Ach ja, die BVG-Revision
Bundesbern hat derzeit andere Sorgen als die
2. Säule. Das verstehen wir. Dass der Bundesrat kurzerhand
beschlossen hat, die Vernehmlassung zur BVG-Revision um zwei
Monate zu verlängern, ist weniger nachvollziehbar. Der Entscheid
kam vier Tage vor dem ursprünglichen Abschlusstermin. Die
Stellungnahmen sind so gut wie überall geschrieben und per
E-Mail verschickt. Es gibt vom Thema her keinen Grund, die Frist
zu verlängern. Neue Einsichten und Überlegungen zu dieser
Vorlage sind keine zu erwarten.
Da aktuell alles und jedes unter dem
Blickwinkel des Virus zu sehen ist, wird das wohl auch hier der
Fall sein. Aber das führt nicht weiter. Doch dem Bundesrat gibt
es Gelegenheit, die ungeliebte Revision hinauszuschieben.
Glanzvolle Auftritte vor ehrfürchtiger Presse sind bei diesem
Geschäft nicht zu erwarten. Die Allmacht in Sachen
Virusbekämpfung weicht dem politischem Alltag. Zur Debatte
steht die Senkung einer versicherungstechnischen Grösse um ein
paar Promille. Absehbar ist undankbare Knochenarbeit unter
schwierigen Voraussetzungen, denn die Vernehmlassung ist nach
heutigem Stand der Dinge für den Bundesrat ein Desaster.
Die Linke folgt in üblichem Kadavergehorsam
dem missratenen Sozialpartnerkompromiss, auf der Rechten wurde
der Arbeitgeberverband von wichtigen Mitgliedern, Parteien und den Fachverbänden im Stich gelassen. Letztlich keine
Überraschung. Denn die vorgeschlagene Kompensationsmassnahme mit
neuen Lohnprozenten ist so weit ab von aller liberaler Vernunft,
dass man sich nur wundern kann, wie der Verband es fertigbringen
konnte, sich in diese No-Go-Gefilde linker Umverteilungsträume
zu verirren. Da fehlte es am nötigen politischen Spürsinn.
Eigentlich ungewohnt, denn die Arbeitgeber kennen ja wohl ihre
Pappenheimer, und zwar auf beiden Seiten des Jordan.
Dabei geht nicht nur um die politische
Ausgangslage. Auch wenn die ausserordentlichen Umstände zum
jetzigen Zeitpunkt irgendwann – hoffentlich bald – wieder einer
Form von Normalität weichen, geben sie doch Anlass, die Vorlage
unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit zu
überprüfen.
Derzeit werden unzählige wirtschaftliche
Existenzen gefährdet, wenn nicht zerstört, trotz
Milliardenversprechen aus Bern. Besonders betroffen sind die
Selbständigerwerbenden. Hier einige Fälle zur Auswahl:
Da ist der Restaurantpächter, dessen Betrieb
gerade so viel abwirft, um Miete und sonstige Unkosten zu
decken, aber nie den geringsten Spielraum gab, um Reserven zu
bilden. Die vom Vermieter medial angekündigte Stundung (!) der
Miete, nützt so gut wie gar nichts und ist mehr PR als Kulanz.
Da wäre der Standbauer, der präzis nach Abschluss aller
Vorarbeiten erfährt, dass die Messe abgesagt wird und nun mit
Tonnen von Material dasitzt, die der Kunde nicht zu zahlen
bereit ist, weil ihm ohne Messe der halbe Jahresumsatz flöten
geht. Die Betreiberin des Nagelstudios, die schon mit den
laufend sich ändernden Formularen der Arbeitslosenversicherung
überfordert ist. Oder der Grafiker, dem jetzt die Kunden
davonlaufen und der später noch schwerer zu Aufträgen kommt,
weil dann noch mehr gespart wird. Er soll zwar auch
ALV-Unterstützung bekommen, aber selbst der Maximalbetrag reicht
nicht, um auch nur die ihm von der Kesb aufgebrummten Alimente
zu bezahlen. Was jetzt?
Und auch viele Angestellte dürften unter der
erwarteten Rezession mit drohendem Arbeitsplatzverluste leiden.
Wohl dem, der jetzt in einem Grossbetrieb oder noch besser, viel
besser, beim Staat seine Brötchen verdient. Nicht zu reden von
den Rentnern, die finanziell ebenfalls nichts zu befürchten
haben.
Unter diesen Umständen einen neuen
Umverteilungsmechanismus per Giesskanne von Jung zu Alt, von den
Erwerbstätigen zu den in Bälde Pensionierten mit alle ihren
verbrieften Ansprüchen, wohlerworbenen Rechten und lebenslangen
Garantien in Bewegung zu setzen, kann doch wohl nicht der Ernst
eines Arbeitgeberverbands sein. Aber eine Meinungsänderung wurde
bislang strikte vermieden. Ob man die Dinge in zwei Monaten
anders sieht?
Gegenwärtig ist man bereit, jegliches Opfer
für die Gesundheit vor allem der älteren Generation zu erbringen
und dafür kaum abschätzbare wirtschaftliche Risiken in Kauf zu
nehmen. Damit ist wohl das maximal vertretbare Mass an
Solidarität zwischen den Generationen oder genauer von Jung zu
Alt mehr als erreicht.
Eine BVG-Reform, die ihren Namen verdient und
mehr sein soll als das vorsichtige Drehen an ein paar
Schräubchen, muss erstens die Basis für eine langfristige
Stabilisierung anstreben und zweitens ein neues Gleichgewicht
zwischen Aktiven und Rentnern schaffen. Davon ist die Vorlage
weit entfernt. Sie hatte, wie übrigens die diversen Alternativen
auch, nie diesen Anspruch. Zwei Monate längere
Vernehmlassungsfrist sind unter den aktuellen Umständen nicht
mehr als ein Ausweichmanöver. Eigentlich muss es für die
Revision heissen: Zurück auf Feld eins.
Peter Wirth,
E-Mai
l
26. März 2020
Das
BSV teilt mit, dass die Vernehmlassungsfrist für
die laufende BVG-Reform als Folge der
Coronakrise um zwei Monate bis 29. Mai 2020
verlängert wird.
BSV
26. März 2020
Der
Bundesrat hat beschlossen, dass die Arbeitgeber
für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an
die berufliche Vorsorge vorübergehend die von
ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven
verwenden dürfen. Diese Massnahme soll es den
Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu
überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die
Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber
zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren
Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten
Beiträge werden ihnen von der
Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.
Mitteilung Bundesrat /
Covid-19 Verordnung berufl. Vorsorge
21. März 2020
Der
Bundesrat hat eine Verordnung über den
Fristenstillstand bei eidgenössischen
Volksbegehren erlassen. Dies nachdem er am
bereits im Grundsatz entschieden hatte, dass die
Sammel- und Behandlungsfristen für
Volksinitiativen und fakultative Referenden
vorübergehend ruhen sollen. Während die Fristen
stillstehen, dürfen keine Unterschriften
gesammelt werden. Es werden auch keine
Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt. Der
Fristenstillstand gilt ab dem 21. März 2020 und
bis zum 31. Mai 2020.
Der Stillstand betrifft diverse Begehren im
Bereich der sozialen Sicherheit und
Altersvorsorge. Zu nennen sind “Vorsorge ja –
aber fair”, die Initiative für eine 13.
AHV-Rente oder die Rentenalter-Initiative der
Jungfreisinnigen.
Mitteilung BR
19. März 2020
Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf
Veranstaltungen und Ausbildungsgänge der
beruflichen Vorsorge. Die PK-Messe /
Symposium, organisiert von vps.epas,
soll statt wie vorgesehen am 3./4. Juni nun am
19./20. August stattfinden. Damit fallen auch
die im Rahmen des Symposiums geplanten Anlässe
wie die Präsentation der Swisscanto-Studie aus.
Die Mitgliederversammlung des ASIP,
ursprünglich vorgesehen für den 8. Mai, wird nun
voraussichtlich am 1. Juli durchgeführt.
Möglicherweise kann auch die
Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums
vom 15. Mai nicht wie geplant stattfinden.
Zudem sind uns auch weitere Terminänderungen
bekannt geworden, etwa die Jubiläums-GV der
Kammer der PK-Experten. Auf nächstes Jahr
verschoben wurde der jährliche Anlass der BVG-
und Stiftungsaufsichtsbehörden, welche im Juni
in Montana ebenfalls ein Jubiläum feiern
wollten.
Es empfiehlt sich, alle Daten nächsten Wochen
zu prüfen.
Termine
20. März 2020
Der
Pensionskassenverband hat an seine Mitglieder eine
Mitteilung mir Ratschlägen zum Verhalten angesichts des
Corona-Virus geschickt. Dazu schreibt er:
Das Coronavirus stellt uns alle vor grosse
Herausforderungen. Wir stehen vor turbulenten und
unsicheren Zeiten, die unvorhergesehene Auswirkungen
auf unsere ganze Gesellschaft haben.
Selbstverständlich steht aktuell die Gesundheit von
uns allen (Mitarbeitern und Versicherten) im Fokus
und es sind alle Weisungen der Behörden zu befolgen,
die helfen, diese Pandemie zu bekämpfen. Als
PK-Verantwortliche sind Sie aktuell zweifellos auch
mit verschiedenen strategischen, organisatorischen
und kommunikativen Fragestellungen konfrontiert.
Der ASIP hat uns freundlicherweise seine Mitteilung
zur Publikation zur Verfügung gestellt.
ASIP-Mitteilung
23. März 2020
Pensionskassen müssen ebenso wie zahlreiche
andere Einrichtungen auch in Zeiten der
Corona-Krise ihre Handlungsfähigkeit bewahren.
Mit der zunehmenden Anzahl an Infektionen erhöht
sich nun aber das Risiko, dass auch sie und ihr
unmittelbares Umfeld betroffen sein könnten.
Darauf weist der Schweizer Ableger des globalen
Beratungsunternehmens Willis Towers
Watson hin und warnt, dass Homeoffice
oder gar eine Quarantäne-Situation mit
kompletten Ausfällen das Tagesgeschäft der
Pensionskasse zum Stillstand bringen könnten.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die
Unternehmensberater eine gründliche Prüfung der
eigenen Handlungsfähigkeit im
Ernstfall und eine Abfrage bei sämtlichen
Geschäftspartnern über die vorgesehenen
Sicherheitsmaßnahmen. Anhand der obigen
Checkliste können die Verantwortlichen
in Vorsorgeeinrichtungen prüfen, ob sie auch bei
einer Verschlimmerung der Krise handlungsfähig
bleiben und ihren Verpflichtungen nachkommen
können.
Privat Banking Magazin
21. März 2020
Mercer hat einen Artikel mit der Frage “A double hit for
pension funds?” publiziert. finews schreibt dazu:
Wie das Beratungsunternehmen Mercer in einem
Papier schreibt, lag der von der Privatbank Pictet
erhobene BVG-Index per 16. März um 13,4 Prozent
tiefer als zu Jahresbeginn. Mercer beschäftigt in
Zürich und in Nyon über 100 Pensionskassen-Berater.
Der Chart zeigt, dass die Anlageklasse der
Staatsanleihen ihre Funktion als Fels in der
Brandung auch in dieser Krise gut erfüllt hat.
Allein: Das Aktien-Exposure nun
zugunsten von Anleihen zu reduzieren, kann nicht der
Weisheit letzter Schluss sein. Denn mit Zinsen wird
sich in den kommenden Jahren voraussichtlich noch
weniger Geld als bislang verdienen lassen, hält
Mercer fest.
Als Sofortmassnahme rät Mercer den
Pensionskassen, ihr Fremdwährungsexposure
zu prüfen und Absicherungsmassnahmen zu treffen,
sofern dies noch nicht geschehen ist. Ausserdem
müssten sich die Stiftungsräte nun sofort mit der
Frage beschäftigen, ob ihre Vorsorgewerke die
Auszahlungskriterien ändern müssen, um ihre
Deckungsgrade nicht über Gebühr zu strapazieren.
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25. März 2020
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die
Auswirkungen des Corona-Crashs auf die
Finanzierungssituation der Pensionskassen, die
Zinsentwicklung und mögliche Entwicklungen bei
1e-Plänen.
Die Entwicklung beeinträchtigt auch die
Deckungsgrade der
Pensionskassen bereits erheblich. Diese
Kennzahl zeigt auf, wie gut eine Einrichtung
finanziert ist. Laut dem
Beratungsunternehmen Mercer lag der
durchschnittliche (technische) Deckungsgrad
der Schweizer Pensionskassen Ende 2019 bei
rund 115% bis 120%. Nach dem Corona-Schock
dürfte der Grossteil der Pensionskassen nun
noch einen Deckungsgrad von knapp
über 100% ausweisen.
Die erfreulichen Erträge der
Pensionskassen aus 2019 von zwischen 9% und
12% hätten deren Widerstandsfähigkeit
gestärkt, sagt Hanspeter Konrad,
Direktor des Pensionskassenverbands Asip.
Die Ereignisse der letzten Tage hätten den
grössten Teil der gebildeten Reserven wieder
vernichtet. Es sei aber zu früh, «das
Gespenst von Unterdeckungen
an die Wand zu malen». Die Pensionskassen
hätten Erfahrungen mit früheren Krisen und
seien gerüstet, um den Herausforderungen mit
angepassten Massnahmen zu begegnen.
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25. März 2020
Die
NZZ hat ein Interview mit Martin Jansssen, Ecofin, zu
den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Pensionskassen
geführt. Auszüge:
Herr Janssen, wie schlagen sich die Schweizer
Pensionskassen in der Corona-Krise?
Schweizer Pensionskassen waren Ende 2019 im Durchschnitt
zu 30% in Obligationen, von Staatsanleihen bis
High-Yield Bonds oder Emerging Markets, investiert.
Weitere 30% der Gelder lagen in Aktien, 25% in
Immobilien, 10% in alternativen Anlagen wie Private
Equity oder Hedge-Funds und 5% in Cash. Je nach
Marktgängigkeit der Anlagen, nach Art und Umfang der
Absicherung und nach Anlagegefäss erzielten solche
Portfolios in diesem Jahr Renditen zwischen –5% und
weniger als –20%. Der Durchschnitt dürfte bis
Montagabend etwa bei –15% gelegen haben.
Bei den Verpflichtungen gibt es derweil grosse
Unterschiede, man denke beispielsweise an eine
Start-Up-Firma mit jungen Mitarbeitern oder an eine
Kasse mit einem hohen Rentneranteil. Je nach dem, wie
die Verpflichtungen aussehen, sind die Verluste bis
heute unbedeutend bis katastrophal. Panische Reaktionen
sind aber nicht zu beobachten. Oft wird der Einbruch mit
der Finanzkrise verglichen, die auch vorübergegangen
sei. Die meisten Pensionskassen halten an ihrer
Strategie fest. In wenigen Fällen wurde das Rebalancing
– die regelmässige Rückkehr zur Strategie – ausgesetzt.
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20. März 2020
Der Tages-Anzeiger bringt die Daten, welchen einen
Eindruck davon geben, wie die Kurseinbrüche der letzten
Tage und Wochen die Pensionskassen treffen.
Noch zu Beginn des Jahres waren die meisten
Pensionskassen in einer komfortablen Situation – das
Jahr 2019 hatte ihnen aussergewöhnlich gute Renditen
beschert. «Nach den massiven Kursstürzen an der
Börse sind aber wohl viele in eine Unterdeckung
geraten», sagt Stephan Skaanes von
der Firma PPCmetrics. Er schätzt, dass der
durchschnittliche Deckungsgrad nur
noch knapp über 100 Prozent liegt.
Da die Krise aber längst nicht ausgestanden ist,
dürfte er noch weiter sinken. Die Kassen bräuchten
einen Deckungsgrad von 117,6 Prozent, um einer Krise
zu trotzen, wie sie in einer Erhebung der
Oberaufsicht Berufliche Vorsorge vor einem Jahr
angaben.
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24. März 2020
Die aktuelle und erwartete Verfassung des
Immobilienmarkts ist Thema bei finews:
Wer dem Schweizer Liegenschaftsmarkt den
Puls fühlen will, der folgt den
Immobilienfonds. Nicht nur werden
deren Anteile an der Schweizer Börse SIX
gehandelt. Die Vehikel müssen auf Wunsch der
Anleger hin auch die verwalteten Vermögen
auszahlen – und das geht nur über den
Verkauf von Investments.
Mit dem sich ausbreitenden Coronavirus
steigt auch bei diesen Investments die
Nervosität. Die Kurse des «Betongolds»
sind unter Druck, was dazu führt,
das diverse Schweizer Immobilienfonds
mit einem Abschlag zum inneren Wert
gehandelt werden. Dies insbesondere, wenn
die Fonds stark gegenüber
Geschäftsimmobilien exponiert sind.
Am (gestrigen) Montag vermeldete
der Versicherer Helvetia, dass die
Zeichnungsfrist für die Erstemission des
Immobilienfonds Helvetia Swiss Property Fund
verschoben werde – und erwähnte explizit das
«anspruchsvolle» Anlageumfeld rund um die
Krankheit Covid-19.
Fängt nun die Abwärtsspirale
am Schweizer Immobilienmarkt, an dem auch
das Zinsengeschäft der meisten Inlandbanken
hängt, unweigerlich an zu drehen?
Wie finews.ch berichtete,
rechnen
Experten der Grossbank UBS damit, dass
das einstige Boom-Business eine
Preiskorrektur um bis zu 20 Prozent
wegstecken könnte. Donato
Scognamiglio, seines Zeichens
Gründer und CEO des Zürcher
Immobilienberatungs- und
Bewertungsspezialisten Iazi, mahnt ebenfalls
zu Besonnenheit. «Im jetzigen Umfeld», sagte
er, «zeigt sich, dass Angst Gift für alles
ist – so auch für den Immobilienmarkt.»
finews
24. März 2020
Der Blick schreibt über das Verhalten grosser
Vermieter – dazu gehören auch Pensionskassen –
gegenüber den Mietern, in der aktuellen Krise.
Erkennbar ist, dass vielfach Kulanz geübt wird.
Die Immobilienverwalterin Privera mit
80’000 Objekten fordert eine
schweizweite Lösung für den
anstehenden Zügeltermin per Ende März. «Ohne
nationale Lösung riskieren wir Ende März
unter Umständen prekäre Zustände», sagt
Privera-Sprecherin Katharina Bornhauser
gegenüber BLICK auf Anfrage. Es dürfte
Situationen geben, bei welchen Personen ohne
Wohnungen dastünden – weil etwa die alte
Wohnung abgegeben wurde, die neue jedoch
weiter belegt ist.
Da etliche Mieter Mühe haben werden, die
Miete zu bezahlen, versuche Privera zudem
seit letzter Woche, zwischen den
Gewerbemietern und Immobilienbesitzern einen
Dialog herzustellen. Dies
insbesondere, weil mit den Mietzinszahlungen
oft nachfolgend auch weitere Verpflichtungen
gedeckt werden (u.a. auch die
Altersvorsorge).
Unter den Immobilienbesitzern
ist die Zurich Versicherung nach Swiss Life
die zweitgrösste. Danach folgen Migros,
Swiss Re und die Asga Pensionskasse. Bei der
Zurich-Versicherung können Mieter, die wegen
Covid-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten
werden, ein Gesuch um eine Stundung oder
Herabsetzung des Mietzinses einreichen, sagt
Zurich-Sprecher David Schaffner auf Anfrage.
Entsprechende Gesuche würden einzeln
geprüft.
Der Geschäftsleiter der Migros
Pensionskasse Immobilien, Christoph Ryter,
sagt auf Anfrage: «Bei Geschäftsmieten
bieten wir auf Antrag ab sofort für alle von
den behördlichen Massnahmen betroffenen
Mietern eine Stundung der Miete für
drei Monate an.» Für Wohnungsmieter
gelte: Sofern sie selbständigerwerbend und
von den behördlichen Auflagen direkt
betroffen seien, erhalten sie auf Begehren
hin eine Stundung der Miete für einen Monat.
Die Gross-Immobilienbesitzerin
Asga betont: Grundsätzlich bleibe
die Mietzinspflicht gemäss Mietvertrag
bestehen. «Aber in Härtefallen
bei Mietwohnungen und Gewerbeliegenschaften
sind wir bestrebt, in Zusammenarbeit mit
Betroffenen und den Liegenschaftsverwaltern
eine Lösung zu finden», sagt Asga-Sprecher
Roman Bühlmann.
Blick
23. März 2020
Die Handelszeitung schreibt über Kontakte der Finma mit
grossen Versicherungsgesellschaften zur Überprüfung der
Auswirkungen des Coronavirus auf ihre
Finanzierungssituation.
Die führenden Versicherungsgesellschaften
befinden sich in Gesprächen mit der Finanzaufsicht
Finma, Thema: Die Auswirkungen des
Coronavirus-Ausbruchs auf ihre Kapitalpuffer und
Geschäftsaktivitäten. Dies meldet «Bloomberg»
unter Berufung auf «unterrichtete Kreise».
Die Aufsichtsbehörde habe
Swiss Re, Zurich, Swiss Life und andere
heimische Versicherer kontaktiert, um Kapital- und
Liquiditätsfragen nach dem Markteinbruch und vor
einer erwarteten Welle von Ansprüchen im
Zusammenhang mit Coronavirus-Todesfällen zu
erörtern.
Die Finma stehe wie in solchen Situationen üblich
mit den Beaufsichtigten in «engem Kontakt»,
kommentierte ein Sprecher. Die Behörde beobachte die
Situation und mögliche Auswirkungen genau beobachte.
Tendenziell seien die Versicherungsunternehmen
stärker von Finanzmarktkorrekturen betroffen als von
Schadensfällen.
Handelszeitung
26. März 2020
Der
Verlag vps.epas, Herausgeberin der Schweizer
Personalvorsorge, hat aufgrund der besonderen Situation
die Zeitschrift online und frei zugänglich gestellt. Sie
kann damit von den Abonnenten im “Home Office” aber auch
von allen anderen Interessierten an Fachinformationen
über die 2. Säule vorübergehend unentgeltlich
heruntergeladen werden.
vps.epas
23. März 2020
vps.epas,
Herausgeberin der Schweizer Personalvorsorge, vergibt
zum 2. Mal den Prix vps.epas. Ein Nominierungskomitee
unter der Leitung von Jacques-André Schneider (das
Komitee zählt 21 Mitglieder!) hat eine Shortlist mit
fünf Pensionskassen plus zwei Institutionen erstellt.
Die PKs sind: Asga, PK Bosch, PK des Staates Wallis,
Perkos (Ev.ref. Kirche Ostschweiz), PK Roche plus die
SVVK-ASIR und der Verein BVG-Auskünfte. Die Nominierten
bekommen alle den Prix vps.epas, wer die meisten Stimmen
erhält, den speziellen Leserpreis. Teilnehmen kann man
unter vps.epas.ch. Es gibt Preise zu gewinnen.
vps.epas
BVG-REFORM
/ STELLUNGNAHMEN
|
20. März 2020
Der
ASIP hat seine Stellungnahme zur BVG-Revision publik
gemacht. In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu:
Als Fachverband hält der ASIP an seinem bereits
im Mai 2019 vorgestellten Konzept fest. Eine Umfrage
unter den Mitgliedern hat in allen Landesteilen und
über viele Branchen hinweg breite Zustimmung zu den
entsprechenden Elementen des Vorschlags ergeben.
Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes
von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des
Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren
sowie eine leichte Senkung des
Koordinationsabzuges, was speziell tiefere
Löhne besserstellt. Zudem sollen die
Altersgutschriften im Vergleich zur heutigen steilen
Staffelung leicht abgeflacht werden.
Für die Übergangsgeneration, die
nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des
Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen
zu kompensieren, schlägt der ASIP ein
systemkonformes Konzept für den Erhalt des
Leistungsniveaus vor. Durch eine einmalige
Erhöhung des BVG-Altersguthabens bei
Pensionierung während einer Übergangsfrist
von zehn Jahren soll sichergestellt werden,
dass auch diese Generation praktisch keine
Renteneinbussen erleidet. Ein solcher Ausgleich kann
weitgehend aus schon vorhandenen
Rückstellungen bei den Pensionskassen
finanziert werden.
In Erinnerung zu rufen ist, dass es bei
Einführung des BVG vor 30 Jahren im Bereich des
Obligatoriums die vorgeschriebenen Sondermassnahmen
gab (sie betrugen sogar 1% der versicherten Löhne),
welche damals ohne Probleme von
Vorsorgeeinrichtungen mit BVG-nahen Vorsorgeplänen
finanziert werden konnten. In Analogie dazu sind die
Kosten für die notwendigen
Kompensationsmassnahmen überschaubar und
können von den betroffenen BVG-nahen Kassen ohne
weiteres getragen werden. Die von den Sozialpartnern
vorgeschlagene generelle Verteuerung der
Sozialabgaben durch einen neuen und zeitlich nicht
limitierten Lohnabzug ist nicht nötig, hält der
Fachverband fest.
Medienmitteilung /
Stellungnahme
19. März 2020B
Der
Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu
seiner Stellungnahme im Rahmen der BVG-Revision:
Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des
Koordinationsabzuges und die neuen
Ansätze für die Altersgutschriften
zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau
des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des
Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst
diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch
Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der
Ausgleichsmassnahmen.
Die vorgesehene Halbierung des
Koordinationsabzuges würde bei den
Arbeitnehmenden und den Betrieben im
Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe
Mehrbelastungen verursachen, was
volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt
deshalb eine weniger starke Reduktion des
Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der
Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des
Alterssparens vor.
Die vorgeschlagene Massnahme für die
Übergangsgeneration in Form eines
Rentenzuschlages lehnt der Branchenverband
der Privatversicherer ebenso ab wie die dafür
angedachte Finanzierung. Gemäss Bundesrat soll der
lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das
heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder
eine Neurentnerin von der Senkung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist,
ausgerichtet werden.
Solche nach dem Giesskannenprinzip
und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten
Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge.
Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im
Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element
eingeführt – und die bestehende implizite
Umverteilung würde durch eine explizite Umverteilung
abgelöst und ausgebaut.
Mitteilung SSV /
Vernehmlassungsantwort
19. März 2020
Der
Kanton Baselland ist gegen den vom Bundesrat
vorgeschlagenen Rentenzuschlag zur Kompensation der
UWS-Senkung. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der
Vorlage. Er lehnt aber den vom Bundesrat
vorgeschlagenen Mechanismus des Rentenzuschlags für
die Übergangsgeneration zum Erhalt des
Leistungsniveaus ab. Mit diesem Vorschlag würde
innerhalb der 2. Säule eine im Umlageverfahren
finanzierte Rente eingeführt. Die nach wie vor
vorherrschende Umverteilung zwischen Aktiven und
Rentnern würde mit dieser Massnahme noch verstärkt,
da dieser Rentenzuschlag durch die Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden finanziert werden muss. Dieser
Lösung kann der Regierungsrat nicht zustimmen.
Vernehmlassungsantwort
19. März 2020
Pro Singles Schweiz betont in ihrer Stellungnahme zur
BVG-Reform spezielle Aspekte, die sich aus der Situation
von Alleinstehenden ergeben. Sie betreffen insbesondere
die Hinterlassenleistungen.
Pro Single Schweiz fordert, Relikte aus alten
Zeiten dringend zu revidieren:
1. Die Ausrichtung einer
Hinterbliebenenrente an eine erwachsene Person
soll an die gleichzeitige Leistung einer
Erziehungs-/Betreuungsaufgabe gekoppelt sein und für
Mann und Frau einheitlich gehandhabt werden. Eine
Rente soll nur ausbezahlt werden, bis das Kind 18
Jahre alt ist. Volljährige Kinder sind nicht mehr
auf Tagesbetreuung durch einen Elternteil
angewiesen. Als Kompensation für die eingeschränkte
Erwerbsmöglichkeit während der Kinderphase werden
Erziehungs-/Betreuungs-gutschriften auf dem
individuellen AHV-Konto gutgeschrieben.
2. Kinderrenten als Zuschlag zur
Altersrente sind nicht mehr vertretbar.
Wenn ein Altersrentner Vater wird, darf davon
ausgegangen werden, dass die Mutter des Kindes noch
im erwerbsfähigen Alter ist und ein Einkommen inkl.
Kinderzulagen generieren kann, zusätzlich zur AHV-
und Pensionskassen-Rente des Ehemannes. Wenn es sich
ein Paar leisten kann und auf Einkommen aus
Berufstätigkeit verzichtet, ist das eine private
Entscheidung, die nicht von der Allgemeinheit
finanziell unterstützt werden soll.
3. Verfügungsberechtigung für alle gleich:
Gemäss BVG Art. 19 2 hat der überlebende Ehegatte,
der keine der Voraussetzungen für eine Witwer- resp.
Witwenrente erfüllt, Anspruch auf eine einmalige
Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Wir
fordern, dass jede Person, unabhängig von Zivilstand
und Wohnform, frei über diesen Betrag verfügen kann.
Denn jedes Jahr bilden sich in den Pensionskassen
500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken
«freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von
Alleinstehenden ohne Kinder. Diese
Ungleichbehandlung benachteiligt die Alleinstehenden
massiv.
Stellungnahme Pro Single
19. März 2020
Der Tages-Anzeiger schreibt zum Bauvorhaben Brunaupark der CS-Pensionskasse, die
bestehende Anlage mit 240 Wohnungen abzureisen und durch ein
Neubauprojekt mit 500 Wohnungen zu ersetzen:
Jetzt ist das umstrittene Neubauprojekt einen entscheidenden
Schritt weiter: Die Bausektion des Zürcher Stadtrats hat das
Baugesuch der CS-Pensionskasse am 10. März bewilligt. Dies geht aus
dem von den Stadträten André Odermatt (SP), Richard Wolff (AL) und
Filippo Leutenegger (FDP) unterzeichneten Entscheid hervor.
Die Bausektion lobt das Neubauprojekt, dem eine wichtige
städtebauliche Bedeutung zukomme: «Mit dem Projekt wird eine
durchlässige städtebauliche Struktur geschaffen, welche sich in
gelungener Weise mit der Allmend verzahnt.»
Mit Rekursen gegen den Entscheid und damit mit Verzögerungen ist
allerdings zu rechnen. Dutzende von Mieterinnen und Mietern haben
den Bauentscheid angefordert und sind damit einspracheberechtigt.
TA
19. März 2020
In
einem Email an seine Mitglieder schreibt der ASIP mit Bezug auf den vom
Bafu empfohlenen Klimaverträglichkeitstest zur Analyse von
Finanzportfolien:
Bereits heute berücksichtigen viele Pensionskassen (PK) im Rahmen
ihres Risikomanagements aus Eigeninitiative und unter Wahrnehmung
ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflichten Umwelt-, Sozial- und
Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien). Wir stellen erfreut
fest, dass immer mehr PK in ihren Anlagereglementen entsprechende
Grundsätze verankern. Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.
Zu beachten ist, dass die Europäische Union einen Aktionsplan
„Finanzierung nachhaltigen Wachstums” erstellt hat, der auch
Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Rahmen der
bevorstehenden Diskussion um das CO2-Gesetz werden diese
Fragen zudem im Parlament immer relevanter. Auch wenn
Nachhaltigkeitsthemen vermehrt in die Berichterstattung der
Investoren gehören, will der ASIP keine automatische Übernahme der
EU-Massnahmen. Der Entscheid bezüglich Umsetzung liegt immer beim
obersten, die Verantwortung tragenden Führungsorgan der PK. Es
braucht diesbezüglich keine Regulierung.
Für den ASIP als Fachverband stehen seit Jahren die
Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für das Thema
„zukunftsorientiertes (nachhaltiges) Investieren“ im Vordergrund.
Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen von PK
Grundsätze zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik
definiert. Ergänzend zum Leitfaden haben wir zudem ein Video zur
Thematik erstellt (vgl. www.asip.ch).
Im Sinne dieser Sensibilisierung empfiehlt der ASIP seinen
Mitgliedern heute, an den seitens des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
und des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF)
angebotenen freiwilligen Klimaverträglichkeitstests zur Analyse der
Finanzportfolien teilzunehmen.
Bafu
19. März 2020
Sven
Ebeling hat auf der Website der UBS für institutionelle Anleger
Überlegungen zum Thema “Home Bias” angestellt. Schweizer
Vorsorgeeinrichtungen investieren einen überproportional hohen
Vermögensanteil im Inland. Er stellt allerdings auch fest, dass
dies keine helvetische Eigenheit darstellt und in den meisten
Ländern der Bias noch ausgeprägter ist als hierzulande. Im
Einzelnen geht er dem Bias bei Immobilien (ein Extremfall) und
Aktien nach und sucht nach Gründen und Konsequenzen. Zu den
Aktien hält er fest:
Bei Aktien ist die deutliche Präferenz für den Heimmarkt
jedoch schwieriger zu begründen [als bei Immobilie]. Welches
könnten die treibenden Faktoren sein?
Währungsrisiken können effizient eliminiert werden. Eine
mögliche Informationsasymmetrie kann über
eine Delegation an Spezialisten überwunden werden. Die
Handelbarkeit der Titel ist an ausländischen Börsen oftmals
besser. Ebenso sind die Transaktionskosten
(inklusive Geld-Brief-Spanne) dort meist tiefer.
Das Risikomanagement ist aufgrund
vielfältigerer und liquiderer derivativer Finanzinstrumente
für Auslandaktien einfacher. Die Rückforderung ausländischer
Quellensteuern auf Dividenden ist dank
Doppelbesteuerungsabkommen vergleichsweise einfach und kann
mittels einer Entlastung an der Quelle sogar obsolet werden.
Auch der Aspekt der Stückelung spielt angesichts des
vielfältigen Aktienfonds-Angebots keine Rolle.
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24. März 2020
Gemäss Umfragen würden zahlreiche Arbeitnehmer gerne vor dem regulären
Alter in den Ruhestand gehen. Doch der Trend läuft in die Gegenrichtung.
NZZ
19. März 2020
Michael Ferber schreibt in der NZZ zu seinem Artikel: Ein finanziell
sorgloses Leben im Ruhestand will gut vorbereitet sein – gerade in
Zeiten von sinkenden Leistungen bei Pensionskassen.
NZZ
20. März 2020
Die ZKB schreibt zu ihrer neuen APP zur Verwaltung von 3a-Sparkonten bei
der Bank:
Die Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank hat heute
die schweizweite Lancierung der 3a-App frankly
bekanntgegeben. Mit der rein digitalen Stand-alone-Lösung zur
Verwaltung der privaten Vorsorge erweitert die Vorsorgestiftung ihr
Dienstleistungsangebot im Bereich der privaten Vorsorge um einen
digitalen Kanal.
Die Vorsorge-App frankly ist ein rein digitales Produkt,
die Dienstleistungen sind entsprechend jederzeit verfügbar.
Der Eröffnungsprozess mit biometrischem Login erlaubt es den
Nutzern, sich innerhalb weniger Minuten via Mobile zu identifizieren
und registrieren. Die Eröffnung, der kostenlose Transferprozess und
die Investitionen in die Swisscanto-Anlageprodukte sind für die
Nutzer einfach und intuitiv.
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23. März 2020
Gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik umfasst im Jahr 2017 die
mittlere Einkommensgruppe 57,7% der Bevölkerung. Der Bevölkerungsanteil
in der mittleren Einkommensgruppe blieb in den vergangenen 20 Jahren
weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 56,8% (im Jahr 2013) und
61,3% (2009).
Die Annahme einer übermässigen Belastung der mittleren
Einkommensgruppe durch obligatorische Ausgaben
(Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Krankenkassenprämien sowie
Alimente) lässt sich statistisch nicht belegen: Im Jahr 2017 betrug der
Anteil dieser Ausgaben am Bruttoeinkommen in der mittleren
Einkommensgruppe 28%, während er in der einkommensschwächsten und
einkommensstärksten Gruppe bei etwas mehr als 30% lag. Zwischen 1998 und
2017 sind die obligatorischen Ausgaben in den beiden letztgenannten
Gruppen im Übrigen stärker gestiegen.
BFS
19. März 2020
Die
KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die
diversen Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge:
"Die KGAST unterstützt alle drei Verordnungsänderungen.
Insbesondere begrüssen wir die Einführung einer Anlagekategorie
“Infrastrukturanlagen” mit einer Kategorienbegrenzung von 10 Prozent
nach Art. 53 Abs. 1 lit. e und f, sowie Abs. 2 und Art. 55 lit. f
BVV 2.
Infrastrukturanlagen zeichnen sich durch hohe Wertbeständigkeit
bei stabilen Erträgen aus. Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit
ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in 2 ökologisch
nachhaltige Projekte zu investieren. Die Diversifikation des
Anlagevermögens ver- schafft den Vorsorgeeinrichtungen eine
grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich risikomindernd auf das
Anlagevermögen aus."
Stellungnahme KGAST
18. März 2020
pw.
Michael Ferber (Redaktor NZZ), Florian Schubiger und Damian
Gliott (die Gründungspartner der VermögensPartner AG) haben bei
NZZ Libro ein Buch auf den Markt gebracht, welches genau das
bietet, was für alle, die sich mit der Frage nach ihrer Existenz
ab 65 auseinandersetzen wollen oder müssen (und das dürfte eine
beträchtliche Mehrheit der Erwerbstätigen sein) benötigt wird:
nämlich eine umfassende, gut verständliche und auf die
Realitäten unseres schweizerischen Alltages zugeschnittene
Darstellung der gesetzlichen, politischen und wirtschaftlichen
Basis der Altersvorsorge. Ausgehend von einer
Gesamteinschätzung unseres Dreisäulensystems – es fehlt nicht an
kritischen Bemerkungen – folgen Ausführungen zum Thema Steuern,
den Eigenheiten der drei Säulen mit AHV, BVG und Privatvorsorge,
zudem Ausführungen zu Erben und Vererben und dem Leben nach 65.
Die einzelnen Bereiche und Kapitel erlauben jeweils einen
ersten Einstieg zu grundsätzlichen Fragen, enthalten aber immer
auch so viele Details, wie sich der Leser oder die Leserin
zumuten will. Kein Buch, das man von Anfang bis Ende lesen will,
sondern wohl besser als kompetente Unterstützung zu jeweils
interessierenden und aktuell wichtigen Themen konsultieren wird.
Mit seinen 355 Seiten und den vielen Tabellen, Grafiken und
Abbildungen vermittelt das Buch die Gewissheit, das kaum etwas
Wichtiges übersehen wurde. Und aus der Kombination
professioneller Beratungserfahrung mit journalistischer Sprach-
und Formulierungskompetenz resultiert beste Verständlichkeit
auch anspruchsvoller Zusammenhänge.
Das Buch ist erhältlich im Buchhandel sowie direkt bei
NZZ Libro. Leser unserer Infos und des Newsletters erhalten mit
dem Gutscheincode VF AV3-2020 einen Rabatt von 20 Prozent auf
dem regulären Verkaufspreis von 58 Franken.
NZZ Libro
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
Angesichts der herrschenden Corona-Krise ist es dringend geboten, alle
aktuellen Termine auf den Websiten der Veranstalter oder anderweitig zu
überprüfen.
APRIL
- 1. April 2020, Genf
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif. Website
- 23. / 24. April, Olten
SVS Nord-Ostschweiz
7. Oltner Sozialversicherungstagung. Link
MAI
- 5. Mai, Luzern
Uni St.Gallen BVG-Tagung
- 5. Mai, Interlaken
Biehler Stiftungen 7. Vorsorgeforum.
Link
- 7. Mai 2020, Lugano
Swiss Life Pension Services Pension Dinner.
Website
- 8. Mai, Bern / Verschoben auf 1. Juli
ASIP
Mitgliederversammlung 2020
- 14 mai, Montreux
PwC, Pittet Journées de la prévoyance.
Link
- 15. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung 2020
Aus- und
Weiterbildung
APRIL
- 2. April, Zürich
vps.epas
Fit for Pension-Governance.
Link
- 7. April, Zürich
PK-Netz
Im Maschinenraum der Pensionskassen. Vertiefungsseminar für
Stiftungsräte.
Link
- 21. / 28. April / 5. Mai
VPS Verlag
Afternoon Series. Vermögensbewirtschaftung.
Website
- 21. / 28. April / 5. / 12. Mai, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechnungswesen.
Link
- 24. April / 8. / 15. / 22 / 29. Mai, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechtsgrundlagen.
Link
MAI
- 7 mai, Genève
Formation-cdf
Formation pour les membres des Conseils de fondation,
Website
- 7. Mai, Bern
PK-Netz
Jahresrechnung der PKs verstehen.
Infos
- 12.Mai, Zürich
vps.epas Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten der
Führungsorgane von PKs.
Link
- 12. Mai, St.Gallen
VPS Verlag
VPS-Labor, chancen- und risikoorientierte Führung.
Website
- 12. / 13. Mai, ausgebucht
vps.epas Leistungsfallmanagement.
Link
- 13 – 15 mai, Montreux
Pittet, PwC
Journées de la Prévoyance.
Website
- 14 mai, Lausanne
Formation-cdf Formation pour les membres des Conseils de
fondation, Website
weitere
Termine ....
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