Und führe mich nicht in
Versuchung …
Wir gehen davon aus, dass unseren Leser die
biblische Gebetszeile im Titel bekannt ist. Sie lässt jedenfalls
erkennen, dass die Menschen auch vor 2000 Jahren anfällig für
mancherlei Versuchungen waren. Und dass weder guter Wille noch
Verbote als beste Mittel dagegen angesehen wurden, sondern die
Beseitigung der Versuchung selbst. «Sondern erlöse mich von dem
Übel», wie es in der Bergpredigt bei Matthäus (Mt 6,13) heisst.
Heutzutage spricht man nicht mehr von
Versuchung, es heisst jetzt «Moral Hazard». Und an die Stelle
der biblischen Gebote ist die «Compliance» getreten, samt den
Compliance-Officern als neuer Priesterkaste. Wie immer auch das
«Wording»: gegen die Macht der Versuchung ist scheinbar kein
Kraut gewachsen, ausser den «Hazard» selbst aus der Welt zu
schaffen.
Argen Versuchungen ausgesetzt sind offenbar
die Broker (womit wir die Kurve zu unserem Thema geschafft
hätten). Grund dafür sind Interessenkonflikte. An einem Anlass
von inter-pension, der Interessengemeinschaft der Sammel- und
Gemeinschaftsstiftungen, wurde darüber debattiert, wie schlimm
es diesbezüglich im Maklergewerbe aussieht.
Nicht gut nach Ansicht von Roger Baumann von
c-alm, der mit seiner Studie zum Thema Konkurrenz in der 2.
Säule vor einigen Wochen die Branche aufgeschreckt und mit
seiner Kritik an der Vergütungspraxis qua Courtagen nicht nur
beim gewerkschaftlichen PK-Netz sondern auch beim ASIP viel
Unterstützung fand.
Für falsch hält Baumann, dass ein Broker von
der Kasse entschädigt werden soll, an welche er einen Anschluss
vermittelt. Damit, so die Überlegung, laufe man Gefahr, dass der
Anschluss bei der Kasse mit der grössten Courtage und nicht bei
der für den Kunden besten Einrichtung empfohlen werde. Ergo sei
das Courtagen-Übel abzuschaffen und der Broker nicht länger
dieser Versuchung resp. dem Moral Hazard auszusetzen, dem er –
so ist jedenfalls zu vermuten – als schwacher Mensch nicht
widerstehen könne. Was Baumann offenbar so einleuchtend findet,
dass er betonte, dass es zu dieser Einsicht kein
Ökonomie-Studium brauche. Was aber angesichts des etwas
umstrittenen Menschenbilds der Ökonomie nicht wirklich zu
überzeugen vermochte.
Das Panel am inter-pension Anlass war dann
aber bezüglich Einschätzung der Courtagen-Versuchung gespalten.
Urban Hodel vom PK-Netz hoffte offenbar, mit dem Schlagwort
«Interessenkonflikt» gleich alle Argumente gegen ein
Courtagenverbot vom Tisch wischen zu können. Statt sich aber
über die angeblich unhaltbaren Zustände zu enervieren, hätten
wir ein weiteres Zitat aus der Bergpredigt vorgeschlagen:
«Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen
hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen
und den andern verachten» (Mt 6,24). Hätte doch nicht schlecht
gepasst, meinen wir.
Anstelle biblischer Weisheit würde man sich
aber wenigstens eine anschauliche Unterfütterung seiner Kritik
wünschen. Etwa konkrete Missbrauchsfälle samt Kostenfolgen für
Unternehmen und Belegschaft. Solches ist aber auch Baumann der
Öffentlichkeit bisher schuldig geblieben.
Auch ohne biblische Rechtfertigung fand jedoch Hodel bei
ASIP-Vizepräsident Christoph Ryter ungeteilte Unterstützung. Wie
schon Direktor Konrad beim Kassensturz und in Übereinstimmung
mit der Position von Baumann und PK-Netz sprach er sich für ein
Verbot der Courtagen aus.
Martin Kaiser (Arbeitgeberverband), kein Fan
einer raschen Courtagen-Abschaffung, argumentierte, es sei erst
einmal abzuklären, wo denn die Probleme lägen und ob die
Alternative – Entschädigung der Broker mit Aufwandentschädigung
- wirklich in jedem Falle besser sei.
Aus liberaler Sicht erfreulich die
entspannten Kommentare von Peter Beriger, Geschäftsleiter der
Nest-Sammelstiftung. Die Zusammenarbeit mit den Brokern
funktioniere, auch wenn es Broker und Broker gebe, so sehe er
doch keinen Anlass, etwas zu ändern. Man könne die Courtagen
abschaffen, dann hätte man halt ein anderes System, auch damit
könne man leben. Aber eine Notwendigkeit dazu bestehe nicht.
Zur Höhe der Courtagen führte Beriger aus,
dass sie bei der Nest in der Grössenordnung von 1 Prozent p.a.
beim typischen Anschluss mit einem Prämienvolumen von 80'000
Franken (Sparbeitrag und Risiko) liegen. Die Gesamtkosten für
die Nest liegen bei 1,4 Millionen und bringen offenbar den
Geschäftsführer nicht um den Schlaf.
Wie auch immer, Kosten fallen an und müssen
getragen werden. Oder wie es in Mt 5,22 heisst: «Ich sage dir
wahrlich: Du wirst nicht von dannen herauskommen, bis du auch
den letzten Heller bezahlest.»
Dass auch Helena Sievi, Vorstandsmitglied des
Brokerverbands Siba, kein Interesse an einer Änderung des Status
Quo hat, war wohl keine Überraschung. Den Kritikern an ihrem
Gewerbe und der Courtagen-Praxis bot sie relaxed Paroli. Die
Kunden seien doch wohl erwachsene Menschen. Sie hätten die Wahl
zwischen Aufwandentschädigung und Courtage und wenn ein KMU die
Courtage wähle, so sei das nachvollziehbar, weil in der Regel
auch günstiger. Was auf dem Panel einen kleinen Sturm auslöste,
Frau Sievi aber nicht aus dem Konzept brachte. Dass ein 10
Personen-KMU lieber die Courtagen-Lösung wählt als sich auf die
Aufwandentschädiung einzulassen, ist aber nachvollziehbar,
ebenfalls ohne Ökonomie-Studium.
Da die Bibel sich leider nicht konkret zu den
Courtagen äussert, möchten wir doch unsere eigenen, bescheidenen
Weisheiten hier anfügen: Den verbreiteten Hang zu Verboten
können wir nicht teilen. Eine weitere OAK-Weisung scheint auch
nicht geeignet, die Menschen (jeglicher Couleur) glücklich zu
machen. Und mit Interessenkonflikten haben wir alle laufend zu
tun, und in der Regel vermögen wir dem «Moral Hazard» mit etwas
Anstand zu widerstehen. Es besteht hingegen möglicherweise oder
sogar ziemlich sicher ein Problem mit der Qualität der Beratung
bei diversen Brokern. Also wäre da anzusetzen. Mit einem
Courtagen-Verbot oder auch der Verbesserung der vielgepriesenen
Transparenz ist noch nichts gewonnen.
Wir können nicht umhin, unsere kleine Exegese
eines säkularen Anlasses mit einem weiteren Zitat aus der Bibel
(Mt 6,34) zu beschliessen, auch wenn es mit der kapitalgedeckten
Altersvorsorge nur schwer in Übereinstimmung gebracht werden
kann: «Darum sorgt nicht für den andern Morgen; denn der morgige
Tag wird für das Seine sorgen. Es ist genug, dass ein jeglicher
Tag seine eigene Plage habe». Wohl war.
Peter Wirth,
E-Mail
12. Mai 2019
Der
Pensionskassenverband hat anlässlich seiner diesjährigen
Mitgliederversammlung ein Modell zur BVG-Revision
vorgestellt. Entwickelt wurde es mit Reto Leibundgut
(c-alm). Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip
legt einen Vorschlag für eine Reform der zweiten
Säule vor. Der gesetzliche
Mindestumwandlungssatz soll schon 2021 von
heute 6,8 auf 5,8 Prozent gesenkt
werden. (…)
Während der Asip die Reform als absolut notwendig
ansieht, protestiert SP-Nationalrat Corrado
Pardini: «Eine Senkung des
Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet
für die Betroffenen eine Rentensenkung um 15
Prozent. Für mich sind Senkungen in dieser Höhe
absolut undenkbar, zumal noch viel zu viel Geld in
den Kassen und Versicherungen versickert.»
Betroffen von der Senkung des
Mindestumwandlungssatzes wären in erster Linie die
Versicherten in Kassen, die nicht viel mehr als das
gesetzliche Minimum versichern. Das
sind schätzungsweise 43 Prozent der Männer und 49
Prozent der Frauen, vor allem Beschäftigte in
Branchen mit eher tiefen Löhnen.
Damit die zukünftigen Renten trotz Senkung des
Umwandlungssatzes nicht sinken, sieht der Asip-Plan
eine Reihe von Massnahmen vor:
- Die Versicherten beginnen früher mit dem
Alterssparen: bereits mit 20
Jahren statt heute erst mit 25.
- Die Versicherten sparen mehr: Dazu werden
die Altersgutschriften, also
die Sparbeiträge, die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber je hälftig einzahlen, erhöht, und
zwar nach Alter gestaffelt: Bei den 25- bis
34-Jährigen von 7 auf 9 Prozent, bei den 35- bis
44-Jährigen von 10 auf 12 Prozent und bei den
45- bis 54-Jährigen von 15 auf 16 Prozent. Bei
den Älteren bleiben sie unverändert bei 18
Prozent.
- Frauen sollen wie Männer mit 65 in
Pension gehen.
- Der obligatorisch versicherte Jahreslohn
wird durch einen prozentualen
Koordinationsabzug erhöht (60 Prozent
des AHV-Lohnes, höchstens 21’330 Franken). Damit
erhöht sich generell der im BVG versicherte
Lohn, und die existierende
Schlechterversicherung von Teilzeit-Arbeitenden
mit Mehrfachbeschäftigung wird verbessert.
Der Asip-Plan führt gemäss Berechnungen des
Pensionskassenberaters C-alm zu einer
Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern um rund 2,1
Milliarden Franken.
Für die Übergangsgeneration der
Jahrgänge 1956 bis 1965, die von der Rentensenkung
bis zu 15 Prozent betroffen sind und selber nicht
mehr genügend Alterskapital aufbauen können, sieht
der Vorschlag des Verbands
Kompensationseinlagen in ihr Altersguthaben
vor.
Gemäss den Berechnungen von Reto Leibundgut vom
Pensionskassenberater C-alm wird mit diesem Modell
das ursprüngliche Leistungsziel für alle Jahrgänge
der Übergangsgeneration übertroffen, wenn man von
einer zukünftigen Realverzinsung von 0,7
Prozent ausgeht. In der Vergangenheit
betrug die Realverzinsung gut 1,2 Prozent.
Für Geringverdiener mit
AHV-Löhnen bis 35’000 Franken steigt die Altersrente
in der Übergangsgeneration auch ohne Realverzinsung
an, trotz rascher Reduktion des Umwandlungssatzes.
Für höhere Einkommen federt die
Kompensationseinlage die Senkung der Altersrente
ab.
Das Ziel des Vorschlags ist die langfristige
finanzielle Sicherung der 2. Säule und die Erhaltung
des Leistungsziels der Altersvorsorge: 1. und 2.
Säule sollen zusammen eine Rente in Höhe von 60
Prozent des Erwerbseinkommens ergeben.
TA
3. Mai 2019
Die
mit
unterschiedlichen
Erwartungen vor
Jahresfrist im
Auftrag des
Bundesrats
gestarteten
Sozialpartner-Gespräche
zur BVG-Revision
werden verlängert.
Der gesetzte Termin
für April konnte
nicht eingehalten
werden. Der
Bundesrat hat einer
Verlängerung bis zum
“Sommer” zugestimmt.
Hansueli Schöchli
schreibt:
Der Begriff
«Sommer» enthält
künstlerische
Unschärfen; laut
der Lesart eines
Beteiligten
strebt man nun
eine
Lösung bis Ende
August
an. Klar ist nun
jedenfalls, dass
die Bürger beim
Urnengang vom
Mai über das
Paket
Steuern/AHV
nicht wissen
werden, mit
welchen
Zusatzlasten
Lohnempfänger
und Arbeitgeber
als Folge der
künftigen Reform
der zweiten
Säule zu rechnen
haben. Die
Abstimmungsvorlage
vom Mai enthält
unter anderem
eine Erhöhung
der
AHV-Lohnbeiträge
um total 0,3
Prozentpunkte.
Die Gespräche
der
Sozialpartner
seien «komplex»,
aber
«konstruktiv»,
heisst es auf
beiden Seiten.
Über den Inhalt
der derzeitigen
Differenzen
wollte sich
keiner der
Befragten
äussern. Das
Stillschweigen
gegen aussen ist
eher ein gutes
Zeichen, da es
auf eine gewisse
Ernsthaftigkeit
der
Verhandlungen
deutet. Ob es
bis im Sommer
eine Einigung
gibt und was
nach einem
Scheitern
passieren würde,
ist derzeit laut
Beteiligten und
Beobachtern
völlig
offen.
Immerhin ist
hüben wie drüben
die Botschaft zu
vernehmen, dass
man bei der
jeweils anderen
Verhandlungsseite
ernsthafte
Gesprächsbereitschaft
und den Willen
für eine
Lösungsfindung
feststelle. (…)
Beteiligt an
den
Sozialpartnergesprächen
sind der
Arbeitgeberverband
und der
Gewerbeverband
aufseiten der
Arbeitgeber
sowie der
Gewerkschaftsbund
und Travail
Suisse aufseiten
der
Arbeitnehmer.
Diese
Spitzenverbände
könnten mit
einer Einigung
unter sich den
politischen
Entscheid wohl
schon weitgehend
vorwegnehmen.
Sie könnten
zudem die
Ehre der
Sozialpartnerschaft
retten, die in
den letzten
Jahren zuweilen
etwas gelitten
hat. Ein
unrühmliches
Beispiel waren
vergangenes Jahr
Auswüchse im
Konflikt um den
vorgeschlagenen
EU-Rahmenvertrag.
NZZ
11. Mai 2019
Die NZZ schreibt über die kritische Verfassung der kantonalen PKs in der
Westschweiz und konkret über die Situation im Kanton Genf.
Genf, wo nicht nur die Pensionskasse, sondern auch der
Reformbedarf ungleich grösser ist, steht eine noch
schmerzhaftere Kur bevor [verglichen mit Freiburg] – und
dies, obwohl bereits mehrere Massnahmen wie etwa die Erhöhung des
Rentenalters von 64 auf 65 Jahre und eine Leistungskürzung um 5
Prozent umgesetzt sind. Doch das reicht bei der am schlechtesten
kapitalisierten öffentlichen Kasse der Schweiz bei weitem nicht aus,
denn bereits 2020 muss sie – als Zwischenetappe – einen
Deckungsgrad von 60 Prozent aufweisen. Am 19. Mai kommen
gleich zwei Vorlagen zur Abstimmung, die miteinander inkompatibel
sind.
Es geht um fast fünf Milliarden Franken. Der Staatsrat und die
Bürgerlichen
schlagen vor, vom Leistungs- zum Beitragsprimat zu wechseln und
den Beitragsanteil der öffentlichen Hand von 66,6 auf 58 Prozent zu
senken. Der Kanton würde einen Sofortbeitrag in der Höhe von
ungefähr 500 Millionen aufwenden und eine Anleihe über 4,1
Milliarden Franken aufnehmen. Weitere 300 Millionen Franken
sollen von nichtsubventionierten Arbeitgebern kommen.
Die Linke und das Mouvement Citoyens Genevois
hingegen wollen den Leistungsprimat und die Beitragsverteilung
beibehalten. Die Rekapitalisierung soll finanziert werden, indem der
Kanton der Pensionskasse Bauland abtritt, dessen
Ertrag die Renten sichern sollen. «Eine Investition in Immobilien
ist sicherer als in Wertpapiere – zudem haben wir zusätzlichen
Wohnraum nötig», sagt SP-Kantonalpräsident Gérard Deshusses. So oder
so werden sich die bereits jetzt
rekordhohen Schulden Genfs weiter vergrössern.
Sollten beide Vorlagen eine Bevölkerungsmehrheit finden,
entscheidet die Stichfrage. Für den Fall, dass beide an der Urne
durchfallen,
droht die Genfer Pensionskasse mit dem Hammer –
dann müssten die zukünftigen Renten ab 2020 um rund zehn zusätzliche
Prozent gekürzt werden.
NZZ /
VPS-Uebersicht
1. Mai 2019
An einem einstündigen Warnstreik gegen die geplante Sanierung der PK des
Freiburger Staatspersonals haben gemäss SRF rund 3000
Personen teilgenommen.
Der in dieser Form erstmalige Warnstreik dauerte von 9 Uhr bis 10 Uhr
und war von der Gewerkschaft VDOD und von der
Vereinigung des Staatspersonals FEDE organisiert worden.
Laut Angaben von Mitarbeitern befolgte beispielsweise am Freiburger
Gymnasium Heilig Kreuz mehr als die Hälfte des Personals die
Arbeitsniederlegung. Das gibt den Gewerkschaften Rückenwind, meint SRF.
Ein nächstes Treffen mit den Staatsrat ist geplant.
Der Staatsrat missbilligt den Warnstreik. «Wir sind
ja immer noch am Verhandeln», sagt der Staatsratspräsident und
Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen. Das habe Konsequenzen
für die Teilnehmenden. «Der Lohn wird um eine Stunde gekürzt.» Zudem
müssten die Streikenden mit Sanktionen rechnen. «Das geht von einer
Verwarnung bis zur Kündigung.»
Cartoon
aus Schweizer Personalvorsorge aktuell
SRF /
Sanierungspläne
8. Mai 2019
Bilanz schreibt in einem Beitrag zu den weltweit grössten
Immobilien-Investoren (zuerst erschienen im Blick):
Klotzen statt kleckern: Das ist bei der Swiss Life
Programm. Sie ist Eigentümerin des grössten privat gehaltenen
Immobilienportfolios der Schweiz. Den Ausbau lässt sich der
Lebensversicherungskonzern einiges kosten. 12’717 Franken pro
Quadratmeter im Fall eines Grundstücks im Leutschenbach-Quartier in
Zürich. Total kommt Swiss Life auf Immobilien im Wert von 25
Milliarden Franken, wie die Grafik von Statista zeigt.
Auf der Liste der weltweit grössten privaten Immobilieninvestoren
von IPE Real Assets belegte Swiss Life 2018 den achten Rang.
Dahinter folgen weitere Investoren aus der Schweiz:
Die Zürich-Versicherung (38.), Migros (51.), Swiss Re (80.) und ASGA
Pensionskasse (84.).
Der Anlagebestand der Swiss Re umfasst ein
Immobilienportfolio im Gesamtwert von rund 2,25 Milliarden Franken.
Auf Ausbau stehen die Zeichen auch bei der ASGA
Pensionskasse. «In den vergangenen zehn Jahren ist unser
Immobilienbestand, durch die Planung und Realisierung diverser
Immobilienprojekte, stetig gewachsen», heisst es auf der Webseite.
Aktuell in der Fertigstellung sind zwei Objekte in Frauenfeld TG und
Horw LU.
Es ist keine Überraschung, dass unter den grössten Schweizer
Immo-Investoren Versicherer und Pensionskassen vorne dabei sind. Das
tiefe Zinsumfeld treibt sie auf den Immobilienmarkt, wo sie sich
eine höhere Rendite versprechen. Das allerdings besorgt zunehmend,
denn der Leerstand steigt.
Zu anderen Resultaten kommt IPE in ihrer
Zusammenstellung der weltgrössten Immobilien-Investoren. An der Spitze
steht dort Allianz Real Estate und Swiss Life erscheint erst auf Platz
13. Zurich folgt auf Position 34 (38), Migros 63 (51), Kanton ZH 66 (69)
und Asga auf 90 (84).
Bilanz /
IPE
1. Mai 2019
Wenig überraschend tut sich die CS-Pensionskasse schwer mit ihrem
ambitionierten Neubauprojekt Brunau. Die gekündigten Mieter sind
natürlich wenig erbaut, und jetzt ist daraus ein politisches Geschäft
geworden, das von der SP bewirtschaftet wird. SP-Nationalrätin Jacquelin
Badran, welche die Berliner in ihrem wahnwitzigen Bestreben zur
Verstaatlichung grosser Immobilienkonzerne beglückwünscht (“holt euch,
was euch gehört”), ist zur Stelle. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die Pensionskasse der Credit Suisse entschied sich für die
radikalste Variante: die sogenannte Leerkündigung –
eine Massenkündigung, die einen Abbruch der alten Bausubstanz und
eine komplette Neuplanung mit einer neuen Mieterschaft ermöglicht.
400 Mieterinnen und Mieter verlieren dadurch ihre Wohnung. Betroffen
sind auch Gewerbetreibende, die beklagen, zu spät von der
Verwaltungsfirma Wincasa informiert worden zu sein.
Massenkündigungen sind ein ebenso umstrittenes
wie sich häufendes Phänomen, das zurzeit besonders bei grossen
Liegenschaftsverwaltungen im Trend liegt. In der Stadt Zürich etwa
hat sich der Anteil von Leerkündigungen bei Sanierungen oder
Neubauten seit dem Jahr 2008 mehr als verdoppelt. 2017 kam es bei 48
Prozent der Wohnungsumbauten zu Kündigungen im grossen Stil.
Dahinter steht eine ökonomische Logik: Wird im
bewohnten Zustand renoviert, bleibt der Zinsaufschlag mietrechtlich
beschränkt, bei einer Neuvermietung kann der Markt jedoch ausgereizt
werden.
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2. Mai 2019
Rund 43 000 Personen bezogen im Jahr 2017 erstmals eine Altersrente aus
der beruflichen Vorsorge, etwa 51’000 Personen liessen sich ein
Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten etwa doppelt
so hohe Leistungen aus der 2. Säule als Frauen.
Fast jede zweite Person hatte das gesetzliche
Rentenalter
beim neuen Leistungsbezug noch nicht erreicht (44% der Frauen und 46%
der Männer). Neue Renten aus der beruflichen Vorsorge, die vor dem
gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren für Frauen und Männer am
Höchsten. Dies zeigen die neuesten Ergebnisse der Neurentenstatistik des
Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen
Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301
Franken (Median pro Monat). Die entsprechenden Werte für
Kapitalauszahlungen lagen bei etwa 136 000 Franken für Männer und etwa
56 600 Franken für Frauen.
Etwa jede zweite Neubezügerin und jeder zweite Neubezüger einer
Leistung aus einer Pensionskasse im Jahr 2017 bezog ausschliesslich eine
Rente (Männer: 47%, Frauen: 54%). Ungefähr ein Drittel
bezog ausschliesslich ein Kapital (Männer: 30%, Frauen:
33%). Die restlichen Personen (23% der Männer und 13% der Frauen)
bezogen eine Leistungskombination aus Rente und Kapital.
Mitteilung BFS
3. Mai 2019
Zum fünften Mal hat in Bern die Nationale Konferenz zum Thema ältere
Arbeitnehmer stattgefunden. Wie bereits in den früheren Jahren waren
sich die Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern einig darin,
dass ältere Arbeitnehmende einen wichtigen Beitrag zur Deckung der
wachsenden Fachkräftenachfrage in der Schweiz leisten. An der
diesjährigen Konferenz stand das Thema «Wiedereingliederung und soziale
Absicherung» im Fokus.
Mitteilung / Unterlagen /
NZZ
30. April 2019
Besteht ein
grosser Altersunterschied zwischen zwei
Ehepartnern (in der Regel ist der Mann der ältere, Ausnahmen siehe
Élysée) nehmen diverse Kassen Kürzungen bei der Witwerrente im
Überobligatorium vor, weil die absehbar lange Bezugsdauer eine Belastung
der Solidarität darstellt. Dazu gehören etwa Migros, Swisscom, UBS und
Zürich. Im Falle der UBS kam es zu einer Kürzung von über 50 Prozent.
SRF führt mit Bezug auf eine Sendung im Kassensturz dazu aus:
Der Altersunterschied von Michaela B. und ihrem Mann betrug 29
Jahre. Die PK kürzte ihre Rente – um happige 56 Prozent. So rechnete
die UBS-Kasse: Ab einem Alterunterschied von mehr als 15
Jahren wird die Witwenrente reduziert. Mit jedem
zusätzlichen Jahr sinkt die Rente um vier Prozent. Im Fall von
Michaela B. sind es 14 Jahre. Das ergibt die Kürzung um 56 Prozent,
von 3200 auf rund 1400 Franken.
Die UBS-Pensionskasse schreibt, wegen der längeren Bezugsdauer
durch einen jüngeren Ehegatten entstehen Mehrkosten.
Damit diese nicht von allen Versicherten getragen werden müssten,
kürze sie die Rente. Und weiter: Das Reglement sei
bindend, deshalb könne sie im konkreten Fall keine Ausnahme machen.
Vorsorge-Experte Martin Hubatka hält fest, die
Kürzung der UBS-Pensionskasse sei legal. Der Fall sei jedoch eine
Ausnahme. 1985 trat das Pensionskassen-Gesetz (BVG) in Kraft, im
selben Jahr wurde ihr Mann pensioniert. Und all das, was er vorher
einbezahlt hatte, floss in den überobligatorischen Bereich:
«Deswegen ist sein obligatorischer Teil praktisch null, und die
Rente daraus auch. So hatte die PK die Möglichkeit, die Kürzung voll
durchzuziehen.»
SRF
30. April 2019
Der Nominallohnindex stieg im Jahr 2018 gegenüber 2017 um
durchschnittlich 0,5% auf 101,6 Punkte (Basis 2015 = 100). Gemäss den
Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergibt sich unter
Einbezug einer mittleren Jahresteuerung von 0,9% bei den Reallöhnen ein
Rückgang von 0,4% (100,5 Punkte; Basis 2015 = 100).
Mitteilung BFS
11. Mai 2019
Complementa schreibt in ihrem Bericht zu
den Ergebnissen des Risiko Check-up
2019:
Mit durchschnittlich 5.64% liegt
der Umwandlungssatz
2019 nochmals knapp zwei Zehntel
tiefer als im Vorjahr. Die
Pensionskassen entfernen sich damit
weiter vom
BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8%.
(…) Der versicherungstechnisch
korrekte Umwandlungssatz liegt bei
einer langfristigen Renditeannahme
von 2.0% bei 4.86%.
Im Anlagemix der
2. Säule gibt es zwei Entwicklungen,
die besondere Beachtung verdienen:
Pensionskassen reduzieren erneut
ihre Fremdwährungsrisiken
und vertrauen dem Schweizer Franken.
Während vor fünf Jahren noch 19.1%
des Vermögens in Fremdwährungen
gehalten wurden, waren es Ende 2018
nur noch 13.6%. Obschon die Kassen
mit 48.1% knapp die Hälfte des
Kapitals im Ausland investiert
haben, sichern sie den Grossteil
dieser Positionen gegen Wertverluste
von ausländischen Währungen ab.
Die zweite auffällige Entwicklung
zeigt sich bei den
Immobilien. Erstmals seit
1995 liegt die Immobilienquote bei
Schweizer Pensionskassen wieder über
20%. Infolge des tiefen Zinsniveaus
haben Pensionskassen ihre Positionen
in festverzinslichen Anlagen
reduziert, die Immobilienquote
hingegen seit 2013 stetig erhöht.
Trotzdem sehen Pensionskassen nur
noch für die nächsten zwei Jahre
steigende Preise am Schweizer
Immobilienmarkt. Für die kommenden
drei bis fünf Jahre rechnet die
Hälfte aller Kassen mit einem
fallenden Preisniveau,
wie im Rahmen einer Sonderauswertung
ermittelt wurde. Als
Hauptrisikofaktoren werden die
extensive Bautätigkeit und das tiefe
Zinsniveau genannt.
Obschon die Situation am
Jahresende mit der guten Performance
in den ersten vier Monaten
entschärft werden konnte, waren per
Jahresende 9% aller ausfinanzierten
Kassen mit einer
Unterdeckung konfrontiert.
Pensionskassen haben die
Vorsorgekapitalien der Arbeitnehmer
daher auch nur mit 1.4% verzinst –
dem tiefsten jemals erhobenen Wert.
Anpassungen nahmen Pensionskassen
auch beim technischen Zins vor, der
für die Bewertung der
Rentnerkapitalien entscheidend ist.
Der langfristige Kalkulationssatz
reduzierte sich erneut um 0.1
Prozentpunkte auf nun 2.2%.
Complementa Risiko Check-up /
NZZ /
TA
FRP 4: Ein “Patchwork” von
Konzepten
6. Mai 2019
In
der neusten Ausgabe
ihrer “Retirement
and Investment News”
geht AON auf die
neue Fachrichtline
zur Festsetzung des
technischen Zinses
ein. In der
Beurteilung heisst
es dazu:
Die neue
Richtlinie
stellt einen
Kompromiss
zwischen
verschiedenen
Denkrichtungen
dar, deren
Meinungen zum
technischen
Zinssatz und zur
Methode zur
Bestimmung des
vom Experten
empfohlenen
Wertes schon
seit jeher
auseinandergehen.
Im Bemühen zur
Berücksichtigung
aller Ansätze
kann die neue Richtlinie
als «Patchwork»
betrachtet
werden, weil sie
die Meinungen
zweier
Denkrichtungen
beinhaltet: Die
eine plädiert
für die
Ermittlung des
technischen
Zinssatzes
aufgrund der
erwarteten
Rendite der
Anlagestrategie
(prinzipienbasierter
Ansatz);
die andere
bevorzugt die
Bestimmung des
technischen
Zinssatzes
aufgrund eines
ökonomischen
Ansatzes
(Referenzwert
für die
Bestimmung der
Obergrenze).
Bei der
Anwendung der
neuen Richtlinie
wird die
Beurteilung der
Struktur
der Kasse
durch den
Experten ein
zentrales
Element
darstellen. Die
Richtlinie
präzisiert
ausserdem, dass
der technische
Zinssatz von
Kassen, die
einen starken
Anteil von
Rentenbezügern
aufweisen, nahe
beim Zinssatz
risikoarmer
Anlagen liegen
sollte.
Diese
Präzisierung in
Verbindung mit
der Definition der
Obergrenze
deutet darauf
hin, in welche
Richtung sich
die technischen
Zinssätze bei
einer Richtlinie
bewegen würden,
bei der im
Gegensatz zum
prinzipienbasierten
Ansatz die von
der
Anlagestrategie
erwartete
Rendite eine
kleinere Rolle
spielen würde
als die Struktur
der Kasse oder
die risikoarmen
Zinssätze.
Bei der neuen
Richtlinie wird
das Gewicht
verstärkt auf
die Transparenz
gelegt, welche
der Experte im
Rahmen seiner
Empfehlung,
insbesondere bei
seiner
Erklärung, wie
die Struktur der
Kasse
berücksichtigt
wurde, gewähren
muss. Wir
erinnern jedoch
daran, dass die
Verantwortung
zur Festlegung
des technischen
Zinssatzes beim
obersten Organ
bleibt.
Die alte FRP
4 ist tot – lang
lebe die neue
FRP 4!
Retirement News
/
FRP
4
30. April 2019
Das
Deutsche
ifo-Institut möchte
mit einem
“Bürgerfonds” ein
neues Instrument zur
Stärkung der
Altersvorsorge für
Geringverdienende
lancieren. Dazu
heisst es auf der
ifo-Website:
Es könnte die
Versorgungslücke
bei
Geringverdienern
verringern. Die
hervorragende
Bonität der
Bundesrepublik
Deutschland als
Schuldner
ermöglicht es,
Kredite günstig
aufzunehmen und
bei einer
Reinvestition
eine erhebliche
Renditedifferenz
zu erzielen. Die
ifo-Simulation
zeigt: Legte der
Bund ab heute
0,5% des BIP pro
Jahr für alle
Erwerbsfähigen
an, finanziert
durch
langsameren
Staatsschuldenabbau,
ergäbe sich nach
50 Jahren bei
einer
durchschnittlichen
Renditedifferenz
von zwei
Prozentpunkten
ein Ertrag von
gut 16’000 Euro
pro Kopf, der
mit dem
Erreichen von 67
Jahren
ausgezahlt
werden könnte.
(…)
Die Differenz
zwischen
Schuldendienst
und
Anlagerendite
fließt in eine
Kapitalleistung
– analog
zu einer
Lebensversicherung.
Simulationen mit
verschiedenen
Szenarien und
Annahmen zu den
erzielbaren
Renditen gehen
von einer
kreditfinanzierten
Investition in
Höhe von 0,5%
des BIP pro Jahr
und einer
durchschnittlichen
Renditedifferenz
von zwei
Prozentpunkten
aus.
Der Fonds
erreicht nach 50
Jahren seinen
Reifezustand mit
dem ersten
Altersjahrgang,
für den im
gesamten
Erwerbsalter
Erträge im Fonds
angesammelt
worden sind. Die
Kapitalleistung
beträgt in
diesem Fall pro
Kopf im Alter
von 67 Jahren
gut 16’000 Euro
(in Preisen von
2020). Bei einer
durchschnittlichen
Renditedifferenz
von drei
Prozentpunkten
würde die
Kapitalleistung
sogar auf etwa
30.000 Euro
steigen. In den
rentennäheren
Jahrgängen
fallen die
Auszahlungen
geringer aus.
ifo /
Finanzmarktwelt
/
Konzept
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
MAI
- 14. Mai, Bern
AWP Soziale Sicherheit AWP-Tagung
- 15. / 16. Mai, Lausanne
Swiss Life Pension Services
Salon PPS.
Website
- 23. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung
- 23. Mai, Luzern
HSG St. Gallen BVG-Tagung.
Link
JUNI
- 4. Juni, Luzern
HSG St. Gallen
1. Sozialversicherungsrechts-Tagung.
Link
- 6. / 7. Juni, Zürich
VPS Verlag
Fachmesse / Vorsorge Symposium.
Website
- 6. Juni / 7 juin; Zürich / Lausanne
Swisscanto
Präsentation Resultate Studie 2019
- 27. Juni, Zürich
LPX Group Summit Listed Alternatives 2019.
Website
Aus- und
Weiterbildung
MAI
- 21. Mai, Zürich
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell.
Link
- 23 mai, Lausanne
Aon, EY, PPCmetrics, SchneiderTroillet
Formation pour les membres des conseils de Fondation.
Website
- 23. Mai, Zürich Flughafen
VPS Verlag
Sammel und Gemeinschaftseinrichtungen.
Flyer
- 28. Mai, Zürich
VPS Verlag
Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten von Führungsorganen der PKs.
Link
JUNI
- 4 juin, Paudex
Editions EPAS Cours avancé pour responsables de caisses de pensions.
Link
- 6. Juni, Zürich
VPS Verlag
VPS-Labor. Finanzielle Führung von Pensionskassen.
Flyer
- 18. Juni, Zürich
SPKE / EXPERTsuisse
Weiterbildungsveranstaltung. Invalidität / Rückversicherung
- 19. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Tagesseminar zur Aktualisierung für Stiftungsräte.
Infos
- 21. / 28. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1).
Infos
- 25 juin, Lausanne
CSEP / EXPERTsuisse Journée de formation continue, réassurance / invalidité
weitere
Termine ....
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