Deal or No Deal
Zumindest was
die Altersvorsorge betrifft, ist das von den Medien gefürchtete
Sommerloch frühzeitig zugeschüttet worden. Verantwortlich dafür
sind die Sozialpartner (oder drei Viertel von ihnen) mit der
Idee eines Rentenzuschlags für die Opfer der
Umwandlungssatz-Senkung. Ein dreiteiliges Intermezzo in den
Medien brachte etwas Unterhaltung, aber wenig Klärendes zum
Thema.
Die
Auseinandersetzung um den Kompromiss brachte SVP-Präsident Rösti
in einem TA-Interview auf eine neue Ebene mit dem Vorwurf, es
handle sich dabei um ein Komplott von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverband. Unter Komplott wird gemäss Wörterbuch die
«Verabredung zu einem Verbrechen oder einer moralisch
verwerflichen Handlung» verstanden. Passt wohl nicht ganz auf
unseren «Sozialpartner-Kompromiss», auch wenn man gehörige
Bedenken dagegen ins Feld führen kann.
Aber der Schuss
hat getroffen und Valentin Vogt, Präsident des
Arbeitgeberverbands, hat sich in einem von Fabian Schäfer sehr
offensiv geführten Interview in der NZZ weidlich Mühe gegeben –
oder geben müssen, um die Einführung eines neuen, mit
Lohnprozenten finanzierten Umverteilungsmechanismus zu
rechtfertigen und Rösti damit zu widerlegen.
Allerdings
musste Vogt dafür so häufig den Begriff «Kompromiss», oder sogar
«ausgewogener Kompromiss» verwenden, dass der Leser misstrauisch
werden musste. Ziehen wir nochmals unser Wörterbuch heran, so
finden wir als Begriffserklärung für Kompromiss «Einigung durch
gegenseitige Zugeständnisse». Und das trifft den Sachverhalt
möglicherweise so wenig wie Komplott.
In der Tat fällt
es schwer, für das sehr weitgehende Zugeständnis der Arbeitgeber
Gleichwertiges auf Gewerkschaftsseite auszumachen. Die Unia
resp. deren Spitzen mögen wenig von Pensionskassen halten, aber
die Mitglieder des VPOD würden zweifellos auf die Barrikaden
gehen, wollte ihnen jemand die Pensionskassen wegnehmen. Sie
sind deshalb auch für die überfällige Revision zu haben. Aber
diese Karte haben anscheinend die Arbeitgeber nicht gespielt.
Und weshalb es
für die Durchsetzung einer unumgänglichen Anpassung der
technischen Parameter überhaupt Zugeständnisse und Kompromisse
braucht, ist auch nicht klar. Die Gewerkschaften lassen sich
dafür bezahlen, dass man bei Regen den Schirm aufspannt.
Dass Rösti
deshalb hinter dem «Kompromiss» eine «hidden agenda» witterte,
ist keine Überraschung und die Replik von Vogt auf den Vorwurf
wiewohl heftig, auffallend vage und pauschal. Zu fragen wäre,
wieviel liegt den Arbeitgebern wirklich an der 2. Säule, einmal
abgesehen von den üblichen Beteuerungen und Sonntagsreden? Ganz
oben auf der Prioritätenliste steht sie wohl nicht. Da ist
derzeit eher das heiss ersehnte Rahmenabkommen mit der EU zu
finden, von dem wiederum die SVP gar nichts hält.
Auch die aus der
FDP-Küche stammende Übergangsrente könnte den Verdacht stärken,
dass die Arbeitgeberseite sich derzeit nur deshalb so auffallend
sozial gibt und hehre Grundsätze über Bord wirft, weil sie sich
dafür eine Gegenleistung erhofft, die mit einem Umwandlungssatz
von 6 Prozent doch sehr mager ausfallen würde. Womit anstatt von
«Kompromiss» wohl eher von einem «Deal» zu sprechen wäre, dessen
Kleingedrucktes der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Womit
wiederum Rösti bestätigt würde, auch ohne Komplott.
Allerdings wäre
dieser Deal mit jeder Mange von Imponderabilien besetzt und
müsste erst von einem absehbar nach links gerückten Parlament
abgesegnet werden, das sich nicht an irgendwelche Absprachen
zwischen den Sozialpartnern zu halten braucht.
Die Duplik auf
Vogts Replik kam im dritten Akt schliesslich von
SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi, der wie schon Parteikollege
Rösti in der Wortwahl ebenfalls etwas daneben griff mit dem
Vorwurf, Vogt habe seiner Partei «das Messer in den Rücken»
gestossen. Immerhin erspart er uns mit seiner blutigen Metapher
einen erneuten Griff ins Wörterbuch. Sie ist relativ leicht
verständlich. Die Formulierung verrät den Hang zum Dramatischen,
doch dürfte sie beim Beschuldigten kaum schlaflosen Nächte
ausgelöst haben; höchstens vielleicht den Gedanken «schön
wär’s».
Zusammenfassend
müssen wir feststellen: die politische Polemik bewegt sich
dieser Tage in der Schweiz generell auf bescheidenem Niveau, was
für das Publikum höchst bedauerlich ist. Sie kommt stets
entweder moralisierend, empört oder weinerlich daher.
Treffsicherer Witz und Schlagfertigkeit sind nicht gerade die
Stärken unserer classe politique. But that’s another story.
Peter Wirth,
E-Mail
PS. Nachdem das
Fed eine Zinssenkung angekündigt hat und von Mme Lagarde eine
eher lockere Hand bei der Euro-Steuerung zu erwarten ist, könnte
sich die Drohung der Nationalbank, notfalls den Negativzins noch
zu senken (oder zu erhöhen?), bewahrheiten. Was u.a. die Frage
aufwirft, was denn mit ihren hunderten von Milliarden bereits
angehäuften und noch weiter ansteigenden Währungsreserven
Gescheites anzufangen wäre. PK-Experte Martin Wechsler hat die
Idee lanciert, sie teilweise für die AHV-Sanierung einzusetzen,
ohne sie ganz dem Einfluss der SNB zu entziehen. Gegen solche
und ähnliche Ideen wehrt man sich bei der Nationalbank stets mit
Händen und Füssen, aber nachdem die internationale
Währungspolitik längst alle einst geltenden Grundsätze über Bord
geworfen hat, gibt es keinen Anlass mehr, dass sich die SNB als
geldpolitischer Musterknabe aufführt, zum Schaden der Sparer und
der Altersvorsorge. Der Vorschlag verdient eine vertiefte
Prüfung. Das Thema der SNB-Reserven und ihre Verwendung gehört
auf die politische Agenda.
19. Juli 2019
Pittet
schreibt in einer kurzen Mitteilung auf ihrer Website:
Die Vaudoise Versicherungen Holding AG erwirbt
100 % des Aktienkapitals der Gesellschaft Pittet
Holding SA, in Bulle, sowie die Anteile der
Minderheitsaktionäre von Pittet Associés SA. Pittet
Associés SA ist hauptsächlich in der
versicherungstechnischen, juristischen und
Anlage-Beratung für Vorsorgeeinrichtungen und
Versicherungsunternehmen tätig und behält ihren
Namen und ihre Unabhängigkeit bei. Sie wird eine
Tochtergesellschaft der Vaudoise Versicherungen
Holding AG. Alle Arbeitsplätze in Lausanne, Genf,
Bern und Sitten bleiben erhalten.
L’AGEFI schreibt dazu u.a.
Derrière cette opération, on doit y voir la
transformation du marché de l’assurance. Le secteur
est en train de changer, ce qui génère une certaine
pression sur les sociétés d’assurance qui doivent
prendre en compte de nouveaux paradigmes, comme les
taux d’intérêts bas. Ces derniers, lorsqu’ils sont
extrêmement bas, voir négatif, obligent ainsi les
caisses de pensions à revoir leurs modèles de
gestions et surtout leurs modèles actuarielles étant
donné que les tables de mortalités utilisées sont
basées sur des statistiques passées alors que
l’espérance de vie de chaque assuré suisse augmente
de façon significative.
Les compagnies doivent donc adapter leurs
couvertures d’assurance et prestations en
conséquences. Dans une démarche de complémentarité
des revenus, Vaudoise Assurances a déjà acquis des
unités complémentaires à son métier de base par le
biais de l’entreprise bernoise Berninvest,
spécialisé dans l’investissement immobilier
d’entreprise. Idem avec le rachat de la société
Animalia en 2015. En clair, l’acquisition de Pittet
Associés s’inscrit dans cette perspective.
Depuis plusieurs années, Pittet Associés a une
rentabilité solide, et son image ne cesse de se
renforcer. Elle est d’ailleurs l’un des leaders
romands du conseil aux caisses de pension et son
portefeuille de clients compte plusieurs fleurons.
On peut alors se poser la question de la raison de
ce rachat. «Le marché des caisses de pensions tend à
se consolider depuis quelques années, et les centres
de décisions se déplacent vers la Suisse allemande.
Il devenait stratégique pour Pittet Associés de
mettre un pied à Zurich, ce qui demande des moyens
considérables », explique Vincent Barrile. On doit
donc comprendre que l’opération donne l’assise
nécessaire à la société vaudoise d’envisager la
poursuite de son développement, tant géographique
que dans ses activités de base que sont le conseil
actuariel, juridique et en formation pour les
caisses de pensions.
Par ailleurs, il est prévu que les propriétaires
historiques de la société, dont David Pittet, se
retirent, et que la direction générale soit reprise
début 2020 par Stéphane Riesen, actuel directeur
général adjoint.
Pittet
12. Juli 2019
SVP-Präsident
Albert Rösti zieht in einem Interview mit dem
Tages-Anzeiger eine Verbindungslinie zwischen dem
“Sozialpartner-Kompromiss” und dem von den Arbeitgebern
gewünschten Rahmenvertrag mit der EU. Auszüge: Der
Rahmenvertrag ist faktisch tot, politisch chancenlos.
Das sehe ich anders. Mein Gefühl ist, hinter den
Kulissen wird ein Komplott geschmiedet.
Was meinen Sie?
Die Wirtschaftsverbände versuchen, die Gewerkschaften
mit sozialpolitischen Zugeständnissen zu kaufen. Die
Gewerkschaften wiederum versuchen, möglichst viel
herauszuholen. So stimmt der Arbeitgeberverband einer
Lösung zu, die in der zweiten Säule mit zusätzlichen 0,5
Lohnprozenten eine Umverteilung wie in der AHV einführt.
Dann ist es schon sonderbar, dass der gleiche Verband
nicht mehr Opposition macht, wenn Bundesrat Berset eine
AHV-Reform präsentiert, die mehrheitlich aus neuen
Einnahmen besteht. Und der vermeintlich bürgerliche
Bundesrat beschliesst eine Verrentung über 60-jähriger
Arbeitsloser.
Das heisst?
Die Gewerkschaften verkaufen sich teuer. Wenn auch sie
nach diesen und weiteren verantwortungslosen
Umverteilungsgeschenken Ja zum Rahmenabkommen sagen,
gibt es nach den Wahlen im Herbst eine klare Mehrheit
für den Vertrag.
TA
13. Juli 2019
SVP-Präsident
Alfred Rösti hat dem Arbeitgeberverband in einem
Tages-Anzeiger Interview ein Komplott mit den
Gewerkschaften vorgeworfen. SAV-Präsident
Valentin Vogt weist, natürlich, die Vorwürfe in
einem NZZ-Interview zurück und erklärt die Gründe,
weshalb der Verband den umstrittenen Rentenzuschlag im
BVG akzeptierte. Fabian Schäfer hat ihn befragt.
Auszüge: Haben Sie kein Problem damit, dass
nun ausgerechnet Ihr Verband die Lohnbeiträge erhöhen
und die Umverteilung zwischen den Generationen weiter
verstärken will?
Wie gesagt, es ist ein Kompromiss. Wenn wir allein
entscheiden könnten, hätten wir diesen Rentenzuschlag
sicher so nicht vorgeschlagen. Aber man muss auch die
Vorteile sehen: Unsere Lösung reduziert die Umverteilung
von Jung zu Alt im BVG von heute rund 7 Milliarden
Franken deutlich. Damit kann ein grösserer Teil der
Renditen für die Jungen verwendet werden. Eine
Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist für die
Sanierung der zweiten Säule nicht möglich.
Macht es Ihnen keine Sorgen, dass die
Gewerkschaften künftig bei jedem Problem im BVG immer
versuchen werden, diese neue Umlagekomponente
auszubauen?
Wie gesagt, es ist ein ausgewogener Kompromiss. Er
dürfte eine Mehrheit im Stimmvolk finden und ist auch
gut auf die parteipolitischen Realitäten abgestimmt.
Wie meinen Sie das?
Die politische Situation bei der Altersvorsorge ist
verfahren. Wir haben im Parlament einerseits eine
geschlossene Linke und andererseits eine zutiefst
uneinige Rechte. Vor allem die SVP hat sich bei
sozialpolitischen Kompromissen komplett abgemeldet, sie
ist in diesem Bereich nicht bereit, Verantwortung zu
übernehmen, und verharrt auf ihren Maximalforderungen.
Wie soll man da eine bürgerliche Lösung finden?
Weiterlesen »
Das Messer im Rücken
17. Juli 2019
Nachdem
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt
eine Breitseite gegen die SVP in Sachen
BVG-Reform abgeschossen hat, zahlt nun
Thomas Aeschi, Fraktionschef der SVP,
mit gleicher Münze zurück. Auszüge aus dem
NZZ-Interview:
Die Vorwürfe des
Arbeitgeberpräsidenten Valentin Vogt sind
heftig: Die SVP sei nicht bereit, bei der
Altersvorsorge Verantwortung zu übernehmen, und
verharre auf Maximalpositionen. Stimmt es, dass
die SVP nicht kompromissbereit ist? Valentin Vogt sticht uns das Messer in
den Rücken. Er hat vergessen, mit wem er den
Abstimmungskampf gegen die Aufstockung der AHV
um 70 Franken bei der Rentenreform 2020 gewonnen
hat. Die SVP hat sich dort stark engagiert. Und
nun legt sich der Arbeitgeberverband mit den
Linken ins Bett. Valentin Vogt war das
wichtiger, als mit der SVP, der FDP und dem
Gewerbeverband gemeinsam das Gespräch zu suchen.
Das ist Verrat.
Aus Ihrer Sicht wäre also eine
bürgerliche Lösung möglich gewesen? Wir waren die Gewinner der Abstimmung
über die Rentenreform 2020, die das Volk
abgelehnt hat. Deshalb hätten uns die Linken
entgegenkommen müssen. Wie wir dies nach dem
Nein zur Unternehmenssteuerreform III ja auch
bei der Staf-Vorlage gemacht haben. Stattdessen
unterstützt der Arbeitgeberverband nun eine rein
gewerkschaftliche Lösung.
Die Senkung des Umwandlungssatzes ist
für Sie kein Entgegenkommen der Gewerkschaften? Nein. Die Gewerkschaften hatten dieser
Senkung bereits in der Rentenreform 2020
zugestimmt. Der neue Vorschlag belastet vielmehr
die jungen Beitragszahler ein weiteres Mal mit
zusätzlichen Lohnabzügen. Den neuen Zuschlag in
der 2. Säule wird man nie mehr wegbringen, auch
wenn dies nun behauptet wird. Die zusätzlichen
Abzüge schaden der Konkurrenzfähigkeit des
Werkplatzes Schweiz. Leidtragende sind die
Arbeitnehmer und die Gewerbler, die mehr
bezahlen.
Was wäre denn Ihr Vorschlag zur
Reform der beruflichen Vorsorge? Wir befürworten eine Senkung des
Umwandlungssatzes, aber ohne Erhöhung der
Lohnprozente und ohne neue Umverteilung à la
AHV. Wie dies auch der Gegenvorschlag des
Schweizerischen Gewerbeverbands vorsieht. Der
Vorschlag von Arbeitgeber und Gewerkschaften
wird dazu führen, dass 1. und 2. Säule
verschmelzen, hin zur staatlichen Einheitsrente.
Das ist das Ziel der Gewerkschaften.
Ihr Vorschlag wird nicht
mehrheitsfähig sein. Das wird das Volk entscheiden. Aber
lieber gar keine Reform als diese
Abgabenerhöhung. Man sollte das Problem mit
einer gewissen Gelassenheit betrachten. Dank dem
überobligatorischen Teil ist das Problem des zu
hohen Umwandlungssatzes gar nicht so akut.
NZZ /
Interview Vogt /
Thema BVG-Reform /
Soz.Partner-Kompromiss /
16. Juli 2019
FuW fasst ein Interview der AWP mit Patrick Frost, CEO
der Swiss Life zusammen. Dabei kamen u.a. die Vorschläge
der Arbeitgeber und Gewerkschaften zur BVG-Revision und
das Kollektivgeschäft zur Sprache.
Branchenprimus Swiss Life beurteilt die aktuellen
Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge
grundsätzlich positiv. Dies sagte
Firmenchef Patrick Frost der Nachrichtenagentur AWP.
Die Vorschläge, welche die Sozialpartner und der
Bundesrat zur beruflichen Vorsorge vorgelegt haben,
gingen in die richtige Richtung, so
der CEO. “Für uns ist wichtig, dass die Senkung des
Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf 6,0 Prozent
vorgesehen ist und dass zusätzliche
Finanzierungsbeiträge in die Vorsorgewerke
fliessen.” Die Vorschläge seien aber noch frisch,
betonte er. “Wir sind gemeinsam mit dem
Schweizerischen Versicherungsverband daran, diese zu
prüfen.”
Weiterlesen »
19. Juli 2019
Oekonomie-Professorin
Monika Bütler erklärt im NZZ-Interview,
weshalb sie vom Sozialpartner-Kompromiss nicht viel
hält. Auszüge:
Sie sahen die gescheiterte Rentenreform
kritisch. Nun liegt der Plan B für die zweite Säule auf
dem Tisch. Was halten Sie vom Vorschlag der
Gewerkschaften und der Arbeitgeber?
In der beruflichen Vorsorge ist eine Reform sehr
kompliziert. Der tiefere Mindestumwandlungssatz hätte
schon vor zehn Jahren oder früher eingeführt werden
sollen. Viele Pensionskassen haben daher die Senkung
bereits vollzogen und mithilfe des überobligatorischen
Teils Lösungen gefunden, um mit dem überhöhten Satz
umzugehen. Darum ist es so gut wie unmöglich, eine
Reform zu finden, die allen Pensionskassen gerecht wird.
Der gegenwärtige Vorschlag der Sozialpartner ist ein
Unding für Personen, die in Kassen versichert sind, die
den Umwandlungssatz schon gesenkt haben.
Warum?
Der Vorschlag führt bei den erwähnten Pensionskassen zu
doppelten Kosten für eine Generation und doppelten
Kompensationen für eine andere. Ein grosser Teil der
Versicherten, die heute zwischen 55 und 65 sind, kam
bereits innerhalb der zweiten Säule in den Genuss von
Kompensationen durch die Jüngeren oder die Arbeitgeber.
Durch den Vorschlag der Sozialpartner werden diejenigen,
die nach der Inkraftsetzung der Reform in Rente gehen,
nochmals entschädigt. Alle anderen sollen über höhere
Lohnbeiträge erneut dazu gezwungen werden, einen Beitrag
zu leisten. Für eine Mehrheit der Jungen in den meisten
Pensionskassen ist diese Lösung sehr ungerecht.
Aber Nichtstun wäre immer noch die
schlechtere Option als der Vorschlag der Sozialpartner.
Nein, für viele Vorsorgeinstitutionen wäre dies die
bessere Option, für andere allerdings nicht. Es ist ein
grosser Fortschritt, dass sich die Sozialpartner an
einen Tisch gesetzt haben, und ich hoffe sehr, dass der
Dialog weitergeht. Der vorgeschlagene Rentenzuschlag ist
allerdings genauso teuer und bringt ebenso viele
Ungerechtigkeiten wie das Zückerchen von 70 Franken bei
der AHV, das mit der gescheiterten Rentenreform geplant
war. Es wäre klüger, punktuell diejenigen zu
unterstützen, die kurz vor der Pensionierung stehen und
einen grossen Anteil des Pensionsvermögens im
obligatorischen Teil haben, beispielsweise über den
Sicherheitsfonds. Ganz gerecht ist auch diese Lösung
nicht, aber die Betroffenen sind ja nicht selber schuld
an der Verzögerung der Reformen.
Wie würden Sie die zweite Säule reformieren?
Ich hätte wohl versucht, den Umwandlungssatz in der
zweiten Säule zu entpolitisieren. Es ist ökonomischer
Unsinn, nominale Marktgrössen ins Gesetz zu schreiben.
Wir können diese genauso wenig beeinflussen wie das
Wetter. Allerdings darf der Umwandlungssatz auch nicht
einfach den Marktparametern überlassen werden. Sonst
wären grosse Sprünge in den Renten und
Ungleichbehandlungen möglich, gerade in
Krisensituationen. Ein unabhängiges Gremium mit Experten
und den Sozialpartnern könnte mit der Festlegung des
korrekten Satzes beauftragt werden. Die erfolgreichen
Reformen verschiedener Pensionskassen im Zusammenhang
mit dem zu hohen Umwandlungssatz zeigen, dass dies sehr
gut funktionieren kann.
NZZ
9. Juli 2019
So funktioniert der
geplante
Rentenzuschlag: Alle
Angestellten müssen
0,5 Prozent des
Einkommens
zusätzlich
einzahlen, die
Hälfte davon bezahlt
der Arbeitgeber. Im
Gegenzug erhalten
Neurentner
lebenslang einen
Zuschlag auf ihrer
Rente. Er beträgt
für die ersten fünf
Jahrgänge nach der
Reform 200 Fr./Mt.,
für die nächsten
fünf 150 Fr. und
danach für die
folgenden fünf noch
100 Fr. Nach dem 15.
Jahr soll der
Bundesrat die Höhe
festlegen. So wurde
gerechnet: Die
zusätzlichen
Einzahlungen
umfassen die höheren
Lohnabzüge bis zum
65. Geburtstag. Die
Tabelle weist den
Gesamtbetrag aus,
nicht nur den Anteil
des Arbeitnehmers.
Ähnlich vorsichtig
ist die Annahme,
dass die
durchschnittliche
verbleibende
Lebenserwartung nach
der Pensionierung
nur 20 Jahre
beträgt. Auf dieser
Basis wurde der
Gesamtwert des
Renten-Zuschlags
aufsummiert. Im
Gegenzug ist nicht
berücksichtigt, dass
der Bezug von 1
Franken Rente morgen
weniger ins Gewicht
fällt als die
Einzahlung von 1
Franken heute (keine
Verzinsung
eingerechnet).
Insgesamt ist die
Berechnung trotzdem
konservativ.
Hansueli Schöchli
hat Vorbehalte gegen den von den
Sozialpartnern
geforderte
Rentenzuschlag zum
Ausgleich der UWS-Senkung. Ältere
Versicherte würden
massiv profitieren,
auf Kosten der
jüngeren.
Da in der
Altersvorsorge
jeder Rückgang
der nominalen
Jahresrente
flugs
«kompensiert»
werden soll,
steigen im
Gegenzug die
Lohnbeiträge,
damit der
Kapitalstock
zunimmt. Da dies
für die älteren
Arbeitnehmer
nicht zu einer
vollen
Kompensation
reicht, ist
zusätzlich für
die ersten 15
Neurentner-Jahrgänge
nach
Inkrafttreten
der Revision ein
pauschaler
Rentenzuschlag
von 100 bis 200
Franken pro
Monat
vorgesehen.
Finanziert wird
dieser im
Umlageverfahren
à la AHV durch
einen
zusätzlichen
Lohnbeitrag von
0,5 Prozent des
AHV-pflichtigen
Einkommens.
Damit würden
Ältere
zusätzlich
zulasten der
Jüngeren
subventioniert.
Die
Subventionierung
greift sogar für
Grossverdiener
(vgl. Grafik).
Warum hat der
Arbeitgeberverband
diesem
zusätzlichen
Umverteilungskanal
zugestimmt? Die
Schaffung dieses
Kanals war der
Preis für das Ja
der
Gewerkschaften
zur raschen
Senkung des
gesetzlichen
Mindestumwandlungssatzes.
«Nur mit der
Senkung des
gesetzlichen
Umwandlungssatzes
werden die
Arbeitgeber
weiterhin
starkes
Interesse an
überobligatorischen
Lösungen der
beruflichen
Vorsorge haben»,
sagt
Martin Kaiser
vom
Arbeitgeberverband.
Ohne Reform
würden sich die
Arbeitgeber
«allmählich auf
das Obligatorium
zurückziehen».
Denn: «Welcher
Arbeitgeber wird
auf Dauer auf
ein System
setzen, das
strukturell
immer mehr in
Schräglage ist?»
Weiterlesen »
17. Juli 2019
Keller
Experten,
Frauenfeld,
haben die
Modelle der
Sozialpartner
und des
Gewerbeverband
unter die
Kostenlupe
genommen.
Sie
schreiben in
einer
Mitteilung:
Die
Sozialpartner
schlagen
deutliche
Verbesserungen
für
Personen
mit
tieferen
Löhnen
vor,
indem
der
Koordinationsabzug
(also
der
nicht-versicherte
Teil des
Lohns)
von
derzeit
24’885
Fr. auf
12’443
Fr.
halbiert
wird.
Zudem
wird für
die
Übergangsgeneration
ein
Rentenzuschlag
von
anfänglich
200 Fr.
pro
Monat
eingeführt,
der über
einen
Beitrag
von 0.5%
aller
AHV-pflichtigen
Einkommen
finanziert
wird.
Für
die
einzelnen
Pensionskassen
bzw.
deren
angeschlossene
Arbeitgeber
und
Versicherte
führt
dies zu
Mehrkosten,
wie
unsere
Berechnungsbeispiele
zeigen.
Bei
beiden
Vorschlägen
kann in
der
Regel
nur mit
Erhöhung
von
Sparbeiträgen
sichergestellt
werden,
dass die
Altersgutschriften
immer
das
BVG-Minimum
erreichen.
Sollen
zudem
keine
Versichertengruppen
gegenüber
dem
heutigen
Reglement
Einschränkungen
erleiden,
führt
dies zu
markanten
Mehrkosten
von bis
zu knapp
25% bei
einer
von uns
analysierten
Musterkasse.
Keller
Experten
9. Juli 2019
FuW Redaktor
Peter Morf
kann die
Vorgaben der
Sozialpartner
zur
BVG-Revision
so wenig
verstehen
wie die
Pläne des
Bundesrats
zur AHV. Er
schreibt:
Der
SGB hat
sich
gegenüber
dem
Arbeitgeberverband
in der
Diskussion
um ein
Sanierungsmodell
für die
zweite
Säule,
die
berufliche
Vorsorge,
einmal
mehr
durchgesetzt.
Die
überfällige
– und
letztlich
ungenügende
–
Senkung
des
Umwandlungssatzes
von 6,8
auf 6%
lässt er
sich
fürstlich
honorieren.
Vorgesehen
ist die
Ausrichtung
eines
pauschalen
Rentenzuschlags
pro
Kopf.
Der
Arbeitgeberverband
hat sich
dazu
hinreissen
lassen,
diese
Massnahme
zu
unterstützen.
Sie wäre
«solidarisch»
zu
finanzieren.
Vorgeschlagen
werden
0,5
Lohnprozente,
von
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
je
hälftig
zu
tragen.
Abgesehen
von der
für die
internationale
Wettbewerbsfähigkeit
schädlichen
Erhöhung
der
Lohnnebenkosten
wird ein
Tabu
gebrochen:
Es wird
explizit
ein
Umlageelement
in die
nach dem
Kapitaldeckungsverfahren
finanzierte
zweite
Säule
eingebaut.
Damit
werden
die
erste
und die
zweite
Säule
verknüpft,
der
Vorteil
von zwei
unabhängigen
Säulen
in der
Altersvorsorge
verschwindet
zusehends.
Weiterlesen
»
12. Juli
2019
pw.
Daniel
Wiener,
in
linken
Kreisen
gut
vernetzter
Unternehmer,
der
sich
nicht
zuletzt
dank
Beziehungen
zur
SP
und
Direktzugang
zum
Bundeshaus
lukrativer
Bundesaufträge
für
sein
Beratungsunternehmen
ecos
erfreut,
darf
in
einem
Gastkommentar
der
NZZ
seine
Weisheiten
zu
AHV
und
BVG
ausbreiten.
Ob
aus
eigenem
Antrieb
oder
inspiriert
von
seinen
Geschäftspartnern,
ist
offen.
Jedenfalls
gehört
Wiener
nicht
zum
Kreis
jener,
die
bisher
durch
vertiefte
Kenntnis
der
Altersvorsorge
aufgefallen
wären.
Sein
NZZ-Kommentar
ist
auch
nicht
geeignet,
diese
Einschätzung
zu
korrigieren.
Der
Originaltitel
seines
Beitrags
lautet
“Mit
der
AHV
den
Kapitalismus
retten”.
Wir
haben
ihn
zum
besseren
Verständnis
vom
Kopf
auf
die
Füsse
gestellt.
Ob
Wiener
etwas
am
Kapitalismus
liegt,
darf
bezweifelt
werden,
sicher
gar
nichts
an
der
beruflichen
Vorsorge
und
bestenfalls
ein
bisschen
an
der
AHV.
Er
schreibt u.a.:
Der einzige Weg, solche katastrophalen Nebeneffekte unseres heutigen Systems zu eliminieren, ist die Entkopplung von Zwangssparen und Rente. Die Voraussetzung dafür wäre ein Ausbau der AHV bei gleichzeitigem Rückbau der Pensionskassen. Damit würden dem Kapitalmarkt grosse Summen entzogen, wodurch sich Kredite verteuerten, also die Zinsen wieder stiegen. Steigende Zinsen würden den Kompass des Kapitalismus wieder einschalten. Finanziell würden sie vor allem den Wohlhabenden nützen. Das soziale Gegenstück dazu wäre die Stärkung der AHV, die als Umverteilungsmechanismus von oben nach unten wirkt.
Die zurzeit zur Diskussion stehende Reform der Rentenfinanzierung ist administrativ aufwendig, vermag aber das Hauptdilemma der Schweizer Altersvorsorge, die sich zunehmend selbst im Wege steht, nicht zu lösen. Es ist deshalb gut denkbar, dass sich der ideologische Streit um die Frage, wie wir für das Alter vorsorgen sollen, sehr bald in Minne auflöst und die bürgerlichen Parteien das Credo einer AHV-Vollrente nach dem direkten Umlageprinzip von der Linken übernehmen. Oder mindestens eine markante Verlagerung des Systemschwerpunkts von den Pensionskassen zur AHV.
NZZ
11. Juli 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im Juni
eine durchschnittliche Performance von 1,68% und seit Jahresbeginn
7,36% nach Gebühren.
- Die Performance aller Vergleichsgruppen fiel in etwa gleich aus:
Die kleinen Vorsorgeeinrichtungen verbuchten das beste
durchschnittliche Ergebnis mit 1,69%. Die mittleren
Vorsorgeeinrichtungen folgten mit 1,67% und die grossen bildeten das
Schlusslicht mit 1,66%.
- Alle Vorsorgeeinrichtungen erzielten im Juni eine positive
Rendite.
UBS
12. Juli 2019
Im 2, Quartal nimmt der Pensionskassen Index um 3.36 Punkte resp. 1.91%
zu und bestätigt so das gute erste Quartal 2019. Aktuell steht der Index
per 30. Juni 2019 bei 179.49 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu
Beginn des Jahres 2000. Nach dem performancemässig ausgezeichneten Start
ins Jahr 2019 sind die Pensionskassen auch im zweiten Quartal weiter im
Aufwärtstrend. Zum guten Resultat beigetragen haben die Monate April
(+1.71%) und Juni (+1.60%). Einzig im Mai gab es eine Korrektur
(-1.39%), die jedoch das gesamthaft positive Quartal nicht ins Negative
zu ziehen vermochte. Der Hauptanteil der Entwicklung im zweiten
Berichtsquartal ist den Franken-Anlagen zuzuschreiben. Die Schweizer
Aktien haben einen Renditebeitrag von +0.84% erzielt und die
Obligationen CHF einen Beitrag von +0.37%. Auch bei den Aktien Ausland
und den Immobilien ist die Entwicklung positiv. Mit einem Beitrag von
total +0.28% (Aktien Ausland) und +0.26% (Immobilien) haben diese das
gute Resultat weiter verstärkt. Alternative Anlagen, Hypotheken und
sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber trotzdem leicht im Plus.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1%
p.a.) ist im Berichtsquartal um 0.38 Punkte (resp. 0.25%) auf den Stand
von 154.38 Punkten gestiegen, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu
Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer
Pensionskassen Index liegt somit im 2. Quartal 2019 1.66% über der
BVG-Vorgabe.
16. Juli 2019
Andreas Uhlig schreibt in der NZZ über die zunehmend kritischen Stimmen
vieler Marktteilnehmer über die Konsequenzen der Negativzinspolitik.
Zu den Folgeschäden der Finanzkrise von vor über
einem Jahrzehnt gehören Negativzinsen für Staats- und
Unternehmensanleihen. Rund 25% dieser Anleihen haben auf globaler
Ebene mittlerweile einen Minuszins, wie Bloomberg berechnet hat. Gar
85% aller deutschen Staatsanleihen weisen eine negative Rendite auf.
Eine wichtige Ausnahme sind die US-Staatsanleihen, von denen keine
einzige negativ verzinst.
Nutzniesser dieser Entwicklung sind die Schuldner, insbesondere
Regierungen und Unternehmen, die für Neuverschuldung oder
Umschuldung bezahlt werden. Zu den Leidtragenden
gehören vor allem Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen,
denen es immer schwerer fällt, ihre Verpflichtungen einzuhalten,
sowie die Banken, deren traditionelles Geschäftsmodell unter Druck
ist, und natürlich jeder Sparer.
Weiterlesen »
10. Juli 2019
10-jährige Festhypotheken gibt es bereits für weniger als 1%. Also jetzt
einsteigen? Könnte falsch sein, meint Adrian Wenger vom
Hypothekenzentrum in Cash.
“Der Zeitpunkt für einen Festhypothek ist völlig falsch”, sagt
Wenger. Im Moment gebe es am Hypothekenmarkt eine “erfundene”
Zinskurve, die sich Banken zurechtgelegt hätten. Finanzinstitute
würden auf “Teufel komm raus” versuchen, Festhypotheken
abzuschliessen zwecks Margensicherung. Doch sei die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Hypothekenzinsen schon bald
deutlich fielen. “In einem Jahr sind zehnjährige Festhypotheken
womöglich für 0,2 Prozent erhältlich”, so seine Vermutung.
Der Hintergrund: Banken geben die derzeitigen Negativzinsen nicht
in Form von negativen Hypothekarzinsen an ihre Kunden weiter.
Vielmehr gehen sie in ihren Berechnungsmodellen von null Prozent
Zins aus und schlagen darauf noch eine fixe Marge darauf. Wenger
glaubt nun, dass die Banken diese (zu) hohen Hypothekarzinssätze
durch den zunehmenden Zins- und Konkurrenzdruck bald nicht mehr
aufrechterhalten werden können.
Cash
12. Juli 2019
Urs P. Gasche
zweifelt die
anhaltende
Steigerung der
Lebenserwartung an.
Auf infosperber
schreibt er:
Sowohl bei
den Frauen als
auch bei den
Männern flacht
sich die Kurve
der
Lebenserwartung
seit 2011 ab.
65-jährige
Frauen konnten
im Jahr 2018
durchschnittlich
noch 22,7 Jahre
von
Pensionskassen-
und AHV-Renten
profitieren (im
Jahr 2011 22,2
Jahre),
65-jährige
Männer
durchschnittlich
19,9 Jahre lang
(im Jahr 2011
19,2 Jahre). (…)
Fälschlicherweise
wird davon
ausgegangen,
dass sich die
Tendenz der
Todesfall-Statistik
in Zukunft mit
wenigen
Abstrichen
fortsetzt. In
einem
«Referenzszenario»
gehen das
Bundesamt für
Statistik BFS
sowie auch das
Bundesamt für
Sozialversicherungen
BFS davon aus,
dass 65-jährige
Frauen im Jahr
2035
durchschnittlich
noch 24,91 Jahre
leben und
65-jährige
Männer noch
22,44 Jahre. Das
entspricht
gegenüber heute
einer
zusätzlichen
Renten-Lebenszeit
von 2,2Jahren
für Frauen und
von 2,54 Jahren
für Männer. (..)
Pensionskassenrenten:
Für deren
Finanzierung ist
praktisch allein
entscheidend,
wie lange die
Frauen und
Männer nach
der
Pensionierung
noch leben. Denn
die Höhe der
Renten richtet
sich danach, für
wie viele Jahre
die verzinsten
Pensionskassenbeiträge
im Durchschnitt
reichen müssen.
Die apodiktische
Behauptung
verschiedener
Parlamentarier,
«die Leute
werden immer
älter», dient
der
Stimmungsmache
und
berücksichtigt
den Trend der
letzten sieben
Jahre nicht.
infosperber
11. Juli 2019
Die
Anlagestiftungsverordnung
(ASV) wird
per 1. August 2019
geändert. Unter
anderem wird auch
Art. 26 Abs. 3 ASV
angepasst. Die
bisherige Kompetenz
der Aufsichtsbehörde
(OAK BV), Vorgaben
zu machen, entfällt.
Der revidierte Art.
26a Abs. 3 ASV sieht
neu vor, dass das
Eidgenössische
Departement des
Innern ( EDI)
die Anforderungen
näher umschreiben
kann.
Dementsprechend
wird neu das
EDI anstelle der OAK
BV die Regelung zu
den Bedingungen für
die Überschreitung
der Begrenzungen
einzelner Schuldner
und einzelner
Gesellschaftsbeteiligungen
bei Anlagegruppen
erlassen. Die
Weisungen der OAK BV
W- 02/2014
«Bedingungen für
Anlagestiftungen bei
Überschreitung der
Schuldner- und
Gesellschaftsbegrenzung
nach Art. 54 und 54a
BVV 2 unter
Anwendung des Art.
26 Abs. 3 ASV»
werden damit
hinfällig und mit
dem Inkrafttreten
der Änderung der
Anlagestiftungsverordnung
per 1. August 2019
aufgehoben.
ASV
11. Juli 2019
Die Pensionsbilanzen
von Schweizer
Unternehmen hatten
trotz der stark
reduzierten
Diskontierungssätze
einen positiven
Jahresauftakt und
haben einen Teil der
Ende 2018 erlittenen
umfangreichen
Verluste wieder
ausgeglichen. Im 2.
Quartal sank der
Diskontierungssatz
weiter auf Niveaus,
die zuletzt im Jahr
2016 zu beobachten
waren.
Der Ausgleich
durch die positiven
Anlagerenditen
reichte jedoch
nicht, den Index ins
Plus zu drehen.
Insgesamt nahm der
Deckungsgrad (d. h.
das Verhältnis von
Pensionsvermögen zu
Pensionsverpflichtungen)
um rund 0,6
Prozentpunkte ab,
wie aus dem Willis
Towers Watson
Pension Index
hervorgeht. Er sank
von 104,1 Prozent
per 31. März 2019
auf 103,5 Prozent
per 30. Juni 2019.
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
AUGUST
- 15. / 29. August, Liestal
Nordwestschweizer BVG-Aufsicht BVG Aktuell.
Link
SEPTEMBER
- 4. September, Zürich
Zürcher Kantonalbank
10. Pensionskassentag,
Link
- 6. Septemberm Zug
Swiss Life Pension Services
SLPS Kreuzfahrt.
Website
- 11. September, Zürich
HSG St. Gallen
Forum 2019: Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit.
Link
- 17. September, Luzern
HSG
Sozialversicherungsrechts-Tagung (2. Durchführung).
Link
- 19. September, Bern
PK-Netz
Kantonale und städtische Pensionskassen im Fokus?
- 19. September, Bern
Swiss Life Pension Services
Pension Breakfast.
Website
- 25. September, Zürich
ASIP
ESG & Klima-Risikomanagement.
Programm
Aus- und
Weiterbildung
AUGUST
- 19. – 21. August, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 21. – 23. August, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 22. August bis 26. September, 6 x 1 Tag, Olten
Fachschule für Personalvorsorge Fachkurs Versicherungstechnik.
Link
- 23. /28. August, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1).
Infos
SEPTEMBER
- 5. September, Luzern
VPS Verlag
Luzerner Tagung zum Vorsorgerecht.
Link
- 9. – 11. September, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 9. bis 11. September
Uni St.Gallen, Inst. für Rechtswissenschaft
Durchführungsfragen des Leistungsrechts in der berufl. Vorsorge.
Link
- 10 – 11 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
- 11. – 13. September, Thun
KGP KGP-Seminar. Website
- 11. und 18. September, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung eidg. Sozialversicherungen.
Seminar
- 12-13 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
- 19. September, Zürich
VPS Verlag
VPS-Labor. Finanzielle Führung von Pensionskassen.
Flyer
- 24. / 25. September, Brunnen
VPS Verlag
In Form – informiert. Die jährliche Stiftungsrats-Weiterbildung.
Link
- 24-25 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
- 26. September, Zürich
Gewos
Stiftungsratsausbildung.
Link
- 26-27 septembre, Saanen Gstaad
CACP Séminaire CACP. Website
weitere
Termine ....
|