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  10 April 2019  

    EDITORIAL    


Urheberrechte in Europa müssen auch online gelten

Der 26. März 2019, ein Dienstag, war ein ganz besonderer Tag! Beinahe drei Jahre nachdem sie erstmals vorgeschlagen worden war, verabschiedete das Europäische Parlament die Urheberrechts-Richtlinie – genauer: die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Dieses lang erwartete europäische Gesetzgebungswerk zwingt Online-Plattformen nun dazu, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die Urheberrechte von Journalistinnen und Journalisten sowie von anderen Kreativen respektiert werden. Damit wird eine Rechtsgrundlage für Publizisten und Journalisten geschaffen, die ihnen einen Anteil an den Einnahmen, die Plattformen mit ihren Inhalten generieren, sichert, und die zugleich das Prinzip einer proportional anteiligen Honorierung für die Nutzung ihrer Werke einräumt.

Die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) hat sich mit der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) und weiteren Kreativ-Verbänden zusammengeschlossen, und eine starke Kampagne angestossen, mit dem Ziel, den bestmöglichen Gesetzesvorschlag zu erhalten. Auch wenn der Richtlinientext nicht perfekt ist, haben wir doch einige signifikante Ergebnisse erzielt.

Die Richtlinie betont ausdrücklich, dass Autoren proportional und angemessen an den Erlösen beteiligt werden müssen. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die weiteren Verhandlungen, wenn Details nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Richtlinie beinhaltet das Recht, sich von Gewerkschaften vertreten zu lassen, die Pflicht von Medienunternehmen und Redaktionen, Journalisten über die Nutzung ihrer Werke zu informieren sowie die Möglichkeit, gegen Verträge vorzugehen, wenn sie sich als unfair herausstellen.

Mit Blick auf das neue Leistungsschutzrecht ist es der EJF gelungen, eine Vereinbarung mit den europäischen Verlegerverbänden zu treffen, die garantiert, dass Journalisten einen angemessenen Anteil an den Erlösen bekommen, die sich aus diesem neuen Recht ableiten lassen. Noch am Morgen vor der Abstimmung in Straßburg habe ich auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Verleger und Journalisten eng zusammenarbeiten sollten, um die „Technologie-Giganten“ in die Verantwortung zu nehmen.

Vor uns liegt nun wieder eine Menge Arbeit. Wir werden ein Handbuch zur Umsetzung der Richtlinie erstellen, um unsere Mitgliedsverbände zu unterstützen, wenn es um die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht geht. Nun schlagen wir Kapitel 2 auf!

Mogens Blicher Bjerregård
EFJ-Präsident

 EU in Kürze 

EU-Parlamentswahlen: EJF-Manifest fordert Umsetzung
von acht Prinzipien für freie Medien


Am 26. Mai werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre jeweiligen Repräsentanten für das Europäische Parlament wählen. Pünktlich zum Wahlkampfauftakt hat die EJF ein „Manifest der Journalisten“ veröffentlicht, das die Kandidaten dazu auffordert, sich für eine Wiederbelebung von freien und vielfältigen Medien in Europa einzusetzen. Dies ist wichtig in Zeiten von Desinformation und dem Vertrauensverlust in EU-Institutionen und Medien gleichermaßen. Über 15.000 Kandidatinnen und Kandidaten für das nächste Europäische Parlament sind aufgefordert, sich für die Forderungen des Manifests und die dort formulierten acht Prinzipien einzusetzen. Diese sind: Medienvielfalt – Finanzielle Nachhaltigkeit und die Zukunft des Journalismus – Investigativer Journalismus – Tarifverhandlungen und soziale Sicherheit für alle Journalisten – Vertrauen und Rechenschaftspflicht durch ethischen Journalismus – Urheberrecht und faire Honorarbedingungen für Alle – Starke und unabhängige Öffentliche Medien (Public Service Media) – Sichere Arbeitsbedingungen – ein klares Nein! zur Straffreiheit.

Das Manifest ist verfügbar auf Englisch, Französisch und Deutsch. Reichen Sie es gerne und breit gestreut weiter!

Urheberrechtsrichtlinie: Mitgliedstaaten sind aufgefordert, faire und proportionale Vergütung von Journalisten sicherzustellen


(26.03.2019) Mit 348 zu 274 Stimmen hat das Europäische Parlament am 26. März 2019 die „Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ – oder kurz: Copyright Directive – angenommen. In einer ersten Reaktion auf das Abstimmungsergebnis lobten EJF und IJF diesen „Meilenstein“ der Gesetzgebung. Dabei drängten sie die EU-Mitgliedsstaaten umgehend, sich für eine starke Überführung der Richtlinie in nationales Recht einzusetzen, und damit eine faire und proportional angemessene Vergütung von Journalistinnen und Journalisten zu garantieren. Die vorläufige Textfassung der Richtlinie ist hier verfügbar. Bevor die Richtlinie endgültig veröffentlicht wird, müssen ihr formal noch die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, der Europäische Rat, zustimmen. Dann kann sie in nationales Recht überführt werden.

Die nun beschlossene Richtlinie enthält wichtige Kernaspekte für Autoren, Journalisten und die Medienbranche; dazu gehört ein Anteil an den Erlösen, den die sogenannten Technologiegiganten erzielen, indem sie Werke von Kreativen online nutzen (Artikel 11). Verankert ist auch das Prinzip eines gut funktionierenden und fairen Urheberrechtsmarkts, nämlich dass Urheber angemessene und anteilige Vergütungen für die Überlassung ihrer Rechte erhalten (Artikel 14), Regelungen zur Transparenz bei Verträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern (ebenfalls Artikel 14) sowie die Möglichkeit, dass Journalisten und andere Urheber sich von ihren Gewerkschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, vertraglichen Anpassungen sowie im Falle von Streitigkeiten vertreten lassen können (Artikel 15 und 16).

Während des gesamten Verhandlungsprozesses haben die EJF-Mitgliedsverbände deutlich davor gewarnt, dass Regeln verabschiedet werden könnten, die die Urheberrechte verwässern. Dazu gehörten Aspekte wie Einmalzahlungen, sogenannte Buy-Out-Verträge, und vor allem auch Einschränkungen, die sich aus den neuem Leistungsschutzrecht für Pressepublikationen für die Vergütung von Journalisten ergeben könnten – wie dies im Abschnitt 35 (bzw. Abschnitt #59 in der vorläufigen Textfassung) formuliert wurde.

EJF und IJF haben noch einmal deutlich von der Europäischen Kommission und den europäischen Verlegerverbänden gefordert, dass unmissverständlich geklärt sein muss, dass Vergütungen nach Artikel 11 von Gehaltszahlungen zu unterscheiden seien, und dass Abschnitt 35 (Recital 35) nicht dazu genutzt werde, die Journalisten von einem fairen Anteil aus den Erlösen des Leistungsschutzrechts auszuschliessen oder ihre Beteiligung an den Erlösströmen zu beschränken.

Diese deutlichen Forderungen sowie die aufgeführten Ergänzungen, die klar auf die Schwächen der aktuell beabsichtigten Regelungen hinweisen, sind ein starkes Signal dafür, dass Journalistinnen und Journalisten, die ausschlaggebend für die Annahme der Urheberrechtslinie waren, einen fairen Vergütungsanteil – und zwar in allen europäischen Ländern – verdienen. Sie werden sich gemeinsam zur Wehr setzen, wenn ihre Rechte unterminiert werden sollten. Die Journalistenverbände in Brüssel werden nun zusammen einen Ratgeber sowie Handreichungen für ihre Mitglieder entwickeln, um sie bei der effektiven Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu unterstützen. Es wird zudem Kampagnen geben, die sich für bestmögliche Tarifregelungen, die im Zusammenhang mit dieser Richtlinie stehen, einsetzen.

EU-Parlament stimmt Mitte April über Whistleblower-Richtlinie ab


(11.03.2019) Im März haben das Europäische Parlament, die Kommission sowie der EU-Ministerrat eine politische Einigung zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) erzielt. Die EJF begrüßte die signifikanten Verbesserungen im Vergleich zu den Regelungen, die noch im Richtlinienentwurf standen. Gleichzeitig aber bedauerte sie die Bestrebungen, denen zu Folge der Schutz von Personen, die sich direkt an die Öffentlichkeit wenden, um Missstände offenzulegen – vor allem über die Medien – eingeschränkt werden könnten. Über den vorliegenden Textentwurf soll nun Mitte April im EU-Parlament abgestimmt werden. Unmittelbar nach der Annahme wird die EJF eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (European Trade Union Confederation, ETUC) zusammenarbeiten, um ein Handbuch zu erstellen. Dies soll klare Vorgehensweisen und Empfehlungen enthalten, wie Whistleblower besser geschützt werden – und damit einen Beitrag zur Pressefreiheit leisten können.

 SERBIEN 

Oppositionelle Demonstranten stürmen Fernsehsender bei Protesten

 
(16.03.19) Eine Gruppe von rund 100 Anti-Regierungs-Demonstranten stürmte das Gebäude des nationalen Rundfunksenders RTS in Belgrad und verlangte, dass sie eine öffentliche Live-Erklärung abgeben dürften. Die Demonstranten wollten damit ihre Opposition gegen den serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic ausdrücken. Sie mussten aus dem Sender verbracht werden, nachdem ein ungefähr 50-köpfiges Einsatzkommando der Polizei das RTS -Gebäude gesichert hatte. Trotz der angespannten Situation gab es keine Verletzten. EJF und IJF veröffentlichten gemeinsam eine Warnmeldung (“alert“) auf der Online-Plattform des Europarats zum Schutz von Journalismus und zur Sicherheit von Journalisten.

N1 TV: Druck und Drohungen von Regierungsvertretern


(29.03.2019) Die Situation für serbische Medien stellt sich zunehmend schwierig dar. N1, ein regionaler Kabelsender, sieht sich einer gezielten Kampagne ausgesetzt, zu der auch Pressionen und Drohungen durch Staatsbeamte gehören. Das N1-Management stellte fest, dass es das Ziel der Regierung sei “den Sender zu kompromittieren und einzuschüchtern, indem es als ein anti-serbisches Fernsehangebot dargestellt wird.“ Laut N1 begann eine Kampagne bereits im Jahr 2014 und hat sich verstärkt, nachdem N1 damit angefangen hatte, über Proteste gegen die serbische Regierung zu berichten. EJF und IJF forderten die Behörden des Landes mit Nachdruck auf, gezielte Aktivitäten gegen Medien die Drohungen zu unterlassen. 

  TÜRKEI                                                      DEUTSCHLAND  

18 internationale Organisation fordern Türkei auf, ausländische Medien zu respektieren

(10.03.19) Der Druck, den türkische Behörden auf ausländische Medien und Auslandskorrespondenten ausüben, hat in letzter Zeit nochmals zugenommen. Nach der Entscheidung der Türkei, im Fall von zwei deutschen Reportern deren Akkreditierung nicht für das Jahr 2019 zu verlängern, forderte die EJF – zusammen mit 17 weiteren internationalen Organisationen – die redaktionelle Unabhängigkeit ausländischer Medien zu respektieren. Die beiden Reporter mussten Anfang März ausreisen, da sie ohne Akkreditierung kein Aufenthaltsrecht hatten. Hierzu gab es keine weiteren Erklärungen der türkischen Behörden, die im Hintergrund Druck auf die Redaktionen ausgeübt haben sollen, ihre Reporter auszutauschen.

Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen: Positive Änderungen für Informanten und Whistleblowers


(14.03.2019) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat substantielle Veränderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen beschlossen. In der Langfassung handelt es sich um das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“. Dabei dürfte es im Vergleich zu den europäischen Vorgaben klare Verbesserungen für die Pressefreiheit geben. Der Entscheidung voraus gingen in den letzten Monaten Auseinandersetzungen, ob journalistische Arbeit in dem Gesetz nicht als genereller Ausnahmetatbestand geregelt werden sollte.  Der Deutscher Journalisten-Verband (DJV) hatte zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass der Quellenschutz durch den beabsichtigten Schutz der Geschäftsgeheimnisse  gefährdet werde. Ausnahmen seien nur als „Rechtfertigungsgrund“ und nicht als Ausnahmetatbestand für Journalisten vorgesehen gewesen. Das hätte in der Folge bedeutet, dass Berichterstatter vor Gericht hätten darlegen müssen, warum sie gegen ein Geschäftsgeheimnis verstoßen haben. Als mögliche Rechtsverletzer hätten sie zudem Auskunft über ihre Informanten geben müssen, nämlich dann, wenn der gesetzwidrige Austausch von Geschäftsgeheimnissen betroffen ist. Die beiden deutschen Mitgliedsverbände – DJV und dju in ver.di – begrüßten die erfolgreichen Änderungen auf nationaler Ebene.

  EUROPARAT  

EJF fordert von Mitgliedstaaten des Europarats besseren Schutz für Journalisten

(28.03.19) EJF-Generalsekretär Ricardo Gutiérrez nahm an einem Meinungsaustausch der Botschafter der 47 Mitgliedstaaten des Europarats (Council of Europa) in Straßburg teil. Dabei repräsentierte er die Partner der digitalen Plattform des Europarats „Protection of Journalism and Safety of Journalists“ – zum Schutz des Journalismus und für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten. Gutiérrez forderte die Mitgliedsstaaten dazu auf, sich stärker für die Interessen und vor allem die Sicherheit der Journalisten einzusetzen. Er verwies auf positive Beispiele aus den Niederlanden, wie das Nationale Abkommen zur Verbesserung der Sicherheit von Journalisten, das auch vom niederländischen Journalistenverband NJV, einem EJF-Mitglied, unterzeichnet worden war. Ein weiteres ermutigendes Beispiel gebe es in Schweden mit einem Aktionsplan zur "Verteidigung der Meinungsfreiheit". Die EJF erinnerte den Europarat auch daran, dass der Erhalt und Schutz der Pressefreiheit in Europa weiterhin eine Top-Priorität der Organisation bleiben müsse. 

  Digitale Experten Gruppe  

New report examines "Digital Journalism & New Business Models"

(25.02.2019) Die Digitale Expertengruppe der EJF (DEG) hat im Februar einen neuen Bericht veröffentlicht. Er beschäftigt sich mit dem Thema „Digitaljournalismus & neue Finanzierungsmodelle“ und analysiert und bewertet den Trend zu neuen Geschäftsmodellen bei digitalen Publikationen und Start-Ups. Dabei stellt Autor Andreas K. Bittner ein breites Spektrum an prominenten oder funktionierenden Fallbeispielen vor: vom britischen The Guardian bis zu den erfolgreichen französischen Digital-Pionieren von Mediapart. Unbekannter sind andere der im Bericht beschriebenen Finanzierungsmodelle – hier gibt es Beispiel aus Schweden, Spanien und Deutschland. Auch die Rolle der Journalistenverbände und -gewerkschaften im Digitalen Zeitalter und mit Blick auf „Unternehmerjournalisten“ kommt zur Sprache. Download des komplette Berichts als PDF.

 TRAINING 

Erstes EFJ-ETUI-Seminar für (junge und potenzielle) Führungskräfte in Gewerkschaften


(24.02.19) In Barcelona trafen sich 25 Vertreterinnen und Vertreter aus 20 europäischen Ländern zu einem zweitägigen Seminar, das gemeinsam von der EJF und dem Trainingsinstitut des Europäischen Gewerkschaftsbundes (European Trade Union Institute, ETUI) angeboten wurde. Gastgeberin war die spanische Gewerkschaftsorganisation CCOO. Die Teilnehmenden – bei denen es sich um aktuelle, angehende oder potenzielle Führungskräfte von gewerkschaftlichen Organisationen handelte – waren dazu aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie sie ihre Institutionen für die Zukunft inklusiver und vielfältiger aufstellen wollen oder können. Eine weiteres Seminar zu diesem Thema wird im Herbst angeboten.

 PROJEKTE 

  Managing change in the media  

Bukarest: Öffentliche Medien im Fokus

 

(11.03.19) Rund 40 Journalisten und Vertreter von Medienorganisationen aus 24 europäischen Ländern nahmen an dem Workshop „Modernisierung von Öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlichen  Medien durch Innovation und Dialog“ ( Modernising public service media (PSM) through innovation and dialogue) teil. Das Seminar wurde gemeinsam von der EJF und dem rumänischen Mitgliedsverband FAIR-MediaSind in Bukarest organisiert. Referenten und Teilnehmer diskutierten die Herausforderungen von Innovationen und die Chance der Digitalisierung; außerdem ging es um Fragen der redaktionellen Unabhängigkeit, der Vielfalt in Redaktionen der öffentlichen Medien und der spannenden Frage, wie das Modell des Öffentlichen Rundfunks, das zunehmend angegriffen und unterminiert wird, verteidigt werden kann. Eine Zusammenfassung des Seminars sowie die Präsentationen der Referenten finden Sie hier.

Jetzt bewerben: Workshop "Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz"

Wir laden Sie dazu ein, an unserem nächsten Workhop teilzunehmen. Das Thema: “Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz verbessern” (Increasing diversity and gender equality in the workplace) Er findet am 28. und 29. Mai 2019 in Istanbul (Türkei) statt. Die Herausforderung der Vielfalt (m/w/d), aber auch die (Un)Gleichheit der Geschlechter ist weiterhin ein drängendes und dringliches Thema – sowohl in Redaktionen aber auch in Journalistenorganisationen und -gewerkschaften. An dem geplanten Workshop können Journalistinnen und Journalisten sowie Menschen, die Journalistengewerkschaften und Sozialpartner vertreten, teilnehmen. Zur Sprache kommen Themen wie Lohngerechtigkeit (Gender Pay Gap), die unausgewogene Repräsentation von Frauen, LGBT*-Themen – hier geht es um Fragen lesbischen, schwulen, bi-sexuellen oder von Transgender(lebens)formen im Organisations- und Arbeitsalltag – sowie die Rolle von ethnischen Minderheiten in den Medien. Auch das zunehmende Problem von Gewalt und sexueller Belästigung (sexual harassment) – on- wie offline – von der meist Journalistinnen betroffen sind, steht auf der Agenda. Spätester Registrierungstermin ist der 26. April 2019 – das Onlineformular finden Sie hier!

Expertenaustausch – Jetzt bewerben! 

Können Sie sich vorstellen, dass ein Experte oder eine Expertin aus anderen EJF-Mitgliedsverbänden zu Ihnen kommt, um sich mit Ihnen über eine Erneuerung Ihrer Organisationsstrukturen oder zu Fragen der Mitgliedergewinnung und -bindung auszutauschen? Frische Ideen zu Tarifverhandlungen, Dienstleistungen für die wachsende Zahl von Freien Journalisten, Austausch von Best Practice-Erfahrungen? Alles Themen, die im Rahmen unseres Programms zum Expertenaustausch (EFJ Expert Exchange Visit programme, EEV) besprochen und bearbeitet werden können. Laden Sie Fachleute zu gewerkschaftlichen Themen zu sich ein, organisieren sie einen thematischen Workshop – oder tauschen Sie sich zu guten und weniger guten Beispielen und Erfahrungen aus. Die Idee hinter dem EEV ist es, ein Coaching oder eine Weiterbildung anzubieten, die genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Organisation zugeschnitten ist – und auf den konkreten nationalen Kontext Rücksicht nimmt.
Welche Kosten übernimmt das Programm?
Die EFJ übernimmt die Reisekosten plus zwei Übernachtungen für eine Expertin oder einen Experten. Die Finanzierung des EEV erfolgt im Rahmen des Projects "Managing Change in the Media" mit Mitteln der Europäischen Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, DG Employment).

Eine Registrierung ist über diesen Link möglich: 
https://nl.surveymonkey.com/r/VB6R8R8

   EFJ General Meeting 2019   

Zeit für Ihre Registrierung!


In diesem Jahr wir die EJF-Generalversammlung (General Meeting, GM) am 9. und 10. Mai 2019 in Tallinn stattfinden und von unserem estnischen Mitgliedsverband Eesti Ajakirjanike Liit - EAL (Estnische Journalistengewerkschaft) organisiert. Link: Estonian Union of Journalists. Rund 100 Delegierte und Gäste aus ganz Europa werden zu der jährlichen Mitgliederversammlung, bei dem auch der neue Vorstand gewählt wird, erwartet. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme als Delegierte oder Teilnehmende rechtzeitig, indem Sie sobald wie möglich eine E-Mail and Caroline Hubert (caroline@europeanjournalists.org) senden.

   Kalender   

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Gutiérrez
REDAKTION
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MITWIRKENDER
Sarah Bouchetob

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Andreas K. Bittner