172 Millionen
Franken tragen.
Im Vergleich
dazu kostet der
«Mittelweg»
mit 98 Millionen
Franken nur etwa
die Hälfte.
Casimir Platzer
ergänzt: «Beim
Mittelweg würde
der Sparprozess
bereits ab dem
20. Altersjahr
starten. Dadurch
können die
Renten der
zukünftigen
Generationen
ohne teure
Rentenzuschläge
gesichert
werden.
Mitteilung
GastroSuisse
10. Februar 2020
Innovation
2. Säule hat
ihre
Stellungnahme
zur
BVG-Revision
mit der
Ablehnung
des
Rentenzuschlags
mit dem
Vorbehalt
formuliert,
dass dies
der
Mehrheitsmeinung
entspricht…
Sofern
sich der
Sozialpartnerkompromiss
tatsächlich
als
mehrheitsfähig
erweisen
sollte,
müsste
diesem
im Sinne
höher
liegender
Interessen:
der
Aufhebung
der
Blockade
und aus
staatspolitischer
Räson
gefolgt
werden.
Sofern
aber
bereits
vorhandene
Bedenken
im
Meinungsbildungsprozess
dazu
führen,
dass
Korrekturen
vorgenommen
werden,
möchten
wir
insbesondere
unsere
ausdrücklichen
Vorbehalte
zur
gewählten
Art des
Rentenzuschlags
zum
Ausdruck
bringen.
Diese
Vorbehalte
ersuchen
wir Sie
als
ausdrückliche
Änderungsanträge
entgegen
zu
nehmen,
sofern
Änderungen
formell
anstehen.
Stellungnahme
11. Februar 2020
Aon hat mit
betonter
Neutralität
eine
Übersicht
zur
bundesrätlichen
Vorlage zur
BVG-Revision
publiziert.
Darin heisst
es:
Das
Thema
Rentenzuschlag
und
dessen
Finanzierung
wird
wahrscheinlich
im
Mittelpunkt
der
Reformdebatte
stehen.
Die
Finanzierung
im
Umlageverfahren
in der
2.
Säule,
die
Ausrichtung
eines
Rentenzuschlags
an
Arbeitnehmer,
deren
Vorsorge
nicht
von der
Reform
betroffen
ist,
sowie
die
Frage
der
Erhebung
der
Beiträge
durch
die
Vorsorgeeinrichtungen
sind
alles
Elemente,
die
bereits
Kritik
hervorgerufen
haben.
Dass
diese
Kritik
kommt,
ist
nachvollziehbar;
die
Reformvorlage
ist aber
ein
Kompromiss
und ihre
zentralen
Ziele
dürfen
hier
nicht
vergessen
werden:
die
Senkung
des
Umwandlungssatzes,
die
Aufrechterhaltung
des
Leistungsniveaus
und die
Verbesserung
der
Vorsorge
für
Personen
mit
tiefen
Einkommen.
Die
Kosten
für die
Umsetzung
der
Reform
werden
auf 2.7
Mia.
Franken
geschätzt
(auf der
Grundlage
der
Situation
von
2019).
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9. Februar 2020
Jérôme Cosandey und Mario Bonato von Avenir Suisse befassen sich mit dem
traurigen Kapitel der unterfinanzierten Kassen von Kantonen und
Gemeinden.
Die Strukturreform hat vieles in Bewegung
gebracht. Teilweise wurden massive Eingriffe ausgelöst. Der
Einschuss in die Pensionskassen des Bundes war nur ein Beispiel.
Einige Kassen führten Rentenkürzungen durch, erhöhten das
reglementarische Rentenalter oder die Lohnbeiträge. Doch was sind
die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Zustand der öffentlichen
Pensionskassen?
Für eine Vollkapitalisierung fehlten 2011 allein
den kantonalen Pensionskassen rund 30 Mrd. Franken – wahrlich ein
Zeichen für die damalige Notwendigkeit einer Strukturreform. Zudem
«schönten» einige Kantone ihren Kapitalbedarf mit unrealistisch
hohen technischen Zinssätzen (diese werden zur Berechnung des
heutigen Werts der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen
herangezogen). Korrigiert um diesen Effekt, fehlten sogar
36,1 Mrd. Franken. Die Wahl der Option «Teilkapitalisierung»
– vorwiegend durch die Pensionskassen der Westschweizer Kantone –
senkte den Kapitalbedarf 2012 auf 17,4 Mrd. Franken. Der Hauptanteil
(10,9 Mrd. Fr.) entfiel dabei immer noch auf die teilkapitalisierten
Pensionskassen, obwohl diese ja bloss noch an einem Deckungsgrad von
80 Prozent gemessen wurden.
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- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample starteten erfreulich ins Jahr
2020 und verzeichneten im Januar eine durchschnittliche Performance von
0,29% nach Gebühren.
- Das beste Ergebnis erzielte eine grosse Pensionskasse mit 1,36%, das
schlechteste Ergebnis mit –1,48% ist bei einer kleinen Pensionskasse zu
finden.
- Die positive Performance war vor allem durch Anleihen und Immobilien
getrieben, Aktien und alternative Anlagen litten zum Jahresstart unter den
Unsicherheiten des Coronavirus.
UBS PK-Performance
9. Februar 2020
Die UBS hat ein ein Gespräch mit Patrick Müller, Head Institutional
Clients, Vorsorgeexpertin Veronica Weisser und UBS-Chefökonom Daniel
Kalt auf ihrer Website aufgeschaltet. Auszüge:
Patrick O. Müller: Bei unseren Kunden sind Anleihen nach wie
vor die beliebteste Anlageklasse, mit einem Anteil an der
Gesamtallokation von 35 Prozent. Der Anteil der Aktien ist seit 2009 nur
um 3 Prozentpunkte auf etwa 29 Prozent gestiegen. Das kann bei einzelnen
Kassen natürlich anders aussehen, aber das Gesamtsystem reagiert sehr
träge auf Veränderungen.
Veronica Weisser: Die Gewinner im bisherigen
Verschiebungsprozess waren Immobilien und alternative Anlagen wie
Private Equity, Hedge Funds und Rohstoffe. Der Anteil der Immobilien an
der Gesamtallokation beträgt nun rund 20,5 Prozent – beim Tiefststand im
Jahr 2010 waren es nur 16,5 Prozent.
Bleiben Immobilien ein wichtiges Thema oder ist das Potenzial
ausgereizt?
Daniel Kalt: Auf dem Schweizer Immobilienmarkt darf man nicht mehr
mit grossen Kapitalwertsteigerungen rechnen. Wir kommen nun in eine
Phase, wo der Anlagenotstand die Leerstände nach oben drückt. Dadurch
nimmt der Druck auf die Mietpreise zu. Die Zitrone ist ausgepresst,
zumindest in der Peripherie.
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10. Februar 2020
Im
Kontext einer zunehmenden Veränderung der Rahmenbedingungen des
Rentenrücktritts und neuer Ansprüche an die Pensionierung vonseiten der
Babyboom-Generation soll die ausgeschriebene Studie eine vertiefte
Analyse der verschiedenen Ausgestaltungsformen und Determinanten des
Rentenübergangs, aber auch von dessen wirtschaftlichen Folgen vornehmen.
Dabei ist, aufgrund der Interdependenzen zwischen den Lebensläufen, eine
Berücksichtigung des Haushalts- bzw. Paarkontextes zentral. So soll
unter anderem eruiert werden, inwieweit eine Weiterführung der
Erwerbstätigkeit oder der Bezug einer Vorsorgeleistung auf einer
freiwilligen Entscheidung oder auf einer finanziellen Notwendigkeit
beruht. Zur Untersuchung steht ein neuer Datensatz ( WiSiER)
zur wirtschaftlichen Situation von Personen im Erwerbs- und
Rentenalter zur Verfügung.
BSV
6. Februar 2020
Ex-Preisüberwacher
Strahm führt einen epischen Kampf gegen die Kosten in der 2. Säule,
vielleicht gegen die 2. Säule generell. Nachdem geraume Zeit nichts mehr
von ihm zu hören war, hat er sich jetzt wieder gemeldet. Er fordert eine
Rangliste der Kassen nach Höhe ihrer Kosten. Andreas Valda schreibt in
der Handelszeitung:
Strahms Ärger entspringt einer neuen Kostenstudie. Sie ist Mitte
Dezember von der Oberaufsichtskommission Berufliche
Vorsorge publiziert worden und war als Update der 2011er-Studie
gedacht. Die Mitteilung trug den verharmlosenden Titel «Weisungen
bringen gewünschten Transparenzschub». Erarbeitet hat sie der
Gleiche wie 2011: Pensionskassenberater Ueli Mettler
von C-Alm.
Die wichtigste Erkenntnis? Die Durchschnittskosten der
Vermögensverwaltung sinken kaum, und dies, obwohl die
Oberaufsichtskommission die Pensionskassen seit 2014 zwingt, alle
Kosten transparent zu machen. Im Zeitraum 2014 bis 2017 betrugen sie
in Schnitt 0,5 Prozent. Summiert sind dies jährlich rund 5
Milliarden Franken. Sie schwanken von Kasse zu Kasse zwischen 0,2
und 1 Prozent des Kapitals. Ein Beispiel: Wer ein Pensionskapital
von 100’000 Franken hat, dem zieht die Kasse jährlich 200 bis 1000
Franken für die Vermögensverwaltung ab, im Schnitt 500 Franken.
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12. Februar 2020
Die
Professoren Hato
Schmeiser und Martin
Eling haben im
Auftrag des
Brokerverbands Siba
die “Nutzen und
Kosten der
unabhängigen
Versicherungsvermittlung
(Versicherungsbroker)
für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber in der
beruflichen
Vorsorge”
untersucht. Das vom
Bundesrat und
Pensionskassenverband
geforderte Verbot
von Courtagen lehnen
sie ab. Im Summary
halten sie fest:
Die
aktuelle
Diskussion
mit ihrer
Fixierung auf
die unabhängige
Versicherungsvermittlung
(Versicherungsbroker)
in der
beruflichen
Vorsorge
erscheint uns
vor dem
Hintergrund des
hohen
Stellenwerts der
gebundenen
Vermittlung und
der (deutlich
geringen)
Bedeutung des
direkten
Vertriebs sehr
verengend.
Eine
Beurteilung von
Beratungsqualität
muss immer
anhand des
erzeugten
Kundennutzens im
Vergleich zu den
vorhandenen
Alternativen
beurteilt
werden. In
diesem Sinne
leidet die
aktuelle
Diskussion zur
Vergütung des
Vertriebs im
Allgemeinen und
der unabhängigen
Versicherungsvermittlung
(Versicherungsbroker)
im Speziellen an
einer
ausschliesslichen
Fokussierung auf
Kosten.
Ein
Entscheidungskriterium,
dass sich nur
nach den
Transaktionskosten
(insbesondere
Betriebs] und
Vertriebskosten)
des Anbieters
richtet, ist nur
dann
gerechtfertigt,
wenn die
Leistungen aller
am Markt
angebotenen
Produkte
(inklusive der
eingeschlossenen
Beratungs- und
Serviceleistungen)
völlig identisch
sind. Dies ist
in dem
betrachteten
Sektor
offensichtlich
nicht der Fall.
Die vorliegende
Studie
entwickelt daher
einige
allgemeine
Kriterien zur
Kosten-
/ Nutzenabwägung
und diskutiert
die Risiken von
Fehlberatungen.
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12. Februar 2020
Werner Enz
schreibt in
der NZZ zum
Thema Broker
und
Courtagen:
“Bundesrat
Alain Berset
und die
Sozialdemokraten
kämpfen
unbeirrt für
ein Verbot
von
Courtagen im
Vorsorgegeschäft.
Doch ein
derartiger
Markteingriff
hätte auch
seine
Tücken” und
bezieht sich
dabei auf
eine an der
Universität
St.Gallen
erstellte
Studie.
Erwähnung
findet im
Artikel von
Enz auch die
Tatsache,
dass in der
Botschaft
zum
Bundesgesetz
über die
Alters- und
Hinterlassenenversicherung
(AHV)
Artikel
69E-BVG
Aufnahme
gefunden
hat. Mit
diesem
sollen die
Spielregeln
zur
Vermittlung
von
Geschäften
der zweiten
Säule
festgelegt
werden. Enz
hält fest:
Nun
ist
bekannt,
dass die
Sozialdemokraten
und die
Gewerkschaften,
aber
auch der
Schweizerische
Pensionskassenverband
Asip,
Courtagen
rundweg
verbieten
und
lediglich
eine
Verrechnung
von
Honoraren
zulassen
möchten.
Im
Courtage-Modell
lässt
der
Leistungserbringer
(Versicherung
oder
eine
Bank)
dem
Broker
eine
Kommission
zukommen,
dies im
Wissen
des
Auftraggebers.
Im
Modell
Honorarberatung
dagegen
entschädigt
der
Auftraggeber
(in der
Regel
ein KMU)
den
Broker
direkt
für
seine
Dienste.
In
diesem
Zusammenhang
bietet
eine
soeben
publizierte
Studie
der
Universität
St. Gallen
über
Schweizer
Versicherungsbroker
eine
Orientierungshilfe:
Die
Professoren
Hato
Schmeiser
und
Martin
Eling
bemängeln
in der
laufenden
Debatte
die
verengende
Sichtweise
auf die
Kosten,
statt
den
Nutzen
ins
Kalkül
einzubeziehen.
Weiter
wird
resümiert,
die
ausschliessliche
Umstellung
auf
Honorarberatung
scheine
mit
Blick
auf
ausländische
Erfahrungen
als
nicht
sinnvoll,
weil
dies
unter
anderem
eine
Beratungslücke
erwarten
lasse.
(…)
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»
6. Februar 2020
Dans
le cadre de la vaste
recapitalisation de
la Caisse de pension
de l’Etat de Genève
(CPEG), le canton
demande à l’ Institut
suisse de
bioinformatique (SIB),
affilié à la caisse,
de verser 20
millions de francs.
Le SIB, dans
l’incapacité de
payer ce montant, a
porté l’affaire
devant le Tribunal
fédéral ce lundi 3
février. Il alerte
sur une situation «kafkaïenne»
qui pourrait
entraîner sa
faillite.
Heidi News
6. Februar 2020
Der compenswiss
(Ausgleichsfonds
AHV/IV/EO) hat das
Anlagejahr 2019 mit
einem Rekordergebnis
abgeschlossen. Die
Nettorendite beträgt
10.22 %. Insgesamt
erreichte das
Vermögen 36.4
Milliarden Franken
gegenüber 34.3
Milliarden Franken
Ende 2018. Im Mai
2019 haben die
Schweizer
Stimmberechtigten
das Bundesgesetz
über die
Steuerreform und die
AHV-Finanzierung (STAF)
angenommen. Der
positive Ausgang
verschafft dem
AHV-Fonds etwas
Luft. Die
zusätzliche
Finanzierung von
rund 2 Milliarden
Franken pro Jahr ab
2020 wird die Lücke
zwischen Ausgaben
und Einnahmen
während ungefähr 4
Jahren schliessen.
Mitteilung
compenswiss
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
FEBRUAR
- 26. Februar, Zürich
KGAST
Generalversammlung. Website
MÄRZ
- 10. März, Zürich
AON
Vorsorge-Apéro 2020,
Link
- 12. März, Zürich
Swiss Pension Services
Pension Day. Website
- 24. März, Interlaken
Biehler Stiftungen 7. Vorsorgeforum.
Link
APRIL
- 1. April 2020, Genf
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif. Website
MAI
- 5. Mai, Luzern
Uni St.Gallen BVG-Tagung
- 7. Mai 2020, Lugano
Swiss Life Pension Services Pension Dinner.
Website
- 8. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung 2020
- 14 mai, Montreux
PwC, Pittet Journées de la prévoyance.
Link
- 15. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung 2020
Aus- und
Weiterbildung
FEBRUAR
- 27. Februar / 5. März, Luzern
VPS Verlag
Pensionskassenführung für Stiftungsräte, Einführungsworkshop.
Link
MÄRZ
- 4. / 11. / 18. / 25. / März /1. April, Luzern
VPS Verlag
Einführng in die berufliche Vorsorge. Modulkurs,
Link
- 5. / 6. März, Olten
Movendo Basiskurs für Mitglieder von Stiftungsräten.
Website
- 12. /19. / 24. März, Luzern
VPS Verlag Einführung in die Sozialversicherungen.
Website
- 17 – 20 mars, Lausanne
Pittet Modules de formation,
Website
- 18. März, Zürich
ASIP
Weiterbildung für Stiftungsräte
- 19. /26. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte.
Website
- 19. / 20. März. Olten
Movendo
Aufbaukurs für Mitglieder von Stiftungsräten.
Website
- 24 – 26 mars, Lausanne
Pittet
Modules de formation,
Website
- 28. März, Zürich
VPS Verlag
Weniger liquide Anlagen, was man tun sollte – und was nicht.
Website
weitere
Termine ....
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