Schwanensee
Die Welt war schon immer in Bewegung, die
Zukunft unsicher und die Warner hatten stets Konjunktur.
Insofern nichts Neues unter der Sonne. Nur die Geschäftsmodelle
wandeln sich. Ethos, welche die Interessen von Pensionskassen
gegenüber Aktiengesellschaften vertritt, bietet dafür ein gutes
Beispiel. Die Abschaffung der Doppelmandate galt noch vor
wenigen Jahren als zentrales Thema und wichtige Forderung, die
von Dominique Biedermann mit viel Verve vertreten wurde. Das hat
sich mittlerweile erledigt. Ob der Einsatz von Ethos dafür
ausschlaggebend war, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist die Welt
damit auch nicht besser geworden.
Weniger erfolgreich ist der Kampf gegen die
millionenschweren Vergütungen diverser Topmanager. Ob sie
verdienen, was sie bekommen, ist fraglich. Aber auch hier sehen
wir kein Problem, das uns den Schlaf raubt. Und wenn mit dem
Begriff «Gerechtigkeit» hantiert wird, der immer zur Stelle ist,
wenn es an echten Argumenten fehlt, möchten wir doch darauf
verweisen, dass selbst unterste Chargen in Wirtschaft und
Verwaltung bei uns locker das 20fache eines indischen Arbeiters
verdienen. Gerecht? Jedenfalls scheint die progressive Elite mit
diesem 1:20 auch kein Problem zu haben.
Neu soll der Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt
werden. Grüne Anlagen sind aktuell der grosse «Hype» und ihre
Vermarktung samt zugehöriger Beratung wachsen mit gleichem Tempo
wie einst Modeboutiquen. Wenig überraschend will jetzt auch
Ethos hier einsteigen und einen «Akzent» setzen. aNr. Rudolf
Rechsteiner, neuer Präsident der Ethos-Stiftung, begründet das
Anliegen mit der «gefährdeten Werthaltigkeit» der Anlagen, was
zur «Existenzfrage gerade auch für die Pensionskassen» werde.
Als Beispiel erwähnt er die deutsche Automobilindustrie, welche
die Entwicklung neuer (grüner)Technologien verpasste habe und
möglicherweise von der chinesischen Konkurrenz abgehängt werde,
mit Folgen für Aktienkurs und PK-Anlagen.
Weil die drohende Klima-Apokalypse offenbar
alle anderen Überlegungen überschattet, scheinen auch alle
weiteren globalen Entwicklungen mit vergleichbarer Konsequenz
für Unternehmen und Aktienkurs und damit Werthaltigkeit
vernachlässigbar. Es sind nicht wenige. Spontan in den Sinn
kommen etwa Robotik, Gentechnologie, künstliche Intelligenz,
demographischer Wandel, Digitalisierung, Geldpolitik,
Weltpolitik, Handelsstreitigkeiten etc.
Nun wäre bei jedem Unternehmen prüfen, wie
weit es sich all den Herausforderungen stellt und bei
Nachlässigkeit Alarm zu schlagen. Ist aber nicht möglich. Der
Spezialist für alles ist noch nicht erfunden. Rücken
Nachhaltigkeitsfragen in den Vordergrund wie einst die
Doppelmandate, gewinnt man hingegen den Verdacht, dass hier
individuelle und politische Neigungen die Oberhand gewinnen. Und
wer weiss schon, wie in zehn Jahren der Individualverkehr
aussieht oder gar in zwanzig, nur als Beispiel.
Und noch ein Letztes: Auch wenn die
Aufzählung der Trends schon recht umfangreich ist, so fehlt doch
eine ebenso wichtige wie spezielle Kategorie. Es ist jene der
berüchtigten schwarzen Schwäne von Nicolas Taleb. Und uns
schwant, dass es wohl mehr schwarze als weisse Schwäne gibt.
Wo wäre aber im Sinne und Interesse der 2.
Säule und ihrer Versicherten gezielt anzusetzen? Eines
lässt sich jedenfalls sagen: Unternehmen und Pensionskassen
haben noch andere Probleme als Vergütungsberichte und
Weltuntergang.
Peter Wirth,
E-Mail
26. April 2019
Die
Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in
einer Medienmitteilung:
Die Schweizerische Kammer der
Pensionskassen-Experten (SKPE) hat an der
49. Generalversammlung
vom25. April 2019 die Revision der
Fachrichtlinie 4 (FRP 4) zum technischen
Zinssatz mit grosser Mehrheit
angenommen.
Nach diversen Revisionsversuchen in den
Jahren 2016 und 2017 hat die Schweizerische
Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE,
die überarbeitete Fachrichtlinie 4 (FRP 4)
zum technischen Zinssatz
mit grosser Mehrheit angenommen und in Kraft
gesetzt.
Unverändert zur bisherigen Version der
FRP 4, muss der technische Zinssatz mit
einer angemessenen Marge unterhalb
der erwarteten Nettorendite der
Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung
liegen. Der Experte berücksichtigt bei
seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz
ausserdem die Struktur und die Merkmale der
Vorsorgeeinrichtung.
Anstelle des bisherigen Maximalwertes,
dem technischen Referenzzinssatz, wird
neu eine Obergrenze für den
technischen Zinssatz festgelegt. Die
Obergrenze wird gerechnet als
durchschnittlicher Kassazinssatz der
10-jährigen CHF Bundesobligationen
der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen
Zuschlag von 2.5% und
vermindert um einen Abschlag für die Zunahme
der Langlebigkeit.
Der Zuschlag von 2.5% ergibt sich aus der
Renditedifferenz der 10-jährigen
Bundesobligationen und dem Pictet BVG-40
Plus Index der Jahre 1998 bis 2017.
Die seit Oktober 2010 bestehende
Fachrichtlinie zum technischen Zinssatz
einer Vorsorgeeinrichtung ist seit 2012 für
alle Pensionskassen-Experten der
Schweizerischen Kammer der
Pensionskassen-Experten, SKPE, und der
Schweizerischen Aktuarvereinigung, SAV,
verbindlich einzuhalten.
Die Fachrichtlinie 4 (FRP 4) beschreibt,
wie der Pensionskassen-Experte seine
Empfehlung über die Höhe des technischen
Zinssatzes an das oberste Organ einer
Vorsorgeeinrichtung herleiten muss.
Mitteilung SKPE /
FRP 4 /
Meldungen zur FRP 4
23. April 2019
Die Schweizer Personalvorsorge hat in vier
Kurzinterviews Meinungen zum Thema Courtagen für Broker
gesammelt. Auszüge:
Eine Transparenzpflicht löst die Problematik
nicht, dass der Vermittler seinem Kunden nur diejenigen
Angebote zur Auswahl unterbreitet, die auch für ihn
selber attraktiv sind. Ein radikalerer Lösungsweg wäre,
gesetzlich vorzuschreiben, dass Broker nur vom Kunden,
sprich dem Arbeitgeber, entschädigt werden dürfen.
Allfällige weitere Entschädigungen müssen dem Kunden
gutgeschrieben werden. Ein guter Weg?
Sergio Bortolin, Präsident inter-pension
Bereits heute sind Kunden und Broker frei in der
Entscheidung, wie die Entschädigung geregelt werden
soll. Wie erwähnt, bevorzugen eine deutliche Mehrheit
von KMU-Entscheidungsträgern das Courtagen-Modell
gegenüber dem Honorar-Modell. Diese KMU, von denen 90
Prozent lediglich maximal zehn Versicherte zählen,
würden bei einem Courtagenverbot nicht mehr von der
Betreuung der Broker profitieren. Die Anbieter müssten
entsprechende Kapazitäten für die Direktbetreuung zur
Verfügung stellen. Inwiefern also die bestehende
Wahlfreiheit eingeschränkt werden soll, muss letztlich
in einem übergeordneten Kontext beurteilt werden.
Markus Lehmann, Präsident Broker-Verband Ein gut gemeinter Weg – aber falsch, denn genau
dies würde dazu führen, dass die Arbeitgeber alleine den
Anbieter der beruflichen Vorsorge bestimmen. Anzumerken
ist, dass es die PVK zum Abschluss wie auch zur
Kündigung eines Anschlussvertrags braucht. «Wer zahlt,
befiehlt» ist hier nicht im Sinne der Angestellten. Eine
Gutschrift der Courtagen müsste zwingend den
Destinatären zukommen, und eine solche Kontrolle bei den
Arbeitgebern durchzuführen gestaltet sich schwer. Zudem
verursacht dies wieder zusätzliche Kosten, was nicht
zielführend ist.
Thomas Helbling, Direktor
Versicherungsverband
Der Versicherungsverband setzt sich da für ein, dass der
Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen
kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese
Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den
Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich
auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen
Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen
KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen- Modell – notabene
in Kenntnis der Höhe der Courtage.
Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz
Wieso sollen weitere Entschädigungen fliessen? Die
Pensionskassen sollen den Wettbewerb nach dem Angebot
(Leistung, Kosten, Kultur, Tradition, spezielle Angebote
und so weiter) führen, nicht über Zahlungen. Ja, ein
Systemwechsel ist unausweichlich. Mit erheblichen
Vorteilen für die Betriebe, die versicherten
Arbeitnehmenden und auch die Pensionskassen. Es sind ja
die Geschäftsführer unzähliger Vorsorgeeinrichtungen,
die auf uns zugekommen sind und gesagt haben: «So kann
es nicht mehr weitergehen.» Es muss endlich etwas
passieren.
VPS-Roundtable zu Broker
23. April 2019
Werner Enz greift in der NZZ die laufende Diskussion um
die angemessene Form der Entschädigung für Broker auf.
Nach einer c-alm Studie und einem Beitrag im
SRF-Kassensturz dreht sich jetzt in der 2. Säule alles
um die Frage: Courtagen oder Aufwandentschädigung? Der
ASIP und das gewerkschaftliche PK-Netz sind entschieden
gegen Courtagen, Sammelstiftungen, Arbeitgeber und die
Assekuranz dafür. Enz schreibt:
Eine Vorsorgeberaterin der Firma Arisco legt im
Gespräch dar, ihre Arbeit für ein KMU beginne erst
mit der Unterzeichnung eines
Zusammenarbeitsvertrags; für ein
Erstgespräch werde keine Rechnung erstellt. Danach
könnten Versicherer oder Sammel- und
Gemeinschaftsstiftungen für das Einholen einer
Offerte angeschrieben werden. In Befolgung von Art.
48k der BVG-Verordnung müsse der Auftraggeber dann
zwingend über die Herkunft sämtlicher
Entschädigungen für die
Vermittlungstätigkeit informiert werden.
Es werden also im beiderseitigen Interesse
alle Karten auf den Tisch gelegt.
Eine schriftliche Vereinbarung ist an der
Tagesordnung. Explizit verboten sind hierbei
volumen- oder erfolgsabhängige Courtagen oder
Provisionen. Sollte es schwarze Schafe geben, müsste
die Aufsicht von sich aus oder nach einer Anzeige
tätig werden.
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17. April 2019
SP-Nationalrätin
Edith Graf-Litscher hat eine
Interpellation mit dem Titel “Risiken einer Zweiklassen
Vorsorge in der 2. Säule” eingereicht. Sie stellt
folgende Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die
scharfe Risikoselektion erhebliche Risiken für das
System der beruflichen Vorsorge mit sich bringt?
2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu
verhindern, dass in wenigen Jahren nur noch
Rentner-Kassen ohne Risikoträger auf der einen Seite
und junge Vorsorgeeinrichtungen ohne Risiken auf der
anderen Seite existieren?
3. Welches sind die Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit der beruflichen Vorsorge, wenn
die “schlechten Risiken” systematisch
herausgefiltert werden?
In ihrer Begründung heisst es:
Der Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen
nimmt stark zu und damit auch die
Risikoselektion der Vorsorgeeinrichtungen.
Anders als im KVG, besteht im BVG keine
Aufnahmepflicht, auch nicht für die Grundleistungen
– ausser bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Immer
mehr Sammelstiftungen und Lebensversicherer sind
nicht bereit, ältere Arbeitnehmende in die
berufliche Vorsorge aufzunehmen.
Demgegenüber werden junge Belegschaften
von Gemeinschaftsstiftungen oder betriebseigenen
Pensionskassen systematisch abgeworben.
Pensionskassen mit ausschliesslich jungen
Versicherten sind wesentlich leistungsfähiger und
tragen kaum Risiken und sind daher attraktiver, denn
so können einfach neue “gute Risiken” beworben
werden. Dabei ist die Verteilung von Risiken die
ökonomische Grundlage einer Sozialversicherung.
Interpellation Graf-Litscher
17. April 2019
SP
Nationalrätin Barbara Gysi hat eine Interpellation
eingereicht mit dem Titel: “Risiken, mangelnder
Transparenz und Interessenkonflikten bei
Sammelstiftungen besser begegnen und Grundlagen dafür
schaffen”. Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende
Fragen gebeten:
1. Wie kann garantiert werden, dass die
Interessen der Versicherten lückenlos (BVG
Artikel 51b) in allen Vorsorgeeinrichtungen
eingehalten werden?
2. Ist er sich der Risiken der neuen, kaum
regulierten Vorsorgemodelle in der BV
bewusst?
3. Sieht er die vorgegebene Mitsprache der
Versicherten mit einer paritätischen
Verwaltung in der BV (BVG Art. 51) auch dann
garantiert, wenn eine BVG-Stiftung von einer
privaten Firma kontrolliert wird?
4. Werden die vorgesehenen Wahlen der
Arbeitnehmendenvertretung in den
Stiftungsrat auch bei Sammelstiftungen als echte
paritätische Verwaltung garantiert (BVG Art. 51)?
5. Kann die Marktkonformität aller
abgeschlossenen Rechtsgeschäfte (BVG Art. 51c)
gewährleistet werden, wenn eine BVG-Stiftung die
gesamte Geschäftsführung und Vermögensverwaltung an
eine einzige Gesellschaft auslagert?
6. Wie können Marktkonformität und die Wahrung der
Interessen der Versicherten (BVG Art. 51b Abs. 2) in
einer solchen Konstellation der Abhängigkeit
überprüft werden?
7. Wie kann die Sicherheit einer
Gesamteinrichtung garantiert werden, wenn
die Risiken auf der Ebene der Vorsorgewerke getragen
werden?
8. Sind gesetzliche Grundlagen zu ändern, dass die
Aufsicht über Sammelstiftungen spezifisch
ausgestaltet werden muss? Oder reicht eine
entsprechende Weisung?
Interpellation /
PK-Netz
24. April 2019
Die
Schweizer Personalvorsorge hat erneut eine umfassende Darstellung der
Eckdaten aller kantonalen Kassen publiziert. Die Ergebnisse liegen
sowohl als Grafik, Excel-Datei wie auch als Tabelle vor. In der Analyse
der Resultate heisst es zu den Punkten technischer Zins und
Umwandlungssatz:
Der Mittelwert des technischen Zinses bei den
kantonalen Kassen liegt für 2019 bei 2.23 Prozent. Dieser Wert liegt
über dem Referenzzinswert, den die Kammer der
Pensionskassen-Experten bei 2 Prozent festlegte. Eine Mehrheit der
Kassen behält den technischen Zins von 2018 auch für 2019 bei. Fünf
Kassen senken ihren Zinssatz. Neuenburg senkt den
technischen Zins am stärksten, nämlich von 3.5 auf 2.25 Prozent. Den
tiefsten Zins (1.5 Prozent) verzeichnet auch dieses Jahr
Appenzell Innerrhoden.
Rückstellungen für weitere Senkungen gebildet
haben das Wallis und der Thurgau. Letzterer und St. Gallen
verzeichnen beide relative hohe technische Zinssätze von 3
respektive 2.5 Prozent und zudem eine Unterdeckung. Es ist absehbar,
dass diese beiden Kassen ihre Zinssätze anpassen werden, das heisst
senken müssen. Dies würde zu einer weiteren Deckungsgradeinbusse
führen, was die Kassen nahe an die Sanierungsnotwendigkeit bringen
könnte. Aber bleiben wir positiv: Wenn sich die Finanz märkte
erholen, braucht es nicht so weit zu kommen.
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28. April 2019
Der Blick berichtet über das wachsende Immobilien-Portefeuille der Swiss
Life.
Im ganzen Land gehören Swiss Life 1245 Liegenschaften,
80 Prozent davon in Städten. Ob Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne,
Winterthur ZH, Luzern, St. Gallen oder Lugano TI – Swiss Life
besitzt überall Topimmobilien an Toplagen.
Doch der Immobilienhunger des Lebensversicherers ist längst nicht
gestillt! Sein Eigentum, bewirtschaftet von der Tochtergesellschaft
Livit, wird Jahr für Jahr grösser. 2009 besass
Swiss Life Investitionsliegenschaften – also Immobilien, mit denen
Mieteinnahmen generiert werden sollen – im Wert von elf Milliarden
Franken. Bis Ende 2018 kletterte dieser Wert auf 25
Milliarden Franken.
Weshalb Swiss Life, aber auch andere Versicherungskonzerne und
Pensionskassen, so scharf auf Investitionsliegenschaften sind, liegt
auf der Hand: Immobilien bieten in Zeiten von Negativzinsen
attraktive Renditen. Doch wieso gelingt es Swiss Life immer
wieder, im hart umkämpften Immobilienmarkt alle anderen
Interessenten auszustechen?
Ein wichtiger Grund ist, dass der Konzern seine Grundstückskäufe
aus den Geldern ihrer Versicherten selber finanzieren
kann. Wer dagegen – wie etwa Wohnbaugenossenschaften – auf Kredite
angewiesen ist, kann nie so hohe Preise bezahlen. Denn Kreditgeber,
in der Regel Banken, berechnen den Wert einer Immobilie deutlich
konservativer. Überdies kalkulieren die Banken bei den anfallenden
Hypothekarkosten mit einem Fünf-Prozent-Zinssatz – obwohl das
aktuelle Zinsniveau deutlich tiefer liegt.
Blick
17. April 2019
In
einem Interview mit der FuW äussert sich Martin Scholl u.a. zur
Situation auf dem Markt für vermietete Immobilien:
Wieso vergaloppieren sich die Investoren?
Jahrelang war der Markt für selbstbewohntes Wohneigentum für Promotoren
sehr attraktiv. Die verschärfte Regulierung mit strengeren
Eigenmittelvorschriften für die Banken und tieferen Limiten für die
Finanzierung mit Pensionskassenkapital hat dazu geführt, dass das
Angebot deutlich gesunken ist.
Die Investoren sind weitergezogen?
Die Promotoren sind aus dem Markt für selbstbewohnte Liegenschaften
ausgestiegen und auf Renditeobjekte ausgewichen. Infolgedessen werden
jetzt zu viele Mietobjekte gebaut und zu wenig Stockwerkeigentum.
Deshalb steigen die Preise für selbstbewohntes Eigentum, und es sinken
die Mieten.
Inwiefern ist die Situation mit den Neunzigerjahren
vergleichbar, als eine Immobilien- und Bankenkrise ausbrach?
Die Situation ist nicht vergleichbar. Damals gab es einen Zinsschock.
Betroffen vom Preiseinbruch waren primär Bauland und Büroliegenschaften.
Die Banken sind heute völlig anders aufgestellt als in den
Neunzigerjahren, insbesondere punkto Kapitalausstattung und Risk
Management. Das ist so, wie wenn Sie ein heutiges Auto mit
Mehrfachairbag, Bremsassistenten und Spurhalteassistenten mit einem
Fahrzeug von vor dreissig Jahren vergleichen.
Sie schliessen eine Krise aus?
Es wird systematisch an der Nachfrage vorbei produziert. Das Risiko
einer Korrektur steigt. Mit Verlusten ist zu rechnen. Aber die Verluste
werden nicht die Banken tragen müssen, sondern die Investoren.
Was sind das für Investoren?
Infolge der Regulierung der Banken hat sich der Markt teilweise in
Richtung Schattenbanken verlagert. Aktiv sind vermehrt
semiprofessionelle Investoren wie Hypothekenplattformen und kleine
Pensionskassen.
Interview Scholl
15. April 2019
In
Cash äussert sich Prof. Donato Scognamiglio, CEO und
Mitinhaber der Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG (IAZI)
in Zürich, zur Situation auf dem Mietwohnungsmarkt.
Werden Hypotheken leichtfertig vergeben? Nicht generell, doch gemäss den Analysen des Regulators reichen
bei jedem zweiten Neugeschäft bei Renditeliegenschaften die
Nettomieteinnahmen nicht aus, um die Verpflichtungen gegenüber der Bank
zu decken, falls die Zinsen rasch ansteigen würden. Das ist nicht sehr
beruhigend. Die Risiken sind gestiegen. Wegen des Konkurrenzdrucks
werden von einzelnen Instituten mehr Geschäfte im Grenzbereich
geschlossen. Es ist die Aufgabe des Regulators, hinzuschauen und die
Spielregeln zu überprüfen.
Wieso sind die Risiken gestiegen? Die Preise von Renditeliegenschaften haben sich von
fundamentalen Faktoren entfernt. Die Preise sind in gewissen Lagen sehr
stark angestiegen, vor allem in den letzten zehn Jahren, seit wir so
tiefe Zinsen haben. Löhne und Mieten haben sich im gleichen Zeitraum
aber nicht gleich stark verändert. Der Bestand von 300 Milliarden
Hypotheken von Renditeliegenschaften ist zu gross, dass man zuschauen
darf, wie die Preisrisiken weiter steigen. Und auch das Risiko, dass
nach einem starken Zinsanstieg ein Teil dieser Kredite mit den
bestehenden Nettomieten gar nicht mehr bezahlt werden könnten, gilt es
zu beachten. Auch wenn die Zinsen wieder auf das Niveau früherer
Jahrzehnte steigen würden – bei vier bis fünf Prozent – muss man mit
den Nettomieten die Verpflichtungen gegenüber der Bank decken können.
Bei zu vielen Neugeschäften ist das nicht mehr gegeben.
Müssten sich die Regulatoren auch dem Problem der zunehmenden
Leerstände widmen? Nein, der Markt wird hier korrigierend eingreifen. Auf
Immobilien mit hohen Leerständen wird es zu Wertkorrekturen kommen. Für
vereinzelte, stark betroffene Gemeinden mit hohen Leerständen könnte
dies zu einem Problem werden. Wenn dort Blöcke stehen, die nur zur
Hälfte belegt sind. Der Markt wird das Problem korrigieren. Die
Liegenschaften werden wertberichtigt werden und die Mieten werden
tendenziell sinken. Einige Investoren werden Rendite einbüssen. Aber für
die meisten darunter ist das kein Problem, weil sie so grosse
Immobilienporteufeuilles halten. Ihre Rendite wird lediglich verwässert.
Cash
17. April 2019
With Switzerland’s aging population and the ever-increasing
pressure on pension funds, our Newsmaker explores the potential
for crypto investments. Willi Thurnherr, the
CEO of Aon Retirement Switzerland, tells Hannah Wise that
pensions are far from boring.
CNN Money Switzerland
26. April 2019
Ausserordentliche Anlagegewinne ermöglichten es
den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, ihre
Reserven im ersten Quartal 2019 markant zu erhöhen. In
Prozent der gesamten Verpflichtungen betrachtet, stiegen sie von
durchschnittlich 7,7% auf 13,1%. Mit einem geschätzten
Deckungsgrad von 113,1% sind die privatrechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen nun wieder annähernd auf dem Stand von
Ende 2017 (Abbildung 1). Auch die öffentlich-rechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung konnten ihren
geschätzten Deckungsgrad deutlich steigern und liegen nun bei
106,9%.
Zum 31. März 2019 haben 97,1% der privatrechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen und 90,7% der öffentlich-rechtlichen
Kassen mit Vollkapitalisierung eine Deckung von 100% und
mehr (Abbildung 2). Dabei übertreffen 46,4%
(Vorquartal: 20,1%) der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
das Niveau von 115%. Gleichzeitig sind schätzungsweise 9,3% der
öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit
Vollkapitalisierung und 2,9% der privatrechtlichen Kassen in
Unterdeckung.
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17. April 2019
Die Pensionspositionen in den Bilanzen von Schweizer Unternehmen
starteten positiv ins neue Jahr. Ein Teil der Ende 2018 erlittenen
Verluste konnte wieder ausgeglichen werden. Während des ersten Quartals
2019 fielen die Anlagerenditen so gut aus wie seit 9 Jahren nicht mehr,
obschon die Diskontierungssätze einbrachen. Insgesamt stieg der
Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu
Pensionsverpflichtungen) um rund 1,8 Prozentpunkte. Der Willis Towers
Watson Pension Index kletterte von 102,3 Prozent per 31. Dezember 2018
auf 104,1 Prozent per 31. März 2019.
17. April 2019
Urs
Eicher, Präsident des PK-Netz, fordert in
einem Kommentar des PK-Netz einen Ausbau der bestehenden
Ausgleichsmassnahmen der demographischen Lasten. Er schreibt:
Ohne sichere Anlagen mit einer minimalen Rendite sind wir mit dem
heutigen Pensionskassen-System kaum in der Lage, kalkulierbare
Rentenversprechen abzugeben. Solange diese Unsicherheiten auf viele
Aktive und starke Firmen verteilt werden können, wird das System
nicht erodieren. Dies beobachten wir bei grossen
Sammelstiftungen, die zum Teil überdurchschnittlich viele
Erwerbstätige pro Rentenbeziehenden haben und trotzdem nach wie vor
Umwandlungssätze von weit über 6 Prozent haben, und dies ohne
weitere Probleme.
Umgekehrt sieht das Bild bei bundesnahen Pensionskassen
aus, wie zum Beispiel der Post oder den SBB. Hier haben wir pro
Erwerbstätigen je eine Rentnerin, einen Rentner. Genauso ist das
Bild in der Industrie, wo die Mitglieder der Angestellten Schweiz
bekanntlich stark vertreten sind. Auch diese Kassen drückt die
Last der hohen Rentnerbestände unbestrittenermassen.
Wenn wir die Modelle und Prognosen für diese Kassen anschauen,
können wir keine frohe Botschaft verkünden – Umwandlungssätze unter
5 Prozent sind bereits beschlossen oder werden ein Thema.
Ist es fair, dass der markante Einfluss auf die Rentenhöhe davon
abhängt, welcher Pensionskasse die Arbeitnehmenden angehören? Wir
fordern deshalb, dass die bereits bestehenden Ausgleichsmassnahmen
der demografischen Lasten ausgebaut werden. Die
Pensionskassen wurden als Teil einer Sozialversicherung aufgebaut.
Somit ist ein Lastenausgleich, der den Namen
verdient, mehr als überfällig. Es kann nicht sein,
dass die Angestellten die ganze Last tragen müssen, dass die Renten
ins Bodenlose sinken – das Ende der Fahnenstange ist erreicht.
Kommentar Eicher
17. April 2019
Samuel Blum und Richard Meuris von Libera gehen in einem Artikel für die
Schweizer Personalvorsorge 04/19 der Frage nach, auf was bei einem
Leistungsvergleich zwischen Pensionskassen und unterschiedlichen
Versichertenprofilen zu beachten ist. Angesichts der zahlreichen zu
beachtenden Faktoren kein einfaches Unterfangen.
Artikel VPS
26. April 2019
pw.
Noémie Roten, Senior Researcher bei Avenir Suisse, macht sich
für die freie PK-Wahl stark und zählt in einem Artikel für die
Schweizer Personalvorsorge alle die erhofften Vorteile für die
Arbeitnehmer auf. Nachteile scheint es nicht zu geben. Und es
wird auch nicht darauf verwiesen, dass wir unter solchen
Bedingungen eine gänzlich andere 2. Säule hätten, absehbar mit
tieferen Leistungen als heute. Frei zu wählende Pensionskassen
dürften, wie die Kollektivversicherung, nicht mehr in
Unterdeckung geraten, zum Beispiel. Was das für die Performance
heisst und entsprechend für die Leistungen, davon kann jeder
Kollektivversicherte ein Lied singen. Roten schreibt:
Eine solche Reform würde den Wettbewerb
zwischen den Pensionskassen erhöhen und sie dazu zwingen,
ihre Produkte den Kundenbedürfnissen anzupassen. Dadurch
käme es zweifellos zu einer Konsolidierung der Branche. Ein
Grossteil der 1550 «kleinen» Vorsorgeeinrichtungen, die nur
20% der Bilanzsumme verwalten, würde verschwinden.
Durch Grössendegression könnten Führungs- und
Administrativkosten gespart werden.
Eine stärkere Individualisierung bei der
beruflichen Vorsorge würde die Sozialpartnerschaft nicht
schwächen, sondern im Gegenteil sogar stärken. Heute wenden
die paritätischen Kommissionen viel Zeit für die Wahl der
Anlagestrategie, bei der Festlegung des technischen Zinses
und der notwendigen Reserven auf. Würden die vom
Arbeitnehmer gewählten Pensionskassen die Guthaben
verwalten, bliebe den Sozialpartnern mehr Zeit,
um sich mit personalpolitisch wichtigen Fragen rund um die
Themen Rekrutierung, Weiterbildung, Gesundheit am
Arbeitsplatz sowie neuen Arbeitsformen auseinanderzusetzen.
Artikel Roten
17. April 2019
Die UBS hat zum Thema des Entscheids von Unternehmen bei der
Wahl ihrer Vorsorgelösung einen Leitfaden publiziert. Im Vorwort
heisst es dazu:
Es stellen sich den Verantwortlichen viele Fragen: Macht
eine eigenständige Pensionskasse Sinn oder ist ein Anschluss
an eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beste Weg?
Sollen nur obligatorische oder auch überobligatorische
Leistungen versichert werden? Braucht es eine
Rückversicherung der Risiken Invalidität und Tod? Wie sieht
eine für die Mitarbeitenden attraktive
2.Säule-Vorsorgelösung aus? Welche Risiken bestehen für das
Unternehmen und wie können diese bewältigt werden?
Über die engere Fragestellung hinaus werden dabei auch
weitere Themen aufgegriffen politische Folgen des wachsenden
Anteils älterer Wähler.
UBS-Studie
23. April 2019
Nachdem
das Thema
Doppelmandate
weitgehend erledigt
ist und bei der
Entschädigung der
Führungskräfte sich
vorerst kein Erfolg
einstellt, will aNR
Rudolf
Rechtsteiner
als neuer Präsident
der Ethos vermehrt
auf das Thema
Nachhaltigkeit
setzen. Auszüge aus
einem Interview mit
AZ:
Was
bringen solche
Gespräche? Wäre es
nicht konsequenter,
nicht mehr zu
investieren?
Studien zeigen, der
Dialog mit grossen
Firmen bewirkt mehr
als der Verkauf der
Aktien. Wir wollen
den Blick der
obersten Chefs für
kommende Risiken
schärfen. Im Bereich
der Corporate
Governance hat der
Einfluss von
Dominique Biedermann
die gröbsten
Auswüchse beseitigt.
Heute hat kaum ein
Unternehmen mehr
Doppelmandate: dass
eine Person zugleich
Konzernchef und
Verwaltungsratspräsident
ist. Die
Entschädigung wird
leider immer ein
Thema bleiben. Ich
möchte neue Akzente
setzen in Bezug auf
den Klimawandel,
denn dieser
gefährdet die
Werthaltigkeit der
Anlagen aller
Investoren und wird
zur Existenzfrage,
gerade auch für die
Pensionskassen.
Wie das?
Pensionskassen
müssen ihre Vermögen
für Jahrzehnte
anlegen und ihre
Investments sind
direkt gefährdet.
Nehmen Sie die
Prognose, wonach der
Meeresspiegel bald
um jährlich drei
Zentimeter steigen
wird, um das
Jahrhundertende
herum um sechs
Zentimeter.
Liegenschaften in
Hamburg, London oder
in den Niederlanden
sind betroffen.
Was
heisst das für die
Wirtschaft?
Auf die Unternehmen
kommt eine Reihe von
Klimakosten zu.
Höhere
Versicherungsprämien,
Verluste im
Transport, Verluste
von Ernten. Die
Unternehmen
ignorieren dieses
Thema schon heute
nicht.
Beim
Klima haben Sie
jedoch keinen
Einfluss an
Generalversammlungen.
Da haben Sie recht.
Anders als beim
Thema Löhne kann man
beim Klima ein
Unternehmen nicht
mit speziellen
Anträgen an einer GV
konfrontieren. Wenn
sich
energieintensive
Unternehmen dem
CO2-Thema nicht
stellen, kann Ethos
aber empfehlen, die
Decharge zu
verweigern. Wir
setzen vorerst auf
Dialog, und dies
nicht ohne Wirkung.
Die Alternative wäre
der Verkauf der
Aktie. Der bringt
bei solchen Firmen
aber eher wenig, sie
können sich leicht
neues Kapital
beschaffen. Den
Verkauf sehe ich
eher als
Vorsichtsmassnahme.
Wie
meinen Sie das?
Der Verlust des
Börsenwertes der
Unternehmen, die
stark von fossiler
Energie abhängen,
können für
Investoren zur
Belastung werden.
Daher untersuchen
wir die
CO2-Intensität der
Unternehmen. Der
US-Konzern General
Electric leidet
schwer unter seiner
Fixierung auf
Gasturbinen, viele
US-Kohlekonzerne
haben in fünf Jahren
mehr als 90 Prozent
ihres früheren Werts
verloren. Die
deutschen
Automobilhersteller
verklärten
Dieselmotoren zur
unersetzlichen und
sauberen
Technologie. Sie
müssen nun versäumte
Jahrzehnte in der
Entwicklung neuer
Technologien in
kürzester Zeit
aufholen. Ob es
gelingt, die
Chinesen einzuholen,
wird man sehen. Wer
die Umweltfrage
ignoriert, zahlt
später einen hohen
Preis.
AZ
24. April 2019
Wie
schon bei früheren
Gelegenheiten
kritisiert die
Revisionsaufsichtsbehörde
(RAB) auch in ihrem
neuen Jahresbericht
festgestellte Mängel
bei der Revision von
Vorsorgeeinrichtungen.
Im Jahresbericht
heisst es unter
“Prüfung von
Vorsorgeeinrichtungen”
auf S. 39:
Aus Sicht der
RAB stellt sich
mit Blick auf
das Vorstehende
[festgestellte
Mängel]
weiterhin die
Frage, ob die
gesetzlichen
Vorgaben
an die
Revisionsstellen
und leitenden
Revisoren von
Vorsorgeeinrichtungen
genügen. Während
die leitenden
Revisoren und
Prüfer von
Gesellschaften
des öffentlichen
Interesses
(z.B.
Versicherungen)
Vorgaben an
Praxiserfahrung
und
Weiterbildung
erfüllen müssen,
können Prüfer
von
Vorsorgeeinrichtungen
ohne
einschlägige
Erfahrung
tätig sein.
Es findet
weiter
keine
periodische
Überprüfung der
Qualität
der erbrachten
Revisionsdienstleistungen
statt. Die in
den letzten
Jahren durch die
RAB und die OAK
BV
festgestellten
und teilweise
gravierenden
Verstösse gegen
Sorgfaltspflichten
bei der Prüfung
von
Vorsorgeeinrichtungen
führen zur
Erkenntnis, dass
in diesem
Bereich
Verbesserungsbedarf
besteht66.
Zum selben
Schluss kommt
der Bundesrat in
seinem Bericht
vom 30.
November 2018
zum
Postulat Ettlin.
Da zweifelhaft
ist, ob die
Weisung der OAK
BV W-03 / 2016
«Qualitätssicherung
in der Revision
nach BVG» im
Bestreitungsfall
rechtsbeständig
ist, ist
möglichst
schnell Klarheit
im Gesetz zu
schaffen.
Susanne Kapfinger
schreibt dazu in
AWP-Soziale
Sicherheit:
Die
Verbände der
Revisoren
sehen keinen
unmittelbaren
Handlungsbedarf:
Zuerst sei
abzuwarten,
welche Wirkung
die Weisung der
OAK zur
«Qualitätssicherung
im BVG»
entfaltet. «Erst
dann sind
weitere Schritte
in Erwägung zu
ziehen», sagt
Marius
Klauser,
Direktor von
Expertsuisse –
dem
Expertenverband
für
Wirtschaftsprüfung,
Steuern und
Treuhand. «Dies
auch, weil die
grossen
Pensionskassen
bereits
mehrheitlich von
staatlich
beaufsichtigten
Revisionsunternehmen
geprüft werden
und auch
entsprechende
Revisionsstellen
gewählt werden
können.»
Bedauerlicherweise,
so Klauser,
werde immer
wieder in
Unkenntnis der
Faktenlage
eine Vermischung
gemacht von
gelegentlichen
rein formellen
Fehlern mit den
sehr seltenen
materiellen
Fehlern.
Diese
Vermischung
führe dann
oftmals zu
reflexartigen,
fehlleitenden
Regulierungsforderungen.
Ebenso ist
abzuklären, ob
das
Qualitätsproblem
bei kleinen oder
grossen
Pensionskassen
vorkommt und um
welche Art von
Fehlern es sich
handelt. «Je
nachdem macht es
keinen Sinn, die
Revisoren von
Vorsorgeeinrichtungen
zu regulieren,
wie von der RAB
vorgeschlagen»,
sagt Christian
Feller, Leiter
Schweizerisches
Institut für die
Eingeschränkte
Revision des
Branchenverbands
Treuhand Suisse.
Der
Branchenverband
erwartet, dass
ein
Evaluationsbericht
diese
Unklarheiten
zuerst klärt,
bevor
Gesetzanpassungen
vorgenommen
werden
Jahresbericht RAB
/
Weisung OAK /
Jahresbericht
2017 /
Postulat Ettlin
25. April 2019
Gemäss den vom
Bundesamt für
Statistik (BFS)
berechneten neuen
Kohortensterbetafeln
für die Schweiz
betrug die
durchschnittliche
Lebensdauer
von Männern, die im
Jahr 1917
geboren wurden, 63
und diejenige von
Frauen 70 Jahre.
Männer, die 1967
geboren wurden,
werden im
Durchschnitt ein
Alter von fast 82
Jahren und Frauen
mit dem gleichen
Geburtsjahrgang ein
Alter von 87 Jahren
erreichen.
Knaben und
Mädchen, die
2017
geboren wurden,
dürften
durchschnittlich 91
bzw. 94 Jahre lang
leben; 26% der
Mädchen und 15% der
Knaben könnten sogar
mindestens 100 Jahre
alt werden.
1997
betrug die
Lebenserwartung für
Männer im Alter 65
noch 16,5 Jahre und
stieg bis
2017 auf
19,7 Jahre, für
Frauen lauten die
Zahlen 20,4 und 22,5
Jahre.
Innerhalb der
untersuchten
Generationen ist
auch die
verbleibende
Lebensdauer im Alter
von 65 Jahren
deutlich
angestiegen. Sie
erhöhte sich
zwischen den
Generationen 1876
und 1917 bei den
Männern von 12 auf
16 Jahre und bei den
Frauen von 14 auf 20
Jahre.
Aufgrund der
teilweise bereits
beobachteten
Sterblichkeit im
höheren Alter kann
davon ausgegangen
werden, dass auch
die nächsten
Generationen
deutlich länger
leben werden. Die
durchschnittliche
verbleibende
Lebensdauer der 1952
geborenen Männer und
Frauen, die 2017 ihr
65. Lebensjahr
vollendet haben,
dürfte bei etwas
mehr als 21 Jahren
bzw. etwas weniger
als 25 Jahren
liegen.
Die Männer und
Frauen mit
Geburtsjahr 2017
werden vermutlich
nach ihrem 65.
Geburtstag noch
durchschnittlich 28
bzw. 30 Jahre leben.
BFS
15. April 2019
Die AHV
schliesst das Jahr
2018 mit einem
negativen
Umlageergebnis von
-1‘038 Millionen
Franken ab. Ein
negatives
Umlageergebnis
bedeutet, dass die
Ausgaben der
Versicherung höher
waren als ihre
Einnahmen. Das
negative
Anlageergebnis des
AHV-Ausgleichsfonds
(-1‘233 Millionen
Franken) hat den
Verlust des
Betriebsergebnisses
akzentuiert.
Das
Umlageergebnis der
IV
(-65 Millionen
Franken) hat sich
durch das Ende der
Zusatzfinanzierungsperiode
stark
verschlechtert. Das
Anlageergebnis des
IV-Ausgleichsfonds
(-172 Millionen
Franken) hat sich
auch auf das
Betriebsergebnis von
-237 Millionen
Franken belastend
ausgewirkt. Dieses
negative
Betriebsergebnis
erlaubte es somit
nicht, die IV-Schuld
gegenüber der AHV im
2018 weiter zu
verringern.
Das
Umlageresultat der
EO
hat sich leicht
verbessert. Die
Sozialversicherung
schliesst mit einem
Gewinn im 2018 von
26 Millionen Franken
ab. Das
Betriebsergebnis
beläuft sich auf -11
Millionen Franken
und ist aufgrund der
verzeichneten
Verluste auf den
Finanzmärkten
niedriger als im
Vorjahr (12
Millionen Franken).
Compenswiss
17. April 2019
Poland’s
prime minister has
finally announced
the details of the
liquidation of the
country’s
second-pillar funds
(OFEs), ending years
of speculation since
the government first
announced plans to
dismantle the system
in 2016.
According to a
government statement
yesterday, the 15.8m
OFE members will
have the choice of
either transferring
their entire funds
into newly created
third-pillar
individual
retirement accounts
(IKEs) or the
first-pillar Polish
Social Insurance
Institution (ZUS),
with different tax
implications.
In the first
instance, the
default option,
members will pay ZUS
a ‘conversion’ tax
of 15% of asset
value, spread over
two years, but
subsequent payouts,
either as a lump sum
or in instalments,
will be tax exempt.
Account holders
will only be able to
access their funds
upon reaching
retirement. Also,
unlike ZUS accounts,
funds accumulated in
IKEs are deemed
private and
inheritable.
IPE
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
MAI
- 8 /9/10 mai, Montreux
Pittet / pwc Journées de la Prévoyance.
Website
- 10. Mai, Zürich
ASIP
Mitgliederversammlung
- 14. Mai, Bern
AWP Soziale Sicherheit AWP-Tagung
- 15. / 16. Mai, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Salon PPS.
Website
- 23. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung
- 23. Mai, Luzern
HSG St. Gallen BVG-Tagung.
Link
Aus- und
Weiterbildung
APRIL
- 30. April bis 28. Mai, 5 x 1 Tag
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechnungswesen.
Link
- 30. April, St.Gallen
VPS Verlag
VPS-Labor. Finanzielle Führung von Pensionskassen.
Flyer
MAI
- 3. Mai bis 14. Juni (6 x 1 Tag), Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechtsgrundlagen.
Infos
- 9. Mai, Zürich
Credit Suisse
PK-Akademie, Praxistag.
Website
- 9 mai, Lausanne
Aon, EY, PPCmetrics, SchneiderTroillet Formation pour les membres des conseils de Fondation.
Website
- 9. Mai, Zürich
VPS Verlag
Knifflige Leistungsfälle aus der beruflichen Vorsorge.
Infos
- 21. Mai, Zürich
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell.
Link
- 23 mai, Lausanne
Aon, EY, PPCmetrics, SchneiderTroillet
Formation pour les membres des conseils de Fondation.
Website
- 23. Mai, Zürich Flughafen
VPS Verlag
Sammel und Gemeinschaftseinrichtungen.
Flyer
- 28. Mai, Zürich
VPS Verlag
Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten von Führungsorganen der PKs.
Link
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