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KölnBusiness-Newsletter: Infos rund um das Coronavirus

 

Liebe Abonnenten,
ab Freitag können von der Corona-Krise betroffene Unternehmer (bis 50 Mitarbeitende) Selbständige und Freiberufler einen Antrag auf die „Soforthilfe NRW 2020“ stellen. Wie Sie den Antrag stellen, erklären wir Ihnen im Update des Tages. Außerdem erfahren Sie bei uns, welche Maßnahmen die Stadt Köln für die freie Kultur ergreift.

Sie haben weitere Fragen zu wirtschaftlichen Hilfen? Als #Wirtschaftslotse geben wir Ihnen einen Überblick über alle aktuellen Maßnahmen im Antworten-Katalog auf www.koeln.business/coronavirus. Außerdem posten wir unsere Themen als Erklärvideos und Grafiken auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Update des Tages


Antrag auf Soforthilfe
Ab 27. März können die Anträge auf Soforthilfe gestellt werden. Die Antragsstellung und -abwicklung aller Soforthilfen (auch der Bundesmittel) läuft über das Land NRW und soll ausschließlich online erfolgen. Das NRW-Wirtschaftsministerium gibt hier alle Infos dazu.

Das benötigen Sie
  • Ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.)
  • Die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) für die Auszahlung
  • Die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen dazu gibt das Statistische Bundesamt
  • Die Anzahl der Beschäftigten (Hilfestellung bei der Berechnung siehe unten)
So errechnen Sie die Anzahl der Beschäftigten
Ausschlaggebend für den Antrag auf Soforthilfe ist die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten. Mitarbeitende mit Teilzeitbeschäftigung oder auf 450 Euro-Basis lassen sich wie folgt auf Vollzeitbeschäftigte umrechnen:
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen. Auszubildende werden nur mitgezählt, solange durch ihre Anrechnung nicht die Förderobergrenze von 50 Beschäftigten überschritten wird.

Weitere Informationen zur NRW Soforthilfe 2020 lesen Sie auf koeln.business.

Update des Tages 2


Soforthilfe für die freie Kultur in Köln
Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt.
Außerdem bringt die Stadt ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund und den Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Der Fonds umfasst drei Millionen Euro.

Die Stadt entwickelt zusammen mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderung zusätzlich eine Nothilfe zur Förderung der ebenfalls existentiell betroffenen Clubkultur. Infos hierzu erfolgen zeitnah.

Alle Details zu den Regelungen finden Sie in der Pressemeldung der Stadt Köln.

Update des Tages 3


Stadt Köln hält bewilligte städtische Zuschüsse aufrecht
Der Ausbruch der Corona-Pandemie und die damit verbundenen weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben auch große Auswirkungen auf die von der Stadt geförderten Projekte und Institutionen (Träger, Vereine usw.). Um diese zu unterstützen, hat die Stadt Köln heute mitgeteilt, bewilligte städtische Zuschüsse aufrechtzuerhalten, wenn Veranstaltungen Corona-bedingt nicht durchgeführt werden können.

Um unter den aktuellen Rahmenbedingungen Rückforderungen zu vermeiden oder um Förderungen auszahlen zu können, wurden von der Stadt Köln entsprechende Grundsätze erarbeitet.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemeldung der Stadt Köln.

Eine Frage, die uns heute erreicht hat


„Kann ich als Arbeitgeber die Zahlung der Krankenkassenbeiträge aufschieben?“

Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber eine Stundung der bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März und April 2020 beantragen. Dazu müssen weder Sicherheitsleistungen noch Stundungszinsen erbracht werden.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber glaubhaft erklären muss, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie erlitten hat und alle anderen Maßnahmen aus verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse erhalten Sie hier.

Eine Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Krankenkassen-Spitzenverbandes GKV.

Hier gibt´s Unterstützung


IHK: Unternehmen helfen Unternehmen
Auf der Webseite der IHK Köln können sich Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigen, über (meist kostenfreie) Angebote informieren, die andere Unternehmen zusammengestellt haben. Die Angebote reichen von Dienstleistungen wie Beratung auf unterschiedlichen Gebieten bis hin zur kostenlosen Nutzung von Produkten und Services.
 
Regionalagentur Region Köln berät zum Kurzarbeitergeld
Die Regionalagentur Region Köln unterstützt die Bundesagentur für Arbeit ab sofort bei der Beratung von Kurzarbeitergeld. Die Mitarbeiter der Agentur sind folgendermaßen zu erreichen:
Telefonnummern: 0221 / 355 011 55 oder 0221 / 355 011 77
Sprechzeiten: Mo. - Di. von 9 - 16 Uhr

Events zum Streamen


Wie gestaltet man Remote Work effektiv?
Endlich ein Online Meeting, das kein Zeit- und Motivationsfresser ist. Bei diesem kostenfreien Online-Training von teamazing lernen die Teilnehmer einfache Guidelines dazu. Es bleibt zudem Zeit für Erfahrungsberichte und offene Fragen.

Wann: Donnerstag, 2. April, 16 Uhr

Wo: Auf der Webseite von teamazing

Die gute Nachricht zum Schluss


Diese zwei Kölner Angebote lassen zu Hause keine Langweile aufkommen:

Der 1. FC Köln bietet in den kommenden Wochen täglich Unterhaltung für Kinder mit Trainingstipps der FC-Fußballschule, Quizangeboten und Videos der FC-Profis.

Die Stadt Köln hält mit SPORT@HOME ein kostenloses Online-Sportprogramm für Erwachsene bereit, das täglich um 18.30 Uhr eine etwa 20-minütige Trainingseinheit veröffentlicht, die auf den Facebook- und Instagram-Accounts von fit.KÖLN übertragen wird.
 
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