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Bericht aus Brüssel

von Constanze Krehl, MdEP | Ausgabe 02/2019

Constanze Krehl im Europäischen Parlament

Liebe Genossinnen und Genossen,

liebe Freundinnen und Freunde,


mit der digitalen Revolution erleben wir einen radikalen und umfassenden technologisch gesellschaftlichen Wandel, der alle Lebensbereiche unserer Gesellschaft berührt: Wie wir kommunizieren, wie wir arbeiten, wie wir wirtschaften oder wie wir Freiheit und Demokratie gestalten. Kurzum: Wie wir miteinander leben. Die Digitalisierung stellt unsere Gewissheiten infrage und mitunter auch auf den Kopf. Öffentlichkeit und Privatheit werden genauso grundlegend neu vermessen wie Ökonomie und Politik. Die Digitalisierung kennt außerdem keine örtlichen, zeitlichen oder gar nationale Grenzen.

Deshalb freue ich mich, euch heute auf eine Veranstaltung aufmerksam zu machen, die ich gemeinsam mit meiner sozialdemokratischen Fraktion organisiere:
 
“Digital, erfolgreich und sozial“ - Welcher Weg führt zum Ziel?
Freitag, 15. März 2019, 16.00-19.00 Uhr
Werk 2 - Kulturfabrik, Kochstraße 132, 04277 Leipzig

 
Dort werden wir unter anderem mit Bundesjustizministerin Katarina Barley und unserem sächsischen Wirtschaftsminister Martin Dulig diskutieren.
Es wird vier parallele "Fishbowl" Diskussionen mit Expertinnen und Experten geben:
A) Damit aus „anders“ auch „besser“ wird. Wie gestalten wir die Arbeitswelt der Zukunft?
B) Chancen klug nutzen. Wie werden Unternehmen fit für Vernetzung und künstliche Intelligenz?
C) Update erforderlich! Vernetzte Produkte und Online-Plattformen verändern den Alltag - wie garantieren wir Verbraucherschutz?
D) Hacker, Tracker, Datenkraken. Welchen Datenschutz wollen wir?

Die Einladung mit dem Programm und allen weiteren wichtigen Informationen zur Anmeldung geht euch in Kürze zu.
 

Herzliche Grüße
Eure Constanze Krehl


Damit Europa vor Ort wirkt


City Tunnel LeipzigAuch in Zukunft sollen die Regionen der Europäischen Union durch EU-Förderung lebenswerter werden. Das bedeutet vor allem Förderung für zukunftsweisende, umweltfreundliche und soziale Projekte. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch, 13. Februar 2019, für die Rahmenverordnung über die zukünftige EU-Regionalpolitik gestimmt.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier fordern 378 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2027 und erhöhen damit den Vorschlag der EU-Kommission um 14 Prozent.
Die Stellungnahme des Parlaments setzt klare Prioritäten für die nächste Förderperiode. Regionen, die Projekte zur Bekämpfung von Armut und Jugendarbeitslosigkeit umsetzen wollen, die große Anstrengungen zur Integration von Geflüchteten unternehmen, müssen schnell und unbürokratisch Förderung beantragen können. Auch an anderer Stelle werden die Mittel drastisch aufgestockt: Es ist ein großer Erfolg für die sozialdemokratische Fraktion, dass 30 Prozent der gesamten Fördermittel für den Kampf gegen den Klimawandel bereitgestellt werden.
Unter Führung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wurden horizontale Ziele eingebracht, die sicherstellen, dass es in Projekten keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Behinderungen, Alter oder sexueller Orientierung gibt. Auch auf Gleichstellung und Umweltschutz muss geachtet werden, die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN müssen beachtet werden und keine Fossilen Energien sollen Förderung erhalten.
Besonderes Augenmerk legt das Europaparlament auf den Bürokratieabbau. Keine Region darf mehr durch übermäßig komplizierte Verfahren und überbordende Kontrollen von einem Antrag abgeschreckt werden. Weiterhin soll es Fördermöglichkeiten für alle Regionen geben – denn auch auf jene, die wirtschaftlich gut dastehen, warten unter anderem im Zusammenhang mit der Digitalisierung große Herausforderungen. Das Europaparlament tritt nun unmittelbar in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ein, um so schnell wie möglich einen finalen Text und damit Planungssicherheit für die Regionen zu erreichen.

Berichte aus dem Parlament


Wassersparen im Zeiten des Klimawandels


6aa765ee-8761-47eb-b3c8-d0757ae629f5.jpgEin Drittel der EU-Landfläche leidet unter Wasserknappheit. Besonders in Hitzesommern wie 2018 sind Menschen, Tiere und Pflanzen sehr von der Trockenheit betroffen, besonders in den südlichen Mitgliedstaaten. Die europäische Landwirtschaft hatte im vergangenen Sommer Milliardenausfälle zu beklagen. Im Zuge der Klimakrise ist zu befürchten, dass diese Probleme häufiger und heftiger auftreten werden. Da Agrarwirtschaft selbst viel Wasser benötigt und auch Frischwasser verbraucht, das dann in anderen Bereichen fehlt, werden hier besonders große Chancen der Wasserwiederverwendung gesehen. Dies wird in einigen Mitgliedstaaten auch bereits getan. Die Europäische Kommission hat nun eine Verordnung vorgelegt, die europaweite Mindestanforderungen an die Qualität dieses aufbereiteten Wassers und das Risikomanagement für dessen Aufbereitung und Verwendung festlegen soll.
Deshalb hat das Plenum am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verabschiedet.
So werden erstmals europaweite Mindestanforderungen für wiederverwendetes Wasser erarbeitet. Das ist wichtig, da landwirtschaftliche Produkte gerade auch aus wasserarmen Staaten in der gesamten EU verkauft werden. An die in einigen Mitgliedstaaten bereits praktizierte Wasserwiederverwendung werden somit einheitliche Anforderungen gestellt. Die Betreiber der Aufbereitungsanlagen müssen darüber hinaus regelmäßig das Wasser auf Bakterien kontrollieren. Zusätzlich müssen sie zusammen mit allen beteiligten Akteuren einen Risikomanagementplan erstellen, überwacht von den Umweltbehörden der Mitgliedstaaten.
Die zunehmend trockenen Sommer sind eine Folge des Klimawandels, an dem wir Europäerinnen und Europäer nicht unschuldig sind. Nichtsdestotrotz darf Wasser nur mit großer Sorgfalt wiederverwendet werden. Wir wollen daher einführen, dass im Falle von Verunreinigungen die Verursacher für eventuelle Schäden aufkommen müssen.
 Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss der Rat der EU sich positionieren. Der finale Text wird voraussichtlich erst in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.
 


Rechte berufstätiger Eltern gestärkt


Arbeit und Familie unter einen Hut bringen – für viele Menschen, ob in Deutschland oder in Spanien, ist dieser Balanceakt eine große Herausforderung im Alltag. Auf unserem Weg zu einem sozialen Europa machen wir uns deshalb seit langer Zeit für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bürgerinnen und Bürger der EU stark. 
Jetzt können wir einen wichtigen Erfolg verbuchen: Berufstätige Eltern bekommen künftig mehr Rechte. Daraufhin haben sich der Rat der EU und das Parlament in Verhandlungen geeinigt. 
  • Väter haben nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen!
  • Väter sowie Mütter haben in Zukunft Anspruch auf mindestens vier Monate Auszeit im Job, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind. Derzeit gilt EU-weit, dass nur ein Monat nicht übertragbar ist. In Deutschland haben Väter und Mütter schon heute einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit.
  • Außerdem werden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen freinehmen können. 
  • Eltern und pflegende Arbeitnehmer können zudem einfacher flexible Arbeitszeiten beantragen.


Arbeitsrecht geht vor: Europa-SPD stimmt gegen Handelsabkommen mit Singapur


Am Mittwoch wurde in Straßburg über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur im Europäischen Parlament abgestimmt. Ich habe mit vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Europa-SPD gegen das Abkommen gestimmt, da Singapur der Stärkung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten nicht zugestimmt hat.
Für mich und meine Kolleginnen und Kollegen der Europa-SPD war es wichtig, dass Singapur bei einem Handelsabkommen die Kernarbeitskonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert und dies hat Singapur nur teilweise getan. Nicht ratifiziert wurde das, darin enthaltene, Recht auf Versammlungsfreiheit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Ratifizierung einer weiteren Kernarbeitsnorm, das Verbot von Zwangsarbeit, hat die Regierung Singapurs zurückgezogen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist aber wichtig, dass ein Abkommen an seiner Umsetzung gemessen wird. Deswegen ist es notwendig, dass unsere Partner eine klare Vorstellung von den Aufgaben haben, die vor ihnen liegen und dass sie bereit sind, diese anzupacken. Wir haben aus Singapur aber weder ein klares Bekenntnis zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, noch einen Arbeitsplan zu deren Umsetzung erhalten. Das lässt für die Europa-SPD zu viele Fragen offen, weswegen wir das Handelsabkommen unter diesen Umständen ablehnen.
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