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Einführung des EPD - Start der XAD-Stammgemeinschaft 
Edition XAD-Mitglieder
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März 2020


Spezialausgabe

Einführung des EPD - Start der XAD-Stammgemeinschaft

Der 15. April 2020 naht – die axsana hat vor dem Hintergrund der vom Bund kommunizierten Verzögerungen bei der schweizweiten EPD-Einführung Entscheide zum Aufbau der XAD-Stammgemeinschaft getroffen. Sie passt das weitere Vorgehen in ihrem Einflussbereich den gegebenen Umständen an, unter Vorbehalt des geeigneten Mitwirkens der Behörden und Arbeitspartner. Im Weiteren trägt sie den aktuellen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung Rechnung. Sie respektiert damit das geltende Bundesrecht und entlastet gleichzeitig die Spitäler von kurzfristigen Vorbereitungsarbeiten.

Wir respektieren den beeindruckenden Sondereinsatz der Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und passen den Plan für den Aufbau der XAD-Stammgemeinschaft der Situation an. Gleichzeitig bedanken wir uns bei den Mitgliedern der XAD-Stammgemeinschaft für das fortgesetzte Commitment und die Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung gemäss EPDG.
 
Samuel Eglin
Geschäftsführer axsana AG
Telefon: +41 44 272 08 08 - eMail
Zusammenfassung:
Die Spitäler der XAD-Stammgemeinschaft können ihre Anschlusspflicht gemäss EPDG erfüllen.

Die axsana reagiert auf die zunehmende Komplexität des Zertifizierungsverfahrens, indem sie die Startkonfiguration der XAD-Stammgemeinschaft vereinfacht. Der Zieltermin für den Abschluss der Zertifizierungsarbeiten per 15. April 2020 bleibt bestehen.

 
Die XAD-Stammgemeinschaft geht in der Startkonfiguration lokal mit einer einzigen stationären Gesundheitseinrichtung und einer zentralen Dossiereröffnungsstelle am 15. Juni 2020 live. Die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle und die Bereitstellung der operativen Betriebsorganisation des Bundes müssen bis dann abgeschlossen sein.

Ende Juli 2020 wird die XAD-Stammgemeinschaft regional mit ca. 3 Anker-Spitälern und regionalen Dossiereröffnungsstellen in Betrieb genommen und so kontrolliert und sicher aufgebaut. Per Ende September 2020 wird sie mit allen Spitälern flächendeckend in vierzehn Kantonen ausgerollt. Ab Oktober 2020 erfolgt die breite Information der Bevölkerung über die Verfügbarkeit des EPD.

Die Finanzierungspflicht obliegt den anschlussverpflichteten Gesundheitseinrichtungen. Sie umfasst auch die Mitfinanzierung der Aufbaukosten.
Anschlusspflicht gemäss EPDG
Die gesetzliche Frist für den Anschluss der Spitäler an eine zertifizierte EPD-Stammgemeinschaft läuft am 15. April 2020 ab. Die Kantone als Gewährleister der Gesundheitsversorgung überprüfen bei den Listenspitälern die Einhaltung dieser Anschlusspflicht (als eine der Zulassungsvoraussetzungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung). Sie stellen dabei rein formal auf das Vorliegen eines unterzeichneten Anschlussvertrages mit einer Stammgemeinschaft ab, die zertifiziert ist oder in kurzer Zeit zertifiziert sein wird.
 
  • Der Standard-Anschlussvertrag für die XAD-Stammgemeinschaft steht zur Verfügung. Der Anschlussprozess ist definiert und die notwendigen Informationen und Unterlagen stehen auf dem Kundenportal zur Verfügung. Ein Vertragsabschluss ist innert wenigen Tagen und damit rechtzeitig per 15. April 2020 möglich.
Zertifizierung der XAD-Stammgemeinschaft
Die Zertifizierungsanforderungen an die Stammgemeinschaften sind umfangreich und anspruchsvoll. Zudem hat die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS durchgeführt wird, weitreichende Auswirkungen auf die Zertifizierungsverfahren. Der Bund hat bereits mehrfach kommuniziert, dass er dies in der gesamten Tragweite erst im Rahmen der ersten Zertifizierungsverfahren erkannt hat, und dass die Zertifizierungsverfahren aufwändiger, langwieriger und teurer sind als vom Gesetzgeber prognostiziert. Bei der XAD-Stammgemeinschaft bestätigt sich dies allein schon dadurch, dass die Verfahrenskosten die Grenze von CHF 1 Mio. bereits deutlich überschritten haben.

Die axsana hat deshalb entschieden, in ihrem Einflussbereich die Komplexität des Zertifizierungsverfahrens zu reduzieren und das Zertifizierungsverfahren mit einer einzigen Gesundheitseinrichtung zu durchlaufen und abzuschliessen. Damit werden alle anderen Gesundheitseinrichtungen von den kurzfristigen Vorbereitungsar-beiten entlastet.
  • Die Startkonfiguration der XAD-Stammgemeinschaft wird weitestmöglich vereinfacht. Dank des reduzierten Komplexitätsgrades bleibt der Zieltermin für den Abschluss des Zertifizierungs-verfahrens unverändert der 15. April 2020.
     
  • Die Dauer des Verfahrens für die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle liegt ausserhalb des Einflussbereiches der Stammgemeinschaft. Gemäss SAS ist von «mindestens sechs Wochen» auszugehen.
Betriebsstart der XAD-Stammgemeinschaft
Der operative Betrieb der XAD-Stammgemeinschaft kann erst aufgenommen werden, wenn die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle abgeschlossen ist. Einen vorgängigen Pilotbetrieb auf den Produktiv-Systemen lässt der Bund nicht zu.

Die XAD-Stammgemeinschaft wird daher in der Startkonfiguration lokal mit einer einzigen Gesundheits-einrichtung live gehen. Die axsana hat den Go Live-Termin auf den 15. Juni 2020 festgelegt (d.h. zwei Monate nach dem geplanten Abschluss des Zertifizierungsverfahrens). Dies lässt der Akkreditierungsstelle genügend - aber nicht unlimitiert - Zeit für den Abschluss des Akkreditierungsverfahrens. Die axsana setzt voraus, dass spätestens bis zu diesem Termin auch die Betriebsorganisation der zentralen Dienste des Bundes operativ ist.

Nach dem produktiven Start werden ab Mitte Juni 2020 zuerst die operativen Betriebsprozesse zwischen Stammgemeinschaft, Bund und ID-Providern geprüft. Es steht eine zentrale Dossiereröffnungsstelle für die Eröffnung erster EDPs zur Verfügung («family and friends»). Anschliessend wird die XAD-Stammgemeinschaft stufenweise ausgerollt, indem sie Ende Juli 2020 in einzelnen Regionen (ca. drei Anker-Spitäler) und per Ende September 2020 flächendeckend in Betrieb genommen wird. Ab Oktober wird die Bevölkerung breit informiert, dass das EPD zur Verfügung steht.
 
  • Die XAD-Stammgemeinschaft geht am 15. Juni 2020 in der Startkonfiguration gemäss Zertifizierung mit einer einzigen Gesundheitseinrichtung (Stiftung Amalie Widmer, Horgen) und einer zentralen Dossiereröffnungsstelle live.
     
  • Ende Juli 2020 folgen ca. drei regionale Anker-Gesundheitseinrichtungen und regionale Dossierer-öffnungsstellen.
     
  • Im September 2020 soll der flächendeckende Rollout mit allen Spitälern der XAD-Stammgemein-schaft und einem überregionalen Netz von Dossiereröffnungsstellen erfolgen.
Erstellung der EPD-Betriebsbereitschaft in den Gesundheitseinrichtungen
Vor dem Start des operativen EPD-Betriebs muss ein Spital interne Umsetzungsarbeiten erledigen (Etablieren der internen EPD-Organisation, Bereitstellen von Informationen, Umsetzung der Datensicherheits- und Datenschutzvorgaben, Schulungen, eventuelle Systemintegrationen usw.). Diese müssen auf den konkreten Go Live-Termin des Spitals (d.h. bei fast allen Spitälern auf Ende September 2020) auf der Produktiv-Umgebung erledigt sein.
 
  • Die Informationen und Unterlagen für die Erstellung der EPD-Betriebsbereitschaft stehen auf dem Kundenportal zur Verfügung.
     
  • Die Produktiv-Schaltung der Spitäler erfolgt per Ende September 2020. Für den stufenweisen regionalen Aufbau der XAD-Stammgemeinschaft werden mit einzelnen Anker-Gesundheits-einrichtungen frühere Go Live-Termine individuell vereinbart.
Finanzierung der XAD-Stammgemeinschaft
Das EPDG verpflichtet die stationären Gesundheitseinrichtungen, primär die Spitäler, zum Anschluss an eine zertifizierte EPD-(Stamm)Gemeinschaft. Dies umfasst auch die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass überhaupt eine zertifizierte (Stamm-)Gemeinschaft zur Verfügung steht und nachhaltig betrieben werden kann. Alternativ steht es den Kantonen offen, diese Verantwortung zuhanden der Gesundheitseinrichtungen zu übernehmen.

Bei der XAD-Stammgemeinschaft hat sich die Mehrheit der Kantone im Einzugsgebiet dazu bekannt, den Aufbau der Stammgemeinschaft finanziell zu fördern und damit die anschlussverpflichteten Gesundheitseinrichtungen zu entlasten. Dies bedeutet, dass der Aufbau der XAD-Stammgemeinschaft von den Kantonen und dem Bund (Finanzhilfe gemäss EPDG) zu einem grossen Teil finanziert ist. Der Rest der Aufbaukosten (die aufgrund der Zertifizierungsanforderungen deutlich höher sind als vom Gesetzgeber prognostiziert) sowie die Betriebskosten müssen jedoch von den Mitgliedern der XAD-Stammgemeinschaft getragen werden. In der XAD-Stammgemeinschaft werden diese Kosten nicht über Mitgliederbeiträge, sondern über kostendeckende Gebühren gedeckt. Diese werden trotz mehrjähriger Vorarbeiten erst jetzt auf den Abschluss der Aufbauphase hin verrechnet (für den Testbetrieb im 2019 zu 10%; für den Test- und noch reduzierten Produktivbetrieb im 2020 zu 80%; für den umfassenden Produktivbetrieb ab 2021 zu 100%).
 
  • Die Verantwortung für den Aufbau und die Finanzierung einer zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaft liegt bei den anschlussverpflichteten Gesundheitseinrichtungen.
     
  • Der Aufbau der XAD-Stammgemeinschaft wird zu einem grossen Teil von der öffentlichen Hand mitgetragen. Die Finanzierungspflicht der Gesundheitseinrichtungen umfasst für 2019 lediglich 10%, im 2020 80% und erst ab 2021 kostendeckende 100%.
     
  • Es steht den Kantonen als Gewährleister der Gesundheitsversorgung frei, die Gesundheitseinrich-tungen (Mitglieder der XAD-Stammgemeinschaft) von der Finanzierungsverantwortung weiter zu entlasten.  
Nächste Schritte
  • Alle Listenspitäler schliessen die XAD-Anschlussverträge ab und weisen dies dem zuständi-gen Kanton bis Ende März 2020 nach.
     
  • Den lokalen EPD-Betriebsstart am 15. Juni 2020 regelt axsana mit der Stiftung Amalie Widmer individuell.
     
  • Den regionalen EPD-Betriebsstart per Ende Juli 2020 regelt axsana mit drei Anker-Spitälern individuell.
     
  • Alle übrigen Spitäler unternehmen keine unmittelbaren Umsetzungsschritte. Sie aktualisieren per Ende August über den ordentlichen Aktualisierungsprozess die Angaben für die technische Anbindung (Erfassungsdatei) und setzen die internen Arbeiten für den EPD-Start per Ende September 2020 um. axsana stellt dazu im Juni weitere Informationen zur Verfügung.
     
  • Die eventuelle Anpassung von Integrationsprojekten regeln die Spitäler direkt mit Swisscom Health.
Am Mittwoch, den 25. März 2020, von 13 bis maximal 14:30 Uhr, stellen wir Ihnen in einem Webinar den aktuellen Plan vor und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Verbinden Sie sich über den Web Browser via diesem Link oder wählen Sie sich telefonisch ein über +41 43 210 57 27 mit Konferenz ID 627 550 30#.
 
Sie können Ihre Frage im Vorfeld bis am Dienstagmittag 24.03.2020 schriftlich an goepd@axsana.ch senden.
 
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch.
Revidierter Einführungsplan für die XAD-Stammgemeinschaft
 
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Redaktionelle Verantwortung: Thomas Zurkinden - Leiter Marketing und Verkauf

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