Patent SGB
Die Sozialpartner haben es in der Tat und
gegen alle Erwartung geschafft, wie vom Bundesrat gewünscht
gemeinsam Vorschläge zur BVG-Revision vorzulegen. Mit dem
Schönheitsfehler, dass der Gewerbeverband ausgeschert und die
Einstimmigkeit zum qualifizierten ¾-Mehr geschrumpft ist. Sie
haben die Regierung inständig gebeten, ihr Revisions-Modell für
die Vernehmlassungsvorlage exakt zu übernehmen. Angeblich wird
diese das auch tun.
Kernstück der BVG-Revision bildet die Senkung
des Mindest-Umwandlungssatzes samt zugehörigen
Ausgleichsmassnahmen für eine längere Übergangsfrist. Einige
sind sich beide Seiten – Arbeitnehmer und -geber incl.
Gewerbeverband – dass die Senkung nicht über 6 Prozent
hinausgehen soll, obwohl 5 Prozent richtig wären. Das
Sozialpartnerprojekt sieht zum Erhalt des Leistungsziels u.a.
die Halbierung des Koordinationsabzugs und eine Erhöhung des
Sparziels mit neu lediglich zwei Beitragssätzen vor.
Wäre es dabei geblieben, hätte man mit zu
Recht von einem «Kompromiss» sprechen können. Aber die
Gewerkschafter waren damit nicht zufrieden zu stellen. Sie
zwangen dem Arbeitgeberverband den in der eigenen Küche
vorpräparierten Rentenzuschlag als neues und systemfremdes
Umverteilungsprojekt auf.
Bemerkenswert die Reaktion in der NZZ, die
das Projekt samt Zuschlag in diversen Beiträgen als «nicht
akzeptabel» und «absurd» bezeichnete. «Auf die Idee muss man
erst noch kommen» hat Fabian Schäfer geschrieben. Die gleiche
Formulierung hatten wir schon im ersten Entwurf zu diesem
Kommentar. Sie passt zum Konzept der beruflichen Vorsorge wie
die legendäre Faust aufs Auge, und es ist im Grunde peinlich,
dass zur Finanzierung des Leistungserhalts im Obligatorium auf
eine solche Massnahme zurückgegriffen werden soll. Ein «Zustupf»,
finanziert mit Lohnprozenten in Höhe von 0,5 von allen
Erwerbstätigen, der via Sicherheitsfonds den Neurentnern der
Übergangsgeneration mit der Spritzkanne zugeteilt wird. Das
heisst z.B., dass die jungen Bäcker, Elektrikerinnen und
Sanitär-Installateure den Pensionisten im Finanzsektor unter die
Arme greifen dürfen, obwohl selbige von der UWS-Senkung gar
nicht betroffen sind. Ob sie jemals von ähnlicher Grosszügigkeit
werden profitieren können, ist eher unsicher und schon gar nicht
garantiert. Geht alles unter dem Titel soziale Gerechtigkeit mit
Patent SGB.
Die Fairness gebietet, neben der Soll- auch
die Habenseite des Deals (aus Arbeitgebersicht) anzusehen. Da
wäre an erster Stelle zu nennen das seltene, implizit abgegebene
Bekenntnis der Gewerkschaftsseite zur 2. Säule, womit
gleichzeitig eine Verteidigungslinie aufgezogen wird gegen die
absehbaren Attacken der antikapitalistischen Jungsozialisten mit
ihrem wachsenden Einfluss in der SP. Keine weitere Diskussion
ist mehr nötig, um die Senkung auf immerhin 6 Prozent zu
rechtfertigen, obwohl die Linke im Parlament absehbar mit
endlosen Zusatzforderungen aufwarten wird. Als positiv werden
auf Arbeitgeberseite auch der Ausbau der beruflichen Vorsorge
aufgrund des massiv tieferen KA hervorgehoben, was Teilzeitlern
entgegenkommt, sowie die vereinfachte Beitragsstruktur, die
älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt vielleicht etwas
nützt. Der Umverteilungseffekt durch das halbe Lohnprozent für
den Rentenzuschlag wird auf 400 Mio. veranschlagt, was unter
Solidaritätsleistung abgebucht werden soll und möglicherweise
das Karma der Beitragsleistenden etwas verbessert. Netto, so der
SAV, sei der Handel akzeptabel, eine andere Lösung mit linker
Beteiligung nicht absehbar und für die Existenz der 2. Säule das
Modell somit schlicht unverzichtbar, also quasi alternativlos.
Das Ganze gelte für die 15-jährige Übergangsfrist, dann werde
man weitersehen.
Dass die 2. Säule die überfällige Revision
aber auch aus eigener Kraft stemmen kann und ohne Griff in die
Lohntüte der Erwerbstätigen, zeigt etwa das ASIP-Modell, das
erst noch mit einer Senkung des UWS auf 5,8 Prozent ausgestattet
ist und ohne neue Solidaritäten auskommt.
Dass der neue Lohnabzug jemals wieder
abgeschafft werden wird, glaubt nun aber wirklich kein Mensch.
Irgendeinen Zweck wird man für die Gelder in 15 Jahren ohne
jeden Zweifel problemlos finden. Nicht einmal der
Arbeitgeberverband setzt darauf, der mit den Vorteilen dieser
Lösung für die Tieflohnbranchen im Gewerbe wirbt. Dass jetzt
ausgerechnet die Gewerbler keine Freude an dem Geschenk haben,
nimmt dem Vorschlag einiges von seinem Glanz und gibt beim SAV
Anlass zu allerhand unfreundlichen Kommentaren gegenüber den
Kollegen in Bern. Allerdings hätte ein zentralisierter Ausgleich
wie bei der AV2020 selig die ähnliche Wirkung, ganz ohne
Lohnabzugsumverteilung, was die Gewerbler durchaus begriffen und
ihn deshalb auch in ihr System eingebaut haben.
Wie gut ist das Alternativmodell des
Gewerbeverbands? Es kommt ohne Rentenzuschlag aus und ist
deshalb schon um einiges sympathischer. Zentral sind die
deutlich höheren Beitragssätze. Am Koordinationsabzug will der
sgv nicht schrauben, weil er keine Ausdehnung der 2. Säule will.
An der optimistisch veranschlagten Übergangsfrist von 10 Jahren
zweifelt aber offenbar auch der sgv, der als Option
sicherheitshalber eine Ausdehnung auf 15 oder gar 20 Jahre ins
Auge fasst. Aber wenigstens hält man sich an der
Schwarztorstrasse an die elementaren Grundsätze der
Ordnungspolitik. Was die Kosten die beiden Modelle betrifft,
wirft die eine der jeweils anderen Seite vor, ihr Vorschlag sei
eine Milliarde teurer. Da dieser Aspekt naturgemäss mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet und schwer nachprüfbar ist,
verzichten wir an dieser Stelle auf eine Wertung.
Am Ursprung des heutigen
Revisions-Schlamassels steht der Unsinn, den Umwandlungssatz im
Gesetz zu verankern. Eine versicherungstechnische Grösse im
Gesetz? Der Bundesrat hat die heisse Kartoffel ans Parlament und
in letzter Konsequenz ans Volk abgegeben. Nur leider zu dumm,
dass man mit der Versicherungsmathematik keine Spielchen treiben
kann, ohne dass sich das umgehend rächt. Konsequenz ist die
Unterfinanzierung der 2. Säule, die zusammen mit der
unantastbaren Rentengarantie zur heutigen Umverteilung geführt
hat. Und es ist nicht erkennbar, wie wir aus der selbst
geschaffenen Sackgasse je wieder hinausfinden sollen. Ausser wir
geraten in nicht allzu ferner Zukunft in eine massive Inflation,
in deren Gefolge den Rentnern die heute überhöhten Renten qua
Geldentwertung schlicht und einfach wieder abgezwackt werden.
Übrigens auch den linken und rechten «Wackelrenten»-Gegnern.
Über den Tag hinausgedacht, drängt sich der
Verdacht auf, dass bei einer allfälligen Abstimmung dieser
Rentenzuschlag sich wieder als genau der Stolperstein erweisen
könnte, wie schon das 70 Franken «Zückerli» bei der AV2020. Ein
geschickt argumentierender Politiker in der Arena, zunehmend
kritische Kommentare in den Medien und im Gefolge ein mehr oder
weniger knappes Volks-Nein, und wir warten weitere x Jahre bis
zur Revision. Und den Erfindern des Zuschlags wäre das erst noch
egal.
Peter Wirth,
E-Mail
PS. Sie finden eine
Übersicht über die diversen Reformprojekte unter
Themen/BVG-Revision 2022 auf unserer Website.
2. Juli 2019
Entgegen den Erwartungen haben es die von Bundesrat
Berset aufgeforderten Sozialpartner doch geschafft,
einen Kompromiss zu finden und einen gemeinsamen
Vorschlag für die anstehende neue Runde der BVG-Revision
vorzulegen. Von den vier beteiligten Verbänden – auf
Arbeitgeberseite Arbeitgeberverband und Gewerbeverband,
auf Arbeitnehmerseite Gewerkschaftsbund und Travail
Suisse – ist allerdings der Gewerbeverband ausgeschert
und hat einen eigenen Vorschlag angekündigt.
Die Eckwerte des Vorschlags lauten: Sofortige Senkung
des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, neu nur
noch zwei Beitragssätze für die Altersgutschriften mit 9
und 14 (ab Alter 45) Prozent, Halbierung des
Koordinationsabzugs sowie ein solidarisch finanzierter
Rentenzuschlag auf alle vom BVG erfassten Einkommen (bis
853’200 Franken). Die Uebergangsgeneration wird 15
Jahrgänge umfassen, die im Rahmen des Obligatoriums in
den Genuss garantierter BVG-Renten kommt. Die erwarteten
zusätzlichen Lohnbeiträge liegen bei 0,9 Prozent.
2. Juli 2019
Der Arbeitgeberverband hat die Massnahmen im Rahmen des
sog. Sozialpartnerkompromisses zur BVG-Revision
aufgelistet und kommentiert:
- Der zur Berechnung der Rente verwendete
Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0
Prozent gesenkt.
- Der Koordinationsabzug, der den versicherten
Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt
unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst.
Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte
im BVG besser abgesichert.
- Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die
zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von
25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent
auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt
die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die
Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte
spürbar gesenkt.
- Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen
Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind
aufgrund der deutlichen Korrektur der
Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren
nicht mehr nötig.
- Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen
Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter
Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt.
Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen
Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen
Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.
- Diese dauerhafte, zweckgebundene
Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der
Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für
tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu
verbessern.
- Eine Übergangsgeneration (15 Neurentnerjahrgänge
ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im
Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr
wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags
jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen.
- Mit einer neuen Prämie können für benötigte
Rückstellungen zur Finanzierung von
Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und
ausgewiesen werden.
- Der Bundesrat wird – unter Einbezug der
Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen
Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur
Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe
des Rentenzuschlags aufzuführen.
In der Kommentierung zu den vorgeschlagenen
Massnahmen schreibt der SAV:
Durch die gewählte Kombination von beitrags- und
leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem
Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt
verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch
KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren
Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt
das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige
Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch
den Verzicht auf die Führung einer «doppelten
Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen.
Zudem ist das Modell einfach, schnell und
kostengünstig umsetzbar.
Mitteilung SAV /
Ergebnis der Soz. Partner-Verhandlungen
2. Juli 2019
An einem Medienanlass haben die Präsidenten des
Arbeitgeberverbands, des Gewerkschaftsbunds und von
Travail-Suisse den Kompromiss kommentiert. Auszüge:
Valentin Vogt, SAV: Sie werden sich
fragen, wo denn die Kröte liegt, die wir von
Arbeitgeberseite schlucken müssen. Unumwunden gebe ich
zu, dass sie im solidarisch finanzierten Rentenzuschlag
liegt. Das ist sicher nicht das Element, das wir von uns
aus vorgeschlagen hätten und das auf unserer Seite viel
zu diskutieren gab. Es ist jedoch der Rentenzuschlag,
der als leistungsseitige Kompensationsmassnahme in
Kombination mit den beitragsseitigen Massnahmen dazu
führt, dass die Kosten gerade auch für gewerbliche
Branchen, die häufig nur im BVG-Obligatorium versichert
sind, tragbar sind. (…) Wir haben Bundesrat Berset
gebeten, die Lösung genauso zu übernehmen und den
Gesetzgebungsprozess zu initiieren, damit der
Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022,
in Kraft gesetzt werden kann.
Adrian Wüthrich, Travail-Suisse:
Nicht verändert wird die Eintrittsschwelle von 21‘330
Franken (gilt unabhängig davon, ob jemand Vollzeit oder
Teilzeit arbeitet): Die Anzahl Personen, die eine
BVG-Rente erhalten, wird mit dem vorliegenden Vorschlag
nicht verändert. Löhne unter dieser Schwelle werden
einzig durch die AHV abgesichert. Der mindestversicherte
Lohn steigt also von 3‘555 Franken auf 8‘887 Franken.
Bei Mehrfachbeschäftigungen unter der Eintrittsschwelle
ändert sich nichts: Nicht obligatorisch versicherte
Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber
stehen und deren Jahreslohn den Gesamtbetrag von 21‘330
Franken übersteigt, können sich entweder bei der
Auffangeinrichtung BVG oder bei der Vorsorgeeinrichtung
eines Arbeitgebers freiwillig versichern lassen, sofern
die reglementarischen Bestimmungen der
Vorsorgeeinrichtung es vorsehen (Art. 46 Abs. 1 BVG und
Art. 28 ff. BVV 2). (…) Unser Kompromiss ist schlank.
Geeinigt haben wir uns vor allem auf einige sehr
wichtige Elemente. Klar ist: in einem Kompromiss hat es
nicht für alle Anliegen Platz. Die Sozialpartner bleiben
aber deshalb in Kontakt und werden sich weiterhin zu
verschiedenen Fragen der beruflichen Vorsorge
austauschen.
Pierre-Yves Maillard, SGB: A ce
stade du processus, il faut signaler que suite à cette
importante réforme d’autres actions des partenaires
sociaux et du Conseil fédéral sur les bases techniques
du système devront suivre, si l’on veut apporter une
stabilité plus aboutie du système. Il s’agira notamment
de réduire les coûts de ges-tion et les marges de profit
permises par le droit actuel. Il faudra aussi assurer
une méthode plus réaliste et plus économique de calcul
des rendements attendus du capital (taux technique). Le
pouvoir excessif laissé aux experts qui privilégient
systématiquement le principe de prudence devra être
mieux encadré, sinon nous risquons d’être à nouveau
exposés à devoir réformer le système et solliciter
inu-tilement les employeurs et les salariés pour de
nouvelles contributions.
Rede
Vogt /
Wüthrich /
Maillard
4. Juli 2019
Die Arbeitgeber melden auf ihrer Website
erfreut, dass Bundesrat Berset erfreut ist über
den sog. Kompromiss. War auch nicht anders zu
erwarten. Also Freude herrscht allerorten, oder
wenigstens fast. In der Mitteilung heisst es:
«Ich nehme den Vorschlag der
Sozialpartner erfreut zur Kenntnis», sagte
Bundesrat Berset vor den
Medien. Er meint damit den
Sozialpartnerkompromiss der drei nationalen
Dachorganisationen Schweizerischer
Arbeitgeberverband (SAV), Travail.Suisse und
Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zur
Modernisierung der beruflichen Vorsorge
(BVG).
Der Bundesrat will laut Bundesrat Berset
so schnell wie möglich mit der Umsetzung
beginnen. Die Vernehmlassungsvorlage
soll im November 2019 vorliegen,
damit die Botschaft möglichst bald im
2020 ans Parlament
überwiesen werden kann. Die Arbeitgeber
unterstützen Bundesrat und Parlament, den
demografischen Herausforderungen der
beruflichen Vorsorge möglichst rasch mit
ausgewogenen Massnahmen entgegen zu treten.
Für den SAV sind das positive Zeichen.
«Es freut uns, dass der Bundesrat unsere
Arbeit würdigt», sagt Martin Kaiser,
SAV-Ressortleiter Sozialpolitik und
Sozialversicherungen. Die
Vernehmlassung soll laut Bundesrat
vollständig auf dem ausgearbeiteten
Kompromiss basieren. Auf Nachfrage
eines Journalisten zum Alternativvorschlag
des Schweizerischen Gewerbeverbandes
(sgv) hielt Bundesrat Berset fest, dass mit
Ausnahme der Übergangsgeneration von 10
Jahren das Leistungsniveau für die übrigen
BVG-Versicherten «absolut nicht
gewährleistet» werde.
Mitteilung SAV
2. Juli 2019
Der
Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung
zum BVG-Revisionsmodell der Sozialpartner fest:
Der Vorschlag trägt einigen
Forderungen seitens der Branche
Rechnung, insbesondere derjenigen nach einer
sofortigen und deutlichen Senkung des
BVG-Umwandlungssatzes von
6,8% auf 6%. Der vorgeschlagene
Umwandlungssatz vergrössert den
Handlungsspielraum für die ganze Branche und
ist ein Schritt in die richtige Richtung,
auch wenn die heute bestehende
Umverteilung von den aktiven
Versicherten zu den Rentenbezügern dadurch
nur reduziert und nicht vollständig behoben
wird. Zudem entsprechen die Vorschläge, an
der Eintrittsschwelle festzuhalten, den
Koordinationsabzug zu reduzieren sowie die
Altersgutschriften anzupassen grundsätzlich
den kürzlich auch vom ASIP gemachten
Vorschlägen.
Skepsis ist erkennbar beim Vorschlag eines
Zuschlags für Rentenbezüger:
Zur Sicherung des Leistungsniveaus für
die älteren Versicherten sowie zur besseren
Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und
tieferen Einkommen schlagen die
Sozialpartner einen altersabhängigen fixen
und lebenslänglichen Zuschlag für
alle Rentenbezüger vor. Dieser
Zuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat
für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit
einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0,5% auf
allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund
850’000 Franken finanziert werden. Dagegen
sollen die heutigen über den
Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse
aufgrund ungünstiger Altersstruktur
entfallen.
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2. Juli 2019
Fabian Schäfer erläutert in der NZZ die
Sozialpartner-Vorschläge zum BVG. Als besonders
bemerkenswert bis erstaunlich bezeichnet er die
vorgeschlagenen Umlageelemente, die dem BVG
eigentlich wesensfremd sind und die er als
“Mini-AHV im BVG” bezeichnet.
Die Verbände planen im BVG einen
sogenannten Rentenzuschlag,
der im Wesentlichen nach den Regeln der
ersten Säule funktioniert: Alle Arbeitnehmer
sollen monatlich einen zusätzlichen Beitrag
von 0,5 Prozent ihres Lohns abliefern. Davon
ausgenommen sind nur Lohnbestandteile, die
über den maximalen BVG-Lohn von gut 850’000
Franken hinausgehen. Die Hälfte des neuen
Lohnbeitrags muss der Arbeitgeber bezahlen.
Insgesamt sollen jährlich rund 1,5
Milliarden Franken zusammenkommen.
Das Geld wird aber nicht dem
individuellen Konto des einzelnen
Versicherten gutgeschrieben, sondern fliesst
an den zentralen
BVG-Sicherheitsfonds, der es später
an die einzelnen Pensionskassen zurück
verteilt. Finanziert wird damit ein
dauerhafter Zuschlag zur
ordentlichen Pensionskassenrente, der für
alle Angehörigen eines Jahrgangs
gleich hoch ist. Somit findet hier
analog zur AHV eine doppelte Umverteilung
statt: von jung zu alt sowie von hohen
Einkommen zu tiefen.
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2. Juli 2019
Michael Ferber kommentiert in der NZZ den sog.
Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision:
Die höheren Lohnprozente
würden die Wettbewerbsfähigkeit von
Schweizer Unternehmen schmälern und
Arbeitsplätze kosten. Ausserdem
würde die Kaufkraft der Konsumenten
geschwächt. Dabei ist zu beachten, dass
bereits die am 19. Mai vom Stimmvolk
deutlich angenommene AHV-Steuer-Vorlage
(Staf) höhere Lohnprozente vorsieht.
Noch schwerer wiegt indessen, dass der
Vorschlag das bewährte Schweizer
Drei-Säulen-Prinzip in der
Altersvorsorge weiter aushöhlen
würde. In der kapitalgedeckten zweiten Säule
gilt eigentlich das Prinzip, dass jeder für
sich selber spart. Durch die genannte
Umverteilung von Aktiven zu Rentnern ist
dieses bereits stark strapaziert. Der
Vorschlag sieht indessen einen «solidarisch
finanzierten» neuen Rentenzuschlag in Form
eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf
AHV-pflichtige Einkommen vor. Damit würden
zusätzliche Elemente des
Umlageverfahrens und eine weitere
systemfremde Umverteilung in die zweite
Säule eingeführt. Die Grenzen
zwischen AHV und beruflicher Vorsorge würden
weiter verschwimmen. Der
Gewerbeverband sieht dadurch bereits das Tor
hin zur Volksrente geöffnet – einem alten
Ziel der Gewerkschaften.
Es ist keine Lösung, die
Schieflage der beruflichen Vorsorge dadurch
zu beheben, dass man sie Schritt für
Schritt aushöhlt und letztlich auf
ihre Abschaffung
hinarbeitet. Realistisch gesehen ist die
BVG-Reform wohl nur machbar, wenn man die
durch die Senkung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden
Renteneinbussen ausgleicht. Folglich wird es
ohne finanzielle Mehrbelastungen kaum gehen.
Ein Teil einer wirklichen Lösung wäre
allerdings eine Erhöhung des Rentenalters.
NZZ
2. Juli 2019
Eckwerte:
- Rentenalter: Anpassung des BVG-Rentenalters an
das AHV-Rentenalter. In einer ersten Phase ist das
Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen.
- Flexibilisierung Rentenalter: Umfassende
Harmonisierung zwischen 1. und 2. Säule. Das
Rentenalter ist bereits heute recht flexibel,
zusätzliche Flexibilisierungsschritte sind nicht
vordringlich und auf nachgelagerte Revisionen zu
verschieben.
- BVG-Mindestumwandlungssatz: Der
Mindestumwandlungssatz ist in einem ersten Schritt
auf 6,0 Prozent zu senken.
- Eintrittsschwelle ins BVG: CHF 21’330
(unverändert)
- Obergrenze BVG: CHF 85’320 (unverändert)
- Koordinationsabzug: CHF 24’885 (unverändert)
- Altersgutschriften: Alter 25 – 34: 9,0 Prozent
(heute 7,0 Prozent) Alter 35 – 44: 14,0 Prozent
(heute 10,0 Prozent) Alter 45 – 54: 16,0 Prozent
(heute 15,0 Prozent) Alter 55 – 64: 18,0 Prozent
(heute 18,0 Prozent)
- Übergangsgeneration: 10 Jahrgänge. Gleicher
Ansatz wie in der Altersvorsorge 2020 (zentrale
Lösung via Sicherheitsfonds BVG). Sollte sich die
vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen (höhere
Altersgutschriften) als unzureichend erweisen, ist
die Übergangsgeneration allenfalls auf 15 oder gar
20 Jahre auszudehnen.
- Teilzeitbeschäftigte: Keine künstliche
Aufwertung der BVG-versicherten Löhne von
Teilzeitbeschäftigten, da im BVG reale und nicht
fiktive Einkommen versichert werden.
- Arbeitnehmende mit mehreren Die heutigen
gesetzlichen Bestimmungen reichen aus. Allen-
Arbeitgebern: falls sind die betroffenen
Versicherten besser zu informieren.
- Niedriglohnbereich: Das heutige
Drei-Säulen-System garantiert dank dem Element der
Ergänzungsleistungen auch Versicherten im
Niedriglohnbereich angemessene Altersrenten.
Korrekturen, die schwergewichtig das System der
Ergänzungsleistungen und nicht die betroffenen
Versicherten begünstigen, lehnt der sgv ab.
- Legal Quote: Keine Anpassungen notwendig.
- Festsetzung Mindestzinssatz: Kein dringender
Handlungsbedarf. Mittel- und langfristig ist auf
Mindestvorgaben zur Verzinsung der Alterskapitalien
zu verzichten.
- Anlagevorschriften: Kein dringender
Handlungsbedarf. Die Anlagevorschriften sind
periodisch einer Prüfung durch die eidg.
BVG-Kommission und deren Fachausschuss zu
unterziehen und gegebenenfalls auf Verordnungsstufe
anzupassen.
Unterlagen sgv
2. Juli 2019
Der
Gewerkschaftsbund hat gleichentags wie die anderen, am
Kompromiss beteiligten Sozialpartner, seine Ideen zur
BVG-Revision präsentiert. Dazu wird ausgeführt:
Eckwerte sind die Senkung des
Mindestumwandlungssatzes, abgefedert durch die
Erhöhung der Altersgutschriften und Massnahmen
zugunsten der Übergangsgeneration. Das sgv-Modell
verzichtet auf einen Leistungsausbau.
Eine Umverteilung in der 2. Säule, wie es das Modell
von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorsieht,
wird verhindert. Es bewahrt das 3-Säulen-Prinzip und
führt zu über einer Milliarde Franken
weniger Kosten als das Gegenmodell.
Das sgv-Modell verursacht Mehrkosten von
rund 1,5 Milliarden Franken. Rund 1,1
Milliarden Franken fallen in Form höherer
Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an.
Die Massnahmen zugunsten der
Übergangsgeneration verursachen Mehrkosten
in der Höhe von rund 400 Millionen Franken (bei
einer Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen). Der
Gegenvorschlag der Gewerkschaften und des
Arbeitgeberverbands verursacht Gesamtkosten von
mindestens 2,5 Milliarden Franken. Gut 1,3
Milliarden Franken an Zusatzkosten fallen in Form
höherer Prämienzahlungen an die
Vorsorgeeinrichtungen an. Die Lohnbeitragserhöhungen
verursachen je nach Ausgestaltung der
Rentenzuschläge Mehrkosten von 1,2 bis 1,5
Milliarden Franken. Das sgv- Modell ist also auch
noch um mindestens eine Milliarde Franken günstiger.
Der sgv-Lösungsansatz verzichtet
bewusst auf die Erhöhung der Lohnprozente,
da diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz
prinzipiell schädlich ist. Sie verteuert die
Produkte und schmälert damit die Konkurrenzfähigkeit
der hiesigen Betriebe. Sie verringert die Kaufkraft
der Konsumentinnen und Konsumenten und entzieht den
Betrieben Mittel, die dringend für Investitionen in
die Zukunft benötigt werden. Mit der angenommenen
STAF-Vorlage müssen bereits höhere Lohnprozente
verdaut werden. Aus Sicht des sgv kann es nicht
angehen, bereits eine nächste Erhöhung ins Auge zu
fassen. Damit schont das Modell des sgv die
Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
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5. Juli 2019
Fabian Schäfer analysiert in der NZZ die Verfassung
unserer Altersvorsorge und die untauglichen
Reformprojekte. Auszüge:
- Es ist verblüffend. In der Politik scheinen wir
bereit zu sein, Entscheide mitzutragen, die wir uns
im Privaten nicht erlauben würden. Keinem Vater käme
es in den Sinn, seiner Tochter mehr Geld abzunehmen,
damit er sich länger ein arbeitsfreies Leben gönnen
kann. Genau darauf läuft aber die Rentenpolitik der
Schweiz hinaus, auch wenn das viele nicht wahrhaben
wollen. Die Jüngeren sollen mehr bezahlen, damit die
Älteren weiterhin spätestens mit 65 in Rente gehen
können.
- In der Altersvorsorge geben die Apostel der
Besitzstandwahrung den Ton an. Sie tun so, als könne
es sich die Schweiz leisten, die enormen Lücken in
der AHV und den Pensionskassen mit immer noch mehr
Geld zuzuschütten – als liesse sich der
demografische Wandel mit Milliarden aufhalten.
- Lediglich 1,4 [von 7] Milliarden Franken sind
für das individuelle Sparen vorgesehen. Der grosse
Rest fliesst in die sogenannte Umlagefinanzierung.
Weniger vornehm ausgedrückt: Dieses Geld wird subito
wieder ausgegeben und landet auf dem Konto der
Rentnerinnen und Rentner.
- Die AHV wird mit dem Plan des Bundesrats nur bis
2030 gesichert. Danach öffnen sich neue Lücken, weil
die Summe der jährlich ausbezahlten Renten weiterhin
rapide steigt, von heute 44 auf 84 Milliarden
Franken im Jahr 2045. Die Kinder von heute können
sich auf weiter steigende Abgaben einstellen, die
ihnen unter dem Titel eines «Generationenvertrags»
abverlangt werden, den sie nie unterschrieben haben.
- Rational erklärbar ist das nicht. Die Argumente
für Rentenalter 66 oder 67 sind so erdrückend,
dieser Schritt ist so offenkundig logisch – dennoch
schreckt die Politik davor zurück. Und zwar von
links bis rechts.
- Wie kein anderer hätte es Berset in der Hand
gehabt, die Bevölkerung sukzessive auf das
Unausweichliche einzustimmen. Vielleicht nicht so
brachial wie sein Vorvorgänger Pascal Couchepin,
sondern vorsichtig und hartnäckig. Berset wäre dazu
prädestiniert gewesen, als Sozialdemokrat und als
populärer Magistrat mit einnehmender Autorität. Doch
nach sieben Jahren im Departement ist davon nichts
zu spüren. Die Hoffnungen, er als gemässigter
SP-Vertreter werde einen Durchbruch beim Rentenalter
einleiten, werden enttäuscht.
- Die Bevölkerungsgruppe «65+» wird laut den
amtlichen Statistiken massiv wachsen: von heute 1,5
auf 2,7 Millionen Frauen und Männer im Jahr 2045.
Das ist keine Schwarzmalerei, sondern eine ziemlich
präzise Prognose, da alle diese Pensionierten in spe
schon lange geboren sind. Niemand wird sagen können,
man habe es nicht gewusst. Die Zahl der Rentner wird
sehr viel stärker steigen als die Zahl der
Erwerbstätigen.
NZZ
28. Juni 2019
NR
Daniela Schneeberger (FDP) hat eine
parlamentarische Initiative mit dem Titel
“Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine
wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit
Ermessensleistungen” eingereicht. Im Text dazu heisst
es:
National- und Ständerat werden ersucht, unter
besonderer Berücksichtigung des Zwecks und der
Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit
Ermessensleistungen in der Gesellschaft und der
beruflichen Vorsorge, um folgenden Punkt zu
ergänzen: Es ist sicherzustellen, dass
Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch
Leistungen zur Prävention bei Krankheit, Unfall und
Arbeitslosigkeit (und nicht nur in Notlagen
einzelner Destinatäre) bzw. bei Alter Tod und
Invalidität ausrichten können.
Schneeberger hat gleichzeitig eine Motion
mit dem Titel “Gleichbehandlung von rentenbeziehenden
Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds”
eingereicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 8quater AHVV
(Härtefallleistungen) so zu ändern, dass im Falle
von Härtefallleistungen eines Wohlfahrtsfonds an
rentenbeziehende Personen nicht nur ordentlich
pensionierte Altersrentnerinnen und -rentner,
sondern sämtliche rentenbeziehenden Personen von
einem AHV-Freibetrag von 16’800 Schweizer Franken
profitieren.
Parl. Initiative (19.456) /
Motion (19.3720) /
AHVV Art.8
3. Juli 2019
Der
Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019
bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten
soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die
Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter
flexibilisieren und Anreize für eine längere
Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das
Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm
bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die
Reform AHV 21 vorzulegen. Die Botschaft zur
Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die folgenden
Massnahmen enthalten:
– Das Referenzalter der Frauen
in der AHV wird ab dem Folgejahr nach Inkrafttreten
der Vorlage schrittweise um 3 Monate pro Jahr von 64
auf 65 Jahre erhöht;
– Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird
für eine Dauer von 9 Jahren von
Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen
Franken begleitet: Beim vorzeitigen Rentenbezug
werden tiefere Kürzungssätze angewendet, und für
Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die ihre
Rente ab 65 beziehen, wird die AHV-Rente erhöht.
– Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs
kann zwischen 62 und 70 Jahren frei
gewählt werden.
– Die AHV-Rente kann teilweise vorbezogen
oder aufgeschoben werden;
– Die Harmonisierung des Referenzalters
bei 65 Jahren und das Recht auf Vorbezug und
Aufschub sowie auf Teilbezug der Altersrente gilt
auch in der beruflichen Vorsorge;
– Die Weiterführung der Erwerbstätigkeit
über das Referenzalter hinaus wird mit Anreizen
gefördert:
- Der Freibetrag für
erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner (aktuell:
1400 Franken pro Monat) wird beibehalten;
- Die AHV-Beiträge, die nach dem Referenzalter
bezahlt wurden, können zu einer höheren
AHV-Rente führen;
- Die gesamte Altersleistung der beruflichen
Vorsorge kann bis 70 aufgeschoben werden, auch
nach einer Lohnreduktion;
– Die Mehrwertsteuer wird für
die AHV um maximal 0,7 Prozentpunkte angehoben.
Die AHV hat zum Ziel, dass die ganze Bevölkerung
vor existenzieller Not im Alter geschützt ist. Darum
müssen die heutigen und künftigen Renten gesichert
werden. Mit der Reform AHV 21 kann die Rechnung der
AHV um rund 2,8 Milliarden Franken (im Jahr
2030) entlastet werden. Damit werden die
Finanzen der AHV bis im Jahr 2030
stabilisiert.
Mitteilung BR
3. Juli 2019
SP und Gewerkschaftsbund haben offenbar so wenig Freude
an den Plänen des Bundesrates zur Neuauflage der
AHV-Reform wie die Arbeitgeber, allerdings aus
entgegengesetzten Gründen. Die Erhöhung des
Frauenrentenalters 65 wird als unakzeptabel bezeichnet.
Die SP schreibt in ihrer Stellungnahme:
Der bürgerliche Bundesrat ist
offenbar taub für die Forderungen der Strasse: Knapp
drei Wochen nach dem Frauenstreik will die rechte
Mehrheit im Bundesrat das Rentenalter der Frauen auf
65 Jahre anheben. Frauen verdienen noch immer
weniger als Männer. Sie haben deswegen auch deutlich
tiefere Renten. Dass die Frauen jetzt auch noch die
Kosten der AHV-Reform alleine
tragen sollen, ist inakzeptabel. Da die vorgesehenen
Ausgleichsmassnahmen bei weitem nicht genügen, lehnt
die SP die AHV-Reform des Bundesrats in dieser Form
ab.
«Frauen werden bei den Löhnen diskriminiert,
obwohl der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche
Arbeit‘ seit fast 40 Jahren in der Verfassung
verankert ist. Ihnen jetzt auch noch die Renten zu
kürzen, wäre ein unglaublicher Affront»,
sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Mit einer
Jahresrente weniger würden die Frauen bis 2030
insgesamt rund 10 Milliarden Franken verlieren.
Gleichzeitig decken die vorgesehenen
Kompensationsmassnahmen nur 30 Prozent dieser
Verluste, das ist zu wenig.» Anstatt die Leistungen
zu kürzen, muss bei der AHV-Reform auf der
Finanzierungsseite angesetzt werden. (…)
Weiterlesen »
3. Juli 2019
Der Arbeitgeberverband hat umgehend die vom Bundesrat
vorgesehenen Massnahmen für die AHV-Reform 21
kritisiert. Er schreibt in einer Stellungnahme:
Anstatt mit einer einnahmen- und ausgabenseitig
ausgewogenen ersten verdaubaren Revision die
AHV-Renten bis Mitte der 2020er-Jahre zu sichern,
will der Bundesrat einmal mehr auf eine überwiegend
einnahmeseitige Lösung setzen.
Bereits mit der Abstimmung zur Steuer-AHV-Vorlage
vom 19. Mai 2019 wurden 0,3 zusätzliche Lohnprozente
zugunsten der AHV beschlossen. Mit der AHV21 will
der Bund wieder in erster Linie den Hebel
der Zusatzfinanzierung betätigen. Mit der
vorgeschlagenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7
Prozentpunkte werden die Bürger erneut
massiv zur Kasse gebeten. Dabei hat die
Belastung der Bürger und Wirtschaft durch
Zwangsabgaben in der Schweiz praktisch europäische
Spitzenwerte erreicht.
Damit die Renten für die nächsten Jahre gesichert
sind, braucht es allerdings bereits in der zweiten
Hälfte der 2020er-Jahre eine nächste Reform.
Denn auch mit der vorgeschlagenen AHV21 schreibt die
erste Säule dann erneut rote Zahlen. Angesichts der
alternden Bevölkerung, die länger Renten bezieht,
kommen wir dann nicht mehr um eine allgemeine,
schrittweise Rentenaltererhöhung herum.
In Anbetracht des steigenden Fachkräftebedarfs
muss der Bundesrat die Vorlage zudem um eine
gezielte Anreizmassnahme für den
freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt
anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst
fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten
nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung
angepassten Freibetrags für erwerbstätige
AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000
Franken pro Monat.
Die Praxis zeigt, dass der Freibetrag in der
persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter,
ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen,
eine entscheidende Rolle spielt. Der Bund setzt in
seinem Vorschlag nicht nur keine wirksamen neuen
Anreize für die Förderung der freiwilligen
Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters,
sondern will sogar den Vorbezug der AHV
attraktiver machen (siehe Tabelle).
Mitteilung Arbeitgeber
26. Juni 2019
Fabian Schäfer
berichtet in der NZZ
über die diversen
Ideen zur Erhöhung
des Rentenalters.
Sie reichen von den
sehr bescheidenen
Plänen von BR
Berset
mit einer massiv
abgefederten
Erhöhung des
Rentenalters der
Frauen auf 65 Jahre,
über die Ideen von
Kollege
Maurer für
ein Rentenalter
66/65 bis zum
Projekt der
BDP für
einen Automatismus,
wonach das
gesetzliche
Rentenalter bei 80
Prozent der
durchschnittlichen
Lebenserwartung zu
liegen käme. Nach
dieser Vorgabe
müsste das
Rentenalter aber
schon heute bei über
66 Jahren liegen.
Übrig bleiben dürfte
das Minimalprogramm
von Berset, wobei
die Diskussion sich
hauptsächlich um das
Ausmass der
Ausgleichsmassnahmen
für die Frauen und
die Höhe der
MWSt-Erhöhung drehen
dürfte. Schäfer
schreibt:
Inhaltlich
sind zwei
verschiedene
Massnahmen
zugunsten der
neun
Frauen-Jahrgänge
im Gespräch:
Ihre Renten
würden bei einer
vorzeitigen
Pensionierung
weniger stark
gekürzt als
diejenigen der
Männer.
Zusätzlich steht
eine einseitige
Rentenaufbesserung
für diese Frauen
zur Diskussion.
Sie erhielten
einkommensabhängig
dauerhaft einen
Zuschlag, der im
Durchschnitt
rund 70 Franken
im Monat
betragen soll.
Frauen mit hohen
Löhnen würden
davon nicht
profitieren,
denn die
Maximalrente
soll nicht
erhöht werden.
Auch wenn die
einseitige
Erhöhung des
Frauen-Rentenalters
am meisten zu
reden gibt,
bildet sie nicht
den
gewichtigsten
Teil der Reform.
Damit spart die
AHV lediglich
1,4 Milliarden
Franken im Jahr,
wovon noch die
Kosten der
Ausgleichsmassnahmen
abgezogen werden
müssten. Rund
2,5 Milliarden
Franken im Jahr
will der
Bundesrat
hingegen neu in
die AHV pumpen,
indem er die
Mehrwertsteuer
um 0,7
Prozentpunkte
erhöht.
NZZ /
Plan BDP
26. Juni 2019
Der Kassensturz berichtet über den Sanierungsfall der Sammelstiftung
Phoenix. Auf der Website heisst es dazu:
Die Pensionskasse Phoenix ist eine Sammelstiftung mit Sitz im
aargauischen Kleindöttingen. Die Pensionskasse ist seit längerem in
finanziellen Schwierigkeiten. Verschiedene Tageszeitungen
berichteten darüber: Die Rede ist von dubiosen und krummen
Geschäften, von gefährdeten Renten und von Geld, das Phoenix
verbrannt haben soll.
Nun muss die Pensionskasse saniert werden. «Kassensturz» weiss:
Betroffene Versicherte zahlen momentan zusätzliche Lohnprozente ein.
Noch härter trifft es die Angestellten der Kommunikationsagentur von
Valentino Mauriello. Er wechselte für seine Firma von Phoenix zu
einer anderen Pensionskasse. Phoenix kürzte daraufhin das
Alterskapital. Total rund 80’000 Franken. Am härtesten traf es eine
kürzlich pensionierte Mitarbeiterin. «Phoenix kürzte ihr das
angesparte Kapital um 54’000 Franken», beklagt Mauriello.
Phoenix verteidigt die Rentenkürzung. Diese sei korrekt, da es
sich bei dieser Firma um eine Teilliquidation handle.
pw. Interviewt wurden für die Sendung u.a. Urban Hodel vom
Kassensturz, der von “Skandal” spricht, und Prof. Ueli Kieser, der “viel
mehr Reglementierung im Grundbereich” fordert, während “darüber hinaus
man die Freiheit behalten müsste”. Da müsse sich das “Parlament dahinter
machen”. Ebenso bescheidene wie unklare Weisheiten eines Professors, der
bisher nicht als Fachmann in Sachen BVG aufgefallen wäre. Gemäss der
Revisionsstelle PwC kam es zu zahlreichen Unregelmässigkeiten in der
Geschäftsführung der Phoenix, wie diese zur Unterdeckung geführt haben,
wird aus dem Kassensturz Bericht aber nicht klar. Da wird vieles
angetönt, etwa “Mauscheleien” oder der Einfluss der Broker angetönt, im
Übrigen aber aus einem sicher höchst bedauerlichen Einzelfall eine
grundsätzliche Schwäche der 2. Säule konstruiert.
Kassensturz
30. Juni 2019
Niklaus Vontobel berichtet in der Luzerner Zeitung über die neusten
Entwicklungen auf dem Hypo-Markt, der in der Tat bald ins Tal der
Negativzinsen rutschen könnte. Ein erstes Beispiel gibt es bereits. Eine
Pensionskassen macht’s vor.
In den USA und in der Eurozone sind die Zinswenden endgültig
abgesagt. An den Finanzmärkten wird nun stattdessen fest mit
Zinssenkungen gerechnet. Von der Europäischen Zentralbank und der
US-Notenbank wird schon bald mit ersten Schritten gerechnet. Derweil
wird am Schweizer Finanzmarkt gerätselt, wie die Schweizerische
Nationalbank reagieren könnte. Setzt sie den Negativzins noch weiter
herab, wird der schweizerische Hypothekarmarkt
endgültig in unbekanntes Terrain befördert.
Die Vorzeichen sind da. Adrian Wenger, Experte beim VZ
Vermögenszentrum, berichtet von ersten Fällen von negativen Zinsen
für Hypothekarkredite. Ein Unternehmen wollte eine Bankenhypothek
über 50 Millionen Franken ablösen, die mit einem Grundstück
gesichert war. Eine Pensionskasse griff zu – zu einem
negativen Zins von 0,2 Prozent. Sie zahlt also jährlich
etwas, um ihr Geld ausleihen zu dürfen. Und nicht etwa an den
Schweizer Staat, dessen Anleihen als sicher gelten. Sondern an ein
privates Unternehmen. (…)
Erhalten bald Familien von Banken einen Zins, wenn sie ihr
Eigenheim mit einer Hypothek finanzieren? Für Wenger ist dies in den
letzten Monaten nochmals wahrscheinlicher geworden. «Auf jeden Fall
liegt die Wahrscheinlichkeit nahezu bei null, dass die Zinsen
steigen. Hingegen ist es so gut wie sicher, dass sie nochmals sinken
werden.» Am Finanzmarkt rüsten sich die Akteure bereits für
das unbekannte Terrain. Pensionskassen investieren gemäss
Wenger schon heute in Wohnhäuser mit vielen unvermieteten Wohnungen
– auch wenn die Leerstände für negative Renditen sorgen:
lieber heute zu minus 0,2 Prozent abschliessen, als morgen
vielleicht bloss noch zu minus 0,5 Prozent.
Luzerner Zeitung
2. Juli 2019
Der
von der Swiss Entrepreneurs Foundation im Februar 2019 lancierte Swiss
Entrepreneurs Fund hat die erste Fundraising-Phase abgeschlossen. In den
vergangenen Monaten haben die Mobiliar (76 Mio.), Pensionskassen und
qualifizierte private Anleger Einlagen in der Höhe von gesamthaft 190 Millionen
Franken in den Fonds investiert. Der Fonds kann ab August in Schweizer Startups und innovative KMUs in der Wachstumsphase investieren. Das
Fundraising wird fortgesetzt, um die anvisierte Zielgrösse von CHF 500
Mio. Franken erreichen zu können. Der gemeinsam von der Swiss
Entrepreneurs Foundation, Mobiliar, Credit Suisse und UBS lancierte
Fonds investiert in Schweizer Startups und innovative KMUs in der
Wachstumsphase, die bereits Produkte am Markt haben und über einen
Kundenstamm verfügen. Ankerinvestor ist die Mobiliar, die sich abhängig
vom Fondsvolumen mit bis zu 100 Millionen Franken beteiligt.
SwissEF
26. Juni 2019
Der
Bundesrat hat eine Aussprache über einen nachhaltigen Finanzplatz
Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und hat entschieden, eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die verschiedene Abklärungen an die Hand
nehmen soll. In einer Mitteilung wird festgehalten:
Gefördert werden beim Einbezug von Umweltaspekten und sozialen
Themen in der Finanzbranche konkret Transparenz und Freiwilligkeit.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Staatssekretariat für
Finanzfragen (SIF) bieten im Jahr 2020 erneut kostenlose
Klimaverträglichkeitstests an, die neben
Pensionskassen und Versicherungen neu auch Banken und
Vermögensverwaltern offenstehen. Sie werden aufzeigen, inwieweit
gegenüber den erstmaligen Tests im Jahre 2017 Fortschritte erzielt
worden sind. (…)
Neu wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des SIF in enger
Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren interessierten Behörden
verschiedene Arbeiten an die Hand nehmen. Unter anderem sollen
möglichst rasch Beurteilungsgrundlagen vorgelegt werden für eine
Klärung der Teilnahme der Schweiz an internationalen
Initiativen – wie beispielsweise der von Chile und Finnland
ins Leben gerufenen «Coalition of Finance Ministers for Climate
Action». Zudem sollen die Auswirkungen geprüft werden, die die
Entwicklungen in der EU im Bereich des Aktionsplans für nachhaltige
Finanzanlagen für den Schweizer Finanzplatz haben. Bis spätestens im
Frühling 2020 soll ein Bericht der Arbeitsgruppe vorliegen,
der die Resultate dieser Prüfung sowie Vorschläge für den
Finanzmarkt Schweiz enthält.
Mitteilung SIF
26. Juni 2019
Der
Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Änderung des
Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Mit dieser soll eine neue,
nicht beaufsichtigte Fondskategorie geschaffen werden, die
ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten ist. Dadurch soll
die Wettbewerbsfähigkeit des Fondplatzes Schweiz gestärkt werden. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2019.
Damit geht der Bundesrat auf ein Anliegen der Finanzbranche ein. Er
hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 5. September 2018
beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
Die Tatsache, dass ein L-QIF nur qualifizierten Anlegern – wie etwa
Finanzintermediären oder Vorsorgeeinrichtungen– vorbehalten ist, trägt
dem Anlegerschutz Rechnung. Solche Anleger können im Übrigen bereits
heute in nicht beaufsichtigte ausländische Fonds investieren. Zudem
muss ein L-QIF von einem Institut verwaltet werden, das von der FINMA
beaufsichtigt wird. Verletzt dieses seine Pflichten in schwerwiegender
Weise, so drohen ihm aufsichtsrechtliche Massnahmen.
Mitteilung und Dokumente
25. Juni 2019
Die
Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen zeigt sich befriedigt
über die Revision der Verordnung über die Anlagestiftungen, obwohl diese
unverständlich viel Zeit erforderte. In ihrer Mitteilung heisst es:
"Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV trat im Rahmen der
Strukturreform per 1. Januar 2012 in Kraft. Schon bei der
erstmaligen Vernehmlassung zur Einführung der Verordnung 2011 wurden
viele Bestimmungen hinterfragt, da sie teilweise nicht konsistent
mit den Vorschriften fürs andere Vorsorgeeinrichtungen waren und die
Anlagestiftungen über Gebühr einschränkten. Die Kritik der
KGAST-Mitglieder an der Verordnung betraf vor allem die
Diversifikationsbestimmungen bei den Anlagen. Diese werden neu mit
der Änderung der ASV um einiges zweckmassiger ausgestaltet.
Die wenig nachvollziehbare Benachteiligung der Anlagestiftungen,
die als Selbsthilfeorganisationen von Vorsorgeeinrichtungen Anlagen
für Vorsorgeeinrichtungen tätigen, gegenüber den Anlagemöglichkeiten
ihrer eigenen Anleger, wird nun zum Grossteil korrigiert. Ebenfalls
wird neu berücksichtigt, dass die Mischvermögen der Anlagestiftungen
auch als Bausteine eingesetzt werden dürfen und nicht nur als
Gesamtlösungen mit sehr engen Beschränkungen wie bis
anhinWeiterlesen »
Mitteilung KGAST /
ASV-Revision
1. Juli 2019
Erich
Gerbl hat sich in der Bilanz 7/19 der Anlageberater angenommen, die eine starke Position zwischen Pensionskassen und Vermögensverwalter
einnehmen. Ihre Vertreter sind zwar laufend präsent bei Tagungen
und in den Medien, über die Firmen selbst und ihren Einfluss ist in der
Öffentlichkeit aber wenig bekannt. Der Bilanz-Beitrag versucht etwas
Licht ins Dunkel zu bringen, mit dem für die Zeitschrift üblichen Hang
zur Aufregung. Aber zweifellos lesenswert für alle am Thema
Interessierten. Auszüge:
Berater wie PPCmetrics, C-alm, Complementa und Ecofin
dominieren den Markt. Die niederländische Ortec ist
einer der wenigen ausländischen Anbieter, die sich in der Schweiz
etablieren konnten. Mit Dienstleistungen wie
Asset-Liability-Management- Studien, Investment Controlling oder
eben den Managersearches sind sie mit Pensionskassen permanent im
Geschäft.
«Consulants kontrollieren immer grössere Teile unserer
Arbeit. Das ist ihr Geschäftsmodell », sagt ein in Zürich
stationierter Direktor einer bekannten Schweizer Privatbank, der
dort fürs Pensionskassengeschäft verantwortlich ist. Mit Namen
genannt werden will er auf keinen Fall. Die Angst,
es sich mit diesen Gatekeepern zu verscherzen, ist einfach zu gross.
«Es wird sich kein Vermögensverwalter öffentlich kritisch zu
Investment Consultants äussern. Es steht zu viel auf dem Spiel»,
sagt der Chef einer PR-Agentur.
Riskiert werden die eigene Karriere und viel Geld.
Pensionskassen sind für die Geldmanager die grössten Auftraggeber
der Welt. Kassengelder im Umfang von mehr als 800 Milliarden Franken
– der grösste Teil der Vorsorge – werden in der Schweiz mit Hilfe
der Consultants in verschiedene Anlagegefässe wie Aktienfonds
gelenkt.
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1. Juli 2019
Martin Elling zeigt in seinem “Standpunkt” in der Schweizer Versicherung
Juli/Aug. 2019 die meist übersehenen Folgen der demographischen
Entwicklung für die Gesundheitskosten auf, die viel seltener diskutiert
werden als jene der Altersvorsorge. Ältere Menschen verursachen im
Durchschnitt höhere Kosten als jüngere. Dies zeigt sich zum Beispiel
darin, dass die über 70-Jährigen derzeit 11,9 Prozent der
Gesamtbevölkerung ausmachen, aber 29,4 Prozent der Behandlungen in
Anspruch nehmen.
Die Stellhebel beim Thema Pensionen (Rentenalter, Rentenhöhe,
Beitragshöhe) sind allesamt gut dokumentiert und objektivierbar. Im
Bereich der Gesundheitskosten ist dies jedoch nicht der Fall. So
zeigt eine neue Studie des I.VW-HSG, dass sich die Kosten
der Langzeitpflege in der Schweiz von heute 15 Milliarden
Franken pro Jahr auf über 31 Milliarden im Jahr 2050 mehr als
verdoppeln werden.
Dies stellt nicht nur die bisherige Finanzierungslogik (ein
Finanzierungs-Mix unter Einbezug von Krankenversicherern,
Kantonen/Gemeinden sowie Eigenbeteiligungen) in Frage. Auch stellt
sich das Problem, wie wir die Lasten im Bereich Pflege überhaupt
organisatorisch bewältigen wollen. Etwas überspitzt formuliert: Wer
soll all die alten Menschen eigentlich pflegen?
Notwendig erscheint ein offener sozialpolitischer Dialog,
der neben alternativen Finanzierungsmodellen auch die
Geldverwendung, also die effiziente Pflegeorganisation,
problematisiert. Dies bezieht auch kontroverse Themen wie
beispielsweise die Nutzung von Pflegerobotern mit ein, die in der
Schweiz heute noch kaum thematisiert, in anderen Ländern aber schon
intensiv erprobt werden.
1. Juli 2019
Peter Bänziger, Partner und CIO bei Belvalor, hat auf 10×10 die
Anlagestruktur eines Rentners analyisert:
Wenn wir uns überlegen, wie unsere Vermögensallokation bei der
Pensionierung aussieht – unter der Annahme, wir beziehen AHV
und PK-Rente –, so stellen wir fest, dass die AHV und
PK-Rente zusammen eine nominal grosse, ewige
Obligationenposition mit einem fixen Coupon darstellen.
Wenn an den möglichen Stellschrauben zur
Erhaltung des Leistungsniveaus der 2. Säule in nächster Zeit nicht
gedreht wird, so werden wir alle – die Rentner wegen des
Kaufkraftverlustes verbunden mit der längeren Lebenserwartung und
die Aktiven wegen der Aussicht auf tiefere zukünftige Renten –
selber dafür sorgen müssen, dass wir diese
Einkommenseinbussen kompensieren.
Angesichts der gestiegenen Lebenserwartungen und den gleichzeitig
tiefen Zinsen sowie der Tatsache, dass wir im Alter 65 eine grosse,
ewige Obligationenposition halten (werden), bleiben uns folgende
Möglichkeiten: Als junger Berufstätiger in die 3.
Säule investieren, mit einem möglichst hohen Aktienanteil. Als
Rentner: Einen sehr hohen Anteil der freien Mittel in Aktien
investieren. Schweizer Aktien sind historisch gesehen eine
ausgezeichnete Wahl. Ein Teilbezug des Pensionskassenkapitals kann
aus der Sicht der Erhaltung der Kaufkraft ebenso eine gute Option
5. Juli 2019
Wie ist die Altersvorsorge in der Schweiz aufgebaut, und warum ist sie
reformbedürftig? Frank Sieber gibt in der NZZ eine knappe Übersicht zum
Zustand des Dreisäulensystems.
NZZ
8. Juli 2019
Michael Ferber geht in der NZZ diversen “Mythen” nach, die sich um die
berufliche Vorsorge ranken. Dazu gehören: «In der beruflichen Vorsorge
versickert Geld», «Der demografische Wandel ist kein Problem, da die
Lebenserwartung nicht mehr steigt», «Man könnte die Probleme der
Pensionskassen lösen, indem diese ihre Gelder besser und mit mehr
Rendite anlegten», «Mehr zu sparen, ist keine Lösung», «Das, was ich
einzahle, bekomme ich nie wieder», «Zu hohe Renten sind kein Problem,
die Pensionskasse muss ja zahlen», «Nur grosse Pensionskassen sind
effizient und effektiv». Die Mythen sind fast alles steile Thesen, die
in den letzten Monaten von Kritikern der 2. Säule in diversen Medien
verbreitet wurden oder gängige Vorurteile in der Bevölkerung. Viel dran
ist nicht. Was nicht heisst, dass die berufliche Vorsorge frei von
Problemen wäre. Aber sie sind komplexer – und beunruhigender.
NZZ
28. Juni 2019
Die Studie zum Thema “Demographie und Wohnungswirtschaft,
Seniorenfreundliche Zugänge zum Mietwohnungsmarkt” ist als
Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen entstanden. In einer
Mitteilung heisst es dazu:
Obwohl über 80 Prozent der Wohnungsanbieter die hohe
Sesshaftigkeit von Senioren schätzen, kennen sie die spezifischen
Bedürfnisse dieses interessanten Marktsegmentes kaum. Senioren
müssen sich bei der Wohnungssuche nicht mehr an den Einschränkungen
durch den Erwerbsalltag orientieren und verbringen mehr Zeit zu
Hause, sie müssen in der Regel auch mit tieferen Einkommen
zurechtkommen. Die Entscheidung, wo sie alt werden möchten, erhält
dadurch eine höhere Tragweite.
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26. Juni 2019
Moreno Ardia, Pension Solutions Manager bei der CS, schreibt in L’Agéfie
über die wachsende Bedeutung der 1e-Pläne:
D’aucuns pourraient déplorer que, comparée au rendement
annuel moyen de 4,6% affiché par l’indice Credit Suisse des
caisses de pension de 2010 à 2017, la rémunération moyenne
des avoirs LPP n’ait pas dépassé 1,7%. Voilà pourquoi ceux
qui ont une capacité suffisante pour assumer les risques et la
responsabilité des placements trouveront dans les plans 1e un
instrument idéal pour la gestion de leurs avoirs de prévoyance.
Pour notre part, depuis l’entrée en vigueur des nouvelles
dispositions du droit sur le libre passage au 1er octobre 2017 et
notamment la création de la nouvelle «Credit Suisse Fondation
collective 1e en août 2018, nous remarquons un intérêt
accru pour les solutions 1e. Ceci aussi bien de la
part des responsables de la gestion dans les entreprises que
directement des personnes individuelles. Nous escomptons que cette
évolution en faveurs de solution 1e progressera encore ces
prochaines années.
4. Juli 2019
Der
Bundesrat hat den
ehemaligen
SP-Nationalrat
Stéphane Rossini
(55) zum neuen
Direktor des
Bundesamts für
Sozialversicherungen
(BSV) ernannt. Er
tritt am 1. Dezember
2019 die Nachfolge
von Jürg Brechbühl
an.
Rossini arbeitet
als selbständig
erwerbender Berater
für öffentliche,
soziale und
gesundheitspolitische
Fragen. Der
55-jährige Walliser
unterrichtet zudem
an den Universitäten
in Genf, Neuchâtel
und Lausanne in den
Studienrichtungen
Public
Administration,
Sozialwissenschaften
und
Gesundheitsmanagement.
Er verfügt über ein
Lizenziat in
Politikwissenschaft
und ein Doktorat in
Sozialwissenschaften
der Universität
Lausanne.
Zurzeit
präsidiert Stéphane
Rossini das
Schweizerische
Heilmittelinstitut (Swissmedic)
und die
Eidgenössische
Kommission für die
Alters-,
Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung.
Diese Funktionen
wird er mit
Amtsantritt als
Direktor des BSV auf
Ende November
aufgeben. Das
Eidgenössische
Departement des
Innern wird das
Präsidium des
Institutsrats von
Swissmedic zur
Neubesetzung
ausschreiben.
Stéphane Rossini
war zwischen 1999
und 2015 Mitglied
des Nationalrats und
sass unter anderem
in der
Geschäftsprüfungskommission
und in der
Kommission für
soziale Sicherheit
und Gesundheit. 2015
amtete er als
Nationalratspräsident.
Stéphane Rossini
ist in Politik,
Wissenschaft und
Verwaltung gut
vernetzt und verfügt
über Kenntnisse der
Themen des BSV. Er
tritt sein Amt auf
Anfang Dezember 2019
an. Er löst Jürg
Brechbühl ab, der im
Januar seinen
Rücktritt vom Posten
des Direktors BSV
auf Ende Jahr
angekündigt hatte.
Mitteilung
BSV
29. Juni 2019
Die
Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge
hat die neue
Fachrichtlinie 4
“Technischer Zins”
erwartungsgemäss als
Mindeststandard
verbindlich erklärt.
Damit wird auch die
mehrjährige
Auseinandersetzung
zwischen SPKE und
OAK um die FRP 4
beendet. Sie gilt ab
31.12.2019. In der
Mitteilung heisst
es:
Am 20. Juni
2019 hat die
Oberaufsichtskommission
Berufliche
Vorsorge die
überarbeiteten
Weisungen
W–03/2014
„Erhebung von
Fachrichtlinien
der SKPEzum
Mindeststandard“
verabschiedet.
Zusätzlich zu
den FRP 1, 2, 5
und 6 wird neu
auch der
Geltungsbereich
der FRP 4
(Technischer
Zinssatz,
Version vom 25.
April 2019) vom
Kreis der
Mitglieder der
Schweizerischen
Kammer der
Pensionskassen-Experten
(SKPE) auf
sämtliche
zugelassenen
Expertinnen und
Experten für
berufliche
Vorsorge
ausgeweitet.
Mitteilung OAK
/
FRP 4 /
Mitteilung zur FRP 4
4. Juli 2019
Die Ausgaben für die
soziale Sicherheit
nehmen weiter zu und
beliefen sich 2017
auf 175
Milliarden Franken
bzw. 26,1% des BIP.
Kostentreiber sind
dabei vor allem die
Risiken Alter und
Krankheit. 2017
entfielen auf diese
beiden Bereiche
42,4% bzw. 31,7% der
gesamten
Sozialausgaben. Bei
den Ausgaben für die
Arbeitslosigkeit
lässt sich hingegen
trotz der
zunehmenden Anzahl
Erwerbsloser gemäss
ILO kein
Aufwärtstrend
erkennen.
Diese
Entwicklungen gehen
mit einem demografischen
Wachstum
einher. Die
Einwohnerzahl der
Schweiz ist von 1996
bis 2017 um 19,8%
auf 8,5 Millionen
gestiegen. Die
Zahl der
älteren Menschen
steigt stetig, wobei
die Alterung der
Bevölkerung durch
die Zunahme der
mehrheitlich
jüngeren
ausländischen
Wohnbevölkerung
verlangsamt wird.
2017 kamen bei den
Schweizerinnen und
Schweizern 37 ältere
Menschen (ab 65
Jahren) auf 100
Personen im
erwerbsfähigen Alter
(20 bis 64 Jahre).
In der ausländischen
Bevölkerung
entsprach dieses
Verhältnis 11 zu
100.
Das Einkommen,
das den Personen für
den Konsum
und zum Sparen
zur Verfügung steht
(verfügbares
Einkommen), stagniert seit 2014.
2016 belief es sich
auf monatlich 4121
Franken pro Person.
Sozialbericht 2019
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
AUGUST / SEPTEMBER
- 15. / 29. August, Liestal
Nordwestschweizer BVG-Aufsicht BVG Aktuell.
Link
- 6. Septemberm Zug
Swiss Life Pension Services
SLPS Kreuzfahrt.
Website
- 11. September, Zürich
HSG St. Gallen
Forum 2019: Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit.
Link
- 17. September, Luzern
HSG
Sozialversicherungsrechts-Tagung (2. Durchführung).
Link
- 19. September, Bern
PK-Netz
Kantonale und städtische Pensionskassen im Fokus?
- 19. September, Bern
Swiss Life Pension Services
Pension Breakfast.
Website
- 25. September, Zürich
ASIP
ESG & Klima-Risikomanagement.
Programm
Aus- und
Weiterbildung
AUGUST
- 19. – 21. August, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 21. – 23. August, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 22. August bis 26. September, 6 x 1 Tag, Olten
Fachschule für Personalvorsorge Fachkurs Versicherungstechnik.
Link
- 23. /28. August, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1).
Infos
SEPTEMBER
- 5. September, Luzern
VPS Verlag
Luzerner Tagung zum Vorsorgerecht.
Link
- 9. – 11. September, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 9. bis 11. September
Uni St.Gallen, Inst. für Rechtswissenschaft
Durchführungsfragen des Leistungsrechts in der berufl. Vorsorge.
Link
- 10 – 11 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
- 11. – 13. September, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 11. und 18. September, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung eidg. Sozialversicherungen.
Seminar
- 12-13 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
- 19. September, Zürich
VPS Verlag
VPS-Labor. Finanzielle Führung von Pensionskassen.
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