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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 31.07.2019 

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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 31.07.2019

Sommer-Idylle auf Gnadenhöfen

31.07.2019

Sommer-Idylle auf den Gnadenhöfen Esternberg und Engelberg in OÖ

Ein Besuch von ANIMAL SPIRIT-Obmann Dr. Plank auf unseren oberösterreichischen Gnadenhöfen Esternberg und Engelberg zeigte eine wunderbare Sommer-Idylle für die Tiere auf – aber auch viel (weitere) Arbeit für unser MitarbeiterInnen-Team. Während sich die 17 Rinder rund um den knapp 3-jährigen Alois auf der üppigen Sommerweide ausruhen und sich die große Gänseschar auf ihrer Weide tummelt (Bilder), geht die Arbeit für unser Team auch in den nächsten Wochen ohne Sommerpause weiter:

So benötigen wir in Esternberg noch weitere Wasserstellen für unsere mittlerweile mehr als 250 Geflügeltiere (Gänse, Enten, Hühner, Puten und Pfau William – er ist übrigens auch das Tier des Monats August auf unserem 2019er-Kalender), eine unterirdische Stromleitung zum Hühnergehege und einen kleinen Hoftrack für die Stallarbeiten. In Engelberg wäre das wichtigste Projekt ein Lagerplatz für Heu, Stroh und Sägespäne, um diese Einstreumaterialen nicht immer kostspielig bei anderen Bauern einlagern zu müssen. Und hier am Ur-Gnadenhof Hendlberg in NÖ haben wir gerade damit begonnen, den sehr alten Stall komplett zu sanieren. Das ist deswegen gerade jetzt wichtig und notwendig, weil ja ein Teil der Hoftiere draußen auf den schönen Sommerweiden im Ort ist und wir daher Platz im Stall haben.

Sie sehen also – es gibt immer was zu tun, was natürlich auch wieder zusätzliche Kosten an Material und Arbeitszeit von Facharbeitern bzw. Firmen erfordert. Wer uns dabei unterstützen will, kann das online HIER tun oder über unser Spendenkonto: PSK IBAN: AT82 6000 0000 7569 4953, BIC: BAWAATWW. Herzlichen Dank!

Trotz der vielen Arbeiten können auch jederzeit Besucher zu uns kommen, nur ersuchen wir vorher um tel. Anmeldung: Esternberg (+43) 0676-4000 940, Engelberg (+43) 0676-7059353 und Hendlberg im Büro: (+43) 02774-29330 oder die TierpflegerInnen (+43) 676 7059363.

WWF: Selbstjustiz gegen Wölfe?

31.07.2019

APA-OTS, 31.07.2019: Wolf: WWF entsetzt über mutmaßlichen Akt der Selbstjustiz

Wahrscheinliche Tötung streng geschützter Art ist Straftat, die umfassend ermittelt und aufgeklärt werden muß

(Wien/Innsbruck/OTS) - Das Land Tirol hat heute mitgeteilt, daß es sich bei dem aktuellen Fund in Sellrain “mit hoher Wahrscheinlichkeit” um einen getöteten und enthaupteten Wolf handle. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich verurteilt die mutmaßliche Tat und setzt auf umfassende Ermittlungen der zuständigen Behörden: „Es ist zu befürchten, daß es sich um einen abscheulichen Akt der Selbstjustiz handelt. Wenn Wilderer in Wildwest-Manier den europaweit streng geschützten Wolf ausrotten wollen, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein krimineller Straftatbestand. Wir hoffen daher, daß die Polizei den Täter schnell ausforschen kann“, sagt Christian Pichler, Wolfs-Experte des WWF Österreich, auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen.

Fakt ist: In Österreich, Deutschland und weiteren europäischen Ländern stellen Wilderei und Vergiftung eine der Haupttodesursachen für geschützte Arten wie Wolf, Bär, Luchs oder Seeadler dar. „Bei der Strafverfolgung und Prävention solcher Delikte gibt es Verbesserungsbedarf. Politik und zuständige Behörden müssen dem Thema künftig mehr Aufmerksamkeit widmen, bevor sich derartige Fälle weiter häufen", so Pichler.

Erst vergangene Woche wurde ein Antrag der Landwirtschaftskammer zum Abschuß von Wolf und Bär von den Behörden abgelehnt. „Die umsichtige Entscheidung, den Abschußantrag abzulehnen, ist das Gegenteil eines Freibriefs für Wilderer, selbst zur Flinte zu greifen. Trotz europaweit steigender Populationszahlen des Wolfes ist dessen Bestand nach wie vor bedroht, weshalb sich am strengen Schutzstatus auf absehbare Zeit nichts ändern wird. Daher darf keine Zeit mehr vergeudet werden, Maßnahmen zum Herdenschutz zu ergreifen, um Konflikte zu minimieren“, fordert Pichler den Einsatz bereits angeschaffter Elektrozäune und die Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Tierschutz-Themen: 

Schächten und Kurban Bayrami

31.07.2019

Schächten – Islamisches Opferfest vom 11. bis 14. August 2019

Von Ulrich Dittmann

Jahr für Jahr wird von Tierschutzverbänden auf das Islamische Opferfest „Kurban Bayrami“ aufmerksam gemacht – das in diesem Jahr vom 11. bis 14. August 2019 stattfindet. Wir weisen so auch diesmal wieder auf die Schächt-Gräuel hin, die jährlich mit dem sogenannten „Islamischen Opferfest“ einhergehen. Es gilt zumindest mit deutlichen Worten und scharfem Protest immer wieder und wieder die Schrecklichkeiten anzuprangern, die unseren tierischen Mitgeschwistern im „Namen der Religion“ angetan werden.

Das Elend ist immer das Gleiche: Die entsetzliche Qual der Tiere – und die entsetzliche Gleichgültigkeit der Menschen. Auch wenn es „politisch unkorrekt“ ist und die Refugees-Welcome-Rufer empört aufjaulen und ritualmäßig die Nazikeule schwingen werden, werden in diesem untenstehenden, erweiterten Beitrag auch die URSACHEN dieser spezifischen Tierquälerei „Schächten“ benannt, die sich immer mehr ausbreitet.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf folgende Dokumentationen die zum Thema Schächten auf der Internetseite von Wolfgang Herrmann „Für die Freiheit und das Leben aller Tiere!“ eingestellt sind: (Siehe Hier ).

Schlachten ist schlimm – betäubungsloses Schächten aber grauenvoll

In wenigen Wochen ist es wieder soweit. Das Islamische Opferfest, „Kurban Bayrami“ (türkisch), oder „Idul Adha“(arabisch), bei dem weltweit millionenfach Tiere, hauptsächlich Schafe, Ziegen und Rinder betäubungslos geschächtet werden, steht kurz bevor.

Es findet in diesem Jahr – auch in Deutschland und Österreich – vom 11. bis 14. August 2019 statt. Manchmal hören wir von schrecklichen Massakern in fernen Ländern, daß dort Menschen von politischen oder religiösen Fanatikern bei lebendigem Leibe die Kehle durchschnitten wird – sie „geschächtet“ werden. Die Zeitungen berichten dann zurecht entsetzt von „barbarischen Gräueltaten“. Genau solche anachronistischen Massaker werden von den Schächtbefürwortern auch bei uns in Deutschland und Westeuropa eingefordert und praktiziert – zwar nicht an Menschen aber an ebenso Leid und Schmerz empfindenden Tieren.

Man schächtet legal per Ausnahmegenehmigung, oder eben illegal, verborgen in Hinterhöfen, Kellern, Hausfluren, gar Badewannen. Diesem archaischen Tun liegt im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Tieropfer bringen. Nur weshalb die Tiere heute (!) noch bewußt (!) und vorsätzlich (!) langsam auf archaische Weise BETÄUBUNGSLOS zu Tode gequält werden, ist nicht nachvollziehbar. Außer man hat sich zur Lebensmaxime erhoben: Leicht ist es die Qualen ANDERER mit Gelassenheit zu ertragen. Aber eine solche Einstellung dürfte nicht im Sinne eines Gottes sein – wie immer man ihn auch bezeichnet, oder mit welchem Namen man ihn auch anrufen mag.

Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen – ebenso auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten. Unmißverständlich ist festzuhalten: BETÄUBUNGSLOSES Schächten, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, bedeutet für die Tiere den grausamsten aller vorstellbaren Tode. Dies zuzulassen, ist zugleich eine vollständige Abkehr von Zivilisation, Menschlichkeit und Empathie, als auch eine Bankrotterklärung gegenüber dem Islam. Diese Tötungsart ist in den meisten zivilisierten Ländern strikt verboten, in der Schweiz beispielsweise bereits seit dem Jahr 1893.

Und in Deutschland? Hier belegt die Ausgabe der Monatszeitschrift von „Der Tierfreund“ vom 1. Jan. 1906 (!), daß bereits damals eine Fachkommission von 585 (!) leitenden Veterinärmedizinern deutscher Schlachthöfe, betäubungsloses Schächten als abzuschaffende Tierquälerei kritisierten, da – „unnötig, barbarisch, tierquälerisch, entsetzlich, roh, inhuman, grausam, empörend, widerwärtig, ekelerregend,“ etc. Die vielfach kolportierte Behauptung – das Klagegeschrei der Linken und Grünen, zusammen mit dem Establishment und den Altparteien – Schächtverbote seien eine Erfindung „der Nazis“ ist schlichtweg falsch.

Siehe Stellungnahmen von Historikerin Renate Brucker und Prof Dr. jur. Wolfgang Karnowsky: „Die Behauptung, daß das erste gegen die Juden erlassene Gesetz 1933 das Schächtverbot gewesen sei, ist unzutreffend und zugleich eine Verharmlosung der Aktivitäten der nationalsozialistischen Regierung…“ (Mehr siehe hier)

Laut regulärem deutschem Tierschutzgesetz (§ 4a, Abs.1) [Anm.: in Österreich ist es der § 32 Abs 3 TSchG] sind warmblütige Wirbeltiere vor dem Schlachten explizit zu betäuben. Punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren. Und natürlich werden sie im Schlachthaus auch nicht zärtlich totgestreichelt. Doch NIEMANDEN, auch nicht solchen, mit einem selbstaufgesetzten Heiligenschein des Auserwähltseins, darf per „Ausnahmegenehmigung“, (§ 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG) schlicht Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES (!) und VORSÄTZLICHES (!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Schlachten ist schlimm – BETÄUBUNGSLOSES Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs.

Wieso sehen sich manche schon als benachteiligt an, wenn sie nicht bevorteilt werden? „Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916). Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektro- Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften für Muslime (und Juden), nicht einmal existent war.

Eine Vorgabe „mit“ oder „ohne“ (Elektro-)Betäubung zu schächten, findet keine Erwähnung in den bindenden Hauptreligionsschriften Koran (und Thora) – kann folglich auch nicht religionsrelevant sein.

Hinweise auf gern hervorgezauberte, nicht nachprüfbare Fatwas, Aufreihungen von Hadith-Texten, Schulchan-Aruch, Halacha, Haggada etc. sind ohne Belang, eben da Koran (und Thora) eine Betäubung faktisch erlauben. Analog müßten ansonsten auch Texte von kirchlichen Gesangbüchern, Kanzelpredigten, einzelne Aussagen von Pfarrern, oder Schriften von Sekten als bindend für christliche Glaubenshandlungen angesehen werden.

Behauptungen, das Tier werde beim betäubungslosen Schächten augenblicklich bewußtlos sind falsch. Aufzeichnungen u.a. von Dr. Werner Hartinger belegen: Das Tier leidet bis zu 13 Minuten. (Siehe hier )

Wenn die Steinzeit-Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar „unnützen“ Betäubungsgerätschaften ?

Grotesk übrigens die um politische Korrektheit bemühten Verrenkungskünste in dieser Tierschutzsache in Österreich. Hier werden Schächt-Ausnahmeregelungen per ‚post-cut-stunning‘ genehmigt; also eine Betäubung NACH dem Schächtschnitt (TSchG § 32 Abs 5, lit 5). Diese Methode ist blanke Augenwischerei – ähnlich einer Vorgehensweise, erst nach Operationsbeginn einen Patienten in Narkose zu versetzen.

Es ist unfaßbar, welch unglaubliches seltsames Phantasiedenken als „zwingender religiöser Grund“ zum langsamen zu Tode quälen von Tieren hier per „Ausnahmegenehmigung“ abgesegnet wird. Man kann nur noch sarkastisch fragen, wann im Deutsch-Michl-Land im Sinne der Scharia auch „Ausnahmegenehmigungen“ zum Vergewaltigen von Frauen, von Kinderehen, dem Abhacken von Händen bei Dieben, oder das Steinigen von Ehebrecherinnen, erlaubt werden.

Der Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention ist zwingend daran gekoppelt, daß der Betroffene aufgrund spezifischer Umstände bedroht ist – Armut oder allgemeine Notsituationen, reichen nicht aus. (Ansonsten müßte man mindestens ein Drittel der Erdbevölkerung hier aufnehmen). Nur max. 5 % der nach hier strömenden Asylanten erfüllt diesen Status. Klartext: Viele sind Wirtschaftsasylanten, die sich die verlockenden Vorzüge des Sozialsystems hier zunutze machen.

Haben wir in Deutschland nicht schon ausreichend indigene Kriminelle jeglicher Art? Und sind wir hier nicht schon genug von fest etablierten Tierquälereien (Massentierhaltung, Tierversuche etc.) geschlagen – müssen wir auch noch andere grauenhafte, lebensverachtende Tierschinder-Praktiken wie das Schächten zusätzlich nach hier importieren/einschleppen? Weshalb werden all diese Fakten von der MASSE der Bürger negiert?

Wollen oder können von Political-correctness-Denken versiffte Wirrköpfe das nicht kapieren? Und werden wir von politischen Idioten oder Koryphäen der Unfähigkeit regiert und drangsaliert – oder will man, auf schlicht kriminelle Art und Weise, Deutschland bewußt destabilisieren und zielgerichtet zugrunde richten?

Überall kuscht man vor dem Islam.

Auch viele Tierschützer perfekt auf politisch korrektes Verhalten gedrillt, mischen artig mit, bei der Anbetung des Götzen “Multi-Kulti”. Bejauchzen schlicht euphorisch mit „Refugees Welcome“-Rufen die Zuwanderer, vergessen und verdrängen, daß mit noch mehr Hereinströmen von Muslimen, auch z.B. die “Kultur” des betäubungslosen Schächtens von Tieren immer mehr in Europa Einzug hält.

Der Tierschutz wünscht sich hier Unmögliches – Motto: “Wasch mich, aber mach mich nicht naß”. Die URSACHE der Schächt-Problematik sind die nach hier kulturfremden Einreisenden mit dem Schächt-Wunschbegehren im Rucksack. Hier gilt es anzusetzen. Alles andere ist hilfloses herumwursteln an SYMPTOMEN. Man ist angeblich gegen das Schächten, geifert aber – als sei dort der leibhaftige Hitler wieder auferstanden – gegen die Partei, die die Abschaffung genau dieser grauenvollen bewußt und zielgerichteten Tierquälerei im Parteiprogramm verankert hat, die ´Alternative für Deutschland´.

EU: 12 Mio Kälber in Käfigen

31.07.2019

Albert Schweitzer-Stiftung.de: EU-weit über 12 Mio. Kälber in Einzelkäfigen

Kälber in Polen in illegalen Einzelkäfigen gehalten. – Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und weitere Tier- und Umweltschutzorganisationen der »End the Cage Age«-Initiative fordern das Ende der Einzelboxenhaltung für Kälber in der EU.

Aktuelle Aufnahmen, die der Tierschutzorganisation „Compassion in World Farming“ (CIWF) zugespielt worden sind, dokumentieren, daß Kälber in mehreren polnischen Betrieben in illegalen Einzelkäfigen gehalten werden. Sie sind völlig isoliert, ohne jegliche Möglichkeit Kontakt zu Artgenossen aufnehmen zu können – das verstößt gegen das EU-Recht.

Die Tierschutzorganisationen fordern, daß europaweit die Haltung von Kälbern in tierquälerischen Einzelkäfigen sofort beendet wird. Diese Forderung ist Teil der »End The Cage Age«-Bürgerinitiative; ein Netzwerk aus über 170 europäischen Tier- und Umweltschutzorganisationen, die sich für das Ende der Käfighaltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren einsetzen. Mittlerweile gibt es EU-weit bereits mehr als eine Million Menschen, die die Bürgerinitiative unterschrieben haben.

»Was wir in den Aufnahmen sehen, ist die traurige Realität für Millionen Kälber in Polen und in der gesamten EU«, sagt Marietheres Reinke, Tierärztin und Leiterin des Fachbereichs Tiere und Tierschutz der Albert Schweitzer Stiftung. »Bereits wenige Stunden nach der Geburt werden die Kälber von ihren Müttern getrennt und in Einzelkäfige gesperrt. Insbesondere die Mütter leiden unter der Trennung und versuchen oft tagelang ihre Neugeborenen zu finden. Die Kälber müssen ihre ersten acht Lebenswochen isoliert verbringen. Ihr Sozialverhalten entwickelt sich nur dürftig. Statt Muttermilch erhalten sie künstliche Nahrung, dadurch sind sie deutlich anfälliger für Krankheiten wie schwerwiegende Durchfälle. Viele Kälber sterben bereits in den ersten Lebenswochen.«

Nach Schätzungen werden in der Europäischen Union insgesamt über 60 % der Kälber – insgesamt über 12 Millionen Tiere pro Jahr – in den ersten Lebenswochen in Einzelkäfigen gehalten. Allein in Deutschland leben jährlich ca. 75% der 2,4 Millionen Kälber in Einzelkäfigen.

Nach EU-Recht ist es zwar zulässig, Kälber bis zu acht Wochen in den käfigartigen Kälberiglus zu halten. Allerdings muß die Möglichkeit bestehen, daß die Tiere sich gegenseitig sehen und berühren können. Auf den uns vorliegenden Aufnahmen werden Tiere gezeigt, denen es nicht möglich ist, Kontakt zu Artgenossen aufzunehmen, da die Seitenwände dicht sind. Die Aufnahmen zeigen auch weitere Tierschutzprobleme, etwa fehlenden Zugang zu Wasser, saugende, hungrige Kälber sowie Hinweise auf schlechte Hygiene und unzureichenden Schutz vor Kälte.

Über die Europäische Bürgerinitiative End the Cage Age:

Über 300 Millionen Schweine, Hühner, Kälber, Kaninchen, Enten, Gänse und Wachteln leiden unter furchtbaren Haltungsbedingungen: Die meisten Käfige sind winzig und mit zu vielen Tieren überfüllt. Die Tiere haben keinen Platz, um sich frei zu bewegen und ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Sie sind ihr ganzes Leben verängstigt, gestreßt und leiden an Krankheiten und Verletzungen. Wer die Europäische Bürgerinitiative unterzeichnet, trägt dazu bei, daß sogenannte Nutztiere zukünftig unter besseren Bedingungen leben.

Video: The Great Escape

31.07.2019

Zum Abschluß:

The Great Escape – der große Ausbruch:

Überaus lustiges Video über so manche besondere Fähigkeit unsere lieben Hausgenossen…

 

 

Datum: 
Mittwoch, 31. Juli 2019

Der im Mai 2002 gegründete gemeinnützige Verein ANIMAL SPIRIT (ZVR 357436036) bezweckt die Verbreitung des Tierschutzgedankens und bedrohten Tieren in Not, in erster Linie sog. "Nutz"-Tieren, zu helfen. Unsere Hauptziele sind sowohl politische, als auch die direkte Hilfe für in Not geratene Tiere.

Mehr zu unseren vielfältigen Tätigkeiten Kampagnen und Aktionen können Sie auf unserer Webseite sehen!

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