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386   25.6.2019        
      
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 KOMMENTAR

Doktorspiele

Ein Blick auf die aktuellen Meldungen unter dem Titel "Sommersession" lässt erkennen: die Altersvorsorge spielt bei Parteien und Parlament eine wichtige Rolle. Man fragt sich, was soll das Gerede von der Blockade? Es fehlt offenbar keineswegs an Ideen und Vorschlägen. Da wird so fleissig an der Altersvorsorge herumgedoktert, dass man sich schon Sorgen um das Wohlergehen das Patienten macht. Natürlich wird der entscheidende Eingriff immer wieder hinausgeschoben, aber im Kleinen wird eifrig therapiert. Oder man versucht es wenigstens.

Zu erwähnen wäre die Motion von Alex Kuprecht, der sich mit der OAK anlegt. Auf die letztes Jahr von ihm eingereichte Interpellation zur Frage der wiederholten Kompetenzüberschreitungen der Behörde hat der Bundesrat geantwortet, dass er keine Kompetenz habe, die Gesetzeskonformität der OAK-Weisungen zu überprüfen. Das war die Steilvorlage für die jetzt eingereichte Motion, in welcher Kuprecht schreibt, dass "weder das Departement EDI noch das Parlament durch die GPK heute die OAK bei Kompetenzüberschreitungen aufhalten (können). Diese kann folglich ohne jegliche übergeordnete Kontrolle agieren." Um die "Narrenfreiheit" der OAK zu begrenzen fordert er nun die Schaffung entsprechender Gesetzesgrundlagen. Man darf erwarten, dass der Bundesrat das Anliegen entschieden zurückweist. Das entsprechende juristische Besteck dazu dürfte kaum fehlen. Allerdings kommt nun auch das Parlament zum Zug. Ob es Kuprecht folgt, ist zweifelhaft.

Mit der Situation der Erwerbstätigen im Rentenalter beschäftigten sich im Ständerat Pirmin Bischof mit einer Interpellation und Peter Hegglin mit einem Postulat. Um es klar zu formulieren: Die heutige Situation ist schlicht skandalös. Dass beispielsweise Erwerbstätigkeit nach Alter 65 weiterhin AHV-Beiträge ohne Leistungswirkung entrichten müssen, grenzt an Diebstahl. Aber weder Bürgerliche noch Linke haben sich bisher darum geschert. Und die AV2020 hätte die Situation noch verschlimmert. Der Bundesrat argumentiert mit Blick auf die anstehenden Revisionen von AHV und BVG und lehnt alle Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit ab Alter 65 im jetzigen Zeitpunkt ab. Dezidiert ist er vor allem gegen steuerliche Erleichterungen, um die Betroffenen von der Progression durch die Addition von Rente und Einkommen zu entlasten. Das gehe gar nicht, liess er wiederholt verlauten.

Einen alten Bekannten treffen wir in der Motion der BDP-Fraktion, welche einheitliche, d.h. altersunabhängige Altersgutschriften im BVG fordert. Natürlich wird mit der Benachteiligung der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt argumentiert. Viel mehr weiss die BDP nicht vorzubringen. Aber das Argument ist schwach. Erstens weil Untersuchungen belegen, dass die Pensionskassenbeiträge bei der Anstellung keine massgebliche Rolle spielen - entscheidend sind Kompetenzen und Gesundheitszustand - und zweitens kann der Arbeitgeber den Lohn entsprechend tiefer setzen. Aber solche Details waren dem Nationalrat wohl zu anspruchsvoll, weshalb er das Anliegen einstimmig durchwinkte. Wie der Wechsel praktiziert werden soll, scheint wiederum der BDP zu anspruchsvoll, weshalb sie sich dazu vorsichtshalber ausschwieg.

Einfacheres Terrain hat die BDP hingegen mit dem Vorschlag betreten, den Sparbeginn im BVG auf 18 Jahre vorzuverlegen. Das hat bei den Tamedia-Zeitungen zum erhofften grossen medialen Auftritt verholfen, ist aber von der Sache her eher bedeutungslos und dürfte bei der Gesetzesrevision so oder so wieder aufs Tapet gebracht werden. Weit interessanter sind die Reaktionen bei den Jungparteien. Andri Silberschmidt von den FDP gibt sich wohlwollend, die Grünliberalen wollen zuerst die Umverteilung beenden und Jungsozialistin Tamara Funicello will keinen zusätzlichen Franken in das "marode System buttern". Sie und ihre Partei wollen nur eines: AHV, und noch viel mehr AHV. Auf die Kapitalmarktrendite in der 2. Säule wollen sie hingegen grosszügig verzichten. Da haben sie wohl noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten.

Peter Wirth, E-Mail


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