Immergrün
In einer Zeit da es reicht, die Worte «Grün»
und «Klima» auf Plakate zu schreiben, um Wahlen zu gewinnen,
wird es zunehmend schwierig, sich seinen kritischen Geist zu
erhalten und Fragen zu stellen. Wer möchte sich schon der
klimastreikenden Jugend in den Weg stellen, die mit viel
Enthusiasmus und Kapitalismuskritik unterwegs ist? Da wir uns
aber das Denken nicht abgewöhnen können, wagen wir es trotzdem.
Zumal die Nachhaltigkeitwelle längst auch die
Vorsorgeeinrichtungen erreicht hat. Das zeigt sich auch in den
Neuigkeiten der letzten Tage.
Oliver Oehri von der CSSP durfte namens und
im Auftrag des ASIP in einem Videoclip über
«verantwortungsbewusste Kapitalanlage» referieren. Im
Vordergrund stehen dabei die ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales,
Governance). Daran führt, so wird uns bewusst gemacht, kein Weg
mehr vorbei. Gut für die Berater. Das hat auch die BLPK kapiert,
die «Zeichen setzen» will für eine nachhaltige Anlagepolitik und
dies so in einer Medienmitteilung verkündet. Die Details sollen
später folgen. Der WWF verteilt derweil Noten an die Kassen nach
Massgabe ihres umweltbewussten Verhaltens.
Längst ist natürlich auch die Politik aktiv.
Die PKBS wurde in einem «Anzug», wie das in Basel heisst,
aufgefordert, aus «fossilen Energien» auszusteigen. Befürchtet
werden nicht bloss die Folgen des CO2, sondern dass die
Investitionen an Wert verlieren könnten, weil sich die Welt von
Oel und Gas verabschiedet. Schon etwas weiter zurück liegt der
von SP und diversen Umweltverbänden geforderten Ausstieg der
Pensionskassen aus «Erdöl, Gas- und Kohleinvestitionen», weil
sie angeblich ein hohes wirtschaftliches Risiko bergen. Die
Diskussion läuft unter dem Titel «carbon bubble». Es entbehrt
nicht einer gewissen Ironie, dass auch der aus Erdöl-Gewinnen
gespiesene norwegische Staatsfonds kürzlich den Ausstieg aus
Anlagen in die Oel-Industrie bekanntgegeben hat.
Angesichts der zunehmend häufiger zu
sichtenden Teslas auf unseren Strassen könnte man tatsächlich
den Eindruck gewinnen, dass in Bälde die Tankstellen durch
Ladestationen ersetzt werden und das Zeitalter von Oel und Gas
sich dem Ende zuneigt.
Ein paar Zahlen dürften das Bild
relativieren. Dazu seien Daten aus dem aktuellen Report des
Manhatten-Instituts angeführt. Aktuell entfallen 84 Prozent des
weltweiten Energieverbrauchs auf Oel, Gas und Kohle. Vor 20
Jahren waren es noch 87 Prozent. Ein bescheidener Rückgang,
besonders weil sich in dieser Zeitspanne der Energieverbrauch
fast verdoppelt hat. Und die bescheidenen 2 Prozent welche auf
Wind- und Sonnenenergie entfallen, benötigten Investitionen von
mehreren Billionen Dollar.
Exxon rechnet in einer Studie mit dem
Rückgang des Anteils der Kohlenwasserstoffe am Energieverbrauch
bis 2040 auf 77 Prozent. Da bis dahin der Energieverbrauch
weiter ansteigen wird, fällt auch der erwartete grössere Anteil
von Wind und Sonne mit 5 Prozent nicht wesentlich ins Gewicht.
Wasserkraft und Kernenergie dürften gemäss Studie von
anteilsmässig 19 auf 18% zurückgehen. Eine unmittelbare
Gefährdung der Profitabilität der Oel- und Gasindustrie ist
jedenfalls nicht gegeben. Diesbezüglich scheinen die Warnungen
von SP und Oeko-Verbänden voreilig.
Auch der Energiemix der Schweiz lässt
realistischerweise in absehbarer Zeit keine grösseren
Verschiebungen in Richtung der viel beschworenen Nachhaltigkeit
erwarten, trotz hohem politischem Einsatz. Gemäss Faktenblatt
des UVEK von 2017 leistet die Elektrizität hierzulande einen
Beitrag von 25 Prozent, die Treibstoffe einen von 34 an die
Energieversorgung. Benzin, Diesel und Kerosin weisen damit einen
deutlichen grösseren Anteil auf als Elektrizität. Den Rest
bilden die Erdölbrennstoffe (16 Prozent), Gas und Diverses.
Die Schweiz liegt damit bezüglich
Elektrizität über dem weltweiten Durchschnitt, allerdings
stammen 40 Prozent aus Kernkraftwerken, die als nicht mehr
akzeptabel gelten und im Zuge der Energiewende abgeschaltet
werden sollen; trotz ihrer unbestrittenen Klimaverträglichkeit.
Es braucht neben Sonnenkollektoren und Windrädern also noch eine
erhebliche Zunahme an Umdenken und Sparsamkeit und Flugscham, um
den Verbrauch von Oel und Gas deutlich zu reduzieren.
Wer sich für nachhaltigkeitsorientiertes
Investieren einsetzt, kann kaum das Ende des Erdölzeitalters als
Begründung anführen. Und es kann nicht schaden, genauer
hinzuhören, wenn entsprechend argumentiert wird; zumal der Mix
aus Politik, Kommerz und magischem Denken unter dem Titel
Nachhaltigkeit zusehends die Sicht trübt. Symbolpolitik steht
nicht im Aufgabenheft der Pensionskassen.
Peter Wirth,
E-Mail
22. März 2019
In der SRF-Tagesschau hat SNB-Direktor Jordan bestätigt,
dass die Nationalbank an ihrer Geldpolitik samt
Negativzins festhalten wird.
SRF
26. März 2019
pw.
Das Komitee der Eidgenössischen Volksinitiative “Für
eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja –
aber fair)” hatte sich einen ausgesprochen
symbolträchtigen Ort für seinen Medienanlass vor dem
Start der Unterschriftensammlung ausgewählt: das Kloster
Kappel, wo einst Protestanten und Katholiken
statt sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen über
einem Teller Milchsuppe einen wenigstens vorläufigen
Frieden schlossen und das blutige Geschäft der Schlacht
um fünf Jahre aufschoben. Eine vernünftige Grundlage für
eine grundlegende Reformation der beruflichen Vorsorge
ist auch mit der Initiative vorgesehen.
Josef Bachmann, früherer
PwC-Pensionskassenchef und eigentlicher Träger dieser
Initiative, legte dar, weshalb eine grundlegende Reform
der beruflichen Vorsorge unumgänglich ist. Weder mit
zusätzlichen Beiträgen noch einem Schrauben an den
Parametern ist es getan. Die massive Umverteilung in
Höhe eines Viertels der Leistungen ist nicht mehr mit
Solidarität zu umschreiben, sie grenzt an Diebstahl,
zumal die “Leistungssubventionierung” durch die Jungen
umso grösser ist, je höher die Rente ausfällt. Die
versprochenen Leistungen sind nicht finanziert, die
massive Zunahme der Lebenserwartung nicht
berücksichtigt.
Die in Form einer allgemeinen Anregung
gehaltene Initiative fordert eine Ende der Umverteilung,
die Sicherung der Generationengerechtigkeit von
Leistungen und Beiträgen, die Schaffung der
Voraussetzungen für eine moderate Senkung der Renten bei
Bedarf und der Erhöhung nach Möglichkeit und die
Festsetzung des Rentenalters nach individuellen
Bedürfnissen.
Start der Unterschriftensammlung ist
am 2. April. Innerhalb von 18 Monaten müssen 100’000
Unterschriften zusammenkommen. Eine grosse
Herausforderung, da weder Parteien noch Fachverbände
dahinter stehen. Sollte es nicht gelingen, das System
der 2. Säule rechtzeitig zu modernisieren, befürchtet
Bachmann massive Rentenkürzungen die weit
einschneidender sein würden als alles, was jetzt mit
einer Flexibilisierung der Renten vorgesehen ist.
Website
27. März 2019
Die von Josef Bachmann lancierte Volksinitiative für
eine “generationengerechte Vorsorge”, die am 26.3.19 den
Medien vorgestellt wurde und zu welcher die
Unterschriftensammlung am 2. April startet, ist auf
wohlwollende Reaktionen gestossen. In der NZZ schreibt
Hansueli Schöchli:
Die von einem ehemaligen Pensionskassenverwalter
lancierte Volksinitiative will diese Umverteilung
stoppen. Die als allgemeine Anregung konzipierte
Initiative fordert als Grundsatz
Generationengerechtigkeit und damit die
Vermeidung einer «systemfremden Umverteilung».
Konkret verlangt die Initiative, dass das
Referenzrentenalter «unter Berücksichtigung der
Lebenserwartung regelmässig angepasst» wird und für
beide Geschlechter gleich sein soll.
Zudem soll es künftig möglich sein, auch bereits
laufende Renten in der beruflichen Vorsorge zu
senken, «um die Umverteilung zwischen den
Generationen zu begrenzen». Aus Sicht der
Generationengerechtigkeit sind diese
zentralen Forderungen der Initiative überfällig.
Das würden bei abgeschalteten Mikrofonen sogar
manche Politiker zugeben, doch die meisten Politiker
mit Wiederwahlambitionen verspüren vermutlich
Berührungsängste gegenüber dieser Volksinitiative.
weiterlesen ...
29. März 2019
Der Beobachter hat eine Reihe von Vorschlägen
für eine Reform der Altersvorsorge zusammen
gestellt, welche über Änderungen der
Beitragssätze und des Umwandlungssatzes
hinausgehen. Der Titel lautet “Die Wackelrente
als Wundermittel?”… Es sind dies die
Initiative für eine generationengerechte
Vorsorge von Josef Bachmann; die Forderung nach
Flexibilität im Überobligatorium der
Grünliberalen (parl. Initiative Weibel); die
13. AHV-Rente des
Gewerkschaftsbunds; die von c-alm
entwickelten Ideen für den
ASIP; die bereits realisierten Modelle mit
flexiblen Renten von PwC oder Implenia.
Beobachter
22. März 2019
Die im Steuerdeal
enthaltenen
Zusatzmilliarden für
die erste Säule
senken kurzfristig
den Sanierungsdruck.
Mit den
Mehreinnahmen
dürften sich aber
auch strukturelle
Massnahmen
verzögern. Das
Frauenrentenalter
wird bestenfalls ab
2022 erhöht,
schreibt die NZZ.
Eine
Verzögerung
steht bereits
fest. Noch 2018
plante der
Bundesrat, dass
die AHV-Reform
2021 in Kraft
treten sollte.
Nun rechnet das
BSV bestenfalls
damit, dass dies
2022
möglich ist,
sofern sich alle
Akteure
konstruktiv für
die Vorlage
einsetzen. Deren
parlamentarische
Beratung dürfte
erst nach den
Wahlen 2020
beginnen. In der
SGK sind mit der
IV-Reform oder
dem
Tabakproduktegesetz
zahlreiche
Geschäfte
hängig, die in
der laufenden
Legislatur
verabschiedet
werden sollten.
Zudem ist so gut
wie sicher, dass
linke Kreise das
Referendum
gegen die
Angleichung des
Frauenrentenalters
ergreifen.
Eine
Verschiebung um
ein Jahr mag
geringfügig
erscheinen.
Nachdem in den
letzten 20
Jahren keine
Vorlage mehr
eine Mehrheit
gefunden hat,
muss die
AHV-Reform erst
gelingen. Mit
jeder
Verzögerung beim
Frauenrentenalter
65
dürfte sich
jedoch auch die
übernächste
Revision
verschieben, die
die Politik vor
2030 in Angriff
nehmen sollte,
um die AHV
mittelfristig zu
stabilisieren.
Dies werde wohl
erst nach 2030
möglich sein,
sagt
SGK-Präsident
Joachim Eder.
Das BSV will
sich auf Anfrage
nicht auf die
Äste
hinauslassen.
Bei einer
Annahme der
Steuervorlage
rechnet es aber
damit, dass die
erste Säule bis
2030 gesichert
ist, wenn das
Frauenrentenalter
65 eingeführt
und parallel die
Mehrwertsteuer
um 0,7
Prozentpunkte
erhöht wird. (…)
Möglich ist
auch, dass der
Druck für ein
höheres
Rentenalter auf
anderen Wegen
steigt. Kommende
Woche lanciert
ein Komitee um
Josef Bachmann,
den früheren
Geschäftsführer
der
Pensionskasse
der
Beratungsfirma
PricewaterhouseCoopers
(PwC), eine
Volksinitiative.
Diese will die
finanzielle
Stabilität der
ersten und
zweiten Säule
langfristig
unter Wahrung
der
Generationengerechtigkeit
sichern.
Allerdings
müssen die
Initianten erst
die 100 000
benötigten
Unterschriften
zusammenbringen;
die Sammlung
soll im April
starten.
NZZ /
Initiative Bachmann
/
Vorsorge aber fair
PK Winterthur: Sanierung gescheitert
26. März 2019
Die NZZ schreibt: Mit viel Aufwand hat der Stadtrat Winterthur für einen
von hohen Kredit geweibelt, mit dem die Pensionskasse ins Lot gebracht
werden sollte. Der Gemeinderat lehnt ihn aber ganz knapp ab. Es sei zu
viel Vertrauen verloren gegangen, sagen die Kritiker.
Der politisch umkämpfte Punkt war die weitere
Einmaleinlage von 144 Millionen Franken, welche die Stadt
leisten sollte. Die Summe erregte die Gemüter nicht nur wegen ihrer
schieren Höhe. Ein wichtiger Grund war auch, dass die Winterthurer
Stimmbevölkerung schon vor der Verselbständigung 2014 etliche
Millionen Franken bewilligt hatte. Vor der Abstimmung hatte es
geheissen, danach sei die städtische Pensionskasse saniert und
ausfinanziert.
Der Vorschlag provozierte die Bürgerlichen und Grünliberalen. Sie
warfen dem Stiftungsrat und seinem früheren Präsidenten
Jorge Serra, dem ehemaligen SP-Kantonsrat und
Gewerkschafter, Versagen vor. Sie hätten die
Weichen nicht rechtzeitig gestellt und wollten die Kosten jetzt
einseitig auf die Steuerzahler abwälzen. Ihre Forderung: Die Stadt
solle erst wieder in die Tasche greifen, wenn ein Plan für den
Anschluss der städtischen Pensionskasse an eine andere Institution
vorliege. Die Kasse stelle für die dünne Eigenkapitaldecke der Stadt
ein grosses Risiko dar. (…)
Stadtpräsident Michael Künzle appellierte vergeblich an den Rat.
Bei einem Nein habe man die Aufsicht im Nacken, und
diese werde festlegen, wie die Sanierungsmassnahmen auszusehen
hätten. Die hauchdünne Mehrheit aus SVP, FDP, GLP und EVP überzeugte
er damit nicht. Man müsse dem Volk aufzeigen, dass die Stadt nicht
in ein Fass ohne Boden investiere, sagte der
Freisinnige Urs Hofer. Dies sei nicht möglich, in zu vielen Punkten
sei die Kasse verbesserungswürdig. Die Bürgerlichen signalisierten
aber, eine Einlage bei der neuen Vorlage nicht grundsätzlich
ablehnen zu wollen.
NZZ
20. März 2019
Der Pensionskassenverband schreibt in seinen Fachmitteilungen 116:
Der ASIP begrüsst es, dass zunehmend mehr PK im Rahmen der
Vermögensbewirtschaftung aus Eigeninitiative auch Klima-, Umwelt-,
Sozial- und Corporate Governance-Aspekte beachten
(ESG und Klimarisiken). Sie orientieren sich als langfristige
Investoren am Prinzip der Nachhaltigkeit und investieren das ihnen
treuhänderisch anvertraute Vorsorgevermögen verantwortungsbewusst.
Das liegt im Interesse der Versicherten.
Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen zuhanden
der Führungsorgane der PK Grundsätze zur Umsetzung einer
nachhaltigen, verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert. Der ASIP
setzt auf freiwillige Massnahmen. Ergänzend zum Leitfaden stellen
wir Ihnen im Anhang ein Video zur Thematik „Nachhaltige Anlagen“ zu.
Der Videoclip wird gesprochen von Oliver Oehri, Founding Partner der
CSSP.
Die Neuauflage des Leitfadens von 2018 (Fachmitteilung Nr. 112) kann
für 25 Franken beim ASIP bestellt werden. Er ist für ASIP-Mitglieder
gratis.
CSSP /
ASIP
Fachmitteilung 116
29. März 2019
Die ZKB schreibt zur aktuellen Situation auf dem
Mietwohnungsmarkt:
März 2019 – Im zweiten Halbjahr 2018 hat bei den
Baubewilligungen für Mietwohnungen ein kräftiger
Rückgang eingesetzt. Allein im vierten Quartal 2018 bekamen
rund 20% weniger Mietwohnungen grünes Licht zum Bau als noch
im letzten Quartal des Vorjahres. Wie die Analysen des
Immobilien Research der Zürcher Kantonalbank zeigen,
bedeuten die rückläufigen Baubewilligungen jedoch keine
Entschärfung der Leerstandsproblematik.
Im Gegenteil steigt gemäss Prognosen der Zürcher
Kantonalbank die Anzahl leerstehender Mietwohnungen in der
Schweiz von 59’700 im Jahr 2018 auf knapp 72’000 im
Jahr 2020. Und dies trotz einer insgesamt
abnehmenden Bautätigkeit. So rechnet die Zürcher
Kantonalbank mit einem Rückgang des Mietwohnungsbaus von
53’900 im Jahr 2018 auf 52’600 im Jahr 2019 respektive auf
50’400 im Jahr 2020.
Grund für diese Entwicklung ist, dass sich die
Bautätigkeit vor allem auf Regionen
konzentriert, in welchen bereits viele Mietwohnungen leer
stehen. Es entstehen also Mietwohnungen an Lagen, an denen
sie gar nicht nachgefragt werden. So sind zum Beispiel im
Unterwallis die Baubewilligungen für Mietwohnungen auch im
vergangenen Jahr erneut in die Höhe geschnellt (+230% in
Martigny bzw. +37% in Sion) und Jura (+158%), obwohl bereits
sehr viele Mietwohnungen verfügbar sind und die Bevölkerung
in der Vergangenheit kaum gewachsen ist oder sogar
rückläufig war. Dasselbe gilt in Olten (+6%), Solothurn
(+30%) und Grenchen (+72%), wo sich die Spannungen am
Mietwohnungsmarkt nicht so rasch legen werden.
ZKB Immobilien aktuell
20. März 2019
Der Blick berichtet über den wachsenden Leerwohnungsbestand, der
vielfach den Aktivitäten der Pensionskassen zugeschrieben wird.
Geistersiedlungen und Lockmittel für neue Mieter: Der
Leerstand auf dem Schweizer Immobilienmarkt ist auf einem
Rekordhoch. Für Ende 2019 rechnen UBS-Experten mit einem
Anstieg auf rund 80’000 leere Wohneinheiten.
(…)
Sind also die Pensionskassen Schuld am hohen
Leerstand? Nein, sagt nun die UBS in einem neuen
Immobilienbericht. «Pensionskassen zu Unrecht unter
Generalverdacht», so das Votum der Grossbank. Sie beruft
sich dafür auf Baubewilligungen, die seit
2012 erteilt wurden. Demnach gingen 2016, als die
Pensionskassen und Versicherungen am stärksten als
Bau-Investoren aktiv waren, «Anteile von 12 Prozent der
Baukosten und 16 Prozent der neu bewilligten Wohnungen» auf
ihr Konto.
In den beiden folgenden Jahren sanken die Anteile
der institutionellen Investoren wieder auf rund 10
Prozent bei den Mietwohnungen und 6 Prozent bei den
Gesamt-Baubewilligungen. Heisst für die UBS also, diese
Investoren prägen den Immobilienmarkt und damit den
Leerstand weniger stark, als angenommen.
Diesen Umstand würden auch die Zahlen der Pensionskassen
selbst unterstreichen, so die UBS-Experten. Denn vom
Marktvolumen von rund 1600 Milliarden Franken seit 2014,
gehen «nur» rund 30 Milliarden Franken aufs
Konto der institutionellen Investoren. Höchstens
4000 Wohnungen pro Jahr gehen demnach auf diese
zurück. Pensionskassen und Co. konnten also die
Leerstandsquote in der Schweiz «kaum entscheidend
beeinflussen», so die UBS.
Blick
25. März 2019
Die NZZ schreibt zum Höhenflug der Immobilien bei der
Kapitalanlage:
Seit Jahren erwarten eingefleischte Immobilienexperten,
dass die Renditen für Schweizer Liegenschaften spürbar
sinken. Gemäss den Daten der Beratungsfirma Iazi ist das im
vergangenen Jahr tatsächlich eingetreten. Nach 6,2% für 2017
wurde für 2018 eine durchschnittliche Gesamtrendite von nur
noch 5,2% ermittelt. Das ist aber nur ein Teil der
Geschichte, denn der Mitbewerber Wüest Partner (WP) hat
gemeinsam mit dem Datenanbieter MSCI für 2018 eine
Performance von 6,1% berechnet und damit sogar mehr als im
Jahr zuvor (5,8%). (…)
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die direkten
Immobilienanlagen 2018 zu den besten Investments überhaupt
zählten. Deutlich geschlagen wurden auch die indirekten
Immobilienanlagen (Aktien und Fonds), die kurzfristig
stärker vom Geschehen an den Börsen beeinflusst werden und
negative Renditen von rund –2 bzw. –5% aufwiesen. Innerhalb
der Segmente hatten wie zumeist in den Vorjahren die
Mehrfamilienhäuser die Nase vorn, vor den Büro- und den
Verkaufsflächen.
Im laufenden Jahr ist es denkbar, dass
Büroliegenschaften, wo sich die Nachfragesituation seit
geraumer Zeit wieder aufhellt, den Wohnimmobilien den Rang
ablaufen können. Da sich die NCF-Renditen nur langsam
verändern, werden die Wertveränderungen für die
Gesamtrenditen wieder ausschlaggebend sein. Angesichts des
Zinsumfelds, das die Nachfrage nach Immobilienanlagen
künstlich stimuliert, ist zumindest kaum vorstellbar, dass
es hier systematisch zu stärkeren Einbussen kommen wird.
NZZ /
WüestPartner Markt 19/1 /
IAZI Preisindex
29. März 2019
CNN-Money geht in einem Video-Clip auf die Situation der
Compenswiss ein, welche im vergangenen Jahr unter der schlechten
Markt-Performance gelitten hat. Nichts Neues für uns, aber ein
Blick auf die eigenen Verhältnisse aus fremder Sicht ist immer
interessant.
CNN
Keine Lust auf Rentenzahlung
25. März
2019
Es ist noch nicht lange her, als ein Kapitalbezug bis zu drei Jahre
vor der Pensionierung der Kasse gemeldet werden musste. Neuerdings
nehmen die Kassen auch noch 5 Minuten vor der Pensionierung den
Antrag auf Kapitalbezug dankend entgegen. Die einst gefürchtete
Negativ-Selektion (Kranke wählen das Kapital, sportliche Senioren
die Rente) ist kein Problem mehr. Und 1e-Pläne sind in der Regel
zwingend mit dem Bezug des Kapitals verbunden. Michael Ferber
schreibt in der NZZ:
Willy Thurnherr (CEO der Aon) hält es für
problematischer für die Entwicklung der beruflichen Vorsorge,
dass immer mehr Pensionskassen das Anlagerisiko auf die
Versicherten überwälzen. Es gebe eine zunehmende Zahl
an Pensionskassen, die eine Unlust zeigten, Renten an ihre
Versicherten zu zahlen. Mache dies Schule, stelle sich letztlich
die Frage, ob die zweite Säule noch ihren ursprünglichen Zweck
erfülle, sagt Thurnherr.
Als Beispiel nennt er den Entscheid verschiedener
Vorsorgeeinrichtungen, ab einer gewissen Höhe einen
Kapitalzwang einzuführen. Aufgrund dieser Regelung
müssten die Versicherten Gelder zunehmend selbst anlegen – dies
könne beispielsweise im hohen Alter problematisch werden. In
dieselbe Richtung geht laut Thurnherr die Einführung von
1e-Plänen. Die Pensionskassen, die solche Regelungen
oder einen Kapitalzwang eingeführt hätten, seien zwar noch in
der Minderheit. Allerdings könnten immer mehr
Vorsorgeeinrichtungen diesen Kassen folgen, zumal es sich bei
den «Pionieren» um grosse Einrichtungen handle.
In eine andere Richtung geht die Kritik von Juerg Mueller von
der Vermögensverwaltung WM Weibel Mueller AG. Laut ihm dürfte
die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV bei immer weniger
Versicherten ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard
zu halten. Vielen gelinge dies nur mithilfe von
Erbschaften. Ausserdem dürfte angesichts der gesunkenen
Umwandlungssätze das Interesse von Versicherten mit höheren
Einkommen, eine Rente zu beziehen, nachlassen, sagt Mueller.
Er geht davon aus, dass zumindest Teilkapitalbezüge
immer öfter Vorkommen. Wohlhabendere Versicherte dürften sich
sagen: «Wenn die Rente schon so niedrig ist, möchte ich
wenigstens einen Teil des Kapitals raus- nehmen und dieses Geld
an meine Nachkommen vererben.»
Mueller rechnet für die kommenden Jahre mit einer Zunahme der
Kapitalbezüge. Als Folge davon erwartet er, dass in den
kommenden Jahren in der Politik wieder Vorstösse diskutiert
werden, die einen zumindest teilweisen «Rentenzwang»
fordern.
20. März
2019
Ältere Menschen bleiben länger im Beruf, weniger junge rücken nach.
Eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der
Hochschule Luzern zeigt: Ein professionell umgesetztes
Generationenmanagement wird wichtiger denn je, um die
Arbeitsmarktfähigkeit länger zu erhalten, die Diskriminierung von
älteren Mitarbeitenden und Vorurteile abzubauen und den
Wissenstransfer zwischen den Generationen sicherzustellen.
Die IFZ-Studie “Generationenmanagement” der Hochschule Luzern
untersucht den Ist-Zustand auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und
dokumentiert Massnahmen, Präferenzen und Erwartungen im Bereich
Generationenmanagement auf Angestellten- und Arbeitgeberseite.
Untersucht wurden Grossunternehmen und KMU in Online-Umfragen.
416 Arbeitgeber (323 in KMU, 93 in Grossunternehmen) und 1179
Arbeitnehmende (212 in KMU, 967 in Grossunternehmen) beantworteten
die Fragen.
Im Rahmen des Projekts wird bis Sommer 2019 ein Leitfaden und
eine Toolbox entwickelt, um Unternehmen bei der Umsetzung eines
professionellen Generationenmanagements zu unterstützen. Diese
Toolbox beinhaltet ein Standortbestimmungs- und Lösungstool. Am
jährlich stattfindenden Generationenmanagement Summit wird zudem mit
Hilfe des Generationenbarometers die aggregierte Sichtweise zum
Stand von Generationenmanagement in der Schweiz dargestellt.
Mitteilung /
Studie
Website Studie
20. März
2019
Betriebe mit älteren Arbeitnehmenden haben Mühe, eine neue
Vorsorgeeinrichtung zu finden. Sammelstiftungen stufen sie als
Risiko ein.
Tages-Anzeiger
25. März 2019
In
seiner Interpellation vom vergangenen
Dezember kritisierte SR Alex Kuprecht
eine von der Oberaufsichtskommission
geplante Weisung zu den
Sammelstiftungen. Deren
Durchführung würde zu Kosten von 500
Franken pro Versicherten führen,
rechnete er vor. An den Bundesrat
stellte er u.a. die Frage, ob die OAK
damit nicht den vorgegebenen
Weisungsrahmen und damit ihre
Kompetenzen überschreiten würde. Jetzt
liegt die Antwort des Bundesrates vor,
und wie nicht anders zu erwarten stellt
er sich auf die Seite der OAK und weist
alle von Kuprecht aufgeworfenen
Kritikpunkte zurück. In der Antwort
heisst es u.a.:
Werden Aufsichtslücken
festgestellt, ist es angezeigt, dass
die OAK BV im Rahmen ihrer Kompetenz
die notwendigen Massnahmen trifft.
Die Sicherheit der
Leistungen der Versicherten
hat grundsätzlich Vorrang
gegenüber Kostenüberlegungen,
sofern die Kosten angemessen sind.
Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben
müssen die Expertinnen und Experten
für berufliche Vorsorge
Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren
Vorsorgewerken ohnehin periodisch
auch auf Stufe Vorsorgewerk prüfen.
Dabei können sie die Resultate
ihrer Prüfungen auch gruppiert und
in tabellarischer Form
darstellen, was ihren
Aufwand und damit auch die Kosten in
Grenzen hält. In der Vergangenheit
ist es den Expertinnen und Experten
für berufliche Vorsorge immer
gelungen, ihre Arbeit effizient zu
organisieren.
Die Gesetzeskonformität
der Weisungen zu prüfen liegt nicht
in der Kompetenz des Bundesrates.
Die OAK BV darf zur
Vereinheitlichung der
Aufsichtstätigkeit Weisungen
erlassen für Aufgaben, die die
Expertinnen und Experten und das
oberste Organ ohnehin bereits heute
wahrnehmen müssen. Ihre Weisungen
dürfen allerdings das Gesetz nur
konkretisieren, nicht aber es
ergänzen.
Die gesetzlichen Aufgaben
des obersten Organs ändern
sich mit dem Weisungsentwurf nicht.
Die Aufsichtsbehörden können von der
OAK BV angewiesen werden, bestimmte
Erläuterungen, Beurteilungen und
Bestätigungen von den Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen zu
verlangen. Das oberste Organ bleibt
verantwortlich für die finanzielle
Sicherheit der Stiftung und muss
dafür sorgen, dass die strukturellen
Risiken identifiziert und geprüft
werden.
Der Bundesrat
beabsichtigt keine Änderung
des heutigen Aufsichtssystems. Eine
einheitliche Bundesaufsicht müsste
gegebenenfalls mit einer
Gesetzesänderung vom Parlament
beschlossen werden.
pw. Der Bundesrat kommt Kuprecht in
keinem Punkt entgegen. Alles ist
bestens. Man darf vermuten, dass die
bundesrätliche Antwort mit Hilfe der OAK
formuliert worden ist. Der Interpellant
dürfte damit kaum befriedigt sein. Die
Kostenfrage wird mit dem hilfreichen
Hinweis auf die Kostenersparnis durch
eine tabellarische Darstellung
beantwortet. Will unsere Regierung damit
eine Lektion in Excel erteilen? Aber
über die Gesetzeskonformität der
Weisungen will er sich nicht äussern,
weil das nicht in seiner Kompetenz
liege. Die Expertise Gächter wird gar
nicht erst erwähnt. Wer sonst ist aber
dafür zuständig? Dazu hätte man gerne
eine Antwort. Affaire à suivre.
Interpellation / Antwort BR /
Weisungsentwurf /
Gächter
27. März 2019
Werner Enz berichtet in der NZZ über die
Jahresversammlung des Brokerverbands SIBA, an
welcher auch die kürzlich aufgeflammte Diskussion um
die Courtagen für die Vermittlung von PK-Anschlüssen
an Sammelstiftungen thematisiert wurde.
Gemäss den Siba-Standesregeln gilt seit
Jahren, dass die Konditionen für eine
BVG-Beratungsdienstleistung transparent
gemacht werden müssen. Wie bei den meisten
anderen Versicherungsverträgen auch zahlt oft
die Versicherung dem Broker eine Courtage;
dieser drängt in der Regel nicht auf
Neuabschlüsse, sondern begleitet Kunden über
Jahre. Denkbar ist zwar auch eine
aufwandbasierte Entschädigung, aber das ist
Verhandlungssache.
Hinter den Kulissen brodelt es offenbar,
nachdem sich Asip-Direktor Hanspeter
Konrad in Übereinstimmung mit der
gewerkschaftsnahen Organisation PK-Netz für ein
Verbot und die «Korrektur von Anreizen»
ausgesprochen hat. Verbote
vertragen sich bekanntermassen schlecht mit der
Bundesverfassung, die Wirtschafts- und
Vertragsfreiheit zusichert.
Bestrebungen, via BVG-Kommission eine
Gesetzes- oder Verordnungsänderung in die Wege
zu leiten, laufen offenbar schon. Der von Konrad
in Aussicht gestellte «runde Tisch»,
an dem auch Broker- und Arbeitgebervertreter
Platz nehmen sollen, lässt nach den Worten
Lehmanns noch auf sich warten. Die mit einer
Auftragsstudie via Kassensturz in die Gänge
gebrachte Debatte erscheine ihm als suspekt und
als Angriff auf die liberale
Marktordnung.
Ein Grund für die Hektik ist, dass einige
Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen auf der
Jagd nach BVG- Neukunden sind. Vor allem
Einrichtungen mit schwachem Deckungsgrad könnten
versucht sein, mit grosszügigen Provisionen
KMU-Kunden zu gewinnen, um Finanzlöcher
zuzudecken. Allerdings sollte eine solche Taktik
mit der Offenlegung sämtlicher
Entschädigungen durch den Broker rasch
zu durchschauen sein. Da kann es auch Gold wert
sein, wenn ein Broker einen bestimmten Anbieter
eben gerade nicht empfiehlt.
Professionelle Beratung nach einem
Kassenwechsel wird es landauf, landab auch in
Zukunft brauchen. Als vor knapp einem Jahr die
Axa den Ausstieg aus der BVG-Vollversicherung
ankündigte, standen Zehntausende von KMU vor
einem heiklen Entscheid. Die BVG-Kommission als
beratendes Organ des Bundesrats hätte noch ganz
andere Projekte als Verbote zu befördern. Die
Korrektur der systemwidrigen
Umverteilung von jährlich rund 7 Mrd.
Fr. zulasten der nachrückenden Generationen
steht an.
SIBA News
22. März 2019
Der Chef und Mitbesitzer des in
Zug ansässigen Asset Managers Corestone,
Martin Mlynar, macht sich keine Illusionen.
«Ich glaube nicht, dass der Schweizer Markt noch
einen weiteren Asset Manager braucht», sagt er im
Interview mit
finews.ch-TV.
Und doch hätten in der Pensionskassenlandschaft
Entwicklungen eingesetzt, die Corestone auch schon
in Kanada, in Dänemark oder in den Niederlanden
beobachtet habe und die dort viel weiter
fortgeschritten seien. Nämlich eine intensiver
geführte politische Diskussion um die langfristige
Sicherung der Schweizer Vorsorgewerke.
Diese Entwicklungen haben Mlynar und das
Corestone-Management im vergangenen Jahr bewogen,
den Asset Manager durch einen Buy-out vom vormaligen
Besitzer Robeco unabhängig zu machen, um sich
spezifisch auf den Schweizer Markt konzentrieren zu
können.
Corestone ist mit rund 36 Milliarden Franken
verwalteten Vermögen eine recht grosse Nummer. Wobei
Grösse wegen der Skaleneffekte und der tieferen
Kosten für die eigenen Kunden sicherlich wichtig
sei, sagt Mlynar weiter. Doch Corestone wolle nicht
per se wachsen, sondern sich gang auf die
langfristig orientierten Investoren fokussieren und
diese bei ihren Anlageentscheidungen zu
unterstützen.
finews
29. März 2019
Franziska
Bur-Bürgin behandelt in ihrem Blog und auch im neuen
Newsletter einen Entscheid des Bundesgerichts. Es
geht dabei um die Frage der missbräuchlichen
Inanspruchnahme des Sifo durch
Gemeinschaftseinrichtungen. Bur-Bürgin schreibt:
Eine GmbH mit zwei Angestellten hatte sich
einer Gemeinschaftseinrichtung (nachfolgend «PK»)
angeschlossen. Nach rund zwei Jahren stellte sie
die Beitragszahlungen ein. Trotzdem waren ein
versicherungspflichtiger Mitarbeiter und die
Gesellschafterin über Jahre weiter für die GmbH
tätig, und die PK kündigte auch den
Anschlussvertrag nicht.
Nach dem Tod der Gesellschafterin im Jahr
2014 nahm die PK den Fall auf und machte
nachträglich Beiträge geltend. Die GmbH war
mittlerweile im Konkurs. So erhielt die PK im
Wesentlichen nur einen Verlustschein. Damit
wandte sie sich an den SiFo und bat um
Sicherstellung der reglementarischen Leistungen.
Der SiFo anerkannte die Sicherstellung der
(sehr geringen) Leistungen für den Angestellten,
nicht aber für die Geschäftsführerin. Soweit es
sie betraf, berief er sich auf einen Missbrauch
(Art. 56 Abs. 5 BVG). (…)
Des BGer hielt fest, die missbräuchliche
Inanspruchnahme von Leistungen des SiFo könnte
nicht nur dadurch bekämpft werden, dass der SiFo
von Vornherein die Sicherstellung verweigere,
sondern auch dadurch, dass er nachträglich
Rückgriff auf fehlbare Personen nehme (Haftung
nach Art. 56a BVG). Dabei – so das BGer –
bestehe keine Wahlmöglichkeit des SiFo: Nach den
Materialien müsse er primär den Weg des
Rückgriffs nehmen.
Bur-Bürgin
25. März 2019
Gemäss den neuen Zahlen der
Global Pension Assets Study des Thinking Ahead
Institute sank das globale institutionelle
Pensionskassenvermögen in den 22 wichtigsten Märkten
(den „P22“) zum Jahresende 2018 auf 40,1
Billionen Dollar. Dies entspricht einem
Rückgang von 3,3% im 12-Monatszeitraum. Die sieben
grössten Märkte für Pensionsvermögen (die „P7“) –
die USA, Japan, Grossbritannien, Australien, Kanada,
die Niederlande und die Schweiz – machen 91% der P22
aus. Die jüngste Studie zeigt, dass die USA mit 61,5
% der weltweiten Pensionskassenvermögen weiterhin
deutlich vorne liegen, gefolgt von Japan und dem
Vereinigten Königreich mit 7,7 % resp. 7,1 %. Die
Schweiz belegt Platz 7 mit 2,2%.
22. März 2019
Das
Private Banking Magazin hat die 10 grössten
Pensionskassen Deutschlands aufgelistet mit Angaben
zu Gründung und Bedeutung. Das ist eine Welt für
sich. An der Spitze steht der BVV
Versicherungsverein des Bankgewerbes mit einem
Vermögen von 28 Mrd. Euro und 351’000 Aktiven.
Private Banking Magazin
20. März 2019
Pensionskassen
und Versicherungen finanzieren rund 28
Prozent aller 2018 aufgenommenen privaten
Immobilienkredite in den Niederlanden.
Direktinvestitionen in niederländische private
Hypotheken für den Immobilienkauf bringen ca. 150
bis 200 Basispunkte mehr Rendite als niederländische
Staatsanleihen. Lange Laufzeiten, typischerweise
zwischen 10 und 30 Jahren, eine im europäischen
Vergleich sehr geringe Ausfallquote, ein
staatliches Garantiesystem für private
Hypotheken sowie für den Kreditgeber günstige
gesetzliche Rahmenbedingungen machen
Immobilienkredite für Privatpersonen zu einer
interessanten Assetklasse. Dies gilt vor allem für
Anleger mit langfristigem Investmenthorizont wie
Versicherungen und Pensionskassen.
Treiber des schnellen Wachstums ist aber auch der
Aufbau einer eigenen Infrastruktur für den
Vertrieb von Hypotheken an Privatkunden. 2014
gründeten niederländische Pensionskassen die
Dutch Mortgage Funding Company (DMFCO), der
die Investorengelder verwaltet und über ihren
eigenen Hypothekenfinanzierer MUNT Hypotheken direkt
an niederländische Immobilienkäufer vertreibt.
Rund 300 Millionen Euro investiert DMFCO heute
monatlich in ein breit diversifiziertes
Immobilienportfolio in ganz Holland, eine Summe, die
in den kommenden Jahren weiter steigen soll.
Insgesamt hat DMFCO nur vier Jahre nach der Gründung
bereits 13 Milliarden Euro in
Hypotheken investiert und ist damit einer der am
schnellsten wachsenden Vermögensverwalter der Welt.
money.com
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
APRIL
- 4. / 5. April, Olten
Schweiz. Verband der Sozialversicherungs-Fachleute, Reg.
Nord-Ostschweiz
6. Oltner Sozialversicherungs-Tagung.
Website
- 10. April, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif.
Website
MAI
- 8 /9/10 mai, Montreux
Pittet / pwc Journées de la Prévoyance.
Website
- 10. Mai, Zürich
ASIP
Mitgliederversammlung
- 14. Mai, Bern
AWP Soziale Sicherheit AWP-Tagung
- 15. / 16. Mai, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Salon PPS.
Website
- 23. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung
Aus- und
Weiterbildung
APRIL
- 2 avril, Lausanne
Pittet
La prévoyance de 7 à 107 ans.
Website
- 3 avril, Lausanne
Pittet Le cycle de vie d’une institution de prévoyance.
Website
- 4 avril, Lausanne
Pittet
L’équilibre financier d’une institution de prévoyance.
Website
- 4. April, Zürich
VPS Verlag
Knifflige Leistungsfälle aus der beruflichen Vorsorge.
Infos
- 9 avril, Lausanne
Pittet
Introduction au placement de la fortune,
Website
- 11 avril, Lausanne
Pittet
Le processus d’investissement d’une institution de prévoyance.
Website
- 11. April, Zürich
VPS Verlag
Risikomanagement im aktuellen Umfeld.
Link
- 30. April bis 28. Mai, 5 x 1 Tag
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechnungswesen.
Link
- 30. April, St.Gallen
VPS Verlag
VPS-Labor. Finanzielle Führung von Pensionskassen.
Flyer
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Termine ....
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