Negativ
Nach fünf Jahren Negativzinsen sind wir schon
soweit, dass wir den Begriff «negativ» fast automatisch mit
Negativzinsen in Verbindung bringen. Wir können leider auch
nichts anderes bieten.
Wer geglaubt hatte, mit den minus 0,75%, die
uns die Nationalbank aufbrummt, wären wir am oberen Rand des
vielleicht und kurzfristig noch akzeptablen, muss zur Kenntnis
nehmen, dass in diversen akademischen Zirkeln – etwa beim IMF -
intensiv darüber nachgedacht wird, ob es denn möglich wäre, noch
weit tiefer ins Minus zu gehen. Denn nach zehn Jahren
Tiefstzinsen fehlt jetzt das klassische geldpolitische
Instrumentarium, um mit Zinssenkungen die Wirtschaft
anzukurbeln. Und gerade das könnte schon bald nötig sein.
Nachdem Wirtschaft und Kapitalmärkte sich wie
Drogenjunkies an das Gratisgeld gewöhnt haben, hat es wie beim
Medikamentenmissbrauch im Akutfall nun keine Wirkung mehr.
Ausser man erhöht die Dosierung nochmals massiv. Etwa bis minus
6%. Dass entsprechende Gedankenspiele von Fachleuten angestellt
werden, denen man im Alltag wohl durchaus Seriosität und
Verlässlichkeit attestieren würde, zeigt auf, wohin und wieweit
wir es in Sachen Wirtschafts- und Geldpolitik gebracht haben.
Gerade rührend ist derweil zu beobachten, wie
hierzulande von Politik und Fachverbänden um ein Almosen aus dem
Negativzinsen-Kässeli der Nationalbank gebettelt wird. Nur 1
oder 2 Milliarden, für die AHV oder für die Pensionskassen.
Natürlich wird die SNB nicht nachgeben. Und sie macht im
Alleingang Konjunkturpolitik, Währungspolitik, Geldpolitik. Und
sitzt auf 800 Milliarden Währungsreserven, bei deren Anlage und
Einsatz sie sich erst recht nichts vorschreiben lassen will.
Allerdings ist ihre Freiheit nicht grenzenlos. Sie hat sich ans
Gängelband der EZB geheftet und diese könnte durchaus in
Versuchung geraten, das Projekt Euro mit massiven Negativzinsen
zu stützen. What ever it takes, hiess die Drohung vor 7 Jahren.
Sie gilt weiterhin. Die Reaktion der SNB mag man sich gar nicht
ausdenken, falls die EZB zum äussersten greift.
Für Sparer und für Pensionskassen schwebt das
wie eine dunkle Wolke über dem Horizont. Überlegungen dazu und
was allenfalls vorzukehren wäre, scheinen nirgendwo angestellt
zu werden. Man balgt sich lieber um einen realitätsfernen
Umwandlungssatz und populistische Themen wie das
Frauenrentenalter.
Peter Wirth,
E-Mail
21. Februar 2019
Michael Ferber hat sich in der NZZ in das Thema
Negativzinsen vertieft, mit höchst beunruhigenden
Aussichten angesichts einer Richtung Rezession sich
bewegenden Konjunktur. Dass zwei IMF-Ökonomen in einem
Blogbeitrag Gedankenspiele mit einer noch verstärkten
Absenkung der Zinsen in den Negativbereich anstellen,
lässt aufhorchen. Zumal höhere Negativzinsen sich nur
durch Einschränkungen des Bargeldgebrauchs durchsetzen
lassen. Von den Folgen für Sparer und
Vorsorgeeinrichtungen nicht zu reden.
Auch der Harvard-Ökonom Kenneth Rogoff
hat in Interviews bereits argumentiert,
Negativzinsen von bis zu –6% könnten eine
Möglichkeit sein, um in Zukunft mit konjunkturellen
Krisen umzugehen. Solch hohe Negativzinsen wären für
Sparer und Anleger zweifellos ein Desaster – und bis
jetzt schützt sie nicht zuletzt die Existenz von
Bargeld vor einer solch extremen Geldpolitik.
Um Negativzinsen auf einem solchen Niveau
durchzusetzen, schlagen Agarwal und
Krogstrup (IMF) vor, die Geldmenge in zwei
Parallelwährungen aufzuteilen –
Bargeld und elektronisches Geld (E-Geld). Seien
die Zinsen negativ, werde dies bei dem E-Geld direkt
umgesetzt. Für Bargeld solle indessen ein
Umrechnungskurs etabliert werden, damit dieses
ebenfalls und genauso viel an Wert verliere wie das
E-Geld bei der Einführung von Negativzinsen. In
einem solchen Währungssystem wäre es dann kein
Vorteil mehr, in Zeiten von Negativzinsen Bargeld
anstatt E-Geld zu halten, schreiben die Ökonomen in
dem Blog. (…)
Friedrich Schneider,
emeritierter Professor an der Universität Linz,
wendet sich im Gespräch scharf gegen die in dem
IMF-Blog-Beitrag geäusserten Vorschläge. Dabei
handle es sich um eine stellenweise
Enteignung der Bürger. Die Folgen von solch
hohen Negativzinsen für Sparer und die
Altersvorsorge wären katastrophal. Auch die
Vorstösse gegen das Bargeld von Ökonomen wie Rogoff
seien sehr kritisch zu sehen. Der Harvard-Ökonom
habe nie nachgewiesen, dass Bargeld die Kriminalität
fördere, er behaupte dies einfach. Dies sei
populistisch. Vielmehr zeigten empirische
Ergebnisse, dass Einschränkungen beim Bargeldverkehr
oder gar die Abschaffung von Bargeld keinen grossen
Einfluss auf die Kriminalität und die
Schattenwirtschaft hätten.
Die Abschaffung des Bargelds oder starke
Einschränkungen bei Bargeldtransaktionen würden die
totale Kontrolle des Bürgers
hinsichtlich seines Zahlungsverkehrs bedeuten.
Bargeldlose Zahlungen machten die Bürger noch mehr
gläsern und überwachbar.
NZZ
22. Februar 2019
(SDA)
Die Einkommen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus
Negativzinsen sollen nicht in die AHV fliessen. Der
Bundesrat beantragt dem Parlament, eine Motion des
Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer abzulehnen.
Heer argumentiert, die Negativzinsen seien eine
erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere
für die AHV und die Pensionskassen. Sie bedeuteten eine
tiefere Verzinsung des Kapitals für die Einzahlerinnen
und Einzahler. Auf der anderen Seite profitiere der Bund
von der Negativzinspolitik der SNB, indem faktisch keine
Schuldzinsen auf neuen Bundesobligationen erwirkt
würden. Der Bund profitiere zu Lasten der arbeitenden
Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner. Die
Einkommen der SNB aus Negativzinsen sollten deshalb bei
der Verteilung der SNB-Gewinne in die AHV fliessen.
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25. Februar 2019
Claude Chatelain, gemäss Cash studierter Ökonom und
langjähriger Wirtschaftsjournalist (aka Gopfried Stutz),
erläutert am Beispiel seines verstorbenen
Schwiegervaters, was denn nun wirklicher Rentenklau sei.
Nein, nicht der Griff in die Konten der jungen
Versicherten, sondern die Anpassung der Renten an die
Realitäten des Kapitalmarkts.
Cash
25. Februar 2019
Die NZZ am Sonntag untersucht, wie die Generationen an
der Urne abschneiden. Die Daten zeigen: meist gewinnen
die Alten.
In der Politik spaltet die Grossreform [STAF) Alt
und Jung. Und sollte sich die Vorlage am 19. Mai
auch an der Urne nach diesem Muster entscheiden, so
stehen ihre Chancen sehr gut. Denn die
Alten verlieren derzeit fast keine
Abstimmung. 31-mal hat der Souverän in
dieser Legislatur bisher abgestimmt, zu 30
Urnengängen liegen Nachbefragungen vor –
und diese zeigen: Nur ein einziges Mal (3%) haben
sich die über 60-Jährigen nicht durchgesetzt. Sie
hätten 2016 die CVP-Initiative zur Abschaffung der
Heiratsstrafe knapp angenommen, das Volk aber sagte
Nein.
Die Jungen umgekehrt sind sich das Verlieren eher
gewohnt. Die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen
hat im selben Zeitraum sechs Abstimmungen verloren
(20%), und zwar primär zu sozialen, um-
weltpolitischen und grundrechtlichen Fragen. So
hätten die Jungen die grosse AHV-Reform samt
Zusatzfinanzierung angenommen, sie wollten die
Atomkraftwerke fix abschalten und die Wirtschaft
grüner machen. Umgekehrt wehrten sie sich erfolglos
gegen Sozialdetektive und neue Überwachungsmittel
für den Nachrichtendienst.
Die Daten sind insofern mit Vorsicht zu
interpretieren, als die Basis der
Befragungen häufig sehr schmal ist und die
Fehlertoleranz entsprechend hoch. Sie deuten aber
darauf hin, dass es bei Abstimmungen durchaus einen
Altersgraben gibt – und dass sich dieser zuletzt gar
noch etwas vertieft hat.
25. Februar 2019
Der Blick schreibt: “Tiefere Zinsen als bei Banken: Auf der Suche nach
der günstigsten Hypothek können Pensionskassen durchaus attraktiv sein.
Doch sind sie eine Alternative zum klassischen Kreditinstitut?”
Der Weg zum Eigenheim führt über die richtige Finanzierung. Egal,
ob Libor, Fest- oder variable Hypothek: Schweizer Banken, allen
voran die Kantonalbanken, beherrschen den Hypothekarmarkt.
Insgesamt vereinten die Kreditinstitute 2018 ein Hypothekarvolumen
von rund einer Billion Franken unter sich.
Versicherungen und Pensionskassen teilen sich
die restlichen Kuchenkrümel – 2017 lag ihr Volumen bei über 53
Milliarden Franken. Für 2018 dürfte der Betrag höher ausfallen, denn
vor allem die Pensionskassen mischen verstärkt im Hypothekargeschäft
mit – und richten ihr Angebot mittlerweile auch an Nichtkunden, also
jeden potenziellen Hypothekarnehmer.
So bietet die Zürcher Pensionskasse (BVK) für
eine Festhypothek über die Laufzeit von zehn Jahren einen Zins von
1,18 Prozent, bei der Zürcher Kantonalbank sind es
über die gleiche Laufzeit hingegen 1,49 Prozent. Die Pensionskasse
der Stadt Basel (PKBS) biete 1,05 Prozent, die Basler Kantonalbank
1,48 Prozent.
«Die Nachfrage nach Hypotheken ist 2018 gestiegen», sagt Roger
Zeugin von der PKBS. Die Kasse stehe einem Ausbau
des Hypothekargeschäfts positiv gegenüber, da im heutigen Zinsumfeld
eine angemessene Rendite erwirtschaftet werden könne.
Auch Christian Brütsch von der BVK bestätigt dem BLICK: «Wir
konnten das Volumen an Hypotheken leicht steigern.» Die BVK verfüge
zwar über das nötige Immobilienfachwissen, andere
Pensionskassen jedoch nicht. Das mache es oft schwierig, in kurzer
Zeit in das Hypothekargeschäft einzusteigen.
Blick
26. Februar 2019
Die geplanten EU-Nachhaltigkeitsverordnungen werden einschneidende
Folgen haben. Auch in der Schweiz werden Finanzdienstleister und Anleger
betroffen sein.
NZZ
20. Februar 2019
Die
auf Immobilien spezialisierte Fundamenta Group lanciert eine
Anlagestiftung für die berufliche Vorsorge im Bereich Immobilien.Die
erste Emission ist im zweiten Quartal dieses Jahres geplant. Man wolle
ein nachhaltiges Immobilienportfolio auf- und ausbauen, heisst es in
einer Mitteilung. Im Fokus stehen dabei direkte Investitionen in
Liegenschaften mit Wohn- und Gewerbenutzung in der Schweiz. Der Anteil
an Mieterträgen aus der Wohnnutzung soll mindestens 60% betragen.
Allokationen erfolgen Fundamenta zufolge in Bestandsliegenschaften mit
nachhaltigen Ertragsperspektiven und in Bestandsliegenschaften mit
Entwicklungspotenzial. Das Portfolio wird auch Investitionen in Neubau-
und Entwicklungsprojekte umfassen.
Immobilienbusiness
/ Fundamenta
25. Februar 2019
Das Handelsblatt schreibt: “Die Finanzinvestoren haben ihre Firmen teuer
eingekauft und erwarten viel. Im Konjunkturabschwung könnte der Ruf der
Branche leiden”.
In dieser Woche wird Berlin mit der Konferenz „Super
Return“ wieder zur Hauptstadt der Finanzinvestoren.
Beim jährlichen Stelldichein der Private-Equity-Manager dreht
sich alles um die größten Beteiligungsfonds, die höchsten Renditen
und die lukrativsten Firmenkäufe.
Die Stimmung ist wegen der eingetrübten Konjunkturaussichten zwar
nicht mehr so euphorisch wie in den Vorjahren, dennoch plagt die
Szene der Unternehmensjäger nach wie vor ein Luxusproblem
der besonderen Art: Sie haben zu viel Geld, das investiert werden
muss.
Der Hauptgrund für die Geldschwemme ist der
Anlagenotstand bei den Pensionskassen, Versorgungswerken und
Stiftungen – also den institutionellen Investoren. Wegen der
anhaltenden Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank und der nur
wenig höheren Zinsen der Notenbanken in Übersee werfen
Staatsanleihen kaum noch einen Ertrag ab. Deshalb strömen die
Geldverwalter in Scharen zu den Private-Equity-Fonds, die
unverändert mit zweistelligen Renditen werben, teilweise mit 20
Prozent und mehr.
Angelockt von solchen Versprechungen will knapp die Hälfte der
Profianleger bei Private Equity in diesem Jahr sogar noch
aufstocken, nur elf Prozent wollen hier weniger investieren. Die
Krux ist aber, dass die Finanzinvestoren die neuen Mittel gar nicht
so schnell anlegen können, wie sie reinkommen.
Das „dry powder“, also die auf Halde liegenden
Gelder, hat sich über die Jahre des Booms global mittlerweile auf
rund 1200 Milliarden Dollar summiert – das ist ungefähr dreimal so
viel, wie der deutsche Bundeshaushalt umfasst.
Handelsblatt
4. März 2019
Das International Living Magazin hat die neusten
Ergebnisse seines Global Retirement Index publiziert
mit insgesamt 25 Ländern. Die Schweiz ist darin
nicht enthalten. Als bestes europäisches Land
erscheint Frankreich auf Platz 11, Italien folgt auf
Position 13. Kroatien als dritter Europäer auf 24.
Ausschlaggebend sind die Elemente Visa /
Aufenthaltsgenehmigung, Gesundheitsversorgung, Klima
und Lebenshaltungskosten. Am empfehlenswerten
erscheint Panama, an das wir jetzt nicht unbedingt
gedacht hätten.
Retirement Magazin /
WEF
1. März 2019
Susanne
Schild wird am 1. Oktober neue
Geschäftsleiterin der Bernischen
BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA).
Die 39-jährige Berner
Oberländerin ersetzt
Geschäftsleiter Hansjörg Gurtner,
der in Pension gehen wird. Wie
die BBSA mitteilte, hat der
Aufsichtsrat die in Rapperswil
wohnhafte Betriebsökonomin FH
zur neuen Chefin ernannt. Schild
war Financial Accountant &
Controller bei der BKW und
arbeitet heute bei der comPlan,
der
Pensionskasse der
Swisscom. Sie verfügt über
einen Master of Advanced Studies
in Pensionskassen-Management.
Die BBSA beaufsichtigt 1270
Institutionen mit einem
Gesamtvermögen von 204 Mrd.
Franken. Seit 2012 beaufsichtigt
die BBSA auch im Kanton Freiburg
die Vorsorgeeinrichtungen.
BBSA
1. März 2019
Bernhard Kislig befasst
sich im Tages Anzeiger
mit dem Problem der
Rentnerkassen.
Er schreibt:
Was in der
Privatwirtschaft
schwierig wäre,
funktioniert in der
Altersvorsorge: Mit
sanierungsunfähigen
Pensionskassen
können Verwalter
jahrelang
Geld verdienen.
Risiko gibt es dabei
keines. Wenn das
Kapital aufgebraucht
ist, wird das
Vorsorgewerk dem
Sicherheitsfonds BVG
übergeben. Dies ist
ein Auffangbecken
für Pensionskassen
mit finanziellen
Problemen, das
Renten bezahlt, für
die kein Geld mehr
vorhanden ist. (…)
Es gibt eine
Reihe von
Vorsorgeeinrichtungen,
die dieses
Geschäftsmodell
anwenden. Das
bestätigt
Manfred Hüsler,
Direktor der
Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge
(OAK). Dabei geht es
um Pensionskassen,
die ausschliesslich
oder zu einem
grossen Teil aus
Rentnern bestehen.
Viele davon sind
ausreichend
finanziert, aber bei
manchen ist es nur
eine Frage der Zeit,
bis das Geld nicht
mehr reicht, um die
versprochenen Renten
überweisen zu
können.
Kassen, die
ausschliesslich aus
Rentnern bestehen,
sind
sanierungsunfähig,
wenn sie einmal in
Schieflage geraten
sind. Denn es sind
keine aktiven
Versicherten und
kein Arbeitgeber
mehr da, die Geld
einschiessen können.
Und die
versprochenen Renten
können nicht
nachträglich gekürzt
werden, denn diese
sind garantiert. In
solchen Fällen
senken
Pensionskassen
manchmal ihre
Deckung von
mindestens 100
Prozent bis fast auf
0, bevor sie es
schliesslich dem
Sicherheitsfonds
übergeben, um die
ausstehenden Renten
zu finanzieren.
Das
Bundesgericht
hat dieses Vorgehen
in einem Urteil von
2017 legitimiert.
Gemäss den höchsten
Richtern darf der
Sicherheitsfonds ein
Vorsorgewerk erst
unter seine Fittiche
nehmen, wenn es
sanierungs- und
zahlungsunfähig ist.
Die OAK und
der Sicherheitsfonds
wollten dieser
Praxis einen Riegel
vorschieben und
klagten gegen die
IGP-BVG-Sammelstiftung.
Beide Organisationen
wollten die IGP
rasch dem
Sicherheitsfonds
unterstellen.
Laut
Daniel Dürr,
Leiter des
Sicherheitsfonds,
gab es für die Klage
zwei Gründe. Erstens
sollte mit dem
Vorsorgekapital
sparsamer umgegangen
werden – denn «der
Sicherheitsfonds
verrechnet weniger
Verwaltungskosten».
Zweitens wollte der
Sicherheitsfonds
prüfen, ob die
Sammelstiftung für
Verfehlungen haftbar
gemacht werden kann.
(…)
Bisher hat die
IPG den
Sicherheitsfonds
über 54
Millionen Franken
gekostet. «Zusammen
mit weiteren
Verpflichtungen, die
sich bereits
abzeichnen, wird sie
zum teuersten Fall,
den der
Sicherheitsfonds
jemals gehabt hat»,
bestätigt Dürr.
Tages-Anzeiger
20. Februar 2019
Der
Bundesrat hat über die Ergebnisse
der Vernehmlassung zur AHV-Reform 21
informiert. In einer Mitteilung des
EDI heisst es:
In der Vernehmlassung
unterstützen alle die Grundzüge
der Reform AHV 21. Sie sind sich
einig, dass das Leistungsniveau
erhalten werden muss. Allerdings
gehen die Ansichten über die
Reformmassnahmen auseinander.
Die Mehrheit befürwortet die
Erhöhung des
Referenzalters der Frauen
von 64 auf 65 Jahre. Für das
linke Spektrum und
Organisationen, die die
Interessen der Frauen vertreten,
ist eine solche Erhöhung
hingegen ausgeschlossen, solange
keine Lohngleichheit herrscht.
(….)
Insgesamt eher positiv
beurteilt wurden die Massnahmen,
die einen flexiblen
Altersrücktritt
zwischen 62 und 70 Jahren
ermöglichen und Anreize zur
Weiterführung der
Erwerbstätigkeit über das Alter
von 65 Jahren hinaus setzen
sollen. Kritik wurde indes
insbesondere an der Wirksamkeit
und Komplexität der Massnahmen
geäussert und daran, dass sie
vor allem Mittel- bis
Hochverdienenden zugute kämen.
(…)
Der Bundesrat hat das
Eidgenössische Departement des
Innern beauftragt, ihm so rasch
als möglich nach der Abstimmung
vom 19. Mai 2019, spätestens
aber bis Ende Juni 2019 ein
Aussprachepapier
vorzulegen. Gestützt darauf will
er bis Ende August 2019
die Botschaft zur AHV
21 verabschieden. Diese wird
sowohl den
Vernehmlassungsergebnissen als
auch dem Ausgang der Abstimmung
zur STAF Rechnung tragen.
Mitteilung EDI /
AHV Vernehmlassung /
NZZ
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
MÄRZ
- 6. März, Zürch
Aon
Vorsorge-Apéro,
Link
- 14. März, Zürich
Swiss Life Pension Services Pension Day.
Website
- 19. März, Interlaken
Biehler Stiftungsberatungen und Management 6. Vorsorgeforum.
Link
APRIL
- 4. / 5. April, Olten
Schweiz. Verband der
Sozialversicherungs-Fachleute, Reg. Nord-Ostschweiz
6. Oltner Sozialversicherungs-Tagung.
Website
- 10. April, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif.
Website
Aus- und
Weiterbildung
MÄRZ
- 5. / 15. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1), Infos
- 13. / 20. / 27. März – 3. / 10. April, Luzern
VPS Verlag
Einführung in die berufliche Vorsorge (Module).
Website
- 21. März, Zürich
VPS Verlag
Knifflige Leistungsfälle aus der beruflichen Vorsorge.
Infos
- 26 mars, Lausanne
Pittet
Notions de base de la LPP.
Website
- 27. März, Zürich
ASIP
Ausbildung für die obersten Führungsorgane.
Details
- 28. März, Zürich
VPS Verlag
Weniger liquide Anlagen.
Flyer
- 27. / 28. Juni, Unterägeri
Fachschule für Personalvorsorge Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten des Stiftungsrats (Stufe
2),
Infos
- 28 mars, Lausanne
Pittet
La gouvernance d’une institution de prévoyance.
Website
weitere
Termine ....
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