Bin ich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Newcomer:innen aller Genres der populären Musik (von Techno bis Punk) ab 18 Jahren - egal ob Performer:in; Komponist:in, Instrumentalist:in oder Solist:in. Als Newcomer:innen gelten Musiker:innen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden.
Das können Menschen mit popmusikalischem Hochschulabschluss der Jahre 2019 bis 2021 sein oder Newcomer:innen ohne Abschluss aber mit Nachweis ihrer Professionalisierung.
Alle grundlegende Fragen (welche Unterlagen ihr benötigt und welche Voraussetzungen Ihr erfüllen müsst) werden in den FAQ auf der Seite pop-stipendium.de beantwortet.
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